Nunja, das kann man notfalls gerichtlich erwirken.![]()
Da muss eine email reichen. Ansonsten macht sich derjenige strafbar.
Einer löschung der Personenbezogenen Daten ist nach Aufforderung nachzukommen.
Es sei denn die Daten stehen evtl in Verbindung mit einer Straftat.
Zur Not reicht ein förmliches schreiben eines Ra
