[Klamm-Zentralbank.de] offizieller Thread

Hallo,



Du hast versehentlich den falschen Nick erwischt beim Klammern geben :mrgreen: nun saus aber los ;)

Und nebenbei so eine Userin wie du, mein Alptraum, nun mach dich nicht noch lächerlicher als du ohnehin schon bist.

Ich sags gern nochmal du interessiert mich Null.

BT

Laemmi

Ooooh--warst beim schreiben leicht verwirrt..??
Klammern tu ich immer mit larimar.Willst du mir etwa einen Doppelaccount unterstellen..??..oder erwartest du etwa eine Bewertung von mir..Die wird nicht kommen..

00 gibt es nämlich leider nicht als Bewertung..

Und nun sei schön artig Laemmi und schreib nur noch konstruktives was hier in den Thread passt..

Ich werde mich hier jedenfalls nicht mehr mit dir auseinander setzen wenn es am Thread-Thema vorbei geht.
 
...

Hast du irgendwie keinen Bezug zur Realität? Du schreibst hier einen Müll rein...was wilst du denn? Schickt dich Lars? Und nun möchte ich mal wissen wo ich wen nötige oder zu einer Straftat verleite?

Lies Dir den Gesetzestext durch. Du hast die Meldung an die Wettbewerbszentrale mit einer Forderung zusammengeführt.

Ich hab eine Meldung an die WBZ gemacht. Eine öffentliche Stelle und keine Mafia die im Verbogenen arbeitet. Du nevst mich ganz gewaltig und auch die anderen hier.

Was ist bitte eine öffentliche Stelle? Doch nicht etwa die "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt/Main"?

Wenn du hier nichts sinnvollen beizutragen hast verpfeiff dich...:ugly:

https://www.youtube.com/watch?gl=DE&v=jHPOzQzk9Qo

8)

Und ob ich nebenbei das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt oder die WBZ einschalte, ist meine Entscheidung,

Ohne weiteren Kommentar.

Das ist mir ganz gleich, zu was er sich erklärt, oder nicht. Jeder hat das Recht, seine Forderungen durchzusetzen

Nein, jeder hat das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten. Mehr nicht.

Ich kann aber vor oder während des Rechtsweges, den ich übrigens nicht beschreiten muß, das persönliche Gepräch mit dem Schuldner suchen, Briefwechsel mit Ihm führen b.z.w. damit bestimmte Personen beauftragen(z.B. Inkassofirmen). Wenn in diesen Gesprächen oder Briefwechseln, die zugegebener Maßen manchmal sehr einseitig verlaufen :ugly: , auf die für den Schuldner negativen Folgen einer Nichtbegleichung der Schuld hingewiesen wird (z.B. wir beantragen...wenn nicht innerhalb...), dann ist das noch lange keine Nötigung.

Mit dem, was Du hier schreibst, hast Du vollkommen recht, wenn Du mit den negativen Folgen meinst, das man darauf hinweist, dass durch unnötige Mahngebühren und sonstige Verzugskosten alles noch teurer wird.

Es hat aber eine "Wettbewerbszentrale" oder das Finanzamt rein gar nichts mit den negativen Folgen zu tun.
Es steht auch jedem frei, bei etwaigen Rechtsverstössen diese bei den dafür zuständigen Stellen anzuzeigen.

Aber letztlich zeugt solches Verhalten nur davon, wie hilflos die Gläubiger sind. Anstelle hier im Forum Dampf abzulassen, sollten sie wie von Dir vorgeschlagen den persönlichen Kontakt suchen (was zugegeben mit Lars sich als nicht wirklich möglich erweist) oder eben schriftlich mahnen in Verzug setzen und danach das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen.
Alles andere ist bestenfalls unnütz, schlechterdings kontraproduktiv.
 
Lies Dir den Gesetzestext durch. Du hast die Meldung an die Wettbewerbszentrale mit einer Forderung zusammengeführt.

Blind bist du auch oder besser gesagt sogar Hellseher?

Was siehst du denn in dem Text den ich geschrieben habe? Nur einen Mini-Auszug. Du nervst ganz gewaltig mit deinem blöden Gelalle.

Und nun will ich mich nicht unbedingt weiter hier äussern. Ich ziehe meine Version durch, ob ich meine Lose bekomme oder nicht ist da zweitrangig. Jedenfalls wird dieser Lars Probleme bekommen...noch mehr wie er schon hat. Und genau das will ich tun. Damit so einer mal sieht dass man nicht alles mit den Mitgliedern machen kann.
 
Ohne weiteren Kommentar.

War mir klar, was sollte da jetzt auch groß kommen?
Der von dir in den Raum geworfene Tatbestand der Nötigung passt hier nicht, da die Überprüfung durch Finanzamt etc. weder Gewalt noch ein "empfindliches Übel" darstellt.

Und es obliegt wohl jedem einzelnen, das Finanzamt um Überprüfung zu bitten, ob diverse Einnahmen angegeben wurden, oder nicht.
Und es steht auch jedem frei, die WBZ auf den Plan zu rufen, wenn mit nicht einhaltbaren Versprechungen geworben wird.
Ob diese Stellen dem nachgehen, oder nicht, ist deren Sache, man macht sich durch die Bitte um Überprüfung aber keinesfalls strafbar und nötigt auch niemanden.

Du kannst ja gerne jeden wegen Nötigung anzeigen, der Strafanzeige oder Strafantrag gegen Lars stellt, anstatt einen Mahnbescheid zu beantragen, ich würde mit dir aber wetten, dass diese Nötigungsverfahren allenfalls für ein Schmunzeln im Gesicht eines jeden Rechtspflegers sorgen würden - und im Papierkorb landen.
 
...

Blind bist du auch oder besser gesagt sogar Hellseher?

Nein - ich habe nur ein besseres Gedächtnis:

3. Mein Guthaben möchte ich bis spätestens morgen Mittag 15 Uhr auf meinem KLAMM Konto haben. Andernfalls erfolgt eine sofortige Meldung an die WBZ

Jedenfalls wird dieser Lars Probleme bekommen...noch mehr wie er schon hat. Und genau das will ich tun. Damit so einer mal sieht dass man nicht alles mit den Mitgliedern machen kann.

Meinst Du damit, die mehreren 100 Milliarden Lose aus Zinsen und AA, die er an seine User ausgeschüttet hat?

Mach mal, bring mal den Stein ins Rollen, dass das alles von Beginn an nichtig war! Selbst die größte Seite der Klammwelt bietet vergleichsweise nur 4% Zinsen p.M. - und da steht eine Firma dahinter. Dementsprechend dürften diese Zinsen sittenwidrig und von Beginn an nichtig gewesen sein. Mach mal - bring mal ein Beben in die Losezinsenwelt!
 
Nein - ich habe nur ein besseres Gedächtnis:

Tja, diese Forderung hatte ich auch schon per Mail geschrieben. Und das ist keine Nötig sonderrn eine Forderung mit Nachdruck. Ich muss bei einer Forderung den Schuldner über die weiteren Schritte informieren.

Wenn du eine Forderung, z.B. eine ausstehende Rechnung bekommst, dann bekommst du auch die Folgen genannt (Anwalt, Inkasso blablabla) also musst du nun jeden der dir eine offene Rechnung anmahnt mit Nötigung belangen.

Ich frag mich gerade welchen Teil von du von "Nachdenken" nicht verstanden hast. Selten so einen Typen hier getroffen. Irgendwo total verpeilt :ugly:

Selbst die größte Seite der Klammwelt bietet vergleichsweise nur 4% Zinsen p.M. - und da steht eine Firma dahinter. Dementsprechend dürften diese Zinsen sittenwidrig und von Beginn an nichtig gewesen sein. Mach mal - bring mal ein Beben in die Losezinsenwelt!

Zudem ist es völlig irrelevant was man anbietet, so lange man seine Angaben halten kann. Der eine kann 4% der andere 10. Schau mal Eurofriend an, da klappt sowas, aber nur weil der Betreiber dort nicht mit den Losen dumme Dinge macht...oder schon von Anfang an versucht die User abzuzocken. Im übrigen..wenn ich einen Kaspar brauche, dann gehe ich ins Theater
 
Du kannst ja gerne jeden wegen Nötigung anzeigen, der Strafanzeige oder Strafantrag gegen Lars stellt, anstatt einen Mahnbescheid zu beantragen, ich würde mit dir aber wetten, dass diese Nötigungsverfahren allenfalls für ein Schmunzeln im Gesicht eines jeden Rechtspflegers sorgen würden - und im Papierkorb landen.
Wie wär' denn mit https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html ?
Zudem ist es völlig irrelevant was man anbietet, so lange man seine Angaben halten kann. Der eine kann 4% der andere 10.
NEIN, sittenwidrig ist und bleibt sittenwidrig. Oder werden die Drogen, die du kauft legal, nur weil du sie auch bezahlst?
 
Zuletzt bearbeitet:
@ LordRoscommon: Kennst du den Unterschied zwischen "Bitte um Überprüfung auf einen möglichen Rechtsverstoß hin" und "konkrete Anschuldigung"?

Das ist ein himmelweiter Unterschied und hat mit Nötigung absolut rein gar nichts zu tun.


Außerdem steht die Höhe der Zinsen gar nicht zur Debatte, es geht um die Auszahlung der Guthaben.

Ihr dreht und wendet es, wie ihr braucht, erst habt ihr euch versucht rauszureden, indem es hieß: "Lose haben keinen Wert", dann hieß es "die AGB sagen, dass ihr Pech gehabt habt - eigenes Risiko", jetzt wird das ganze Projekt für sittenwidrig erklärt und man versucht sich so rauszureden.

Das ganze AGB-Geplänkel ist egal, die Klauseln, auf die sich bezogen wird, haben meiner Meinung nach gar keine Wertungsmöglichkeit, da sie eine Vertragspartei (den Nutzer) extrem benachteiligen.

Außerdem hat Lars hier im Forum zugesagt, dass die Lose sicher sind, das stellt eine (dummerweise auch noch schriftlich erfolgte) Nebenabrede dar, die über dem entsprechenden Passus der AGB steht. Ich könnte jetzt noch weiter ausholen und mit "überraschenden Klauseln" anfangen, ich spare mir das.

Wer also meint, dass kein Anspruch auf Auszahlung besteht, weil die AGB das so sagen, der wird sein blaues Wunder erleben.
Das wäre sowieso die Überlegung schlechthin, ob man der WBZ oder der VSZ noch eine Mail hinterherschickt und um Überprüfung der AGB auf ihre rechtliche Wirksamkeit bittet, wenn sie sich nun eh schon mit der Seite befasst.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ LordRoscommon: Kennst du den Unterschied zwischen "Bitte um Überprüfung auf einen möglichen Rechtsverstoß hin" und "konkrete Anschuldigung"?

Das ist ein himmelweiter Unterschied und hat mit Nötigung absolut rein gar nichts zu tun.
Kenn ich. Eine Strafanzeige oder ein Strafantrag sind eine konkrete Anschuldigung.

Und von "Nötigung" hab ich nix geschrieben. § 164 StGB geht auch nicht um Nötigung.
 
Öhm, wenn ich eine Anzeige erstatte, dann melde ich eine mögliche Straftat.
Außerdem ist das auch immer eine Sache der Formulierung.

Wenn ich schreibe: Herr X hat mich um XYZ betrogen, dann ist das eine konkrete Anschuldigung. Wenn ich einfach objektiv den Sachverhalt schildere und um Prüfung einer strafrechtlichen Relevanz bitte, dann ist das etwas, woraus mir niemand einen Strick drehen kann. Zwei völlig verschiedene Punkte, die Formulierung macht es eben.

Ich habe mir z.B. angewöhnt, in Anzeigen gar keine Vorwürfe zu äußern, sondern nur den Sachverhalt zu schildern und um Überprüfung zu bitten.
Der konkrete Tatworwurf für das Ermittlungsverfahren wurde daher immer vom bearbeitenden Amtsanwalt formuliert, wenn dann ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges eröffnet wurde, dann ist der Tatvorwurf Sache der Justizbehörden, ich war in diesem Fall nur Hinweisgeber.

Es ging mir auch nicht darum, hier eine Grundsatzdiskussion auszulösen. Fakt ist, dass seitens einiger User mit total sinnlosen Rechtsvorschriften um sich geworfen wird.

Die Ankündigung einer Strafanzeige kann niemals eine Nötigung darstellen, genauso stellt es keine falsche Verdächtigung dar, wenn ich der Polizei mitteile, dass Herr X mir mein Eigentum vorbehält.

Hier werden unnötig User verunsichert, und es wird mit aller Macht versucht, die Leute davon abzuhalten, von ihren Rechten Gebrauch zu machen.
Das fängt bei Niedermachen in der SB an und endet bei regelrechter Belästigung und Bedrängung per PN. Und das kann es nicht sein.

Ich bin nur froh, dass EisiHeiko den Knick auch bekommen hat, bleibt abzuwarten, was daraus wird, irgendwann werden die anderen Lemminge, die Lars die Stange halten auch sehen, was aus seinen Versprechungen wird - nämlich nix.
 
... jetzt wird das ganze Projekt für sittenwidrig erklärt und man versucht sich so rauszureden.

...

Ob das aber so gut wäre? Wenn das Ding wirklich als sittenwiedrig "anerkannt" würde, könnten die User die Nichtigkeit aller "Geschäfte" fordern. Sprich jeder müsste jedem zurückgeben was er in Verbindung mit KZB erhalten hat. KZB könnte dann schon mal all die Lose besorgen, die die User im Laufe der KZB-Zeit bei KZB verzockt haben, um diese wieder auszuzahlen.

Sittenwiederigkeit kann was feines sein. Normalerweise aber nicht für den dem Sittenwiederichkeit vorgeworfen wird.
 
Ob das aber so gut wäre? Wenn das Ding wirklich als sittenwiedrig "anerkannt" würde, könnten die User die Nichtigkeit aller "Geschäfte" fordern.

Es geht lediglich um die Zinsen! Da kzb in den letzten 12 Monaten mehrere 100 MRD an Zinsen und Ausschüttungen verteilt hat, könnte das Userguthaben aufeinmal gewaltig schrumpfen.
Das Thema Slots ist dann wiederum ein ganz anderes.

Und um das noch mal klarzustellen: ich rate niemanden dazu ab, seine Forderungen gegenüber Lars zu erheben - im Gegenteil. Das kann und sollte auch möglichst jeder machen. Aber bitte eben den Rechtsweg einhalten.

Dennoch würde es mich in Anbetracht der Situation freuen, da Lars eben nicht nur 200 - 300 MRD Schaden verursacht hat, sondern auch diese Summe und vermutlich sogar einiges mehr an Zinsen/Ausschüttungen an die User rausgehauen hat, es zu einer vernünftigen Lösung kommt.

Dabei verkenne ich nicht, dass Lars es derzeit allen sehr schwer macht, ihm überhaupt noch mal Vertrauen zu schenken, da er weder wirkliches Engagement zeigt (Lose kaufen - direkt auf EF überweisen lassen) noch sich eindeutig für zahlungsunfähig erklärt (sprich keinen EUR auf dem Sparbuch hat).
Mit wenigen Milliarden aus bisher nicht eingeleiteten Slot/Addonverkäufen ist es jedenfalls nicht getan.
 
Gelernt hab ich, es gibt kaum einen Webmaster (ich bin auf hunderten Seiten aber kenne keine 5) die in der Lage wären sobald sie eine Schieflage erkennen ihre User sofort zu informieren. Es wird immer solange geeiert bis garnichts mehr geht, bis das Kartenhaus endgültig zusammenbricht.

Arme Klammlosewelt

LG Laemmi

Dann kennst du wohl meine Seite noch nicht, ich sage nehmlich meinen Usern immer wieder bescheid, dass ich drauf zahlen muss um das System aufrecht zu erhalten. Aber es will niemand wahr nehmen, die kassieren einfach weiter die Lose und sagen nichts dazu. Ich muss einfach nur sagen, dass in meinen Augen die Menschen (User) allgemein einfach undankbar sind, keiner will was abgeben, alle wollen nur was haben, aber ohne das jemand etwas verliert kann auch niemand was gewinnen, so ist die ganze Losewelt aufgebaut, es fängt mit User an und endet mit Seiten, die pleite gehen. Leider ist meine Seite ab gestern im Wartungsmodus, habe Probleme mit dem Hoster, muss mir einen neuen suchen...
 
So mal ein Update zu meiner WBZ Aktion. Ich habe heute Post bekommen.

Da lautet der Text genau so:

Zitat:

Sehr geehrter Herr ......

in der oben bezeichneten Angelegenhiet nehmen wir Bezug auf Ihren Eintrag auf unserem Beschwerdeformular vom 17. Mai 2010. Im konkreten Sachverhalt können wir nur empfehlen, sich an die Staatsanwaltschaft zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX

Zitat Ende


Nun, dann werde ich mich auf Empfehlung der WBZ mal an andere Stellen wenden müssen.