Das sah der BGH etwas anders:[...] kein Kinobetreiber kann dich dazu zwingen ihm deinen Tascheninhalt zu zeigen, aber er kann sagen, dass du nicht rein kommst, wenn du es nicht tust. Das ist das tolle am Hausrecht. Wenn dir der Kinobetreiber an der Tür sagt, dass du da nicht rein kommst, dann ist das eben so. Da kann er sich ne Begründung ausdenken oder auch nicht. [...]
Die Kontrolle der von den Kunden mitgeführten Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes ist nur zulässig, wenn ein konkreter Diebstahlsverdacht vorliegt. Fehlt es an einem derartigen Verdacht, so kann ein Kunde, der eine Kontrolle verweigert, auch nicht allein deswegen mit einem Hausverbot belegt werden.
Das kann wohl kaum miteinander verglichen werden. Die Kontrollen beim Betreten von Flugzeugen dienen der Sicherheit, während es im Kino um Chips und Cola geht. Und was die Berechtigung des Wachpersonals an Flughäfen betrifft, hat Marty diese schon sehr schön begründet.Das heißt du bist noch nie mit einem Flugzeug geflogen? [...]
