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QuelleAmtliche Leitsätze:
1. Die auf den im Eingangsbereich eines Einzelhandelsmarktes angebrachten Hinweis „Information und Taschenannahme. Sehr geehrte Kunden! Wir bitten Sie höflich, Ihre Taschen hier an der Information vor dem Betreten des Marktes abzugeben," folgende Erklärung „anderenfalls weisen wir Sie höflichst darauf hin, daß wir an den Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen müssen“, stellt eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar (teilweise Abweichung von BGHZ 124, 39 = NJW 1994, 188 = LM H. 5/1994 § 229 BGB Nr. 3).
2. Die vorgenannte Klausel benachteiligt den Kunden unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht, nach der Taschenkontrollen nur bei konkretem Diebstahlsverdacht zulässig sind.
Ich widersetze mich einer Taschenkontrolle, nicht dem Mitbringverbot. Ich bringe nichts mit und verlange von einem Betreiber, dass er mir das glaubt.Diese oben zitierte Bestimmung, oder wie man es auch nennen will, existiert nun mal. Warum widersetzt man sich jetzt wissentlich dagegen?
Wenn ich das so lese...geht außer mir niemand ins Kino, um den Film zu sehen? ^^
OK, setz ich auf meine Liste der zu meidenden Kinos.
Das ist besser: "Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren". So ist das doch in Ordnung.
Bei uns hängt in einem Kino einfach ein erklärender Text, so von wegen, dass man von den Eintrittsgeldern alleine eben nicht existieren kann etc. Die Besucher werden gebeten (wirklich gebeten, man ist nicht verpflichtet), ihre Getränke im Kino zu kaufen und nicht mitzubringen. Dafür sind die Preise zivil und die Sachen lecker und kühl.Andere große Ketten haben das mit Sicherheit genau so in ihren AGBs stehen...
Jacky hat das Urteil ja schon gezeigt. Aber das "darf Marty nicht mehr" finde ich schon komisch. Immerhin möchten die Betreiber mich doch als Kunden.Mist, dann darf Marty da ja nicht mehr ins Kino gehen
Mit der Argumentation kann ich mir auch nen Porsche kaufen und dann Volltanken ohne zu zahlen, weil ich ja den teuren Porsche schon gekauft hab...
Das Beispiel hinkt.
Du warst auch nicht explizit gemeint, das war eher ein Rundumschlag, der mir da gerade auf dem Herzen lag.Ich widersetze mich einer Taschenkontrolle, nicht dem Mitbringverbot. Ich bringe nichts mit und verlange von einem Betreiber, dass er mir das glaubt.
Das Beispiel hinkt.
Würde ich nicht mal sagen.
Wenn man es aus dieser Perspektive sieht, hat er sogar recht, finde ich.
Oder wie begründest du deine Aussage?
chaosplanet schrieb:Es wird doch keiner gezwungen im Kino was zu Essen und zu trinken und wenn einem die Preise zu hoch sind, dann isst und trinkt man halt nix.
Dann wird der Betriber, so er sich das in seinen AGB vorbehält, vor die Tür setzen.Was passiert eigentlich wenn man erwischt wird
Ich besuche ein Kino in einer Kleinstadt (nicht Cinemaxx) und da ist sogar in den Räumen das Rauchen erlaubt und überhaupt ist es da so, dass ich da niergendwo ein Schild sehe wo das verboten sein sollte.
Wenn man mal davon absieht, dass auch ein Kino irgendwie überleben muss, ist das mit dem Grundbedürfnis kein Grund. Grundbedürfnisse darfst du ja nicht einfach überall befriedigen.Aber Essen ist doch ein Grundbedürfnis und finde es echt ätzend wenn die sich dann wegen jede Kleinigkeit aufregen.
Aber Essen ist doch ein Grundbedürfnis