Kino und "was mitnehmen"

Tattoo-Mum

symbolträchtig
ID: 94701
L
15 Mai 2006
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Ein hej an alle!

Wie allgemein bekannt, ist es ja untersagt, ins Kino was zum Knabbern mitzunehmen, zumindest in den mir bekannten Lichtspielhäusern. Klar, die wollen ja auch leben, gesteh ich denen ja auch zu.

Ich überlege nun grade, ob das eigentlich nur für die Waren gilt, die sie anbieten,also Süßkram, Getränke, Eis, etc. Was ist zB mit Apfelscheiben?
Nun weiß ich, dass es nicht soo schlimm ist, mal über die Stränge zu schlagen, und werd es nachher auch (fast) ohne Gewissensbisse tun. Aber so rein diättechnisch wären Apfelschnitze wohl gesünder.

Wie seht ihr das? Was ist eure Meinung dazu?

Bin gespannt...

Linda
 
also ich nehm immer heimlich was mit :ugly:

und bei so gesundem Zeug können die auch nur sagen, dass da nix "verzehrt" werden darf, was nicht bei ihnen gekauft wurde :roll:
probiers halt mal aus *g* n Versuch isses wert ;)
 
Moin,

ich denke das wird kein Problem sein!
Solang ihr das nicht rausposaunt und groß angebt, rumgröllt etc. wie toll ihr ja seit *g*
Habs auch noch nie erlebt, dass die Taschen kontrolliert wurden und solang das alles in einem gewissen Maß bleibt, wird da niemand etwas sagen denke ich!
Gerade wenn es sich um Produkte handelt, die es dort nicht zu kaufen gibt.
 
Wenn ich mal ins Kino gehe ... dann will ich auch des Kino-Feeling geniessen und sry, da ghört der überteuerte Shice einfach dazu. Zumindest was des Essen mit PopCorn und sonstigem Knabberzeugs anbelangt, trinken kanns sein dass ich was draussen kaufe und reinnehm.
 
Also wenn ich mit Freunden ins Kino geh packt sich jeder immer n bisschen Knabberzeug und Bier ein, weil die Kinopreise sind 8O bei uns
 
Wenn ich mal ins Kino gehe ... dann will ich auch des Kino-Feeling geniessen und sry, da ghört der überteuerte Shice einfach dazu. Zumindest was des Essen mit PopCorn und sonstigem Knabberzeugs anbelangt, trinken kanns sein dass ich was draussen kaufe und reinnehm.

Es dürfte auch klar sein, dass eben "mitgebrachtes" von daheim oder aus dem Supermarkt um die Ecke günstiger ist, als...
Von überteuert würde ich da gar nicht mal sprechen. Als Vergleich, in eine Kneipe o.ä. nimmt man ja für gewöhnlich auch nicht sein Bier von zu Hause mit.
Letztendlich sind es (für mich) normale Preise, sie gehören eben dazu, wenn man weggeht, sei es ins Kino, Kneipe, Oper oder dergleichen...
 
Es dürfte auch klar sein, dass eben "mitgebrachtes" von daheim oder aus dem Supermarkt um die Ecke günstiger ist, als...
Von überteuert würde ich da gar nicht mal sprechen. Als Vergleich, in eine Kneipe o.ä. nimmt man ja für gewöhnlich auch nicht sein Bier von zu Hause mit.
Letztendlich sind es (für mich) normale Preise, sie gehören eben dazu, wenn man weggeht, sei es ins Kino, Kneipe, Oper oder dergleichen...

Herzlich Willkommen auf klamm und im Forum!
Ich hoffe, du lebst dich gut ein und findest dich hier zurecht :)
 
Herzlich Willkommen auf klamm und im Forum!
Ich hoffe, du lebst dich gut ein und findest dich hier zurecht :)
Aii ... sei doch net gleich so Sarkastisch ... nur weil er sich gegen mich auflehnt und mir widerspricht werde ich ihn doch net gleich inner Luft zerreissen o_O

Obwohl ich den 3fachen Preis als üblich doch immernoch als überteuert anseh ^^
 
Also bei uns im Cinemaxx kontrollieren sie seit Anfang des Jahres am Einlass wirklich die Rucksäcke. Wenn man was zu Essen oder Trinken dabei hat, muss man es in einen Schrank dort legen, darf es also nicht mit hinein nehmen. Nach dem Film kann man dann wieder zum Schrank gehen und sein Zeug mit nach Hause nehmen.... das gilt auch für Sachen, die sie nicht im Kino selbst verkaufen, sogar wenn man eben beim Bäcker ein süßes Teilchen geholt und noch in der Hand hat, muss man das entweder draußen aufessen oder abgeben...
Wir haben allerdings festgestellt, dass sie bei uns Frauen nicht in die Handtaschen gucken (wenn diese nicht gerade so groß wie ein Seesack sind) und nun pack ich da halt immer was zu Trinken bzw. Knabbern rein. Wir gehen so oft ins Kino, da bezahlen wir schon so genug, als dass wir noch jedes mal das teure Popcorn oder Cola dort kaufen würden. Schließlich kostet die Karte am Wochenende schon locker zw. 8 und 10 Euro!
 
Aii ... sei doch net gleich so Sarkastisch ... nur weil er sich gegen mich auflehnt und mir widerspricht werde ich ihn doch net gleich inner Luft zerreissen o_O

Obwohl ich den 3fachen Preis als üblich doch immernoch als überteuert anseh ^^

Keine Angst, ich fühle mich hier schon wohl, und Spaß werde ich sicherlich auch haben.
Aber bevor die Luft zu dünn wird...;)

Ich wollte Dir damit keineswegs Dein empfinden über Preise absprechen.
Da ich nicht weiß:
a) wie bei Dir im Kino die Preise für Cola etc. sind
b) wie hoch Dein Einkommen ist
c) ...

cu
 
Ich habe mich zu dem Thema mit mit einer Anwältin unterhalten und diese sagte mir, dass man es nach deutschem Recht im Kino nicht verbieten kann.
Essen und Trinken ist ein Grundrecht, welches nur in Restaurants ausgehebelt werden kann - sprich: Du darfst in Restaurants nicht dein eigenes Essen mitnehmen.

Gibt da so ein nettes Buch mit Rechtsirrtümern, da steht das drin.

edit: https://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=190781 letzter Beitrag
 
Zuletzt bearbeitet:
...Ich wollte Dir damit keineswegs Dein empfinden über Preise absprechen.
Da ich nicht weiß:
a) wie bei Dir im Kino die Preise für Cola etc. sind meistens mehr als 4sFr
b) wie hoch Dein Einkommen ist 3200 Euro Netto
c) ... ......

Mir wars auch egal ... der komische DelphiKing kam ja mit dem Sarkasmus hinten vor :ugly:
 
Ich habe mich zu dem Thema mit mit einer Anwältin unterhalten und diese sagte mir, dass man es nach deutschem Recht im Kino nicht verbieten kann.
Essen und Trinken ist ein Grundrecht, welches nur in Restaurants ausgehebelt werden kann - sprich: Du darfst in Restaurants nicht dein eigenes Essen mitnehmen.

Gibt da so ein nettes Buch mit Rechtsirrtümern, da steht das drin.

edit: https://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=190781 letzter Beitrag

Ist das wirklich so? Weil ich würde ja behaupten die Kinobetreiber haben Hausrecht uns wenn es in Ihrer Hausordnung steht (hängt meistens aus), dann kann man nix dagegen machen. Und Grundrecht auf Essen und Trinken kann man auch ausserhalb des Gebäudes vollziehen.

Peace
 
Ist das wirklich so? Weil ich würde ja behaupten die Kinobetreiber haben Hausrecht uns wenn es in Ihrer Hausordnung steht (hängt meistens aus), dann kann man nix dagegen machen. Und Grundrecht auf Essen und Trinken kann man auch ausserhalb des Gebäudes vollziehen.
Wie gesagt, in dem Buch mit diesen Rechtsirrtümern steht das drin. Die oben angesprochene Rechtsanwältin hat zumindest in einem Münchner Kino nach diversem Schriftverkehr mit dem Kino keine Probleme mehr gehabt, nachdem sie ihren Kindern etwas zu trinken in den Saal mitnehmen wollte und daraufhin ihr Ticket abgenommen wurde... :mrgreen:
 
Müsste ich mir mal anschauen *smile*. Dann mit Hilfe von entsprechendem Urteil das nächste mal einfach nen Kasten Bier mitgenommen *grins*.
 
Ich habe mich zu dem Thema mit mit einer Anwältin unterhalten und diese sagte mir, dass man es nach deutschem Recht im Kino nicht verbieten kann.
Essen und Trinken ist ein Grundrecht, welches nur in Restaurants ausgehebelt werden kann - sprich: Du darfst in Restaurants nicht dein eigenes Essen mitnehmen.

Gibt da so ein nettes Buch mit Rechtsirrtümern, da steht das drin.

edit: https://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=190781 letzter Beitrag

hahaha...
Ja, dann bekommt man eben Hausverbot, mit der Bitte, das Gebäude zu verlassen.

Hast Du viell. noch eine andere "Quelle", wo das drinnen steht, dass man Teile der Hausordnung mit Getränken außer Kraft setzen kann?

Edit: Mal abgesehen davon, es ist immer noch Deine Wahl ins Kino zu gehen.
Nachtrag:
Desweiteren ist es im Kino nicht so, dass man dort erhöht Flüssigkeit braucht oder zu sich nehmen muss!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt, es gibt ein nettes Büchlein mit diversen Rechtsirrtümern, da stehen auch Urteile dazu drin.

Was würde dem Kino das bringen, wenn sie dir Hausverbot erteilen? Dann müssten sie dir den Ticketpreis erstatten, dieser dient meiner Meinung dazu den Deckungsbeitrag I zu decken, also warum nicht wenigstens mit dem Verkauf eines Tickets die Kosten decken, wenn man schon nicht mit dem Getränkeverkauf Gewinn macht. Außerdem bedeuten mehr Ticketverkäufe wohl auch mehr Einnahmen durch Werbung.
 
Das Essen und Trinken mit reinnehmen ist ja grundsätzlich nicht verboten, aber wie gesagt der Besitzer kann sein Hausrecht ausüben und die Leute eben draußen stehen lassen. Aber wenn er sie reinlässt und kein Hauwsverbot ausspricht , dann ist es auch laut Gesetzt nicht verboten.
 
Die Hausordnung wäre in dem angesprochenen Fall nichtig in dieser Beziehung, aber wie gesagt, ich weiß leider nicht mehr wie die Argumentation damals aufgebaut wurde.

Nichts desto trotz, selbst wenn man im Recht ist, hat man vorerst Probleme, an der Kasse, am Einlass usw... da es die meisten Mitarbeiter des Kinos selbst nicht wissen, also bringt es recht wenig, selbst wenn man im Recht ist, etwas mitzubringen. :mrgreen:
 
... wenn sie dir Hausverbot erteilen? Dann müssten sie dir den Ticketpreis erstatten...

*löl* des aber nicht in echt so bei euch? Aslo wenn jmd gegen die Hausordnung verstösst und raus gestellt wird und dazu noch ein hausverbot kriegt kann er sich hier aber sein Ticket sonst wohin stecken ^^