Kennt jemand haushaltsfuchs.de?

Erledigt

Auch wenn es einigen Schriftwechsel erforderte ist nun tatsächlich die Schadenssumme (einschl. der angefallenen Vollstreckungskosten) von der Sparkasse zurücküberwiesen worden. Da es ein vierstelliger Betrag war, ist das ganze nicht ohne weitere graue Haare abgegangen. War aber eine Lehrstunde für künftige Käufe im I-Net. Letztlich sollten die weiteren Geschädigten in dieser Sache nicht ihre Bemühungen einstellen, da offentsichtlich von den 293.000 € noch einige EUROS auf dem Sparkassenkonto vorhanden sind.
B.W.
 
Happy End !

Hallo Zusammen,
auch ich kann nun nach 2 Jahren und 5 Monaten das Thema Haushaltsfuchs für mich abschließen. Gestern war das Geld von der KSK Anhalt-Bitterfeld (incl. aller Vollstreckungskosten) auf meinem Girokonto :LOL:. Es hat lange gedauert und war nicht so ganz einfach ohne Anwalt, aber es hat sich gelohnt. Ich hoffe, dass möglichst viele Geschädigte ihr Geld zurück bekommen. Jedoch denke ich, dass die meisten das komplizierte und langwierige Verfahren scheuen werden.:roll:
Viele Grüsse aus Neuss
samalule
 
Auch wenn es einigen Schriftwechsel erforderte ist nun tatsächlich die Schadenssumme (einschl. der angefallenen Vollstreckungskosten) von der Sparkasse zurücküberwiesen worden. Da es ein vierstelliger Betrag war, ist das ganze nicht ohne weitere graue Haare abgegangen. War aber eine Lehrstunde für künftige Käufe im I-Net. Letztlich sollten die weiteren Geschädigten in dieser Sache nicht ihre Bemühungen einstellen, da offentsichtlich von den 293.000 € noch einige EUROS auf dem Sparkassenkonto vorhanden sind.
B.W.


Hallo, also wir sollen laut AG den gesonderten Beschluss vom LG erhalten.
Was hat es nun mit dem Original-Vollstreckungsbescheid auf sich?
 
Freigabe der dinglichen Sicherheiten

Hallo,
das Strafverfahren gegen P.K. ist jetzt beim Landgericht Dessau-Roßlau anhängig. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat am 14.10.08 u. 01.12.08 durch sog. dinglichen Arrest u.a. bei der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld einen Betrag von insges. 293.000 € sichergestellt.
Wer also einen gültigen Vollstreckungsbescheid zu dem anhängigen Betrugsverfahren besitzt, kann beim LG Dessau (GZ: 8 Kls 19/09) die Freigabe seiner Forderung aus dem dinglichen Arrest (sprich d. Sicherstellung) beantragen.
Dieser dann auf den Gläubiger (Antragsteller) lautende Beschluss muß nur noch bei der Sparkasse vorgelegt, sprich übersandt werden, mit Angabe der eigenen Bankverbindung und des Forderungsbetrages. Die Überweisung erfolgt danach kurzfristig. War jedenfalls bei mir und einigen Anderen so.
Gruß B.W.
 
Haushaltfuchs

Hallo, also ich bin nicht gerade begeistert vom Service bei Haushaltsfuchs.de,
Ich habe am 23.07.08 eine "DeLonghi ESAM 3600" bestellt, und gestern am 31.07.08 wurde erst geliefert.
In der Beschreibung stand Lieferzeit 3Tage.
Toll mein Sohn hatte am 30.07.08 Geburtstag und die Maschine sollte eine Überaschung zum Geburtstag sein, naja ich stand ganz schön dumm da, aber wenigstens ist Sie doch noch angekommen (nach 8 Tagen!!!).
Heutzutage wird halt immer nur versprochen und nicht wirklich eingehalten.

Liebe Grüsse, Lotte1954

Ich Bestelle auch sehr viel im Internett Apotheke Amazon de usw nur liebe User nie vorauskasse oder Nachnahme entweder auf Rechnung oder Abbuchung wo ihr jederzeit zurückbuchen könnt eins ist mal Klat im Internett sind anständige Fa.aber noch viel Mehr Betrüger unterwegs auch nie anklicken wen was Gratis egal ob Preise Auto Reise usw alles Betrug niemand gibt was umsonst bin selber 2 mal reingelegt worden einmal bin ich ganz Rausgekommen von der 2 Fa mit angeblichen Film umsonst muß ich noch abwarten hab jetz 6 Wochen nichts Gehört auf ihre Hompetsch kommt mann auch nicht mehr vieleicht hat irgend jemand dieser Betrügerfirma den Zahn gezogen Verbraucherzentrale ??? Gruß Manfred
 
Hallo,
das Strafverfahren gegen P.K. ist jetzt beim Landgericht Dessau-Roßlau anhängig. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat am 14.10.08 u. 01.12.08 durch sog. dinglichen Arrest u.a. bei der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld einen Betrag von insges. 293.000 € sichergestellt.
Wer also einen gültigen Vollstreckungsbescheid zu dem anhängigen Betrugsverfahren besitzt, kann beim LG Dessau (GZ: 8 Kls 19/09) die Freigabe seiner Forderung aus dem dinglichen Arrest (sprich d. Sicherstellung) beantragen.
Dieser dann auf den Gläubiger (Antragsteller) lautende Beschluss muß nur noch bei der Sparkasse vorgelegt, sprich übersandt werden, mit Angabe der eigenen Bankverbindung und des Forderungsbetrages. Die Überweisung erfolgt danach kurzfristig. War jedenfalls bei mir und einigen Anderen so.
Gruß B.W.

Hallo
Habe heute ein Schreiben vom Landgericht Dessau bekommen.
Bechluß in dem Starfverfahren.
gegen P.K.....
wegen Beihilfe zum Betrug
wird dem Gläubiger ..... gemäß § 111 g Abs. 2 StPO die Zwangsvollstreckung in das durch die dringlichen Arreste des Amtsgericht Dessau-Roßlau vom 11.11.2008 und 12.12.2008, Az.: ...., bis zu einem Betrag in Höhe von 293.235,70 € erfasste Vermögen der Angeklagten K... gestattet.

Gründe.
Der Gläubiger hat durch Vorlage des Vollstreckungsbescheides des Amtsgericht Hagen vom 01.10.2008 glaubhaft gemacht, dass er einen mindestens vorläufig vollstreckbaren titulierten Anspruch aus einer der Taten geltend macht, die Anlass für die Anordnungen der dinglichen Arreste waren.

Was bedeutet das jetzt genau?
Kann mir jemand das für jeden normalen erklären?
Vielen Dank

sealteam
 
Google ist Dein Freund und alles steht hier:

https://dejure.org/gesetze/StPO/111g.html

§111g

(1) Die Beschlagnahme eines Gegenstandes nach § 111c und die Vollziehung des Arrestes nach § 111d wirken nicht gegen eine Verfügung des Verletzten, die auf Grund eines aus der Straftat erwachsenen Anspruches im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung erfolgt.

(2) Die Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung nach Absatz 1 bedarf der Zulassung durch das Gericht, das für die Anordnung der Beschlagnahme (§ 111c) oder des Arrestes (§ 111d) zuständig ist. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß, der von der Staatsanwaltschaft, dem Beschuldigten und dem Verletzten mit sofortiger Beschwerde angefochten werden kann. Die Zulassung ist zu versagen, wenn der Verletzte nicht glaubhaft macht, daß der Anspruch aus der Straftat erwachsen ist. § 294 der Zivilprozeßordnung ist anzuwenden.
 
Nochmal

Wie bereits zitiert den Beschluss mit der Angabe deiner Forderungen und z.B. weiterer Vollstreckungskosten, Anwaltsgebühren etc. an die Sparkasse Bitterfeld bzw. die Bank an die die Überweisung gegangen ist, senden. Freundliches Anschreiben mit Angabe der eigenen Kontonummer nicht vergessen und der Gesamtbetrag wird dann auf dein Konto überwiesen. Ist das wirklich nicht zu verstehen gewesen?
 
Wie bereits zitiert den Beschluss mit der Angabe deiner Forderungen und z.B. weiterer Vollstreckungskosten, Anwaltsgebühren etc. an die Sparkasse Bitterfeld bzw. die Bank an die die Überweisung gegangen ist, senden. Freundliches Anschreiben mit Angabe der eigenen Kontonummer nicht vergessen und der Gesamtbetrag wird dann auf dein Konto überwiesen. Ist das wirklich nicht zu verstehen gewesen?

Ob sich das jetzt noch lohnt?
Wer hat denn bisher Geld bekommen und wann?
 
Ob sich das jetzt noch lohnt?
Wer hat denn bisher Geld bekommen und wann?

Nein, einen simplen Brief schreiben lohnt sich sicher nicht. Das ist einfach zu viel Aufwand, um evtl. viel Geld wiederzubekommen. Lass es besser. Du sparst 55 Cent und ein Blatt Papier. Und die anderen, die hier gepostet haben und ihr Geld zurückbekommen haben, hatten sicher nur Glück.

Marty
*kopfschüttel*
 
"Fast zwei Stunden brauchte Staatsanwältin [...], um vor der 8. Strafkammer des Gerichts 1130 Namen vorzulesen"
Die musste wirklich alle Namen der Geschädigten vorlesen?? 8O
 
Moin Leute,

ich hab den Thread wieder durch Zufall entdeckt. Was genau kann ich machen um noch an meine Knete zu kommen ? ^^
Hab seinerzeit lediglich eine Onlinestrafanzeige gestellt.
Vollstreckungsbescheid abschicken ? Wenn ja, wie geht sowas :eek:


Schöne Grüße