Kennt jemand haushaltsfuchs.de?

Guten Morgen,

ich bin heute morgen auf dieses Forum gestoßen, nachdem ich doch so langsam unruhig geworden bin wegen meiner Bestellung bei haushaltsfuchs.de geworden bin.

Also, ich bin wohl mit einer der ersten. Habe meine Küchenmaschine am 25.07.08 bestellt und natürlich auch bezahlt. Recht schnell kam die Bestellbestätigung und ein paar Tage später die Mail mit der Information über die technischen Probleme. Danach war jeder Versuch per Telefon erfolglos. Vorgestern habe ich eine Mail geschrieben mit der Bitte um Information über den Versandstatus. Habe leider keine Antwort erhalten und heute habe ich dann festgestellt, dass die Seite nicht mehr erreichbar ist. Da bin ich dann hellhörig geworden und habe mich mal im Netz schlau gemacht... tja, und dann bin ich "leider" auf dieses Forum gestoßen. Habe wohl im Momen etwas Pech, weil ich letzten Monat bei Ebay einem Handyverkäufer auf dem Leim gegangen bin und das Handy auch nicht bekommen habe. Unglaublich, jahrelang nichts und jetzt 2 mal kurz hintereinander.

Also, ich habe gerade die Polizei in Köthen unter 03496-4260 angerufen und um Rat gebeten. Der Dame war der Fall haushaltsfuchs.de nicht bekannt oder sie durfte darüber nichts sagen. Man weiß es nicht... Sie hat mir allerdings auch zur Anzeige geraten, weil sich die Sachlage doch sehr mehrwürdig anhört.

Ganz ehrlich... ich rechne nicht mehr damit, dass ich die Ware oder das Geld noch erhalte... aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

Mal schauen, wie es weitergeht.
 
Noch jemand :(

Gutan Tag,

Hier noch eine beschädigte, ich kann immer noch nicht glauben, wie dumm ich gewesen bin. Am 27. Juli habe ich Ware bei Frau Koppe im Wert von 360 EUR bestellt und natürlich am gleichen Abend bezahlt. Nachdem ich die gleiche Mails wie Ihr bekommen habe, hatte ich jetzt mir überlegt, folgendes zu tun:

1.Formal vom Kaufvertrag zurückzutretten (per Mail und Anschreiben) und die Rückerstattung des bereits bezahlten Betrags fördern. Dafür müsste ich aber übrigens Frau Koppe meine Kontonummer geben, wo ich auch nicht sicher bin, ob das eine gute Idee, was denkt Ihr?

2.Nach Ablauf der Frist für die Rückerstattung (eine Woche, z.B.) und falls nichts geschieht, was höchstwahrscheinlich der Fall sein wird, eine Mahnverfahren starten (mehr dazu hier: https://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/mahnverfahren_internetkauf.php )

Was denkt Ihr, sollte man so vorgehen oder ist es besser gleich am Montag Strafanzeige erstatten?

Und wenn ich denke, wie kurz ich an dem Abend war, die gleiche Ware bei Amazon zu bestellen (wäre 150 EUR teuer gewesen).... wie ärgerlich!!
 
Ich wollte nur noch mal Fragen:
Hat schon jemand den Finger gehoben? :D

Gruss
Euer Erstsemester Jura-Student, Bankpraktikant und Abgesandter des Web shops, Bengel der Nation

Marty

sorry, erst später gesehen:
@almagar
Du bist völlig korrekt vorgegangen.
Zu 1. Kannst Deine Bankverbindung ruhig mitteilen. Damit kann niemand etwas anfangen, was Du nicht verhindern/rückgängig machen könntest.
2. Die gesetzliche Frist ist 30 Tage für die Rückzahlung, Du kannst allerdings auch eine kürzere, angemessene Frist setzen.
3. https://www.mahnung-online.de hilft auch. <- Keine Werbung
Eine Strafanzeige bringt nichts mehr, das haben ja nun genug getan. Sieh Du zu, schnell auf dem Zivilweg Dein Geld zu holen. Während die anderen noch auf den grünen Sheriff warten, ist Dein Gerichtsvollzieher schon da gewesen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
@almagar

Ich denke nicht, dass die das Geld zurück überweisen, sofern überhaupt noch vorhanden, haben schon mehrere versucht.
Kannst es ja trotzdem probieren!
Wenn du deine Bankverbindung nennst, können die ohne Einzugsermächtigung von dir gar nichts damit anfangen, außer dir dein Geld zurück zahlen.
 
Danke für Eure Antworten. Noch ein paar Fragen:

- Wäre eine Sammelklage mehrere Beschädigten sinnvoll?
- Kann man eine Mahnverfahren starten und gleichzeitig Anzeige wegen Betrugs erstatten?
- Hat irgendjemand Kontakt mit einer Verbraucherzentrale aufgenommen? Vielleicht könnte man sich da auch Rat holen.

Grüsse,

Almagar
 
Ich würde mir den Streß nicht antun, mich aber ärgern und das verlorene Geld als unfreiwilliges Lehrgeld betrachten.
Kein Wunder, daß es immer wieder solche Betrüger gibt, wenn Leute wie du keine Lust haben, diesen das Handwerk zu legen und lieber das Geld abschreiben... :roll:

Btw., wieso muß diese Frau Koppe denn im Telefonbuch stehen? Ich steh auch nicht drin, und?
 
Eine Strafanzeige bringt nichts mehr, das haben ja nun genug getan. Sieh Du zu, schnell auf dem Zivilweg Dein Geld zu holen.

Das stimmt so nicht ganz. Je mehr Leute gegen eine bestimmte Person Anzeige erstatten und je mehr persönlich "Geschädigte" sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Angelegenheit nicht mangels besonderen öffentlichen Interesses eingestellt wir. ;)

Während die anderen noch auf den grünen Sheriff warten, ist Dein Gerichtsvollzieher schon da gewesen :)

Daneben kann man doch schon selbst zivilrechtliche Schritte einleiten und sollte es auch in einem entsprechenden Fall. 8)

- Wäre eine Sammelklage mehrere Beschädigten sinnvoll?

Das geht in diesem Fall nicht. Sammelklagen in dem Sinne gibt es nicht. Und eine "Verbandsklage" kommt in Eurem Fall auch nicht in Betracht.

- Kann man eine Mahnverfahren starten und gleichzeitig Anzeige wegen Betrugs erstatten?

Natürlich kann man das. "Juristisch" hat beides nichts miteinander zu tun.

- Hat irgendjemand Kontakt mit einer Verbraucherzentrale aufgenommen? Vielleicht könnte man sich da auch Rat holen.

Ein ziemlich sinnvoller Vorschlag. Dürfte auf jeden Fall mehr bringen als dauernde Telefonanrufe bei der KSK. 8)
 
- Wäre eine Sammelklage mehrere Beschädigten sinnvoll?
Das gibt es nicht. Es gibt die Möglichkeit, dass mehrere Kläger, die identische Forderungen haben, ihre Dinge von einem Anwalt vertreten lassen, das nennt sich Streitgenossenschaft, die kommt aber hier nicht in Frage.
- Kann man eine Mahnverfahren starten und gleichzeitig Anzeige wegen Betrugs erstatten?
Natürlich. Wenn Du aber aus dem Mahnverfahren Dein Geld bekommst, ist es ja kein Betrug mehr.
- Hat irgendjemand Kontakt mit einer Verbraucherzentrale aufgenommen? Vielleicht könnte man sich da auch Rat holen.
Die fragen dann meine drei Fragen, bei denen bisher niemand die Hand gehoben hat. Du könntest zumindest zwei der drei Fragen schon mit Ja beantworten.

Marty
 
Ich habe am Montag nen Termin bei meinem Anwalt, mal sehen, was er tun kann, um mir mein Geld zurück zu holen und werde ebenfalls Strafanzeige bei der hiesigen Polizei stellen.
 
Mal einen kleinen Hinweis.

Man kann bei seiner eigenen Bank einen "Nachforschungsauftrag" beantragen. Was macht dieser?

Die Bank fragt bei der anderen Bank an, ob das Konto gedeckt ist, und wenn ja, so wird der überwiesene Betrag von diesem zurückgebucht. Nähere Infos gibts aber direkt bei der Bank.

Kostet übrigens um die 10 Euro, egal ob Erflog oder Erfolglos...

Darf ich mich jetzt bei den Jurastudenten einreihen?;)
 
Woher hast du die Info?
Beim Anruf bei meiner Bank teilte man mir mit, dass eine einaml getätigte Überweisung nicht mehr zurück zu holen sei!
 
Mal einen kleinen Hinweis.

Man kann bei seiner eigenen Bank einen "Nachforschungsauftrag" beantragen. Was macht dieser?

Die Bank fragt bei der anderen Bank an, ob das Konto gedeckt ist, und wenn ja, so wird der überwiesene Betrag von diesem zurückgebucht. Nähere Infos gibts aber direkt bei der Bank.

Kostet übrigens um die 10 Euro, egal ob Erflog oder Erfolglos...

Darf ich mich jetzt bei den Jurastudenten einreihen?;)


Nein , darfst du nicht. Man kann einen sog. Nachforschungsauftrag nur dann tätigen wenn der Betrag irrtümlich falsch überwiesen wurde. ( Falsche Konto Nr. etc.) EDIT : und der vermeindliche begünstigte neue Kontoinhaber im Urlaub ist etc. und sich nicht meldet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na wenn das so ist, dann kannst DU dir dein Geld leider nicht auf diesem Weg zurückholen.

Mir passiert es aber schon ab und zu mal, dass ich die falschen Kontodaten angebe. :roll::roll::roll:

Ab hier lasse ich euch wieder mit Marty und Wittie alleine, die habt ihr ja schon ins Herz geschlossen!
 
Haushaltsfuchs

Gehöre auch zu den "Naiven" und stecke mit 1039 € drin. Sind wahrscheinlich viele Kaffeemaschinen ?!
Nun meine Frage: Wer kennt denn die sog. ladungsfähige Anschrift des tatsächlichen Shopbetreibers.
Mahnverfahren etc. laufen ja wohl ins Leere bei unbekannter Person und unbekannter Anschrift bzw. hat Fr. Koppe schon "gestanden" ?
 
Ich habe nähere Infos dazu, kann sie aber noch nicht nennen.
Peggy Koppe ist auch nur ein Opfer.
Näheres dazu bald
 
Wer hat das Geld ?

Dann bleibt eigentlich nur eine Frage offen. Besteht das Konto noch und wichtiger sind da noch einige Euros vorhanden. Ansonsten dürfte es wirklich vergebene Mühe sein.