schnaeppchen
Well-known member
- 9 August 2008
- 184
- 3
Erkundige dich bitte vorher bei deiner Rechtschutz, ob sie die RA-Gebühren zahlt, In d. Regel sind Internetgeschäfte bei den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Da kann der RA schnell nochmal so viel kosten!Moin zusammen, ihr könnt mich mit 282 € in die Liste eintragen! Anzeige ist online erstattet, mein RA ist dran. Habe allerdings wenig Hoffnung.
Würde jemand in meinem Betrieb "Peggy Koppe" heißen und unter diesen Umständen in die Schlagzeilen geraten, wäre die die längste Zeit bei uns beschäftigt gewesen. Das kann ich mit Gewißheit sagen, da muß ich nicht spekulieren. Ich weiß natürlich nicht wie es gewesen wär, wenn die bei ner Tanke, Kiosk, Mc Donalds o.ä. angestellt ist. Alles Andere soll mir einerlei sein.