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NordrheinWestfalen.pdf 18k Nordrhein-Westfalen - Gesetz über die Sonn- und Feiertagewikipedia schrieb:Heute ist das Tanzverbot in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot von Tanzveranstaltungen an bestimmten hohen christlichen Feiertagen. Das Verbot leitet man aus dem Grundgesetz her, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG i.V.m. 139 WRV) unter besonderen gesetzlichen Schutz stellt.
Das „Tanzverbot“ an christlichen Feiertagen betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz- sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sind.
In Bayern auch ^^
Das Verbot leitet man aus dem Grundgesetz her, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG i.V.m. 139 WRV) unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt
wat nu - krieg ich ne Ausnahmeregelung Tröste dich erstmal, hier in München ist ab heute 24 Uhr nix mehr mit Musik und das gilt bis Samstag abend 24 Uhr. Bayern halt.Ist ja schön und gut, aber wieso gibt es Clubs die geöffnet haben (und auch angeblich Musik spielen) und Clubs die Karfreitag zu haben. Wie geht das?![]()
Saber schrieb:Und wieso gibts dann an Sonn- und Feiertagen trotzdem den Rettungsdienst, wenn der doch zur "seelischen Erhebung und Arbeitsruhe" gehört. (so unfair das leben) War ja klar, dass das dieses Recht nicht für alle gilt ... und im GG steht nicht drinnen, dass man an Sonn- und Feiertagen Anspruch auf einen Rettungswagen hat (einschliesslich einer gutgelaunten Besatzung)
Oder möchtest du auf den RTW bis zum nächsten Werktag warten wenn Dir oder deiner Familie was am Sonn- oder Feiertag passiert?§ 3
Grundbestimmungen
(1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.
(2) Öffentlich bemerkbare Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage
widersprechen, sind verboten.
§ 4
Ausnahmen
(1) Das Verbot des § 3 Abs. 2 findet keine Anwendung auf
1. unaufschiebbare Arbeiten, die erforderlich sind
a) zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum sowie zur Verhütung
von Gefahren für Gesundheit oder Eigentum,
b) in der Landwirtschaft,
2. die Tätigkeit von Polizei, Feuerwehren, Rettungsdiensten, Trägern des
Katastrophenschutzdienstes einschließlich der erforderlichen Übungen und
Ausbildungsveranstaltungen,
3. eine nicht gewerbsmäßige Betätigung in Haus und Garten,
4. Videotheken, automatische Waschanlagen und Selbstwaschanlagen für Kraftfahrzeuge,
Münz- und Selbstbedienungswaschsalons sowie Einrichtungen, die unmittelbar der
Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen wie insbesondere Saunen, Fitnessund
Bräunungsstudios.
(2) Das Verbot des § 3 Abs. 2 findet ferner keine Anwendung auf Handlungen, die nach
Bundes- oder Landesrecht zugelassen sind. Die zuständige Behörde kann die
Durchführung einer marktähnlichen Veranstaltung erlauben, wenn keine gewerblichen
Anbieter teilnehmen.
Oder möchtest du auf den RTW bis zum nächsten Werktag warten wenn Dir oder deiner Familie was am Sonn- oder Feiertag passiert?
und dient nicht immer zum wohle der Gesundheit (denkt da an die Leute die aus Jucks und Tollerei anrufen und wegen 1 cm Schnittwunden im Finger)Ich doch bin bereits die jenige die aus dem Auto aussteigt
Familie ? Das wäre mir was neues das ich so etwas hätte ... und wenn mir was passiert, dann ist es entweder zu spät oder ich kann mir selbst helfen.
Na dann Huhu Frau fast Kollegin.

Stuttgart (dpa) - Alle Jahre wieder müssen Feierwütige an Karfreitag eine Pause einlegen. Der Tag, an dem Christen des Todes Jesu gedenken, bleibt für fast alle ein «stiller Tag».
Doch Tanzverbote an Feiertagen stehen auch in der Kritik: Nachdem Bayern bereits seine Regelungen gelockert hat, will Baden-Württemberg nun nachziehen. Hier gilt sogar jeden Sonntag ein Tanzverbot - noch. Denn innerhalb der grün-roten Landesregierung soll bald ein Gesetzentwurf besprochen und mit den Kirchen abgestimmt werden, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte. Details nannte er nicht, aber die Regeln sollen lockerer werden. Doch an Karfreitag darf laut Gesetz fast nirgendwo in Deutschland getanzt werden - ob die Kommunen kontrollieren, bleibt fraglich.
Schon lange hatten die Clubbetreiber in Baden-Württemberg eine Änderung gefordert. An vielen Feiertagen sind «öffentliche Tanzunterhaltungen» rund um die Uhr oder zeitweise verboten. Dazu kommt: Generell ist an fast allen Sonntagen von drei Uhr morgens bis elf Uhr das Tanzen untersagt. Widersprüchlich, wie der Gaststättenverband Dehoga kritisiert - denn offen bleiben dürften Clubs bis fünf Uhr. «Eine sinnvolle Liberalisierung ist kein Feldzug gegen das Feiertagsgesetz», sagte Sprecher Daniel Ohl dazu - doch den Karfreitag als stillen Tag wolle der Verband nicht infrage stellen.
Darauf bestehen auch die Kirchen. «Karfreitag kann aus Sicht der katholischen Kirche nicht zur Disposition stehen», sagte der Sprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Generell habe sich die Kirche aber offen für Lockerungen gezeigt. Stille Tage seien «Teil einer bedeutenden Gedenkkultur», betonte auch der Sprecher der Evangelischen Landeskirche Württemberg.
In Bayern geht es auch nach einer Lockerung noch streng zu. Für Karfreitag gilt: *Jede Art von «Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb» ist ausnahmslos verboten. Dabei soll es auch bleiben. Und obwohl andere Bundesländer laxer sind - Karfreitag bleibt meist unangetastet. Auf Partys müssen Rheinland-Pfälzer etwa von vier Uhr am Gründonnerstag bis 16 Uhr am Ostersonntag verzichten, auch wenn sich Stimmen dagegen regen. In Nordrhein-Westfalen beginnt das Verbot ebenfalls am Donnerstag, endet dafür schon in der Nacht zum Samstag.
Im Norden sind die Regeln unterschiedlich. Während in Bremen die ohnehin nur eingeschränkte Ruhe am Karfreitag ganz abgeschafft werden soll, halten Niedersachsen und Schleswig-Holstein daran fest. Der Hamburger Frühjahrsdom, die große Kirmes, bleibt nach Aussage der Veranstalter zu - auf der benachbarten Reeperbahn werde das Gebot dagegen nicht so streng beachtet.
Das hessische Innenministerium hält das Tanzverbot über Ostern für zeitgemäß. Lockerungen des gesetzlichen Feiertagsschutzes zwischen Gründonnerstag bis Ostersonntag seien derzeit nicht beabsichtigt, teilte ein Sprecher in*Wiesbaden mit. Der Landtag habe zuletzt 2014 eine entsprechende Petition abgelehnt.
In der partyfreudigen Hauptstadt Berlin wird wohl auch wie in den vergangenen Jahren bis spät in den Karfreitag hineingefeiert - verboten ist das Tanzen dort von 4.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr. Ein Blick in Szene-Magazine zeigt: Manche Party startet dort am Vormittag.

Das wäre doch mal ein Fall für Pegida! Immerhin ist das Tanzverbot zum Karfreitag ECHTE CHRISTLICHE TRADITION! [...]
