Karfreitag Tanzverbot

Maastaaa

Troddl
ID: 22745
L
20 April 2006
7.510
1.004
Ich raff es grade nicht.
Eigentlich ist ja am Karfreitag Tanzverbot (NRW).
Ist ja schön und gut, aber wieso gibt es Clubs die geöffnet haben (und auch angeblich Musik spielen) und Clubs die Karfreitag zu haben. Wie geht das? :hö:
 
Wieso ist in NRW am Karfreitag Tanzverbot 8O das verstehe ich nicht
(klärt mich ein Gläubiger Mensch mal darüber auf)
 
wikipedia schrieb:
Heute ist das Tanzverbot in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot von Tanzveranstaltungen an bestimmten hohen christlichen Feiertagen. Das Verbot leitet man aus dem Grundgesetz her, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG i.V.m. 139 WRV) unter besonderen gesetzlichen Schutz stellt.
Das „Tanzverbot“ an christlichen Feiertagen betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz- sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sind.
NordrheinWestfalen.pdf 18k Nordrhein-Westfalen - Gesetz über die Sonn- und Feiertage

In Bayern auch ^^
 
In Bayern auch ^^

Och die armen Bayern *tätschel*, dann gilt es für Franken wohl nicht :ugly:
Ahja, aber soll ich dir was sagen - das is mir Wurscht :LOL:

Das Verbot leitet man aus dem Grundgesetz her, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG i.V.m. 139 WRV) unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt

Ich kann mich aber nur beim Tanzen "seelisch Erheben" :ugly: wat nu - krieg ich ne Ausnahmeregelung :LOL:

Und wieso gibts dann an Sonn- und Feiertagen trotzdem den Rettungsdienst, wenn der doch zur "seelischen Erhebung und Arbeitsruhe" gehört. (so unfair das leben) War ja klar, dass das dieses Recht nicht für alle gilt ... und im GG steht nicht drinnen, dass man an Sonn- und Feiertagen Anspruch auf einen Rettungswagen hat (einschliesslich einer gutgelaunten Besatzung) :evil:
 
Das habe ich mich auch schon gefragt.
Besonder blöd finde ich es aber auch, dass am Donnerstag um 24 Uhr dann auch die Mucke ausgemacht wird... zwei Tage im Eimer :(

Ich finde das sollte jeder Club selber entscheiden dürfen.
Aber vielleicht bin ich auch nicht auf dem neusten Stand und es ist nun schon so, wenn einige Clubs angeblich am Freitag Musik spielen. o_O
 
Ist ja schön und gut, aber wieso gibt es Clubs die geöffnet haben (und auch angeblich Musik spielen) und Clubs die Karfreitag zu haben. Wie geht das? :hö:
Tröste dich erstmal, hier in München ist ab heute 24 Uhr nix mehr mit Musik und das gilt bis Samstag abend 24 Uhr. Bayern halt.

Und weil einige Clubs offen haben und andere net. Bei uns gibts für diesen Müll wieder Ausnahmegenehmigungen. Womit ich persönlich das Verbot schon wieder albern finde. Entweder alle oder keiner.

anddie
 
Naja, ließe sich mit 'ner Ausnahmegenehmigung ja gut vermarkten: "Einziger Club mit Musik am Karfreitag" o.Ä. ...
 
einige machen das auch frei nach dem Motto:
wir lassen die Musik so lange laut laufen, bis die Jungs in Grün kommen und sie selber ausmachen.
funzt auch ganz gut :D
 
ich finde es sollte jedem selbst überlassen sein, ob er an nem feiertag was unternehmen will, sprich feiern, oder ob er lieber an Jesus denken möchte oder sonst was auch immer..
 
Das ganze hat was mit sogennaten "Lauten Veranstaltungen" zu tun, sprich Disko, Fahrzeugrennen usw. darf nicht statt finden, aber ein Ostermarkt auf dem keine Musik gespeilt wird. Ich werd heut Abend mal einen Kameraden dadrüber befragen der beim Ordnungsamt ist.

Saber schrieb:
Und wieso gibts dann an Sonn- und Feiertagen trotzdem den Rettungsdienst, wenn der doch zur "seelischen Erhebung und Arbeitsruhe" gehört. (so unfair das leben) War ja klar, dass das dieses Recht nicht für alle gilt ... und im GG steht nicht drinnen, dass man an Sonn- und Feiertagen Anspruch auf einen Rettungswagen hat (einschliesslich einer gutgelaunten Besatzung)

Schau mal hier, das ist jetzt aus dem Schleswig-Holsteinischen Landesgesetz, wird aber so wohl auch in allen anderen Bundesländern gelten.

§ 3
Grundbestimmungen
(1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.
(2) Öffentlich bemerkbare Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage
widersprechen, sind verboten.
§ 4
Ausnahmen
(1) Das Verbot des § 3 Abs. 2 findet keine Anwendung auf
1. unaufschiebbare Arbeiten, die erforderlich sind
a) zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum sowie zur Verhütung
von Gefahren für Gesundheit oder Eigentum,
b) in der Landwirtschaft,
2. die Tätigkeit von Polizei, Feuerwehren, Rettungsdiensten, Trägern des
Katastrophenschutzdienstes einschließlich der erforderlichen Übungen und
Ausbildungsveranstaltungen,
3. eine nicht gewerbsmäßige Betätigung in Haus und Garten,
4. Videotheken, automatische Waschanlagen und Selbstwaschanlagen für Kraftfahrzeuge,
Münz- und Selbstbedienungswaschsalons sowie Einrichtungen, die unmittelbar der
Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen wie insbesondere Saunen, Fitnessund
Bräunungsstudios.
(2) Das Verbot des § 3 Abs. 2 findet ferner keine Anwendung auf Handlungen, die nach
Bundes- oder Landesrecht zugelassen sind. Die zuständige Behörde kann die
Durchführung einer marktähnlichen Veranstaltung erlauben, wenn keine gewerblichen
Anbieter teilnehmen.
Oder möchtest du auf den RTW bis zum nächsten Werktag warten wenn Dir oder deiner Familie was am Sonn- oder Feiertag passiert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder möchtest du auf den RTW bis zum nächsten Werktag warten wenn Dir oder deiner Familie was am Sonn- oder Feiertag passiert?

Ich doch bin bereits die jenige die aus dem Auto aussteigt :roll:
Familie ? Das wäre mir was neues das ich so etwas hätte ... und wenn mir was passiert, dann ist es entweder zu spät oder ich kann mir selbst helfen.

Aber so ne Blaulichtfahrt ist auch eine laute Veranstaltung :ugly: und dient nicht immer zum wohle der Gesundheit (denkt da an die Leute die aus Jucks und Tollerei anrufen und wegen 1 cm Schnittwunden im Finger)
Hoffe dann werden die ganzen Boxen aus den Gerade-18-Jährigen-Autofahrern-mit-dicker-Anlage auch für so hohe Feiertage ausgebaut :roll: Und die Radios eingesammelt ... grad schon wieder so einer mit fahrender Disco unterm Fenster vorbeigefahren
 
Also wir waren gestern in einer Bar, da wurd um 12 die Musik leiser gedreht und auf unsere Nachfrage ob es irgendwie ne Deadline gibt kam ein "Wir wissen von nichts *zwinker*" Naja, wer es sich leisten kann (im Fall der Fälle ^^)
 
Unsere Discothek war soweit ich weiß, die einzigste in der Umgebung die offen hatte.
Wie immer herrschte natürlich Tanzverbot, aber um 00:30 wurden schon die ganzen Tische und Stühle die die Tanzfläche verspeerten zu Seite geräumt und es wurde getanzt ... wie jedes Jahr. :roll:
 
Ich hab mir das nun so erklären lassen das die Veranstalter das als "geschlossene Gesellschaft" deklarieren, dann ist das wieder erlaubt. Mit dem Eintrittsgeld erkauft man sich eine "Schnuppermitgliedschaft" und so läuft dann der Hase.
 
Tanz-Pause am Karfreitag: Rütteln Länder am Feiertagsschutz?

Folgende News wurde am 31.03.2015 um 12:14:43 Uhr veröffentlicht:
Tanz-Pause am Karfreitag: Rütteln Länder am Feiertagsschutz?
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Stuttgart (dpa) - Alle Jahre wieder müssen Feierwütige an Karfreitag eine Pause einlegen. Der Tag, an dem Christen des Todes Jesu gedenken, bleibt für fast alle ein «stiller Tag».
Doch Tanzverbote an Feiertagen stehen auch in der Kritik: Nachdem Bayern bereits seine Regelungen gelockert hat, will Baden-Württemberg nun nachziehen. Hier gilt sogar jeden Sonntag ein Tanzverbot - noch. Denn innerhalb der grün-roten Landesregierung soll bald ein Gesetzentwurf besprochen und mit den Kirchen abgestimmt werden, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte. Details nannte er nicht, aber die Regeln sollen lockerer werden. Doch an Karfreitag darf laut Gesetz fast nirgendwo in Deutschland getanzt werden - ob die Kommunen kontrollieren, bleibt fraglich.
Schon lange hatten die Clubbetreiber in Baden-Württemberg eine Änderung gefordert. An vielen Feiertagen sind «öffentliche Tanzunterhaltungen» rund um die Uhr oder zeitweise verboten. Dazu kommt: Generell ist an fast allen Sonntagen von drei Uhr morgens bis elf Uhr das Tanzen untersagt. Widersprüchlich, wie der Gaststättenverband Dehoga kritisiert - denn offen bleiben dürften Clubs bis fünf Uhr. «Eine sinnvolle Liberalisierung ist kein Feldzug gegen das Feiertagsgesetz», sagte Sprecher Daniel Ohl dazu - doch den Karfreitag als stillen Tag wolle der Verband nicht infrage stellen.
Darauf bestehen auch die Kirchen. «Karfreitag kann aus Sicht der katholischen Kirche nicht zur Disposition stehen», sagte der Sprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Generell habe sich die Kirche aber offen für Lockerungen gezeigt. Stille Tage seien «Teil einer bedeutenden Gedenkkultur», betonte auch der Sprecher der Evangelischen Landeskirche Württemberg.
In Bayern geht es auch nach einer Lockerung noch streng zu. Für Karfreitag gilt: *Jede Art von «Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb» ist ausnahmslos verboten. Dabei soll es auch bleiben. Und obwohl andere Bundesländer laxer sind - Karfreitag bleibt meist unangetastet. Auf Partys müssen Rheinland-Pfälzer etwa von vier Uhr am Gründonnerstag bis 16 Uhr am Ostersonntag verzichten, auch wenn sich Stimmen dagegen regen. In Nordrhein-Westfalen beginnt das Verbot ebenfalls am Donnerstag, endet dafür schon in der Nacht zum Samstag.
Im Norden sind die Regeln unterschiedlich. Während in Bremen die ohnehin nur eingeschränkte Ruhe am Karfreitag ganz abgeschafft werden soll, halten Niedersachsen und Schleswig-Holstein daran fest. Der Hamburger Frühjahrsdom, die große Kirmes, bleibt nach Aussage der Veranstalter zu - auf der benachbarten Reeperbahn werde das Gebot dagegen nicht so streng beachtet.
Das hessische Innenministerium hält das Tanzverbot über Ostern für zeitgemäß. Lockerungen des gesetzlichen Feiertagsschutzes zwischen Gründonnerstag bis Ostersonntag seien derzeit nicht beabsichtigt, teilte ein Sprecher in*Wiesbaden mit. Der Landtag habe zuletzt 2014 eine entsprechende Petition abgelehnt.
In der partyfreudigen Hauptstadt Berlin wird wohl auch wie in den vergangenen Jahren bis spät in den Karfreitag hineingefeiert - verboten ist das Tanzen dort von 4.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr. Ein Blick in Szene-Magazine zeigt: Manche Party startet dort am Vormittag.
 
Das wäre doch mal ein Fall für Pegida! Immerhin ist das Tanzverbot zum Karfreitag ECHTE CHRISTLICHE TRADITION! Wo ist die Demo, die für den Erhalt dieser Tradition kämpft? Ein säkularisierter christlicher Feiertag führt zu einer beschleunigten Islamisierung!

Na, ob's einer nicht merkt?:sing: