INetCash startet einen neuen Anlauf

Sollte da aber mal nicht mehr ausbezahlt werden, würde ich einiges dafür tun, um an meine Euros zu kommen.
würdest DU machen, richtig, aber, wie ich oben angesprochen habe, die "normalen" user würden da nichts tun, sondern "schade" denken, v.a. bei peanuts wie 5-6 euro, da lohnt es sich für die meisten nicht

deswegen ist den "normalen" usern auch ein impressum wurscht
 
Sollte da aber mal nicht mehr ausbezahlt werden, würde ich einiges dafür tun, um an meine Euros zu kommen.

Wenn ich meine Euros bei Inetcash nicht bekommen würde, würde ich auch probieren da ran zu kommen ist ja klar.
Aber es wäre eben nicht so schlimm wenn es dann nicht klappen würde als hätte man die gleiche Zeit dafür investiert um Rasen zu mähen 8):D
 
Ich hab mir mal den Spaß gemacht und mal die ca. Beträge,die ich in der Vergangenheit von Betreibern nicht bekam, auszurechnen.

So wenn ich das ganze Geld bekommen hätte damals,dann hätte ich das ein oder andere in meiner Wohnung zu stehen.

Es sind keine kleinen Summen, denn es läppert sich.

Im Endeffekt freut sich jeder Webby, wenn seine User einfach ihm das Guthaben überlassen ohne Anstrengungen zu tätigen,dieses Guthaben zu erlangen.

Aber mich wundert es nicht ,dass viele der User die AGB von Inetcash erst gar nicht lesen.

Sonst würden die sich erst gar nicht bei dem Dienst anmelden.

§7 Kündigungsfristen

Beide Vertragspartner können den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen kündigen. Das angesammelte Guthaben des Vertragspartners wird dabei nach § 12 ausgezahlt, sofern der Mindestbetrag EUR 5,- (für ausländische User EUR 20,-) erreicht wurde. Ein geringeres Guthaben verfällt. Nach Kündigung des Vertrages kann inetcash den Vertragspartner von der erneuten Teilnahme ausschließen. Wird die InetBar mindestens 6 Monate nicht benutzt, oder verändert sich 6 Monate lang das Guthaben auf dem inetcash-Konto nicht, kann das Guthaben des Benutzers ohne weitere Hinweise von inetcash gelöscht werden.

Diesen Punkt meinte ich grade.

Der Betreiber hat äußerst Userunfreundliche AGB.

Sollte er jemanden Kündigen und das Guthaben des Users ist unter 5 Euro,dann hat der User Pech ,denn er bekommt sein Geld nicht.

Das das aber nicht rechtens ist, scheint den meisten Usern völlig egal zu sein.

Wer gibt ihm das Recht das Guthaben einzubehalten,wenn jemand 6 Monate scheinbar nichts getan hat.

Was ist denn,wenn ich mich eingeloggt habe, aber nicht die Surfbar laufen lies?

Dann ist das Guthaben trotzdem weg oder wie?

Ich hab die Tage ein Urteil gesehen da ging es um Prepaidkarten für Handys.

Ist zwar jetzt ein Quervergleich aber im Primzip das gleiche in meinen Augen.
Da ging es darum,dass das Guthaben, welches auf die Karte gebucht wurde, nicht mehr verfallen darf.

Man hat schließlich dafür bezahlt und der Betreiber dürfe das Guthaben nicht einfach löschen, wenn nach einem Jahr z.B. man die Karte nicht aufgeladen hatte.

Hier der nächste Passus ,wo die Gesetze mit Füssen getreten werden:

§10 Änderung der AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Nach einer Änderung der AGB wird der Vertragspartner per E-Mail auf die geänderten AGB hingewiesen. Die neuen AGB gelten als vom Vertragspartner akzeptiert, sofern dieser nicht innerhalb einer Woche nach Zugang widerspricht. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten AGB, so ist er nicht weiter berechtigt, die InetBar zu verwenden, und der Vertrag gilt als aufgelöst. Das bis dato angesammelte Guthaben wird in einem solchen Fall nach § 12 ausgezahlt, sofern das Guthaben mindestens 5,-- EUR beträgt.

Vollkommen unwichtig wie hoch das angesammelte Guthaben ist.

Leistung des Users wurde ebracht und muss auch entlohnt werden.

Ich kann mich natürlich anmelden und spätestens dann,wenn der Betreiber versucht seine AGB durchzusetzen, würde ich Stress machen .

AGB hebeln keine Gesetze aus, von daher wird er kaum Chancen haben damit durch zu kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ spandauer3

Also sorry.Du tust ja so als wenn andere solche AGB nicht haben.Bei Cashcrawler wird dein Account nach 3 monaten auch gelöscht wenn man sich in dieser zeit nicht eingeloggt hat.Denn was bringen dem Anbieter inaktive User ausser eine volle Datenbank.
Und das andere mit den 5,00 euro ist doch sache von Inetcash.wenn jemand mit der AGB nicht einverstanden ist,dann meldet er sich da auch nicht an.Ausserdem hat man 5,00 euro wohl im nu ersurft.
Manche User suchen hier wirklich nur das Haar in der Suppe.
 
Na ja mir kommt es so vor,als wenn die es bewusst machen.

Viele Betreiber ist es auch egal,denn die bleiben bei ihren AGB,auch wenn man ihnen ziemlich schnell aufzeigen kann, was rechtens ist und was nicht!
 
@ spandauer3

Du tust ja so als wenn andere solche AGB nicht haben.Bei Cashcrawler wird dein Account nach 3 monaten auch gelöscht wenn man sich in dieser zeit nicht eingeloggt hat.Denn was bringen dem Anbieter inaktive User ausser eine volle Datenbank.

Also wie du meinen vorletztes Posting lesen würdest, dann müsstest du bemerken,dass ich auch sagte,dass einige Betreiber solche AGB haben.

Was meinst du denn aber, was los wäre,wenn mein Acc bei CC gelöscht werden würde,nur weil ich evtl 3 Monate lang mich nicht eingeloggt habe?

Gesetz dem Fall ,dass die Surfbar in der Zeit regelmäßig lief.


Und das andere mit den 5,00 euro ist doch sache von Inetcash.wenn jemand mit der AGB nicht einverstanden ist,dann meldet er sich da auch nicht an.Ausserdem hat man 5,00 euro wohl im nu ersurft.
Manche User suchen hier wirklich nur das Haar in der Suppe.

Sicherlich ist das die Sache des Betreibers, allerdings hat dieser auch dafür zu sorgend,dass die AGB nach der gültigen Gesetzlage auszurichten sind und nicht so, wie er grade es haben möchte.

Auf gut Deutsch gibst du dem Betreiber die Möglichkeit, dass wenn du kurz vor der AZ stehst,dir zu kündigen und das Geld einzubehalten.

Rechne durch was geschieht,wenn nur 100 User dieses Beispiel zustösst.
 
Wenn dein Acc bei CC gelöscht wird dann hast Du dich halt nicht innerhalb von 3 monaten eingeloggt und Pech gehabt.(Denn es steht in der AGB) Und die gibt der Anbieter ja nicht aus langeweile aus.

Und zum anderen wird man nicht ohne Grund irgendwo gesperrt.Also verfällt auch kein Guthaben.Es sei denn Du verstösst gegen die AGB.Dann ist dein Guthaben natürlich auch weg weil es ja in dieser so steht.
Ich jedenfalls habe noch nie irgendwo gelesen das jemand ohne Grund vor einer AZ gesperrt wurde.
 
Ooh,sorry grosser Meister.Ich bin weder RA noch ein Haarspalter.

Dafür brauch ich nicht einmal ein Sprachgenie sein , um den Unterschied zwischen Sperrung und Löschung zu kennen.

Sagen ja die Wörter schon aus.

Wenn man dafür RA sein muss , nur um den Unterschied zu kennen, dann läuft in diesem Land was falsch.

Aber um mal auf diesen Passus zurück zu kommen wegen den 3 Monaten,glaubst du wirklich,dass der jeweilige Betreiber damit durchkommt?

Wie gesagt, AGB hebeln keine Gesetze aus, verstehst du das nicht oder muss man dir das evtl auch erklären?

Mir ist da grade eine Idee gekommen, vielleicht sollte ich einen Paidmailer eröffnen, wo ich meine AGB auslege,wie ich es möchte .

Kannst dich dann ruhig anmelden, denn du wirst mein bester Kunde.

Wenn du dann noch die restlichen Lemminge mitbringst, die alles an AGB bestätigen, was sie vorgesetzt bekommen,dann bekommst auch jeden Monat einen Sonderbonus.
 
Nun sei mal nicht so kleinkariert.Aber scheinbar machst Du keine Fehler...

Was die AGB bei CC betrifft,den muss man doch nicht zustimmen,sprich einfach nicht anmelden.
Zudem glaube ich das der Herr Steinbrenner (Inhaber von CC) sich mit seiner AGB vom RA hat beraten bzw. diese hat verfassen lassen.
Zumal ich daran nichts verwerflich finde wenn inaktive User nach 3 monate gelöscht werden.Herr steinbrenner hat sich dazu sogar mal im forum geäussert das inaktive User die Payrate belasten!Und das möchten weder die aktiven user bei CC noch der webmaster tragen.Somit hat denke mal auch alles seinen Sinn.
Zumal man bevor eine Löschung in Kraft tritt eine E-Mail darüber bekommt.

edit:
Und was ist daran so schwer sich 1 mal im Quartal einzuloggen?Ich muss es sogar täglich weil ich aktiv bin.
 
Ganz einfache Geschichte, Surfbar läuft,wie ich schon sagte, ich logge mich aber nicht ein.

Aktiv oder inaktiv?
 
Jo nur hast du mit CC angefangen.

Kennst du den Unterschied zwischen AGB und BGB ?

Ich denke nicht, denn wenn es so wäre, wüsstest du,dass man in dem Fall nicht inaktiv wäre.

Wäre ja das gleiche,wenn ich einen Telefonanschluss bestelle ,aber im Vertrag die Klausel wäre,sobald ich 3 Monate keinen Anruf tätige, gilt der Anschluss als nicht genutzt und man würde die Kündigung erhalten.

Geht auch nicht,also denk doch mal logisch nach!
 
...Wäre ja das gleiche,wenn ich einen Telefonanschluss bestelle ,aber im Vertrag die Klausel wäre,sobald ich 3 Monate keinen Anruf tätige, gilt der Anschluss als nicht genutzt und man würde die Kündigung erhalten...
Für einen Telefonanschluss zahlt man Geld, für Paid4 "bekommt" man Geld.
Jegliche Punkte der Bonuspunkteanbieter verfallen nach einer gewissen Zeit, wenn man nicht eine spezielle Sache macht (Payback Plus z. B.).
 
Jo nur hast du mit CC angefangen.

Kennst du den Unterschied zwischen AGB und BGB ?

Ich denke nicht, denn wenn es so wäre, wüsstest du,dass man in dem Fall nicht inaktiv wäre.

Wäre ja das gleiche,wenn ich einen Telefonanschluss bestelle ,aber im Vertrag die Klausel wäre,sobald ich 3 Monate keinen Anruf tätige, gilt der Anschluss als nicht genutzt und man würde die Kündigung erhalten.

Geht auch nicht,also denk doch mal logisch nach!

Au man kommen hier einige Leute mit vergleiche.
Das war ja einer der blödesten vergleiche die ich jemals gelesen habe.
Beim Telefonaschluss zahle ich doch wohl Grundgebühren.Da kann es doch den anbieter egal sein ob ich telefoniere.Mehr kann bzw. will ich auch dazu garnicht schreiben.Da fehlen mir auch irgendwo die worte.tz,tz
Also ehrlich mal.lol
Ich verschwinde hier mal lieber für heute ehe ich meinen TFT noch aus Fenster schmeisse...
 
Jo und was ist mit einer Prepaidkarte?

Diese lade ich nach Lust und Laune auf.

Eigenartig dazu hab ich wie gesagt auch ein Urteil gelesen,dass es nicht zulässig ist ,was die Betreiber machen.

Warte mal ab,dann wirds auch so mit den Paybacksachen geschehen.

Marcelinho ich gebe di rmorgen mal ne Liste von Anbietern, bei denen du dich mal anmelden könntest.WÜnsch dir viel Spaß dabei.

Ach ja hör doch einfach mal auf, alles nach zu quatschen auch wenn zugegeben mein Vergleich nicht grade der dollste war.
 
Jo und was ist mit einer Prepaidkarte?

Diese lade ich nach Lust und Laune auf.

Eigenartig dazu hab ich wie gesagt auch ein Urteil gelesen,dass es nicht zulässig ist ,was die Betreiber machen.

Warte mal ab,dann wirds auch so mit den Paybacksachen geschehen.

Marcelinho ich gebe di rmorgen mal ne Liste von Anbietern, bei denen du dich mal anmelden könntest.WÜnsch dir viel Spaß dabei.

Ach ja hör doch einfach mal auf, alles nach zu quatschen auch wenn zugegeben mein Vergleich nicht grade der dollste war.

Was wäre wenn und,und,und...
Und auch deine prepaid Karte verfällt irgendwann wenn Du sie nicht auflädst.(obwohl es gesetzlich nicht mehr sein darf.Zumindest was das restliche Guthaben betrifft.)Da kümmern sich nämlich die anbieter einen dreck.
Und was LasMiranda geschrieben hat konnte ich erst lesen nachdem ich gepostet habe,weil ich gerade beim antworten war.Im gegensatz zu vielen anderen brauche ich nichts nachplappern weil ich eine eigene Meinung habe.
 
Siehste da haben wir das nächste Ding.

Du sagst,das die Anbieter sich einen Dreck kümmern.

Jo da sag ich nur, dass ich in den Laden gehen würde, denen das verdeutlichen würde,was gesetzlich vorgegeben ist und sollten die sich querstellen,dann hat man ganz andere Möglichkeiten.

Aber ich merk schon, für dich haben AGB mehr Aussagekraft als Gesetze.

Meld dich doch mal bei den Diensten der Dame aus Schwerin an, da bist du richtig gut aufgehoben!