Hetzjagd von Werbekriese auf Webmaster die auch Werbung von Webmasterlose buchen.

also meiner meinung nach hat werbekriese einen rad ab user zur sperren nur weil die differezne mit wml haben werbekriese hat glück das ich eine subdoamin habe und ich deswegen nicht wml nutzen kann aber wenn ich keine subdomain hätte würde ich sorfort meinen account bei werbekriese löschen

mfg
adi
 
Werbekrise kann sich die AGBs selber schreiben okey. Aber sie haben nicht das Recht uns Webbies das Guthaben nicht auszuzahlen, denn es wurde korrekt durch unsere Mitglieder erwirtschaftet und somit auch von euren Sponsoren bezahlt. Wenn die 30 Webbies im Durchschnitt auch 50 Mio Lose Guthaben hatten sind das ja schon 1,5 Mrd Lose die man hier meint einfach klammheimlich einstecken zu können.

Zahlt uns aus und dann kann man drüber nachdenken sich für euch zu entscheiden, alles andere ist unseriös/Betrug.
 
Also für mich ist werbekriese keinen stück besser als Webmasterlose, nur das sie eine erklärung vor ihr verhalten schieben.
Ich meine die wollen gegen die Abzockermasche von WML vorgehen und bescheißen unt hintergehen ihre mitglieder genauso.
Für mich sind beide seiten keinen scheiß dreck besser, nur leider haben attraktive werbung, das man bei wenig membern (wie ich es habe) nicht auf diese einnahmen verzichten kann.
 
Ich meine die wollen gegen die Abzockermasche von WML vorgehen und bescheißen unt hintergehen ihre mitglieder genauso.

Wo hintergehen sie die User? Wenn sie diese sperren würden obwohl es nicht in den AGB stehen würde, kann ich das verstehen. Dann würden sie die User hintergehen. Aber so? Wenn es offiziell bekannt ist, wann und warum sie sperren, hintergehen sie niemanden!
Sorry, aber denk mal drüber nach :ugly:
 
Hat Werbekrise einen Schaden durch die User? Nein. Wenn ja sollen sie das genau nachweisen!

Warum sollte er irgend etwas dir nachweisen ? Fakt Verstoß gegen die AGB. Das jetzt ein paar Anbieter etwas gegen deinen Kumpel unternehmen wurmt dich sicher sehr, aber sieh es gelassen, uns hat es auch gewurmt als er uns alle und zwar fast jeden Paidwebmaster abgezogen hat. ;)

Das seh ich auch er hat kein schaden damit.

Es liegt ein Schaden vor und es wird einem größeren Schaden vorgebeugt. Warum kannst du hier in einem anderen Thread nachlesen.

https://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=114939

Werbekrise kann sich die AGBs selber schreiben okey. Aber sie haben nicht das Recht uns Webbies das Guthaben nicht auszuzahlen, denn es wurde korrekt durch unsere Mitglieder erwirtschaftet und somit auch von euren Sponsoren bezahlt.

Du hattest die doch vorher gelesen oder ? Also warum hast du dich nicht daran gehalten ? Wenn du dich daran gehalten hättest wäre dir Null Schaden entsanden. Es gab für dich 3 Möglichkeiten aus denen du wählen konntest
1. an die AGB halten und ausgezahlt werden
2. an die AGB nicht halten und eben nicht ausgezahlt werden
3. Werbekrise nicht nutzen

Entschieden hast du dich doch ganz allein oder hat dich jemand dazu gezwungen ?
 
Das jetzt ein paar Anbieter etwas gegen deinen Kumpel unternehmen wurmt dich sicher sehr, aber sieh es gelassen, uns hat es auch gewurmt als er uns alle und zwar fast jeden Paidwebmaster abgezogen hat. ;)


1. Ist es nicht mein Kumpel unternehmen
2. Mich wurmt das im Grunde die Webmaster hier um einige mio lose abgezockt werden (Ja ich sehe es als abzocke)
3. Wenn, dann sollen sie das auch gleichzeitig mit Zanox und Co machen, die ja davon wußten (Zumindest laut dem User, der das ganze aufgedeckt hatte)!
 
Heute WML, morgen hplose, übermorgen lose-ads, oder wie?

Ich habe gern Werbung von Werbekrise eingebunden, wurde pünktlich ausgezahlt und hatte auch weiterhin vor, Werbung einzubinden.

Da Werbekrise jedoch bei weitem nicht über das Potential verfügt, daß WML bietet, habe ich die Mindestverdienste bei meinen Einstellungen für Werbekrise auf eine Höhe gesetzt, die Werbekrise nicht erfüllen kann.

Damit dürften nach dem nächsten Cronlauf alle Banner von Werbekrise aus meinem System rausfallen und der Cron wird danach deaktiviert werden.

Dies geschieht, liebe Betreiber von Werbekrise.de, nicht aufgrund einer irgendwie gearteten Nähe zu Webmasterlose.de. Dies geschieht in der weisen Voraussicht, daß ihr euch mit euren AGB auf verdammt dünnes Eis begebt. Sollte man den Passus überlesen (und genau das kann passieren), dann erwirtschaft man für euch Umsätze. Das darf man. Nur ausgezahlt bekommt man seinen Teil der Umsätze nicht. Zudem seid ihr jederzeit in der Lage, weitere Werbenetzwerke aus jedem beliebigen Grund in eure Sperrliste aufzunehmen. Diese Art der Exklusivität ist dann zwar schön, aber nicht hilfreich. Wir Betreiber von Internetpräsenzen leben auch durch die Vielfalt der Angebote, gerade im forced-Bereich.

Ich werde in den nächsten Tagen per Mail mit euch klären, in wie weit ihr bereit seid, mein derzeitiges Guthaben von knapp 80k Losen auszuzahlen, damit dann die Kooperation zwischen uns als beendet anzusehen ist.

Ich rate jedem Betreiber einer Seite, der bei Werbekrise.de lediglich für die Auszahlung gesperrt ist, nicht aber für den Bezug und den Abbau von Werbung, nach BGB §246 vorzugehen und rechtliche Mittel prüfen zu lassen.

Eine Sperre hat bei Verstoß gegen die AGB, die ganz sicher in der vorliegenden Form rechtlich einwandfrei sind, in jedem Fall so zu erfolgen, daß die Teilnahme am Dienst nicht mehr möglich ist. Eine teilweise Sperrung (Teilnahme am Dienst möglich, Vergütung erfolgt jedoch nicht) ist jedenfalls ein Drahtseilakt ohne Netz und doppelten Boden.

Ich darf mich empfehlen.
 
Ach ihr seid alle ulkig^^

Ihr meldet euch an, müsst die AGB akzeptieren, habt ihr ja auch gemacht. Dann ist es EURE Schule dwenn ihr die nicht liest und in den AGB steht das doch drinne, und wenn in den AGb steht die Seiten wo Werbung drauf istd arf keinen gründen Hintergrund haben ist es nunmal so, hat eine Seite einen grünen Hintergrund und wird gesperrt ist das die Folge weil er gegen die AGB verstoßen hat!
 
Ich glaube, der Betreiber von Werbekrise sollte sich mal die Paragraphen der UWG genau durchlesen und dementsprechend seinen WML-Passus in seiner AGB durchlesen. Besonders §4 Absatz10 UWG dürfte da interessant sein ;)

@Andre
die AGB sollte aber den Gesetzen entsprechen und wenn das nicht der Fall sein sollte, ist die AGB hinfällig.
 
Man mag über WML denken, was man will. Ich würde von dort keine Werbung schalten.

In dem Fall sollte der Webbi von Werbekriese aber auf jeden Fall auszahlen, da der Paragraph der AGB meiner Meinung nach schon fragwürdig ist.

Sonst kommt noch mal jemand auf die Idee, ob die so überhaupt gültig sein kann.

Ein wenig link ist es, nicht zu vergüten, wenn auch WML Werbung geschaltet wird, da könnte man einiges interpretieren.

Aber man sieht mal wieder: Nicht nur User von Paidmailer lesen sich nicht so oft die AGB durch, Webbis scheinen genauso zu verfahren. ;)
 
@ Andre so ist es und nicht anders.

@Bububoomt

Es ist nicht dein "Kumpel" ? Na hoffentlich sieht er es auch so. ;)

Ich glaube, der Betreiber von Werbekrise sollte sich mal die Paragraphen der UWG genau durchlesen und dementsprechend seinen WML-Passus in seiner AGB durchlesen. Besonders §4 Absatz10 UWG dürfte da interessant sein ;)

Tja der trifft ja so nicht zu. Mal davon abgesehen, kommt ein Vertrag nur zustande, durch die Willenserklärung beider Seiten. Werbekrise möchte keine User, die WML einbinden und gibt somit keine Einwilligung zum zustande kommen eines Vertrages (macht dies auch vor Anmeldung unmissverständlich klar).Auf gut deutsch, will es der Betreiber von Werbekrise nicht, kannst du so ziemlich gar nichts dagegen machen. Da kein Vertrag zustande gekommen ist, wegen fehlender Willenserklärung eines Partners, sind die anderen Sachen und Leistungspflichten hinfällig.
 
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Ich glaube, der Betreiber von Werbekrise sollte sich mal die Paragraphen der UWG genau durchlesen und dementsprechend seinen WML-Passus in seiner AGB durchlesen. Besonders §4 Absatz10 UWG dürfte da interessant sein ;)

@Andre
die AGB sollte aber den Gesetzen entsprechen und wenn das nicht der Fall sein sollte, ist die AGB hinfällig.

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber damit dürfte klar sein, daß Werbekrise alle gesperrten User auszuzahlen hat. Vor allem dann, wenn die gesperrten User tatsächlich weiterhin Werbung buchen und abbauen dürfen, nur halt eben nicht ausgezahlt werden. Dann greift nach meinem Rechtsverständnis nämlich tatsächlich BGB §264.

Ungeachtet dieser Tatsachen kann ich jedoch keinem Werbenetzwerk vertrauen, das in seinen AGB darauf hinweist, welche Mitbewerber nicht genutzt werden dürfen und dann lediglich für die Auszahlung, nicht aber für die Nutzung sperrt. Ich muss ja jeden Tag damit rechnen, daß ich eines der anderen Werbenetzwerke ebenfalls nicht mehr parallel nutzen darf.

Dann verzichte ich doch lieber nur auf ein Werbnetzwerk, und das ist Werbrise, als in der Zukunft vielleicht auf viele Netzwerke, weil ich Werbekrise nutze.

Nachtrag:

Ewin? Wie ist das doch gleich mit der salvatorischen Klausel, die einen Vertrag selbst bei teilweise ungütligen Passi in den AGB zustandekommen lässt? Und auch ohne diese Klausel: Ich würde sagen, hier gilt das gleiche wie auch in anderen Vertragsbereichen. Ich unterschreibe gern einen Mietvertrag, der eine gesetzwidrige Formulierung enthält, weil ich weiß, daß ich deswegen trotzdem miete, und lasse den fraglichen Part nachträglich, wenn nötig mit Hilfe eines Gerichts, entfernen.
 
Wie schaut es denn aus? Ich melde mich als Sponsor bei Werbekrise an und jemand baut meine Kampagnen auf seiner Seite ab und gleichzeitig WML Werbung, dadurch das ihr dem Sponsor die Lose nicht auszahlt stehen Sie mir ja wieder zu, denn ich als Sponsor gehe davon aus das die Seiten keine WML Werbung abbuchen.

Nehmen wir also an ich buche bei euch nur die Kampagne damit sie auch jeder sieht, bei WML habe ich sie schon gebucht. Eure User dürfen keine WML Werbung abbauen und deshalb buche ich sie da nochmal damit die auch überall angezeigt wird. Soo nun kommt der böse User xy der eure AGB nicht einhält also hat er zum einen euch betrogen aber zum anderen vorallem den zahlenden Sponsor. Kriegt der dann auch wenigstens von euch das durch den User xy "erfakte" Guthaben wieder gutgeschrieben? ;)

Gruß
Gremlin
 
Hi!

Wie ist das mit den Netzwerken, die WML-Kampagnen weitervermarkten? Darf ich die Sponsorennetzwerke dann auch nicht mehr nutzen oder wie?

Gruß
Marco
 
@ Andre so ist es und nicht anders.

@Bububoomt

Es ist nicht dein "Kumpel" ? Na hoffentlich sieht er es auch so. ;)



Tja der trifft ja so nicht zu. Mal davon abgesehen, kommt ein Vertrag nur zustande, durch die Willenserklärung beider Seiten. Werbekrise möchte keine User, die WML einbinden und gibt somit keine Einwilligung zum zustande kommen eines Vertrages (macht dies auch vor Anmeldung unmissverständlich klar).Auf gut deutsch, will es der Betreiber von Werbekrise nicht, kannst du so ziemlich gar nichts dagegen machen. Da kein Vertrag zustande gekommen ist, wegen fehlender Willenserklärung eines Partners, sind die anderen Sachen und Leistungspflichten hinfällig.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass in der AGB der Passus zum Behindern eines Mitbewerbers auffordert, enthalten ist. Allein das ist schonmal Verstoss des §4 Absatz 10 UWG. Ob der Vertrag zustande kommt oder nicht, aber der Passus ist nunmal wettbewerbswidrig und kann unter Umständen teuer werden. Der nächste Punkt ist die Einbehaltung des erwirtschafteten Guthabens. Dies kann genausowenig rechtens sein. Wie wäre es denn beispielsweise für einen Angestellten, dessen Chef ihm sagt: Mir passt deine Nase nicht, du bist gekündigt, aber deinen Lohn für den letzten Monat behalten wir ein? Der Chef hätte schneller ein Verfahren am Hals, als er schauen kann.
 
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass in der AGB der Passus zum Behindern eines Mitbewerbers auffordert, enthalten ist.

genau das trifft eben nicht zu, da dieser "Pasus" dem User die freie Wahl lässt, anders wäre es, wenn der Mitbewerber direkt behindert wird oder der User keine Wahl bei der Entscheidung hat. Er kann hier aber wählen macht er es oder nicht.

Wenn du keinen Arbeitsvertrag hast, bekommst du auch kein Geld und wenn du für Ihn dann freiwillig arbeitest ist es doch deine Entscheidung.

Da hier auch kein Vertrag zustande gekommen ist, ist wie gesagt auch die Bezahlung hinfällig und wenn du obwohl du weißt, das die Willenserklärung nicht vorliegt, dennoch seine Werbung abbaust, dann machst du das freiwillig und ohne Gegenleistung.

Das der Vertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen zustande kommt, ist ja wohl ganz klar vorher ersichtlich gewesen.

Im übrigen machen es andere auch so. ZB. Google, die schliesen dich aus, wenn du auf Seiten wirbst, die denen nicht passen und behalten natürlich "dein" Geld auch ein. Begründung verstoß gegen die AGB und Google-Richtlinien ;).

Werbekrise und andere Netzwerke schützen sich und das ist ganz normal.

Was ich viel geiler finde und mir echt zu denken gibt, das Ihr WML so in Schutz nehmt, schlieslich hat er mit seinen Aktionen dafür gesorgt, das andere Anbieter sich vor diesem schützen müssen.
 
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