Haustür abschließen - Erlaubt?

Ok, die bringen den zweiten und sogar einen dritten Rettungsweg mit.
Keine Sorge die vom Rettungsdienst kommen schon irgendwie rein. Der Rettungsdienst wird ja auch von der BF abgearbeitet.
 
Bleibt noch das große Problem der Bequemlichkeit.
Da die meisten Leute die tatsächliche Notfallgefahr ziemlich gering einschätzen wird das vermutlich der Hauptgrund sein. Aber das is nich wirklich nen Argument ;)
 
Ok, die bringen den zweiten und sogar einen dritten Rettungsweg mit.
Keine Sorge die vom Rettungsdienst kommen schon irgendwie rein. Der Rettungsdienst wird ja auch von der BF abgearbeitet.

Rein kommen die aufjedenfall :mrgreen:

Bei manchen Eingängen gibt es ja einen sogenannten Schlüsselsafe.
Das ist zumindest hier bei uns ein kreisförmiger Safe den man mit einem Spezialschlüssel sperren kann.
In diesem Save sollte sich der Hausschlüssel befinden (was leider nicht immer der Fall ist) und falls vorhanden auch der Schlüssel für den Aufzugstriebswerksraum.
 
Im großen und ganzen sieht es ja so aus das man die Haustür nicht verschließen darf. Ich werde wohl mal nen Schreiben / Aushang aufsetzen oder setzen lassen (wenn mich sowas nervt schreibe ich vll. was falsches :mrgreen:).

Die jenigen die sich ängstlich fühlen sollen von mir aus ne Kette, nen Riegel oder sonstwas vor die Tür hauen soll mir egal sein :p
 
Rein kommen die aufjedenfall :mrgreen:

Bei manchen Eingängen gibt es ja einen sogenannten Schlüsselsafe.
Das ist zumindest hier bei uns ein kreisförmiger Safe den man mit einem Spezialschlüssel sperren kann.
In diesem Save sollte sich der Hausschlüssel befinden (was leider nicht immer der Fall ist) und falls vorhanden auch der Schlüssel für den Aufzugstriebswerksraum.

So kenn ich das garnicht. Ich kenn das nur bei Brandmeldeanlagen, das es dort einen Schlüsselsafe gibt, bei einer Auslösung selbiger öffnet sich dann das Schloss. Hinter der klappe gibts dann noch einen Schließzylinder, der aufgeschlossen werden muss um an den eigendlichen Schlüssel zu kommen.
 
So kenn ich das garnicht. Ich kenn das nur bei Brandmeldeanlagen, das es dort einen Schlüsselsafe gibt, bei einer Auslösung selbiger öffnet sich dann das Schloss. Hinter der klappe gibts dann noch einen Schließzylinder, der aufgeschlossen werden muss um an den eigendlichen Schlüssel zu kommen.

Das was du da ansprichst (TUS-Safe, alle Schlüssel vom Gebäude) ist auch nur dort vorhanden wo es eine Brandmeldezentrale (BMZ,meist bei Firmen oder Tiefgaragen) gibt (im Bereich der orangen Drehleuchte) und ist viel grösser als das was ich meine.
Der Schlüsselsafe den ich meine der ist rund und irgendwo im Eingangsbereich (Wohnhaus) in der Mauer eingebaut. Gekennzeichnet wird dieser mit einem runden gelben Kreis (bei uns zumindest). Dort befindet sich wenn alles korrekt eingehalten wird auch der Schlüssel von der Eingangstüre und falls vorhanden der Schlüssel vom Aufzugstriebswerksraum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Also bei uns ist es so geregelt, das die Haustür nicht abgeschlossen werden darf. Dies steht in der Hausordnung und im Mietvertrag. Auch mussten wir dafür unterschreiben dies nicht zu tun.

Gut klar mir leuchtet das auch ein.:D Wenn es brennt ist es bestimmt nicht der Schlüssel das woran ich denken würde. Sondern Kinder u.s.w:D:D

LG Speedy1978
 
Versuche doch eher mit deiner Nachbarin darüber zu reden. Ich glaube du kannst dich mit ihr einigen, aber denk daran was sie verliert und was du gewinnst. Ich glaube da ist eine grosse Differenz;)
 
Finde leider gerade den Text nicht wieder, aber es ist aus Brandschutzgründen wirklich verboten, die Tür muß von innen ohne Schlüssel zu öffnen sein! Suche schnell weiter finde das sicherlich noch wieder, hatte nämlich das gleiche Problem...

Grüße
TC
 
Versuche doch eher mit deiner Nachbarin darüber zu reden. Ich glaube du kannst dich mit ihr einigen, aber denk daran was sie verliert und was du gewinnst. Ich glaube da ist eine grosse Differenz;)

Es wird ja nur vermutet aber wenn bin ich im mom nicht so dolle mit ihr :mrgreen:

Finde leider gerade den Text nicht wieder, aber es ist aus Brandschutzgründen wirklich verboten, die Tür muß von innen ohne Schlüssel zu öffnen sein! Suche schnell weiter finde das sicherlich noch wieder, hatte nämlich das gleiche Problem...
Grüße
TC

Wäre cool wenn Du es finden würdest...
 
Finde leider gerade den Text nicht wieder, aber es ist aus Brandschutzgründen wirklich verboten, die Tür muß von innen ohne Schlüssel zu öffnen sein! [...]
Das würde mich auch mal interessieren, denn bei uns steht ebenfalls in der Hausordnung, dass die Haustür ab 20 Uhr abzuschließen ist. Mein Kenntnisstand ist bisher der, dass es eben kein "Verbot" gibt:
Mietvertrag und Hausordnung können vorsehen, dass die Haustür nachts aus Sicherheitsgründen von den Mietern verschlossen werden muss (AG Hannover 544 C 8633/06)
[...]
Gesetze oder Verordnungen regeln die Frage, ob die Haustür verschlossen werden muss, nicht eindeutig. Auch fehlen bisher eindeutige Gerichtsurteile, die es beispielsweise für unzulässig erklären, die Haustür verschlossen oder unverschlossen zu halten.
[...]
Quelle
 
Oder bau ein System ein, mit dem du die verschlossene Tür aus deiner Wohnung aufmachen kannst. Das kostet bestimmt nicht mehr als 40 Euro.
 
Es gibt soch diese Einrichtungen wo es bei dir im Haus läutet, und du auf einen Knopf drückst, der dann die Tür automatisch öffnet. Es ist etwas elektronisches.
 
Ja, das funktioniert aber nicht wenn die Tür unten abgeschlossen ist... mit nem Schlüssel.... verriegelt... zu.... nix durch :)