naturschonen
Well-known member
- 1 Juli 2013
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Also in dem speziellen Fall mit einem derart hohen Verlust (und nein, sie zahlen noch ein paar Jahre ab), wäre es sinnlos.
Aber es ging mir auch mehr um die grundsätzliche Regelung dabei. Natürlich wird es immer so sein, dass der Einzelfall sehr speziell gelagert ist. Mal ist auch das Haus aufgrund der Ausstattung mehr, mal weniger wert. Aber immer sitzt jemand, der angeblich bedürftig ist, quasi auf einem Haufen Geld. Und Immobilien waren noch nie schwer zu verkaufen, wenn nicht gerade das Land verseucht ist und für einen Haufen Geld erst gereinigt werden muss. Ansonsten ist es immer nur eine Frage des Preises.
Und hier wird es ungerecht, wie ich finde. Sagen wir mal, dass Familie A (2 Erwachsene, 2 Kinder) ein Haus bewohnt zu 180qm auf 2 Etagen ebenerdig (ohne Keller oder Souterrain). Das Haus wurde angenommen 1955 erbaut und mäßig in Schuss gehalten, nie vollständig saniert. Dämmung ist quasi nicht vorhanden, Isolierung und Dach zum Teil undicht. Die Ölheizung ist alt, Zinkrohre und Alu-Stromleitungen, meist Aufputz. Die Fliesen in Bad und Küche zum Teil kaputt, Fugen verschimmelt und vergilbt. Türen zum Teil verzogen. Das steht auf einem 1000m² Grundstück.
Familie B (2 Erwachsene, 2 Kinder) bewohnen einen Neubau 120qm auf einer Etage mit Keller, errichtet 2015 nach neuesten Standards. Solardach und kleines Blockheizkraftwerk im Keller. Das Bad und die Küche haben Natursteinboden, Wohnbereich hat Kamin und Eiche-Parkett. Stromleitungen aus Kupfer und Unterputz, die Rohre Edelstahl mit kleiner Aufbereitungsanlage im Keller, wo auch eine Sauna mit Tauchbecken sind. Auf dem Grundstück befindet sich noch ein beheizbarer 10x3-Meter-Swimmingpool und eine Garage für 2 Fahrzeuge. Ansonsten noch ein Wintergarten, der sich komplett öffnen und im Sommer als Terrasse nutzen lässt. Dazu Alarmanlage und aktuelle technische Spielereien, wie der Kühlschrank, der sich mit Smartphone unterhalten kann.
Wenn ich es richtig verstehe: Familie A muss ausziehen, weil zu groß. Familie B kann bleiben, weil angemessen. Und das, obwohl der Wert des Hauses der Familie B den Wert des Hauses von Familie A um mindestens das zehnfache übersteigt?
Und abgesehen vom direkten Vergleich: Das Haus der Familie B ist sicherlich 300.000 Euro wert. Selbst unter ungünstigen Bedingungen wird man es noch für mindestens 200.000 verkauft bekommen, auch wenn der Abschlag horrend ist. Warum darf einer auf >200.000 Euro sitzen bleiben, während eben ein anderer seinen Aston Martin mit Maximalausstattung verkaufen muss? Oder eben auch der, der das Geld nicht auf den Kauf eines Hauses verwendet hat, sondern es im dümmsten Fall sogar nur auf dem Sparbuch liegen hat?
Ja, also laut Gerichtsurteil gelten für das Eigenheim 130m² bei 4 Personen als angemessen (z.B. n-tV Ratgeber). Wobei das aber auch wieder so eine Sache ist. Kann sich ja auch ganz schnell ändern mit neuen Gesetzen oder höheren Urteilen.
Also das von dir selbst zitierte Urteil sagt, dass die erste Familie die Immobilie "verwerten" muss, sprich sie muss nach einem Untermieter suchen. Bis sie einen findet bekommt sie Leistungen als Darlehen, die dann auf Antrag in eine Beihilfe gewandelt werden, falls es keine Mieter gibt. Wenn doch wird die Miete angerechnet, abzüglich Kosten. Die zweite Familie darf einfach wohnen bleiben, auch wenn es niemanden gibt, der nach 2 Jahren nach Bauende in Hartz4 landet bei deinem Beispiel, einen Luxuswagen müssen allerdings beide verkaufen, weil ein Auto eben mobil ist und nur bis zu einem Wert von 7500 € geschützt, damit man wieder Arbeit findet