dann kann ich ja jetzt mal noch "Nebenschauplätze" an Missverständnissen benennen:
- es glauben tatsächlich Menschen, dass auch nur ein einziger Mensch ein Bittsteller ist, der es nicht wert ist versorgt zu sein, zum einen ist jeder Mensch wertvoll, zum anderen werden die Sozialleistungen auch nicht vorrangig durch die Leistung anderer finanziert, sondern durch Verbrauchssteuern
- es glauben außerdem Menschen, dass es das Ziel anderer ist, die Menschheit an sich zu vernichten, weil sie nicht mehr gebraucht wird und deshalb möglichst lautlos abgeschafft werden soll - bis auf eine Elite, die sich den "Rest" der Welt teilen will...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
zum anderen werden die Sozialleistungen auch nicht vorrangig durch die Leistung anderer finanziert, sondern durch Verbrauchssteuern

Das kannst du doch sicher belegen? Zum anderen werden die Verbrauchssteuern zum Großteil nicht durch die Bezieher der Sozialleistungen erbracht, es zahlen also so oder so (größtenteils) andere.

- es glauben außerdem Menschen, dass es das Ziel anderer ist, die Menschheit an sich zu vernichten, weil sie nicht mehr gebraucht wird und deshalb möglichst lautlos abgeschafft werden soll - bis auf eine Elite, die sich den "Rest" der Welt teilen will...

:yawn:


Im Ernst: in meinen 20 Jahren Beratung habe ich ein Mal erlebt, dass einer nur 27 € für Strom bezahlt, alle anderen liegen weit über dem Satz...

Also hier oder hier oder hier ist von 35,09€ die Rede.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kannst du doch sicher belegen? Zum anderen werden die Verbrauchssteuern zum Großteil nicht durch die Bezieher der Sozialleistungen erbracht, es zahlen also so oder so (größtenteils) andere.
:yawn:

hast du nix gefunden? Ich würde es spannender finden, wenn man sich selbst informiert,
ob meine Behauptung stimmt...bei manchen Billigprodukten sind es nur die Geringverdiener,
abgesehen davon sind es viele viele viele




Also hier oder hier oder hier ist von 35,09€ die Rede.

Abgesehen davon, dass diese Links alle für 2018 gelten, übersiehst du hier leider, dass aus diesem Posten auch noch Renovierung der Wohnung und Anschaffungen angespart werden müssen laut Gesetz (SGB II bzw. SGB XII)
 
Im Normalhaushalt ist bei 3 Personen ein Verbrauch von 4000 kW/h,

aber sicher kann man auch bewußt alternativ leben,


wir zahlen als Verein sogar für ein Lager 44 € im Monat, da ist nur Licht drin und kein einziges Gerät - außer den Akku-Bohrer vielleicht...

aber man sollte es auch Jeden selbst entscheiden lassen...

Nein, nicht in einem Normalhaushalt, die 4000 die Du nennst ist der Durchschnitt, da sind auch die Leute mit drinn die als Privatpers. 6000 KWh ( und mehr ) p.A. verbrauchen.
Auserdem sind in diesem Durchschnitt ALLE Sachen erfasst , da wird NICHT unterschieden ob es Wohnungen oder Häuser sind und in dieser Durchschnittberrechnung sind auch die Haushalte drinn die
mit Strom heizen und / oder Ihr Warmwasser mit Strom "hehrstellen"

"Der Stromverbrauch in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus ist durchschnittlich 36,6 Prozent niedriger als im Einfamilienhaus"
Quelle=https://www.die-stromsparinitiative.de/stromkosten/stromverbrauch-pro-haushalt


Hier steht übrigens das es keine 4000 KWh im Jahr sind sondern 3400 Kwh.

https://www.strom-prinz.de/Stromverbrauch/

Was bitte verstehst Du unter "bewußt alternativ" ?
Wir haben in unserer Wohnung alles was ein normaler Haushalt so hat, Fernseher, Radio, Computer, Laptop, Tablet, Kühlschrank, Staubsauger u.s.w.

Wenn Ihr für ein Lager ohne das es da Verbraucher gibt 44 Euro bezahlen müsst würde ich mir gedanken machen wer euch den Strom klaut, oder kann es sein das es eine pauschale ist die Ihr mit dem Vermieter ausgehandelt habt?

Klar darf das jeder selber entscheiden !
Wenn man aber im Winter seine Wohnung auf über 35 Crad heizt ( mit Heizung und zusätzlichen Heizlüftern ) nur um im T-Shirt und kurzen Hosen rumlaufen zu können sehe ich es nicht ein das die Allgemeinheit für diesen Luxus bezahlen soll.

Renovierung der Wohnung

Renovierungsgeld gibt es doch zusätzlich oder lese ich das falsch?
BSG Urteil:

https://www.gegen-hartz.de/nachrich...rstattung-von-renovierungskosten-65152542.php

Zu den Stromkosten: Sozialgericht Frankfurt, Urteil vom 29.12.2006, AZ. S 58 AS 518/05

https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1575/

Wichtig ist der Satz "Das Urteil ist rechtskräftig, eine Berufung wurde nicht zugelassen."
 
Wenn Ihr für ein Lager ohne das es da Verbraucher gibt 44 Euro bezahlen müsst würde ich mir Gedanken machen wer euch den Strom klaut, oder kann es sein das es eine Pauschale ist die Ihr mit dem Vermieter ausgehandelt habt?

Da liegt eher an dem Vormieter, der wesentlich mehr verbraucht hat, allerdings muss ich den aktuellen Zählerstand mal ablesen, möglicherweise klaut der Vermieter zusätzlich, abgesehen davon ist das der Preis für geschätzte 1500 kWh pro Jahr bei einem Alternativanbieter, der weit günstiger ist als der Grundversorger



Renovierungsgeld gibt es doch zusätzlich oder lese ich das falsch?
BSG Urteil:

https://www.gegen-hartz.de/nachrich...rstattung-von-renovierungskosten-65152542.php

Zu den Stromkosten: Sozialgericht Frankfurt, Urteil vom 29.12.2006, AZ. S 58 AS 518/05

https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1575/

Wichtig ist der Satz "Das Urteil ist rechtskräftig, eine Berufung wurde nicht zugelassen."

Das Renovierungsgeld gibt es beim Einzug, für die "Schönheitsreparaturen" bei Auszug auch, aber dazwischen muss man Ansparen, manche wohnen ja 40 Jahre und länger in der gleichen Wohnung und müssen zwischendurch mal renovieren oder was anschaffen..

Und das Urteil wegen der Strompauschale hat ein Sozialrichter in Mainz auch benutzt, Tacheles ist eine super Quelle, wie auch die Schulungen beim Mitbegründer Harald Thomé
Das Problem ist leider, dass viele Betroffene Angst haben zu streiten oder einfach keine Zeit, denn die Prozesse dauern Jahre und so eine Stromsperre ist schnell umgesetzt..kaum einer weiß, dass die Behörde dann auch die Sperrkosten bezahlen muss, wenn sie verpflichtet war zur Übernahme der Stromkosten..
 
Die paar Menschen, die einen Plasmafernseher haben - weil vielleicht geschenkt - oder ein Hobby, was Strom kostet oder es gern warm haben stören die Menschheit wenig, schon gar nicht die ewig drohenden Betrüger - da hat unser Land weit größere überlebt, die die Chance hatten, Millionen und Milliarden zu unterschlagen, lass doch mal die Kirche im Dorf.
Es geht nicht darum die Kirche im Dorf zu lassen, sondern darum zu klären wer die Kosten dafür tragen soll. Bei 6,6 Millionen Sperrandrohungen steht auch hinter kleinen prozentualen Anteilen nen großes Sümmchen.

und auch der Zugang wird bei Wohnblöcken nicht immer einfach gewährleistet...
https://www.mieterbund-mvp.de/press...genen-stromzaehler-kontrollieren-koennen.html
nach 12 Monaten schätzt der Grundversorger einfach
Übergabeprotokoll? Foto gemacht? Bei Einzug beim Energieversorger gemeldet? Warum nicht?
und wenn der Vormieter keine Erben hatte, dann schätzt er sogar großzügig - Begründung: das bekommst du ja später wieder, wenn nicht inzwischen der Preis doppelt so hoch ist pro kW/h oder du wegen der Sperren enorme Gebühren hast...
Daran ist so viel falsch, ich würde den Satz einfach streichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Öhm, kann man dem Energieversorger nicht einfach einen Nachweis erbringen, wie hoch der Verbrauch im Vorjahr war? Insofern wenn man umgezogen ist oder den Versorger gewechselt hat.
 
Es geht nicht darum die Kirche im Dorf zu lassen, sondern darum zu klären wer die Kosten dafür tragen soll. Bei 6,6 Millionen Sperrandrohungen steht auch hinter kleinen prozentualen Anteilen nen großes Sümmchen.
trotzdem gibt es sogar Einzeltäter, die mehr Schaden verursachen, deshalb bleiben es hier Peanuts, die durch die Kosten der Kontroll-Behörden uferlos ausarten..

https://www.mieterbund-mvp.de/press...genen-stromzaehler-kontrollieren-koennen.html

Übergabeprotokoll? Foto gemacht? Bei Einzug beim Energieversorger gemeldet? Warum nicht?

Wen interessiert schon ein Einzelurteil eines AG in Meck-Pomm? Wir haben hier keine Grundsatzurteile von Einzelgerichten, so wie es in Amerika gilt, hier muss es entweder ein höheres Gericht sein oder man muss es einzeln durchstreiten - kostenpflichtig!

Zur zweiten Frage: kein eigener Zähler da - ist sogar in der Stadt noch häufig - manche haben einen Zähler, der nach 22:00 auf Nachttarif umschaltet usw., es gibt unglaubliche Konstrukte und manchmal wirbt der Vermittler mit günstigen Tarifen und braucht 2 Monate zum vermitteln - du hast aber nur 6 Wochen nach Umzug Zeit..

Daran ist so viel falsch, ich würde den Satz einfach streichen.
Ich würde ihn stehen lassen, weil Tatsache, gerichtlich so anerkannt als "in Ordnung", auch ein AG


@All4you: "Öhm, kann man dem Energieversorger nicht einfach einen Nachweis erbringen, wie hoch der Verbrauch im Vorjahr war? Insofern wenn man umgezogen ist oder den Versorger gewechselt hat."

Schwierig, weil jede Wohnung anders ist, andere Dämmung, andere Heizung, anderes Bad/Warmwasser
 
@naturschonen. wenn Du an den Zähler rannkommst würde ich den mindestens 1 X im Monat ablesen.
Wenn bei dem Zähler auch die Sicherungen in der nähe sind würde ich diese einfach mal rausschrauben und verstecken ;)



Zum Thema Renovierung:

"aber dazwischen muss man Ansparen,"

das lese ich aber irgendie anders, kann aber auch sein das ich da was falsch lese.



https://www.datentransfer24.de/Arbeitslosengeld15.html

Da steht "Laut Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen müssen Renovierungskosten nicht vom ALG-II-Empfänger getragen werden. Ist die Renovierung Bestandteil des Mietvertrags und die Kosten dafür angemessen, haben die Hilfsempfänger einen Anspruch auf Übernahme der notwendigen Ausgaben, sofern diese detailliert nachgewiesen und begründet werden können. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen"

Bei diesem Link https://www.gegen-hartz.de/nachrich...rstattung-von-renovierungskosten-65152542.php steht:
Die Notwendigkeit der Wohnungsrenovierung besteht bei mietvertraglicher Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und bei dem Bezug einer Wohnung...

Natürlich MUSS die Renovierungsverpflichtung WIRKSAM sein, eine starre Frist wie in alten Mietverträgen üblich hat der BGH bekanntlich 2009 schon als unwirksam angesehen.

gerade darüber gestolpert:
https://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596984a148a401.php
"Kosten für Schönheitsrenovierungen sind im angemessenen Umfang zu übernehmen, wenn sie vertraglich vereinbart sind "


Hier etwas von harald-thome zu diesem Thema
https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Flensburg-Stadt-30.11.2016.pdf
auf Seite 20 ( bei mir ) steht unter punkt 4 folgendes:

Renovierungskosten/-bedarf
Renovierungskosten (hierunter fallen Auszugs-, Einzugsrenovierung sowie anfallende
Schönheitsreparaturen
) gehören nach der Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft
nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Die KdU umfassen näml
ich nicht nur die laufenden Kosten,
sondern auch einmalige Aufwendungen, die mit dem Bezug, Unterhaltung und Wechsel der
Unterkunft zusammenhängen. Es wird hier auch von sogenannten Zusammen-hangskosten gesprochen.


"Das Problem ist leider, dass viele Betroffene Angst haben zu streiten"

Da gebe ich Dir recht, wobei es für die Angst eigl. keinen Grund gibt.

"oder einfach keine Zeit"

Sorry, als ALG2 empf. hat man mehr als genug zeit um einen Überprüfungsantrag zu stellen oder sich einen Beratungsschein zu besorgen und danach zu einem Anwalt zu gehen.
Wer diese Zeit nicht hat kann auch seinen Bescheid einfach online kostenlos überprüfen lassen z.B. hier:
https://www.hartz4hilfthartz4.de/beratung/

Unter diesem Link findet man auch Beratungsstellen, so bekommt das Jobcenter auch nicht mit das den Bescheid überprüfen lässt ;)

Klar gibt es Menschen die lange in einer Wohnung leben, ich wohe zwar noch keine 40 Jahre hier aber immerhinn 27.

Ich weis auch was ich für Renovierungen ausgebe. Runtergerechnet auf einen Monat sind es rund 4 Euro wobei ich bestimmt keine Preisgünstige Materialien verwende!

Rechnen wir mal folgendes für UNSEREN Haushalt:

3 X 35 Euro ( alg2 satz für Strom und Renovierung ) = 105 Euro pro Monat, abzüglich 4 Euro Renovierung ergibt 101 Euro.

101 Euro Minus 10 Euro Zählermiete ergibt 91 Euro für den reinen Stromverbrauch.
Für diese 91 Euro bekomme ich bei einem Arbeitspreis von ( hoch angesetzten 30 Cent je KWh ) 303 KWh an Strom PRO MONAT

Im Jahr ergibt das 3636 KWh im Jahr.
 
Zum Thema Renovierung:

"aber dazwischen muss man Ansparen,"

das lese ich aber irgendie anders, kann aber auch sein das ich da was falsch lese.

Hier findest du einen Hinweis:
https://rtlnext.rtl.de/cms/das-sind-die-aktuellen-hartz-iv-regelsaetze-im-detail-1104311.html
unter "Wohnen, Energie, Instandhaltung", wobei der Regelsatz für einen Einpersonenhaushalt gilt,
bei Paaren sind es pro Person nur 80 % des Satzes und Kinder bekommen weniger, je nach Alter
und entsprechend niedriger ist auch der Anteil für "Wohnen, Energie, Instandhaltung"

Was Wikipedia dazu schreibt ist auch interessant: https://de.wikipedia.org/wiki/Regelsatzverordnung


"Das Problem ist leider, dass viele Betroffene Angst haben zu streiten"

Da gebe ich Dir recht, wobei es für die Angst eigl. keinen Grund gibt.

"oder einfach keine Zeit"

Sorry, als ALG2 empf. hat man mehr als genug zeit um einen Überprüfungsantrag zu stellen oder sich einen Beratungsschein zu besorgen und danach zu einem Anwalt zu gehen.
Wer diese Zeit nicht hat kann auch seinen Bescheid einfach online kostenlos überprüfen lassen z.B. hier:
https://www.hartz4hilfthartz4.de/beratung/

Naja, die Angst ist manchmal schon berechtigt, denn wer sich wehrt wird leider allzu oft schikaniert,
gerade weil es zu wenige tun...
Mit der fehlenden Zeit habe ich gemeint, dass so eine Sperre innerhalb kurzem Zeitraum umgesetzt wird und ein Antrag bis zu 3 - 5 Monaten Bearbeitungszeit hat, selbst wenn es sich um eilige Angelegenheiten handelt, da ist der Stromanbieter viel viel schneller. Und wenn der Betroffene dann noch mit Nachtspeicher heizt, dann ist die Grundlage (mind. 75 € Rückstand) auch ziemlich schnell erreicht.

Was die Berechnungen für deine Familie angeht, da rechnest du mit 3 Einzelhaushalten und kommst trotzdem "nur" auf den durchschnittlichen Verbrauch, den die Statistik angibt, hast aber dann nichts mehr für "Wohnen und Instanthalten"... will nur sagen, die Sätze sind für den Durchschnitt zu niedrig, für die mit hohen Kosten (schlechte Dämmung der Wände, alte Nachtspeicheröfen und sowas) unbezahlbar, alternative Wohnung nicht zu finden.
 
@naturschonen,


Die Zusammensetzung des Regelsatzes bei Deinem Wikipedia Link ist von 2008 ;)

"Naja, die Angst ist manchmal schon berechtigt"

Das sehe ich anders, es gibt ja auch möglichkeiten seine Bescheide überprüfen zu lassen OHNE das das JC was mitbekommt.

"Mit der fehlenden Zeit habe ich gemeint,..." Ach so. Aber selbst da gibt es sowas wie Eilverfahren.
Übrigens sind die Leute bei denen es so dringend ist meist selbst schuld. Drohende Stromsperren werden früh genug mitgeteilt!

Wie kommst Du auf mind. 75 € Rückstand ?


Wer mit seiner Stromrechnung in Verzug gerät, bekommt zunächst einmal ganz gewöhnliche Mahnungen. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie hoch die Schuld ist: Nur bei einem Rückstand von mindestens 100 Euro darf der Versorger eine Stromsperre androhen

Quelle = https://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-droht-die-Stromsperre-article11706541.html


"Was die Berechnungen für deine Familie angeht, da rechnest du mit 3 Einzelhaushalten und kommst trotzdem "nur" auf den durchschnittlichen Verbrauch, den die Statistik angibt..."

Zu diesen Statistiken hatte ich Links gepostet, haste die mal gelesen?
in diesem "durchschnittsverbrauch" sind nunmal auch Häuslebesitzer mit drinn deren verbrauch wesendlich höher ist als der Verbrauch einer Wohnung.

OK, dann eben 3 mal 80 Prozent ( 2 Erw. + 1 Kind über 18 )
Bedeutet bei UNS 3 X 80 Prozent von 35 Euro = 84 Euro - 4 Euro Renovierungakosten = 80 Euro pro Manat für Strom.
Damit kommen wir dicke hin.


...für die mit hohen Kosten (schlechte Dämmung der Wände, alte Nachtspeicheröfen und sowas) unbezahlbar...

Auch wir wohnen nicht in einem Neubau, das haus ist 50 Jahre alt, die Fenster und die Heizung sind 20 Jahre alt und eine Dämmung ist NICHT vorhanden.

Aber auch hier kann man seinen Verbrauch durch einfache änderungen die NICHTS kosten so verändern das die Heizkosten nicht "explodieren"

Gerade gestern ist die Nebenkostenabrechnung für 2016 reingeflattert.

Mein Nachbar auf dem Stock soll für die gleiche Wohnung ( nur Spiegelverkehrt, 3 pers Haushalt ) über 1700 Euro an Heizung nachzahlen.
Das führte nun dazu das seine Nebenkostenvorrauszahlung HÖHER ist als die eigl. Miete.

Die Frau unter uns ( wohnt alleine ) gleiche Wohnung wie wir, geheizt werden nur 2 Räume, NACHZAHLUNG für Heizung 550 Euro

Wir bekommen 178 Euro zurück.
Bevor hier die Frage aufkommt ob wir es besonders kalt in unserer Wohnung haben vorab die Antwort: Nein !
Bei uns liegen die Temp. im Wohnraum zwischen 18,5 und 20,5 Crad.
Lediglich die Zimmer die längere Zeit nicht genutzt werden ( 10 Stunden und mehr ) werden auf 15-16 Crad runtergeregelt.

Es macht halt schon etwas aus ob man die Heizkörper innen reinigt, auf Gardienen verzichtet die die Heitzkörper verdecken oder Möbel vor die Heitzkörper stellt und vor allen ob man vernünftig lüftet.

Und gerade das RICHTIG lüften können oder wollen einige Menschen nicht.


"alternative Wohnung nicht zu finden"

Da gebe ich Dir absolut recht, hier in dem Landkreis ist es aktuell so das JEDE freiwerdende Genossenschaftswohnung vom Landkreis angemietet wird um Flüchtlinge unterzubringen, als "ottonormalbürger" hat man keine Chance mehr auf diese Wohnungen.
Die "schuld" aber einfach auf die Flüchtline zu schieben wäre falsch.

Viel schlimmer ist die "hintertüre" die der BGH den Landkreisen geöffnet hat.
Das böse wort heist "schlüssiges Konzept"
Das ermöglicht den Landkreisen höchstrichterliche Urteile des BSG einfach auszuhebeln.


Hast Du die Renovierunkslinks gelesen?

Da steht ( wenn ich das richtig lese und verstehe ) was anderes !! nämlich auch das renovierungen vom JC bezahlt werden müssen wenn diese im Mietvertrag rechtsgültigt vereinbart wurden.


"die Sätze sind für den Durchschnitt zu niedrig"

das sieht der BGH LEIDER anders.
 
Die Zusammensetzung des Regelsatzes bei Deinem Wikipedia Link ist von 2008 ;)

Ist mir klar, mir ging es nicht um die Höhe des Satzes, sondern um den Posten "Wohnen, Energie, Renovierung" und bei Wiki habe ich mich mit dem Link leichter getan, bei den anderen Seiten war es schwierig "nur" die Übersicht rauszukopieren


Das sehe ich anders, es gibt ja auch Möglichkeiten seine Bescheide überprüfen zu lassen OHNE das das JC was mitbekommt.

Da hast du Recht, aber dazu brauchst du eben einen Bescheid mit dem du zu uns (Beratungsstelle eines gemeinnützigen Vereins) kommen kannst, auch bei Eilverfahren brauchst du einen Bescheid.
Eine Rechnung vom Energieversorger - vor allem bei der Endabrechnung - legst du dem Amt vor, beantragst eine Kostenübernahme (als Darlehen oder Beihilfe, je nachdem, wie es sich zusammensetzt) und musst bis zu 5 Monaten auf den Bescheid warten...so lange wartet der Energieversorger niemals.
Und leider kommen die Leute tatsächlich erst, wenn es -fast- zu spät ist und erwarten dann ein Wunder vom Berater.


Zu diesen Statistiken hatte ich Links gepostet, haste die mal gelesen?
in diesem "Durchschnittsverbrauch" sind nunmal auch Häuslebesitzer mit drinn deren Verbrauch wesendlich höher ist als der Verbrauch einer Wohnung.

Da hast du natürlich auch völlig Recht, aber irgend ein Argument (Durchschnittsverbrauch, der im Rahmen liegt) braucht man ja beim Amt auch.
Ich habe Bescheide gesehen, da wird als "Erstausstattung" für eine Wohnung 700 € gegeben, davon soll man Möbel, Gardinen, Haushaltsgegenstände und alles kaufen und alles Zubehör...da kauft man alten Kram und hat entsprechend hohen Verbrauch, weil die alten Geräte eben viel verbrauchen, manche Arten von Lampen werden da schon unterschätzt.
Natürlich hast du auch Recht, dass man selbst Einfluss nehmen kann - wie bei deinen Nachbarn.
Ich habe auch das Glück einer Mittelwohnung, der junge Mann im Souterrain verbraucht auch wenig, die über mir haben vier Außenwände und ein schlecht isoliertes Dach, die zahlen immer nach, bei mir stimmt die Vorauszahlung, ich bin da im Vorteil...

Und ja, richtig lüften macht enorm viel aus, was mir ganz nebenbei auch meine Blumen sehr danken.



Hast Du die Renovierunkslinks gelesen?
Da steht ( wenn ich das richtig lese und verstehe ) was anderes !! Nämlich auch, dass Renovierungen vom JC bezahlt werden müssen, wenn diese im Mietvertrag rechtsgültigt vereinbart wurden.

Ja, habe ich gelesen, aber leider sind die Mietverträge zu unterschiedlich und viel zu selten hat man da die Möglichkeit mitzureden, dazu gibt es zu wenig Wohnungen, da ist der Vermieter eindeutig im Vorteil.
 
@naturschonen,

"aber dazu brauchst du eben einen Bescheid mit dem du zu uns (Beratungsstelle eines gemeinnützigen Vereins)"

Sorry, JEDER der ALG2 bekommt hat auch einen Bescheid !

"Eine Rechnung vom Energieversorger - vor allem bei der Endabrechnung - legst du dem Amt vor"

HÄÄÄÄÄÄÄ? ich brauchte noch NIEMALS etwas vom Energieversorger beim JC vorzulegen !

"und musst bis zu 5 Monaten auf den Bescheid warten...so lange wartet der Energieversorger niemals"

5 Monate warten ? das gibt es hier im Landkreis nicht, zumindenst nicht bei den Menschen die ich kenne.

"Und leider kommen die Leute tatsächlich erst, wenn es -fast- zu spät ist und erwarten dann ein Wunder vom Berater"

Tja, was soll ich dazu sagen ? Bei uns im Landkreis ist es nicht anders.

ABER !
Da ist der fehler nicht im System zu suchen sondern bei den betroffenen Menschen selber.

"aber irgend ein Argument (Durchschnittsverbrauch, der im Rahmen liegt) braucht man ja beim Amt auch"

Das ist seit "Einführung" der "schlüssigen Konzepte" durch den BGH "geschichte" !

"...da wird als "Erstausstattung" für eine Wohnung 700 € gegeben..."

Bei unserem Landkreis bekommt man 1000 Euro für die Erstausstattung.
Es ist aber egal, weder für 700 noch für 1000 Euro bekommt man eine Vernünftige Erstaussatttung.

"da kauft man alten Kram und hat entsprechend hohen Verbrauch, weil die alten Geräte eben viel verbrauchen"

Keine frage, da gebe ich Dir zu 100 Prozent recht !

"Ich habe auch das Glück einer Mittelwohnung"

Eine "Mittelwohnung muss nicht IMMER ein Glück sein !

Ich habe hier eigl. KEIN Glück in der Mittelwohnung zu wohnen, ganz im gegenteil.

In dem Raum der unter meinem Wohnzimmer liegt wird NICHT geheizt ( einer der Räume wo immer nur Fenster gekippt sind )

Das bedeutet das ich KÄLTE bekomme ohne das ich rechtlich etwas dagegen tun kann.


IM "Kinderzimmer" ist es das selbe ( der 2. Raum wo unter uns immer nur das Fenster gekippt wird ).

"isoliertes Dach" ?

So etwas gibt es bei Uns trotz vorschriften nicht.


"Und ja, richtig lüften macht enorm viel aus"


Das sage ich ja, mit richtig lüften kann man Geld sparen



"was mir ganz nebenbei auch meine Blumen sehr danken"

Bei Blumen bist Du bei mir falsch !
Ich habe einen BRAUNEN DAUMEN !
Egal was man mir an Blumen gibt, das geht kaputt, selbst Brennnesseln überleben bei mir nicht.

"...aber leider sind die Mietverträge zu unterschiedlich..."

Deswegen gab es ja das Urteil des BGH !

Wir hier in der Wohnung bekommen NIX zusätzlich für Renovierungen, andere schon.
 
"aber dazu brauchst du eben einen Bescheid mit dem du zu uns (Beratungsstelle eines gemeinnützigen Vereins)"

Sorry, JEDER der ALG2 bekommt hat auch einen Bescheid !

"Eine Rechnung vom Energieversorger - vor allem bei der Endabrechnung - legst du dem Amt vor"

HÄÄÄÄÄÄÄ? ich brauchte noch NIEMALS etwas vom Energieversorger beim JC vorzulegen !

"und musst bis zu 5 Monaten auf den Bescheid warten...so lange wartet der Energieversorger niemals"

5 Monate warten ? das gibt es hier im Landkreis nicht, zumindenst nicht bei den Menschen die ich kenne.

Wir sind beim Thema Stromsperre, wenn du also mit Strom heizt und Strom brauchst, um Warmwasser herzustellen, dann bekommst du die Nachzahlung bei Strom vom Amt - gegen Vorlage der Abrechnung. Gleiches bei Gas. Beides gehört dann zu den Kosten der Unterkunft und manchmal einfach in die Nebenkostenabrechnung, wenn das über den Vermieter abgerechnet wird - ist aber selten.
Wenn du also aus diesem Grund eine Stromsperre verhindern willst, dann brauchst du einen Beleg - eine Abrechnung - und bekommst dann das Geld vom Amt als Nachzahlung.
Wann du den Bescheid bekommst ist aber hier von enormer Bedeutung und da gibt es bundesweit unglaublich lange Wartezeiten.
Wenn du die Nachzahlung nicht für Heizung oder Nebenkosten hast, sondern einfach weil du den Kühlschrank als Licht benutzt, dann musst du auch ne Abrechnung vorlegen, bekommst aber nur ein Darlehen für die Nachzahlung, aber auch das Darlehen dauert viel viel zu lange in der Bearbeitung, unzumutbar lange. Unser Grundversorger schickt eine Rechnung, dann zwei drei Wochen später eine Mahnung und dann kann eine Woche später schon eine Sperre passieren - die JC und Sozialämter lassen sich wesentlich mehr Zeit.

UUUUND, wir haben Fälle, da gab es nur telefonische Bescheide, und zwar reihenweise.
Das ist wohl Teil einer Bundesmaßnahme, da wird getestet, wie Leute auf bestimmte Schikanen reagieren - also angebliche Mitwirkungspflichten oder sonstige Gründe, warum Leistungen rausgezögert werden - führt zu reihenweise Betreuung, Psychiatrie und und
Wenn dann nach schon 5 Monaten Änderungs-Bescheide rausgehen - wir haben bis zu 1,5 Jahren -
dann kann sich jeder vorstellen, wie es den Leuten geht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Unser Grundversorger schickt eine Rechnung, dann zwei drei Wochen später eine Mahnung und dann kann eine Woche später schon eine Sperre passieren

UUUUND, wir haben Fälle, da gab es nur telefonische Bescheide, und zwar reihenweise.

NÖ, so schnell sperrt auch ein Grundversorger nicht den Strom.
Da muss erst mal 100 Euro Rückstand vorhanden sein, und selbst dann hast Du von der ankündigung der Stromsperre und der durchsetzung der selben noch etwas Zeit.

Hat ein Bescheid nicht schriftlich zu erfolgen ?

Seit wann muss ich dem JC meine Telefonnummer mitteilen?

Von mir hat das JC keine telefonnummer.
 
Dazu gibt es in Kürze eine Info-Veranstaltung durch einen Sozialrichter und auch zur Mitwirkungspflicht,
damit endlich mal Ruhe ist mit dieser Art der Schikane 8)
Wieso braucht man dafür eine Info-Veranstaltung ?

Dafür gibt es doch die Erreichbarkeits-Anordnung – EAO

"Der Arbeitslose hat deshalb sicherzustellen, daß das Arbeitsamt ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichen kann. "

Quelle = https://www3.arbeitsagentur.de/web/...tei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378539.pdf

Da steht NICHTS von Telefon !
 
Wieso braucht man dafür eine Info-Veranstaltung ?

Dafür gibt es doch die Erreichbarkeits-Anordnung – EAO

"Der Arbeitslose hat deshalb sicherzustellen, daß das Arbeitsamt ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichen kann. "

Quelle = https://www3.arbeitsagentur.de/web/...tei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378539.pdf

Da steht NICHTS von Telefon !

Da steht aber auch nichts gegen Telefon, wenn man erklärt bekommt, dass es schneller und persönlicher ist, direkt die Angelegenheiten prsönlich zu besprechen, dann denkt man nicht unbedingt an eine schlechte Absicht, in der Regel haben die Leute ja ein Urvertrauen in die regelkonforme Arbeit von Behörden

Und warum soll man als Verein nicht eine Info-Veranstaltung organisieren, es ist doch effektiver als es allen einzeln zu erklären
 
Und warum stellst du immer alles als einen Kampf zwischen Gut (Hilfeempfänger) und Böse (Amt) dar?
Das erreicht ja fast kriegsähnliche Züge.

Wenn man sich aktiv um einen Job bemüht, kann es mitunter schon mal entscheidend sein, dass man blitzschnell auf offene Stellen reagiert. Da ist die telefonische Erreichbarkeit doch eher Vor- als Nachteil. Zumal man ja auch einfach nicht ans Telefon gehen muss, wenn es dazu (siehe Link einen Beitrag vor dir) keine Pflicht gibt.