TheFreeFlow
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- 11 September 2013
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Mein letzter heute. Und ich zitiere der Regelsatz ist unverfügbar und muss eingelöst werden" Zitat ende Bundesverfassungsgericht. Was das heisst weisst du sicher selbst, dass wir vor Sondergerichten klagen, die in der BRD eigentlich verboten sind ist klar wenn es soweit kommen sollte, was ich nicht glaube. Aber die Anklage wird erhoben, also muss ich mich ja nicht rechtfertigen sondern die Bedienstete der Arge.
"dass wir vor Sondergerichten klagen, die in der BRD eigentlich verboten sind"
Gott, bist du wirklich so blöd oder tust du hoffentlich nur so?
In unserer verfassung bzw. dem grundgesetz ist NIRGENDS die rede davon das "sondergerichte"(wie du sie nennst) verboten sind!
Sorry aber wo hast du diesen bullshit her?
Im GG steht(unter anderem):
Dass die gerichte, die justiz sowie die vollstreckung durch beamte dem GG UNTERGEORDNET ist, sprich: Egal ob polizist oder sonstwas, du hast dich an die grundgesetze zu halten wie jeder andere auch, sonderausnahmen gibt es nicht wie in faschistischen und/oder kapitalistischen systemen.
Es steht dort auch dass: ALLE anderen gesetzesbücher(also die STGB´s von 1 bis 20[sozialgesetzbücher] und auch die sonder gesetzbücher die vor allem eben für behinderte interessant sind) sich dem GG UNTERZUORDNEN haben.
Bzw. Es kommt oft und häufig vor, dass du eine rechtliche grauzone hast. Das GG sagt z.b. meinungsfreiheit(im falle einer beleidigung z.b.), die sozialgesetzbücher sagen: straftat.
Was passiert? Das GG setzt sich vor gericht IMMER durch, weil: Wenn es zu grauzonen oder zwiespältigkeiten kommt, gilt das was im GG und nicht was in den STGB´s steht. Klar muss man sich auch an die STGB´s und derren gesetze halten, aber wenn es zu widersprüchen kommt dominiert ganz klar das was im GG steht.
Sprich: Beleidigung ist keine straftat. Ist durch das GG(meinungsfreiheit und persönliche entfaltungsfreiheit) gedeckt. In diesem falle siegt eben das GG das den STGB´s übergeordnet ist. WENN man jemanden wegen beleidigung anzeigen könnte: LOL^^ Glaub mir dann währen 80 - 90% aller schüler bzw. derren eltern im gefängniss! Auf schulen fallen tagtäglich soooviele beleidigungen(unter anderem auch welche die total unter der gürtellinie sind), wenn es mal eben so einfach währe jemanden wegen beleidigung anzuzeigen, glaubs mir, hätten wir schon längst keine schüler(oder eltern) mehr weil die alle im knast sizten würden!
Der grund warum das nicht geht: Das grundgesetzbuch. Wie gesagt laut STGB´s ist beleidigung eine straftat, ich war nicht der erste der sich fragte: "aber wenn beleidigung eine straftat ist, warum bzw. wie ist auf schulen dann mobbing etc. möglich?"
Tja wenn man sich mal etwas mit dem GG und den STGB´s befasst(und last but not least natürlich etwas intelligenz besitzt und logisch denken kann sowie der deutschen sprache mächtig) dann weiß man auch warum.
Wie auch immer: Nirgends im GG sind "sondergerichte" wie du sie nennst, verboten. Aber ja, es steht auch nirgends das wir solche zwingend brauchen, aber genausowenig steht dort was sie verboten sind. Es ist also unsere(mehr oder weniger) freie wahl ob und wie wir solche "sondergerichte" haben wollen und organisieren, oder halt eben nicht.
Eines bleibt aber immer gleich: ALLE gerichte(steht aber auch wie erwähnt weiter oben) haben sich dem GG und auch zweitrangig den STGB´s zu fügen/unterzuordnen. KEIN gericht oder richter darf gegen diese gesetze vorgehen, oder über diese gesetze hinaus auf eigene faust entscheiden.
Egal zum punkt: das was du als "sondergericht" bezeichnest, sind nichts weiter als verschiedene gerichte mit unterschiedlichen aufgaben.
Z.b. haben wir das typische, normale gericht und die justiz.
Dann hast du denn verfassungschutz und das bundesverfassungsgericht, das z.b. auch wieder eine "sonderform" darstellt.
Oder der bundesgerichtshof, der ist eben hauptsächlich für klagen auf bundesweiter ebene(nicht simple einzelklagen von einzelnen delikten) zuständig.
Etc. etc. Gibt noch einige mehr die ich entweder nicht im kopf habe oder nicht kenne. Ich bin auch weder jurist noch ist jura meine stärke, aber selbst ich weiß diese simplen basics. Die lernt unter anderem jeder jurastudent und diese gesetze und verordnungen sind auch jederzeit offiziel überprüfbar und nachlesbar.
Tut mir leid aber du hast von jura definitiv absolut keine ahnung und laberst grade ganz großen bockmist, jeder der bis zur 10ten klasse schule hatte lernt solche dinge(das meiste jedenfalls. Definitiv lernt man bis zur 10ten das es VERSCHIEDENE gerichte mit unterschiedlichen aufgaben bei uns in deutschland gibt) unter anderem in sozialkunde und sollte solche simplen basics eigentlich wissen und kennen. Aber bei vielen menschen ist ja leider echt schon hopfen und malz verloren wie ich sehe.....