Ich fass es nicht ich hab ein Stellenangebot bekommen und eine Einladung zum Vortstellungsgespräch und das wo ich nur 5 Jahre arbeitslos bin.
Ich soll für 8 euro die Stunde die Bereitschaft mitbringen Container von innen zu reinigen und die absolute Bereitschaft Atemschutzgeräte dabei zu tragen.
Russichkenntnisse sollen dabei von Vorteil sein . Die hab ich zwar nicht dafür muss ich nen haufen Tabletten schlucken.
Mal sehen was daraus wird.

Was hat dich die letzten 5(!) Jahre daran gehindert, dir selbständig einen Job zu suchen, welcher besser zu dir passt?
 
Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger sind verfassungswidrig






DAS URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS IM ORIGINAL:


Begründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach $31 SGB-II: Am 09.02.2010, 1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09, nachfolgend BVerfG-Urteil genannt, entschied das Bundesverfassungsgericht über die Gewährleistung und die Vorgehensweise bei der Bestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes. Zitat Leitsatz 1 BVerfG-Urteil: 1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieser Anspruch besitzt absoluten Charakter und ist vom Grundsatz her unverfügbar. Zitat Leitsatz 2 BVerfG-Urteil: 2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

Der im zweiten Leitsatz aufgeführte absolute und grundsätzlich unverfügbare Anspruch wird in der Begründung des BVerfG-Urteils als ein stets zu gewährleistender bestimmt. Zitat Randziffer 137 BVerfG-Urteil: Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>; 91, 93 <112>; 99, 246 <261>; 120, 125 <155 und 166>). Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig. Der oben unter Randziffer 137 genannte stete Anspruch bestimmt, dass das Existenzminimum niemals unterschritten werden darf. Unter Randziffer 134 wird ausgeführt, dass der Staat dies stets zu gewährleistende Existenzminimum (jedes Grundrechtsträgers) zu gewährleisten hat. Zitat Randziffer 134 BVerfG-Urteil: a) Art. 1 Abs. 1 GG erklärt die Würde des Menschen für unantastbar und verpflichtet alle staatliche Gewalt, sie zu achten und zu schützen (vgl. BVerfGE 1, 97 <104>; 115, 118 <152>). Als Grundrecht ist die Norm nicht nur Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Der Staat muss die Menschenwürde auch positiv schützen (vgl. BVerfGE 107, 275 <284>; 109, 279 <310>). Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus seiner Erwerbstätigkeit, noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen dafür dem Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen. Dieser objektiven Verpflichtung aus Art. 1 Abs. 1 GG korrespondiert ein Leistungsanspruch des Grundrechtsträgers, da das Grundrecht die Würde jedes individuellen Menschen schützt (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>) und sie in solchen Notlagen nur durch materielle Unterstützung gesichert werden kann. Das Bundesverfassungsgericht bestimmt weiter, dass die gesamte physischen Existenz, seine zwischenmenschlichen Beziehungen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben des Menschen (vom Staat) zu sichern ist. Zitat Randziffer 135 BVerfG-Urteil: b) Der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 <155 f.>), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 <374>; 109, 279 <319>; auch BVerwGE 87, 212 <214>). Aufgrund des vom Bundesverfassungsgericht konkretisierten steten Anspruchs auf das zuvor genannte Existenzminimum innerhalb von ausgeprägten sozialen Bezügen sind auch zeitweilige Einschränkungen nicht mehr möglich. • Sanktionen nach §31 SGB-II, d. h. Einschränkungen dieser stets zu gewährleistenden Ansprüche, sind daher verfassungswidrig und nicht mehr zulässig. Gemäß Randziffer 148 wird das beschriebene Existenzminimum durch den Regelsatz und weitere Leistungen wie Krankenversicherung und Kosten für Unterkunft und Heizung gesichert. Zitat Randziffer 148 BVerfG-Urteil: a) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts dient nach der Definition in § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II a.F. beziehungsweise in § 20 Abs. 1 SGB II n.F. sowohl dazu, die physische Seite des Existenzminimums sicherzustellen, als auch dazu, dessen soziale Seite abzudecken, denn die Regelleistung umfasst in vertretbarem Umfang auch die Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. Anderen von der verfassungsrechtlichen Garantie des Existenzminimums umfassten Bedarfslagen wird im Sozialgesetzbuch Zweites Buch durch weitere Ansprüche und Leistungen neben der Regelleistung Rechnung getragen. Die Absicherung gegen die Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit wird durch die Einbeziehung von Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldempfängern in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a und § 10 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a und § 25 SGB XI und die Leistungen zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung nach § 26 SGB II gewährleistet. Besonderer Mehrbedarf wird zum Teil nach § 21 SGB II gedeckt. § 22 Abs. 1 SGB II stellt die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem individuellen Bedarf sicher. Unter Randziffer 137 bestimmt das Bundesverfassungsgericht, dass das Existenzminimum stets zu gewährleisten ist. Für bestimmte Anschaffungen, Das BVerfG hat in Randziffer 150 das Beispiel Winterkleidung gewählt, gilt das Ansparprinzip. Dies Beispiel und der nachfolgende Text unter Randziffer 150 zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht keinerlei Unterdeckung des Existenzminimums zulässt. Zitat Randziffer 150 BVerfG-Urteil: c) Es ist verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass das Sozialgesetzbuch Zweites Buch dazu übergegangen ist, einmaligen Bedarf, der nur in unregelmäßigen Abständen, etwa zur Anschaffung von Winterkleidung, entsteht, durch Anhebung der monatlichen Regelleistungen in der Erwartung zu decken, dass der Hilfebedürftige diesen erhöhten Anteil für den unregelmäßig auftretenden Bedarf zurückhält. Eine verfassungswidrige Unterdeckung einmaligen Bedarfs hat der Gesetzgeber mit § 23 Abs. 1 SGB II zu vermeiden versucht. Danach können Hilfebedürftige ein Darlehen erhalten, wenn ein unvermutet auftretender und unabweisbarer einmaliger Bedarf durch angesparte Mittel nicht gedeckt werden kann. Das Darlehen wird zwar in den nachfolgenden Monaten dadurch getilgt, dass der Grundsicherungsträger 10 % von der Regelleistung einbehält. In Anbetracht der Ansparkonzeption des Gesetzgebers ist diese vorübergehende monatliche Kürzung der Regelleistung jedoch im Grundsatz nicht zu beanstanden. Verfassungsrechtlich unbedenklich sind zeitliche Unterschreitungen (nur) unter dem Gesichtspunkt des Ansparprinzips und nur in engen prozentualen Grenzen; hier werden 10% als zulässig genannt. Es handelt sich bei dem genannten Verfahren vor allen Dingen um die Sicherung des Bedarfs eines Hilfebedürftigen im Rahmen von zeitlichen Verschiebungen innerhalb des Regelsatzes. Diese zusätzliche Hilfe führt insgesamt zu keiner Absenkung oder Erhöhung des Regelsatzes. Das vom Bundesverfassungsgericht gewählte Beispiel zeigt jedoch im praktischen auf, dass keinerlei Spielraum für eine sonstige Unterdeckung des Existenzminimums besteht. Sanktionierungen gemäß § 31 SGB-II sind verfassungswidrig. Zusammenfassung:  Die Berechnung des Regelsatzes kann prinzipiell nur dann verfassungswidrig sein, wenn ein grundsätzlicher Anspruch darauf überhaupt besteht Diesem Zusammenhang folgend, hat das Bundesverfassungsgericht am 09. Februar 2010 geurteilt, dass das Existenzminimum — repräsentiert durch den Regelsatz, die Kosten der Unterkunft und weitere Leistungen — stets durch den Staat zu gewährleisten ist.: Die Begründungen im Einzelnen: 1. Der Anspruch (jedes Grundrechtsträgers) muss durch den Staat gesichert werden (Randziffer 134) 2. Die gesamte physischen Existenz, zwischenmenschlichen Beziehungen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ist einbezogen (Randziffer 135) 3. Das BVerfG definiert den steten unverfügbaren Anspruch (Randziffer 137 i. V. mit Randziffer 133; auch als absolut im zweiten Leitsatz bestimmt) 4. Das beschriebene Existenzminimum wird durch den Regelsatz und weitere Leistungen wie Krankenversicherung und Kosten für Unterkunft und Heizung beschrieben (Randziffer 148).
 
Ein Urteil aus 2010, top aktuell, hat noch niemand mitbekommen.
Und trotzdem wurde erst nach dem Urteil die 1 Mio-Sanktionsfälle-Grenze geknackt.
 
Ein Urteil aus 2010, top aktuell, hat noch niemand mitbekommen.
Und trotzdem wurde erst nach dem Urteil die 1 Mio-Sanktionsfälle-Grenze geknackt.
Aufgrund des Urteils gab es ja auch in 2011 2x Änderungen am SGB II, wo auch die Sanktionen neu geregelt wurden. Aber das vergessen die meisten ja und berufen sich auf ein Urteil, welches so gar nicht mehr passt, weil das bemängelte Gesetz geändert wurde.

anddie
 
Ein Urteil aus 2010, top aktuell, hat noch niemand mitbekommen.
Und trotzdem wurde erst nach dem Urteil die 1 Mio-Sanktionsfälle-Grenze geknackt.



Was hat das damit zu tun ein Urteil ist ein Urteil. Ob das 2010 ist oder 2005 man kann sich darauf berufen geht ja auch bei anderen Sachen und dieses kommt vom höchsten Gericht.

Das Problem mit den Sanktionen, ist die Angst der Hartz IV ler dagegen gerichtlich vorzugehen. Und die meisten haben dafür ja auch unterschrieben bzw wurden unter Androhung von Sanktionen dazu genötigt diesen Fetzen zu unterschreiben. Was sollen Änderungen im SGB II bringen wenn Sanktionen grundsätzlich verfassungswidrig sind ??
 
Mhm, also ich überlege grade, dass Sanktionen eigentlich in der Regel nur dann erforderlich sind, wenn jemand nicht nach den Regeln spielt (unangekündigte Ortsabwesenheit, verpasster Termin ohne Rückmeldung, etc.)

In solchen Fällen finde ich Sanktionen jedoch gerechtfertigt. Sicherlich gibt es auch Fälle, in denen beispielsweise Mütter selbstverständlich nicht daran denken, einen Termin beim JC abzusagen, wenn wegen meiner das eigene Kind gerade in die Klinik eingeliefert wird. Da sollte der JC-Angestellte aber auch Fingerspitzengefühl zeigen.

Oftmals sind aber Sanktionen gerechtfertigt, ist aber nur meine Meinung.
 
Mhm, also ich überlege grade, dass Sanktionen eigentlich in der Regel nur dann erforderlich sind, wenn jemand nicht nach den Regeln spielt (unangekündigte Ortsabwesenheit, verpasster Termin ohne Rückmeldung, etc.)

In solchen Fällen finde ich Sanktionen jedoch gerechtfertigt. Sicherlich gibt es auch Fälle, in denen beispielsweise Mütter selbstverständlich nicht daran denken, einen Termin beim JC abzusagen, wenn wegen meiner das eigene Kind gerade in die Klinik eingeliefert wird. Da sollte der JC-Angestellte aber auch Fingerspitzengefühl zeigen.

Oftmals sind aber Sanktionen gerechtfertigt, ist aber nur meine Meinung.



Da sollte man unterscheiden, aufgrund dieses Urteils vom Bundesverfassungsgerichtes sollte man dieses komische Schriftstück nicht unterschreiben, denn dann gib man ja seine schriftliche Einverständnis mit Sanktionen belegt zu werden. Unterschreibt man es nicht wird Sanktion angedroht. Ich finde das mehr als bedenklich. Also klingt mehr wie Erpressung ohne Grundlage.
 
Na ja, was heißt Erpressung ohne Grundlage? Ich finde man macht es sich mit solchen Aussagen zu einfach.
Jeder Hartz4 Empfänger bekommt jeden Monat, ohne viel leisten zu müssen, die Miete + Lebenshaltungskosten aufs Konto überwiesen.

Da finde ich es schon traurig, dass solche EGVs vereinbart werden müssen, weil viele Arbeitslose nur nach Schlupflöchern suchen, um gewissen Dingen aus dem Weg gehen zu können. Es kann ja nicht zu viel verlangt sein, pünktlich bei einem Termin zu erscheinen, wenn nicht gerade eine Katastrophe ins Haus steht.

Bei jedem Arbeitgeber wird man irgendwann ebenfalls Sanktionen (Abmahnung und in der Folge die Kündigung) zu erwarten haben, wenn man dort nicht pünktlich am Arbeitsplatz auftaucht. Warum also nicht auch beim Jobcenter damit leben, wenn man von dort Geld bekommt?!
 
Na ja, was heißt Erpressung ohne Grundlage? Ich finde man macht es sich mit solchen Aussagen zu einfach.
Jeder Hartz4 Empfänger bekommt jeden Monat, ohne viel leisten zu müssen, die Miete + Lebenshaltungskosten aufs Konto überwiesen.

Da finde ich es schon traurig, dass solche EGVs vereinbart werden müssen, weil viele Arbeitslose nur nach Schlupflöchern suchen, um gewissen Dingen aus dem Weg gehen zu können. Es kann ja nicht zu viel verlangt sein, pünktlich bei einem Termin zu erscheinen, wenn nicht gerade eine Katastrophe ins Haus steht.

Bei jedem Arbeitgeber wird man irgendwann ebenfalls Sanktionen (Abmahnung und in der Folge die Kündigung) zu erwarten haben, wenn man dort nicht pünktlich am Arbeitsplatz auftaucht. Warum also nicht auch beim Jobcenter damit leben, wenn man von dort Geld bekommt?!




Bei einem Arbeitgeber unterschreibt man einen Arbeitsvertrag, und auch den würde ich nicht unterschreiben wenn ich davon nicht ordentlich leben könnte. Das kann man damit nicht vergleichen.


Und wenn wie laut Bundesverfassungsgericht das Existenzminimum gewährleistet werden muss, was der Hartz IV Regelsatz ja ist und das jede Sanktion diesen schmälert und damit gegen das GG verstößt, dann sieht die Sache schon anderes aus wofür Sanktionen wenn jedem das Existenzminimum laut GG zusteht.

Und zum Abschluss was steht denn über jedem vom Staat erlassenen Gesetz genau das Grundgesetz. Und daran sollten sich auch solche Einrichtungen halten. Vielleicht sollte mal ein betroffener ein example statuieren.
 
Bei einem Arbeitgeber unterschreibt man einen Arbeitsvertrag, und auch den würde ich nicht unterschreiben wenn ich davon nicht ordentlich leben könnte. Das kann man damit nicht vergleichen.

Steht dir ja frei, eine andere Arbeitsstelle zu suchen, bei der du mehr verdienst. Nur ist halt auch die Frage, welchen Verdienst würdest du als vernünftig bezeichnen, um "ordentlich" davon leben zu können?
Ich finde man kann beide Sachen sehr gut miteinander vergleichen, denn von beiden (Arbeitgeber und Jobcenter) erhält man bei diesem Beispiel Geld.

Und wenn wie laut Bundesverfassungsgericht das Existenzminimum gewährleistet werden muss, was der Hartz IV Regelsatz ja ist und das jede Sanktion diesen schmälert und damit gegen das GG verstößt, dann sieht die Sache schon anderes aus wofür Sanktionen wenn jedem das Existenzminimum laut GG zusteht.

Ich sage ja, du machst es dir sehr leicht. Was spricht dagegen, pünktlich bei seinen Terminen zu erscheinen, wenn keine Katastrophe ins Haus steht? Ich würde als Gesetzgeber noch viel härter durchgreifen. Ich würde in solchen Fällen zwar noch die Miete überweisen, aber alles andere mit Lebensmittelgutscheinen abgelten. Vielleicht lernt der Betroffene dann auch, dass er dem Jobcenter gegenüber gewisse Verpflichtungen hat, die er nachkommen muss.

Wenn man sich in der Regel nicht fehlverhält, dann hat man auch keine Sanktionen zu fürchten.

Und zum Abschluss was steht denn über jedem vom Staat erlassenen Gesetz genau das Grundgesetz. Und daran sollten sich auch solche Einrichtungen halten. Vielleicht sollte mal ein betroffener ein example statuieren.

Joar fordern und nörgeln kann man, aber seine eigene Verpflichtung ansehen ist scheinbar sehr schwer. In anderen Ländern gibt es kein soziales Netz, das Betroffene auffängt. Würdest du dann auch weiterhin so denken, wie bisher?

Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich anmaßend, wie du dich zu diesem Thema positionierst. Jeder mag seine Meinung haben, aber man muss auch damit klarkommen, wenn jemand diese nicht unbedingt toleriert.

Was hat man denn als Hartz4 Empfänger so viel zu tun, als dass man sich der Peinlichkeit einer Sanktion ergeben muss?
 
Wie gesagt es geht nicht um Termine. Es geht zum Beispiel um das Unterschreiben dieses Wisches das einem Pflichten auferlegt aber keinerlei Rechte. Ablehnen eines 1 Euro Jobs wird auch sanktioniert also für mich ist sowas Sklaverei und das toleriere ich nicht. Aber mit Menschen 3. oder 4. Klasse wie die Hartz IV Empfänger immer hingestellt werden kann man es ja machen. Sicher gibts genügend Schwarze Schafe aber der großteil möchte arbeiten allerdings auch zu einem anständigen Lohn. Daran sollte der Staat mal arbeiten und nicht dem der schon wenig hat noch zusätzlich wegnehmen. Was passiert eigentlich mit dem Geld was durch Sanktionen einbehalten wird ?? Wird das für sinnlose Beschäftigungstherapien wie ich sie nenne die absolut nix bringen verbrannt ?? Oder bekommt der Steuerzahler etwas davon zurück ??
 
Wie gesagt es geht nicht um Termine.

Wurde jedoch so deutlich nicht gesagt.

Es geht zum Beispiel um das Unterschreiben dieses Wisches das einem Pflichten auferlegt aber keinerlei Rechte.

Wo hast denn diese Aussage her? Wenn du deine Rechte nicht vereinbarst bzw. deine Wünsche nicht vereinbarst und in der EGV erfassen lässt, dann bist du doch selbst Schuld daran und kein anderer.

Ich habe damals meinem Sachbearbeiter beispielsweise gesagt, dass ich pro Monat auch 5 Stellenangebote von ihm haben möchte. Ich muss mich ja so oder so bewerben, aber dann können die mir auch regelmäßig Stellenanzeigen zukommen lassen. Ist nur ein Beispiel, denn eine EGV ist ja auch dazu da, dass du als ALG2 Empfänger deine Rechte, soweit zulässig und sinnvoll, erfassen lassen kannst. Machen jedoch nur die wenigsten, von daher ist man auch selbst Schuld, wenn man sich nicht drum kümmert.

Ablehnen eines 1 Euro Jobs wird auch sanktioniert also für mich ist sowas Sklaverei und das toleriere ich nicht.

Mit welcher Begründung soll auch die Ablehnung eines solchen Jobs nicht sanktioniert werden? Du vergisst eine entscheidene Tatsache: Du bekommst fürs Nichtstun im Grunde genommen Geld geschenkt.

Auch wenn ich Jahre lang Hartz4 bezog, habe ich freiwillig an solchen Maßnahmen teilgenommen, sogar danach gefragt. Wer mag denn auch den ganzen Tag zu Hause sitzen und nichts tun? Gibt viele, die das möchten und fabrizieren, aber das kann nicht der Sinn der Sache sein.

Ein 1-Eurojob oder 1,50-Job ist keine Sklaverei, denn du musst mal deinen Regelsatz + deine Miete zu den knapp 199.99 Euro, die der Job höchstens einbringen darf, dazurechnen. Dir wird nichts abgezogen und du redest von Sklaverei?

Einfache Rechnung:

Regelsatz Single: 374€
Miete Single: 378€
---------------------------
insges. 752€

Zählt man noch den 1-Euro/1,50 Euro-Job mit ca. 150 Euro im Monat dazu kommt man auf 902 Euro im Monat. Nun wissen wir alle, dass die meisten Jobs dieser Art kaum mit Arbeit zu vergleichen ist. Es gibt Ausnahmen, aber da sollte man auch nicht von Sklaverei sprechen, denn Arbeiten im Altersheim als Freizeithelfer f. Senioren ist keine anstrengende Arbeit. Sie ist sogar sehr sinnvoll.

Wenn man nun bedenkt, dass die Miete in gewissen Fällen sogar noch um 10% Zuschlag toleriert werden, dann ist man bei fast 1000 Euro im Monat.

Ich denke, es ist anmaßend zu sagen, dass man für so wenig Leistung, eine Sklavenarbeit verrichten muss und dann auch noch meckert, wenn Sanktionen ausgesprochen werden, wenn jemand einen solchen Job ablehnt.

Man sollte sich einen Job suchen, damit man denen nichts vorwerfen muss. Wenn das nicht klappt, muss man sich mit dem geschenkten Geld zufriedengeben. Man darf nicht vergessen, dass man ab dem 1.1.2013 nun auch noch 8 Euro mehr bekommt. Welcher Arbeitgeber verschenkt Geld, ohne das seine Arbeitnehmer arbeiten müssen? Es ist nur das Jobcenter und kein anderer Arbeitgeber!


Aber mit Menschen 3. oder 4. Klasse wie die Hartz IV Empfänger immer hingestellt werden kann man es ja machen. Sicher gibts genügend Schwarze Schafe aber der großteil möchte arbeiten allerdings auch zu einem anständigen Lohn.

Kann man aus zwei Sichtweisen sehen. Es gibt welche, die möchten arbeiten und machen auch etwas und dann gibt es diejenigen, die sich über zu wenig Geld aufregen, aber auch nicht wirklich was unternehmen, um einen Job zu bekommen. Ich mag da nicht herausfinden, wer welche Sichtweise einnimmt, jedoch kann man schnell erkennen, wer wie gestrickt ist.


Daran sollte der Staat mal arbeiten und nicht dem der schon wenig hat noch zusätzlich wegnehmen. Was passiert eigentlich mit dem Geld was durch Sanktionen einbehalten wird ?? Wird das für sinnlose Beschäftigungstherapien wie ich sie nenne die absolut nix bringen verbrannt ?? Oder bekommt der Steuerzahler etwas davon zurück ??

Sicherlich sind nicht alle Maßnahmen sinnvoll, da bin ich voll auf deiner Seite. Jedoch gibt es zahlreiche Maßnahmen, die sinnvoll sind. Auch 1-Euro/1,50-Eurojobs gehören zum Großteil dazu.

Sanktionen sind sinnvoll, wenn solche Jobs abgelehnt werden, wenn Termine nicht pünktlich wahrgenommen werden, wenn die Ortsanwesenheit aus Faulheit heraus nicht angegeben wird und und und.

War über Jahre abhängig vom Amt und hatte nie eine Sanktion erleiden müssen. Kommt vielleicht auch darauf an, ob man sich fügt, wenn man etwas geschenkt bekommt - in dem Fall ALG2!
 
1. Euro Job ist Sklaverei und vernichtet noch zusätzlich bezahlte arbeit.


Wenn ich 4 Euro Jobbler zum Unkraut rupfen schicke, könnte ich auch einen Gärtner anstellen der die Arbeit auch macht aber der will dann ordentlich Geld dafür sehen, der muss ja seine Angestellten auch bezahlen. Praktisch gräbt der billige Euro Jobbler dem Gärtner den Auftrag ab. Und das sieht man nicht nur an deisem Beispiel sondern bei zig Beispielen.



Du hast also in das Schriftstück aufnehmen lassen, dass dir deine Bearbeiterin 5 Stellen schicken muss. Hat sie das immer hinbekommen oder hat sie das auch mal nicht hinbekommen und wenn Sie es nicht hinbekommen hat wurde Ihr dann 30% Ihres Gehaltes gestrichen ??


Ich habe meinen Standunkt dazu ich finds abartig. Ich hacke auch nicht auf den Leuten rum die können nix dafür.(Der Großteil)
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Euro Job ist Sklaverei und vernichtet noch zusätzlich bezahlte arbeit.

Stimme ich dir nicht ganz zu. Nehmen wir beispielsweise den Bereich der Altenpflege. Es werden ja stets neue Kräfte gesucht und auch mir hat man während meiner Tätigkeit im Rahmen des 1,50€-Jobs eine Ausbildung in diesem Bereich angeboten. Wohlgemerkt direkt von der Einrichtung. Es gibt ja diverse Kurse etc, die man bestreiten kann. Warum können jedoch solche Stellen nicht besetzt werden? Weil viele diesen Job nicht machen möchten.

Gut, nun war die MAE nicht als Pfleger angedacht, da dies auch nicht geschehen darf, jedoch als Freizeitbetreuer der Senioren (Spielen, Spaziergänge, Begleitung zum Arzt etc.).

Eine MAE ist kein Sklavenjob, wenn man bedenkt, dass man die Miete und den Regelsatz jeden Monat geschenkt bekommt. Da ist es nur fair, wenn man der Gesellschaft etwas zurückgibt. Und nichts anderes geschieht hier. Du darfst das Geld sogar anrechnungsfrei behalten. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass du einen 1€-Job als vollwertige Arbeit ansiehst, die dementsprechend zu entlohnen sei. Dass du aber Geld erhält fürs Nichtstun, kommt dir scheinbar nicht in den Sinn.

Wenn ich 4 Euro Jobbler zum Unkraut rupfen schicke, könnte ich auch einen Gärtner anstellen der die Arbeit auch macht aber der will dann ordentlich Geld dafür sehen, der muss ja seine Angestellten auch bezahlen. Praktisch gräbt der billige Euro Jobbler dem Gärtner den Auftrag ab. Und das sieht man nicht nur an deisem Beispiel sondern bei zig Beispielen.

Solange es eine gemeinnützige Vereinigung, Organisation etc. ist, kommt es der Gesellschaft zugute und dann finde ich es korrekt, wenn vorhandene Arbeitskräfte (ALG2 Empfänger) zu solchen Arbeiten eingesetzt werden. Anders wäre es, wenn eine Baufirma nun Schweißer etc anfordert und dort Arbeiten verrichten lässt, die nicht dem Allgemeinwohl dienen.


Du hast also in das Schriftstück aufnehmen lassen, dass dir deine Bearbeiterin 5 Stellen schicken muss. Hat sie das immer hinbekommen oder hat sie das auch mal nicht hinbekommen und wenn Sie es nicht hinbekommen hat wurde Ihr dann 30% Ihres Gehaltes gestrichen ??

Jupp, habe ich bekommen. Als ich die Qualität der vorgeschlagenen Stellenanzeigen zurecht infrage gestellt habe und man mir auch keine Besserung versprechen konnte, wurde mir auch keine EGV mehr vorgelegt.

Ich finde dein Vergleich sinnfrei. DU sagst, dass der Vergleich zwischen einem Arbeitsvertrag und einer Leistung, die du vom Amt bekommst, nicht zu vergleichen wäre. Jedoch vergleichst du gerade diese zwei Aspekte.

Die oder der Sachbearbeiter/in hat bereits ihren Job, du hingegen bist in der Bringschuld indem du dich selbstständig nach einem Job bemühst. Kommst du deinen Verpflichtungen nicht nach, musst du halt sanktioniert werden. Ganz einfache Rechnung, denn die Sachbearbeiterin kann dir nicht alles abnehmen.

Ganz im Ernst, ich hatte dich ja auch mal gefragt, welcher Lohn für dich ein odentlicher Lohn wäre. Da kam keine Antwort. Würde mich aber interessieren, vielleicht magst die Frage trotzdem noch beantworten.

Ansonsten kommt es mir so vor, als wenn du nur Forderungen stellst (Nichtunterschreibung der EGV) und dann noch meckerst, dass man dir nichts Gutes tut, obwohl du jeden Monat, falls du ALG2 erhältst, Geld for free bekommst.
 
Kommt vielleicht auch darauf an, ob man sich fügt, wenn man etwas geschenkt bekommt - in dem Fall ALG2!

Naja, wenn man sich "fügen" muss, dann ist es auch nicht geschenkt...
Wenn ich was verschenke, erwarte ich KEINE Gegenleistung :yes:
(Nur mal so am Rande)

Auf alles andere schreibe ich mal nichts, das denk ich mir ganz einfach...
 
Naja, wenn man sich "fügen" muss, dann ist es auch nicht geschenkt...
Wenn ich was verschenke, erwarte ich KEINE Gegenleistung :yes:
(Nur mal so am Rande)

Auf alles andere schreibe ich mal nichts, das denk ich mir ganz einfach...


Na ja, es steht doch jedem frei sich den Fesseln der Arge/Jobcenter zu entledigen. Es wird keiner gezwungen ALG2 zu kassieren.

Das Geld ist im Grunde geschenkt. Möchte man mir nun sagen, dass es zu viel verlangt ist, seine Termine wahrzunehmen und eine MAE (1€-Job) anzunehmen? Wie faul muss man denn noch sein?

Man muss sich das mal vor Augen halten, dass man 750-1000 Euro jeden Monat vom Amt bekommt, ohne groß etwas leisten zu müssen. Andere müssen dafür den ganzen Monat buckeln (Zeitarbeit etc.). Vor den Leuten habe ich mehr Respekt als vor denen, die arbeiten können, aber sich Gründe suchen, nach denen sie keine MAE anfangen können. Armseliges Verhalten!