Die Staatsquote beim Strom ist jenseits der 50%, von daher könnte der Staat gut und gerne auch einen Zuschuss zahlen. Nehm auch einen. :mrgreen:
Hartzer bekommen üblicherweise ein kleines Darlehen, das in Raten zu tilgen ist. Andeere Gruppen, wie Rentner und Geringverdiener, bekommen den Strom abgestellt. In so fern sind Hartzer durchaus privilegiert.
Es betrifft ca. 800000 Haushalte, also ganz so wenige sind es nicht.

Vielleicht trifft man bald in Sozialwohnungen auf Kochstellen für offenes Feuer, so wie es noch vor 100-150 Jahren gang und gäbe war.
Meine Oma hatte so einen Holzofen, mit dem so wohl kochen, als auch backen konnte. Das ist nicht mal so lange her.
 
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Vielleicht trifft man bald in Sozialwohnungen auf Kochstellen für offenes Feuer, so wie es noch vor 100-150 Jahren gang und gäbe war.

Meine Mutter lebt zwar nicht in ner Sozialwohnung aber sie meinte letztens sie würde auch wieder sone Kochmaschine haben wollen wie die die sie von ihrer Oma noch kannte. Und eigentlich sind die teilweise auch ganz hübsch und passen in ein altes Bauernhaus
https://www.google.de/search?um=1&hl=de&biw=1920&bih=976&gbv=2&tbm=isch&oq=Kochmaschine+&aq=f&aqi=g-S1g-sS1g-S6&gs_l=img.3..0i24j0i10i24j0i24l6.3702.3702.0.5898.1.1.0.0.0.0.48.48.1.1.0...0.0.bEQ7telKibQ&q=Kochmaschine
 
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Wer aber seine Arbeit, Wohnung oder sonstiges verliert, ebenfalls keine ausreichenden fianziellen Mittel aufweisen kann, sich rechtzeitig bei den Ämtern nach Hilfe bemüht und auch dessen Regeln befolgt, hat in jedem Fall Anspruch auf finanzielle Unterstützung und einem Dach über den Kopf.
Da sind wir doch beim Punkt. "und auch dessen Regeln befolgt".

Und wer das nicht tut, ist ganz schnell völlig ohne Unterstützung und obdachlos. Es ist also mitnichten so, dass in Deutschland jeder einen Anspruch auf Unterstützung hat. Man hat den Anspruch nur, wenn man sich strikt an alles hält, was die Arge einem aufdiktiert. Und wenn man darauf keine Lust hat, dann hat man auch keinen Anspruch mehr, der wird einem ganz schnell weggestrichen.

Dann kann man zwar "selber schuld" schreien, aber man darf eben nicht mehr behaupten, es gäbe einen Anspruch.

Marty
 
Und wenn die Voraussetzungen nicht stimmen? Dann hat man kein Recht darauf. Umkehrschluss, ganz einfach.

Marty

wenn man den h4 antrag mal durchliest da steht ganz klar geschrieben das man eine zustellfähige Wohnanschrift braucht .
hat man keine dann ist auch nichts mit h4.

ist man obdachlos hat man das nicht.
was auch zur folge hat das man nicht arbeiten gehen kann denn dazu braucht man in der Regel eine Steuernummer früher Lohnsteuerkarte.

natürlich gibt es regeln und Gesetze die eigentlich verhindern sollen das der deutsche bürger ins nichts fällt.
aber es muss alles erst beantragt werden und ob man dann bekommt was einen zusteht.


recht haben und recht bekommen sind nun mal 2 verschiedene paar schuhe.

wobei es in den größeren Städten mit Obdachlosenheim und Sozialarbeitern ewtl.schneller geht seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

wer kennt schon seine rechte so richtig,jeder weis das er h4 oder Sozialgeld bekommen kann,aber wenn er dann soweit ist kommt das große grauen.
 
Man hat den Anspruch nur, wenn man sich strikt an alles hält, was die Arge einem aufdiktiert. Und wenn man darauf keine Lust hat, dann hat man auch keinen Anspruch mehr, der wird einem ganz schnell weggestrichen.
Du willst jetzt aber nicht deren Willkür als Recht hinstellen, oder?
 
Diese Willkürlichkeiten sind in Deutschland schon lange Recht und werden immer weiter verschärft und unsere Bundesregierung findet das auch vollkommen in Ordnung wenn Menschen denen die Jobcenter helfen sollen obdachlos werden oder im sanktionszeitraum sterben.
die Arbeitslager des 3. Reiches wären aus der Sicht vieler deutscher ein probates Mittel um den Überschuss an Arbeitslosen erfolgreich zu entsorgen.
Natürlich nur so lange wie sie selber nicht um ihre Jobs bangen müssen.
 
Da sind wir doch beim Punkt. "und auch dessen Regeln befolgt".

Und wer das nicht tut, ist ganz schnell völlig ohne Unterstützung und obdachlos. Es ist also mitnichten so, dass in Deutschland jeder einen Anspruch auf Unterstützung hat. Man hat den Anspruch nur, wenn man sich strikt an alles hält, was die Arge einem aufdiktiert. Und wenn man darauf keine Lust hat, dann hat man auch keinen Anspruch mehr, der wird einem ganz schnell weggestrichen.

Dann kann man zwar "selber schuld" schreien, aber man darf eben nicht mehr behaupten, es gäbe einen Anspruch.
Nun, man muss sich schon mit der vorherrschenden demokratischen Gesellschaft identifizieren, wenn man in diesem Land leben und auch staatliche Leistungen in Anspruch nehmen möchte. Wer seine "Rechte" mit Anarchie durchsetzen möchte, ist da fehl am Platz.
Der Staat verlangt ja keine unmöglichen Dinge um in den Bezug von Sozialleistungen zu kommen, sondern nachvollziehbare Gründe. Wer sich nicht bei den Ämtern meldet, kann auch kein Geld erhalten. Wer zuviel Geld hat, dem steht ebenfalls nichts zu. Wer staatliche Gelder will, ist verpflichtet, alles für die Reinitegration in den Arbeitsmarkt zu tun, nur Geld kassieren und sich ein faules Leben zu ermöglichen, ist nicht im Sinne einer demokratischen sondern einer anarchistischen Gesellschaft, in welcher jeder machen kann was er will.

Ich weiß ja nicht, welche Auflagen du anprangerst. Ich kenne keine, die nicht nachzuvollziehen sind. Es geht nicht um die letztliche Ausführung und Sichtweisen der sogenannten Fallmanager oder Stuhlhocker auf den Ämtern. Die können auch falsche Entscheidungen treffen und treffen sie ja auch regelmäßig. Aber auch dagegen kann vorgegangen werden. Jedes Jahr werden da von höherer Stelle Entscheidungen zu Gunsten des Anklägers getroffen.
 
Nun, man muss sich schon mit der vorherrschenden demokratischen Gesellschaft identifizieren, wenn man in diesem Land leben und auch staatliche Leistungen in Anspruch nehmen möchte. Wer seine "Rechte" mit Anarchie durchsetzen möchte, ist da fehl am Platz.
Sehe ich durchaus genauso. Ich prangere auch nichts an.

Aber wer behauptet: "In Deutschland muss niemand auf der Strasse leben" und "Jeder hat Anspruch auf Leistungen", der muss dann auch die Einschränkung hinzufügen, die Du jetzt nachreichst, nämlich, dass das nur für die gilt, die sich an alle Auflagen halten, die ihnen der Staat vorgibt.

Es handelt sich also nicht um einen bedingungslosen Anspruch. Somit kann man sehr wohl in Deutschland obdachlos werden und kein Geld haben, nämlich dann, wenn man sich nicht an die Auflagen der Arge hält.

Marty
 
Ja, aber bei diesen Menschen ist auch Hopfen und Malz verloren gegangen. Die sind ja selber Schuld und haben demnach auch keinerlei Ansprüche zu stellen.

Obdachlose gibt es ja genug. Jeder von denen ist an seiner Misere aber selber Schuld. Ich sagte nicht, jeder bekommt ein Dach über den Kopf, ich sagte, jeder hat einen Rechtsanspruch darauf. Dieser Rechtsanspruch erlischt nunmal, wenn man sich nicht an die Regel hält. Ohne Regeln geht es nicht. Das wäre wie gesagt ansonsten Anarchie und somit auch eine hinfällige Diskussion.
 
Ich sagte nicht, jeder bekommt ein Dach über den Kopf, ich sagte, jeder hat einen Rechtsanspruch darauf. Dieser Rechtsanspruch erlischt nunmal, wenn man sich nicht an die Regel hält. Ohne Regeln geht es nicht.
Warum? Man könnte Hartz IV auch bedingungslos auszahlen, trotzdem wäre das keine Anarchie.

Aber so ist das nun mal: Jeder hat einen Anspruch auf Hartz IV. Der Obdachlose muss halt nur jede Woche bei der Arge vorbei, Bewerbungen nachweisen, jeden angebotenen Job nehmen, Fortbildungskurse besuchen und schon hat er einen Anspruch. Blöderweise muss er dafür erstmal in Vorleistung gehen.

Marty
 
Ist es nicht so, dass jede bezahlte Tätigkeit, insofern sie beispielsweise tariflich bezahlt wird, besser ist als Obdachlos und ohne Arbeit zu sein?

Trotzdem muss man nicht jede Tätigkeit annehmen. Wenn mir eine Servicetätigkeit mit 5 Euro angeboten werden würde, würde ich mit Hinweis auf den Mindestlohn abschlagen und würde auch recht erhalten, da ich einen gesetzlichen Anspruch darauf habe. Den habe ich aufgrund meiner Zugehörigkeit zur entsprechenden Gewerkschaft. Wäre ich nicht Mitglied, hätte ich diesen Rechtsanspruch nicht.

Auch wenn ich rechtlich gesehen keinen Anspruch vorweisen könnte, wäre ich nicht verpflichtet jede Tätigkeit anzunehmen. Beispielsweise, wenn ich Abends ohne Auto nicht mehr nachhause könnte.

Ist es nicht auch richtig, dass jeder, der staatliche Leistungen erhalten möchte, auch etwas dafür tun muss? Wieso nur die Hand aufhalten und kassieren? Sind wir oder jeder andere Staat Dukatenkacker und Almosenverteiler?
 
Trotzdem muss man nicht jede Tätigkeit annehmen. Wenn mir eine Servicetätigkeit mit 5 Euro angeboten werden würde, würde ich mit Hinweis auf den Mindestlohn abschlagen und würde auch recht erhalten, da ich einen gesetzlichen Anspruch darauf habe. Den habe ich aufgrund meiner Zugehörigkeit zur entsprechenden Gewerkschaft. Wäre ich nicht Mitglied, hätte ich diesen Rechtsanspruch nicht.

Zeige mir doch mal bitte das Gesetz, welches dir als Gewerkschaftsmitlgieder dies zusichert? Du hast nur einen vertraglichen Anspruch darauf, wenn dein Arbeitgeber dem Arbeitgeberverband angehört, welcher den Tarifabschluss mit deiner Gewerkschaft unterschrieben hat. Alles andere würde ich gerne mal von dir belegt sehen.

Ansonsten hat man tatsächlich so gut wie keine Chance Stellen auszuschlagen. Klar gibt es immer Sonderfälle und Ausnahmen, diskussionen funktionieren aber nur mit generellen Aussagen und da kann man schon mit gutem Gewissen sagen, dass man Stellen, die einem Angeboten werden auch annehmen muss.

Das ist ja das Problem momentan. Die Arbeitgeber wissen, dass sie in der besseren Vehrandlungsposition sind, da der potentielle Arbeitnehmer die Stelle annehmen muss.
 
Das ist richtig. Ein Anspruch besteht nur in gegenseitigem Einverständnis, ansonsten ist der Arbeitsvertrag maßgebend in diesen Belangen soweit ich informiert bin.
Ich hätte das besser formulieren müssen.
 
[...] Es geht nicht um die letztliche Ausführung und Sichtweisen der sogenannten Fallmanager oder Stuhlhocker auf den Ämtern. Die können auch falsche Entscheidungen treffen und treffen sie ja auch regelmäßig. Aber auch dagegen kann vorgegangen werden. Jedes Jahr werden da von höherer Stelle Entscheidungen zu Gunsten des Anklägers getroffen.

Aber genau solche Stuhlhocker sind es, die einen in die Obdachlosigkeit bringen können.

Wenn einem ungerechtfertigt die Leistung versagt wird und man mit einer einstweiligen Anordnung des Sozialgerichts die Leistung erzwingt. Diese dann aber dennoch nicht gezahlt wird und man mit anwaltlicher Hilfe nach drei Monaten endlich ein Teil der Leistung erhält. Den fehlenden Teil durch Widerspruch anfechtet, aber die Behörde nicht tätig wird. Man dann frühstens nach drei Monaten mit einer Untätigkeitsklage beim Sozialgericht den Widerspruchsbescheid erwirken kann. Gegen diesen man dann Klage beim Sozialgericht einreicht, während dessen weitere nicht rechtmäßige Bescheide erlassen werden. Man auch gegen diese mit Untätigkeitsklage und später mit Klage vorgeht.

Und so 6 Jahre ins Land gehen, 9 Untätigkeitsklagen gemacht wurden und inzwischen 9 Klagen beim Sozialgericht anhängigen sind. Die erste Klage gewonnen wird, aber die Behörde einfach neue Auflagen macht, die unmöglich sind zu erfüllen. Man auch dagegen vorgeht. Aber auf Grund der Vielzahl von Klagen die Akten nur noch im Sozialgericht hin und her geschoben werden und deshalb der ganze Fall fast zum erliegen kommt.

Dann ist es schön, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Aber was nutzt einem das, wenn man Jahre braucht um sein Recht zu bekommen?

Ohne meine langjährigen Freude, bei denen ich nach nun mehr 6 Jahren hoch verschuldet bin, wäre ich inzwischen obdachlos. Man kann also auch völlig unverschuldet in Not geraten, wenn zum Beispiel das soziale Umfeld fehlt.
 
Ja, aber bei diesen Menschen ist auch Hopfen und Malz verloren gegangen. Die sind ja selber Schuld und haben demnach auch keinerlei Ansprüche zu stellen.

in wie fern ist jeder obdachlose selbst schuld,woher willst du wissen was zu der Obdachlosigkeit geführt hat.

selbst wenn der obdachlos den weg zurück in ein geregeltes leben möchte, stehen ihn nicht alle Türen offen.

und ohne Wohnung wird nichts außer vielleicht Sozialgeld,was aber auch unwahrscheinlich ist wie will man das kontrollieren,.

Spiel das mal in Gedanken durch du bist obdachlos und gehst zu einen Vermieter und fragst nach einer Wohnung was wird der wohl sagen wenn er weis das du kein Einkommen hast.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jedem Obdachlosen steht ein Bett in einem Obdachlosenheim zur Verfügung. Ob er es nutzt oder nicht, liegt in seiner eigenen Entscheidung.

Man kann gegen Obdachlosigkeit ankämpfen, man muss es nicht so hinnehmen.

Niemand sagt, dass einem von manchen Menschen auf den Ämtern keine Steine in den Weg gelegt werden.

Das Sozialgericht oder andere spielen erstmal gar keine Rolle. Jedes Amt hat eine höhere Abteilung, in der solche Angelegenheiten geregelt werden. Ich kenne die Statistik nicht genau, aber es sollen mehr als die Hälfte aller Widersprüche zugunsten des Widersprucheinreichers getätigt werden.

Recht und individuelle Auslegung des Rechts sind mal wieder zwei verschiedene Dinge. Das darf man bei der ganzen Betrachtung der Dinge nicht vergessen.
 
Ist es nicht so, dass jede bezahlte Tätigkeit, insofern sie beispielsweise tariflich bezahlt wird, besser ist als Obdachlos und ohne Arbeit zu sein?
Ich kenne Obdachlose, die sehen das anders.

Wenn mir eine Servicetätigkeit mit 5 Euro angeboten werden würde, würde ich mit Hinweis auf den Mindestlohn abschlagen und würde auch recht erhalten, da ich einen gesetzlichen Anspruch darauf habe.
Es gibt in der Gastronomie einen gesetzlichen MIndestlohn? Seit wann?

Auch wenn ich rechtlich gesehen keinen Anspruch vorweisen könnte, wäre ich nicht verpflichtet jede Tätigkeit anzunehmen. Beispielsweise, wenn ich Abends ohne Auto nicht mehr nachhause könnte.
Die Arge legt Dir dann einen Umzug nahe. Ein Ablehnungsgrund ist das aber nicht.

Ist es nicht auch richtig, dass jeder, der staatliche Leistungen erhalten möchte, auch etwas dafür tun muss? Wieso nur die Hand aufhalten und kassieren?
Sag ich doch gar nicht. Versteh das doch, ich bin doch Deiner Meinung. Aber ich behaupte auch nicht, dass in Deutschland niemand obdachlos werden muss, weil er doch Anspruch auf Hartz IV hat.

Jedem Obdachlosen steht ein Bett in einem Obdachlosenheim zur Verfügung. Ob er es nutzt oder nicht, liegt in seiner eigenen Entscheidung.
Deine Naivität ist beeindruckend. Woher hast Du das Wissen, dass es solch einen Platz für jeden Obdachlosen gibt?

Man kann gegen Obdachlosigkeit ankämpfen, man muss es nicht so hinnehmen.
Sicher kann man das, der Staat macht es einem aber nicht einfacher.

Das Sozialgericht oder andere spielen erstmal gar keine Rolle. Jedes Amt hat eine höhere Abteilung, in der solche Angelegenheiten geregelt werden.
Du hattest noch nie mit der Arge zu tun, oder?

Marty