Niemand verbietet Dir umzuziehen. Die Genehmigung betrifft nur die Finanzierung des Umzuges.
Was nichts daran ändert, dass das Amt dir erst mal den Umzug verbietet, selbst wenn du kein Geld willst. Das das ungesetzlich ist, interessiert in solchen Fällen erfahrungsgemäß erst vor Gericht.

Ich kenne auch so jemanden. Kurze Lösung war da: der arbeitende Partner zieht um und dann wird nur die neue Adresse dem Amt gemeldet. Da gabs dann auch auf einmal kein "sie dürfen nicht umziehen" mehr.
 
Was muss du denn in Deutschland für die Grundbildung (Lesen/Schreiben, Rechnen) und für deine Ausbildung bezahlen?

300 Euro Pro Semester an der VHS um meinen Qualifikationen zu steigern.
Die würde ich auch ohne Hilfen zusammen bekommen,aber dann springen wieder ablehnungssysteme in Gang wie ich sie nenne.
Melde ich mich beim Arbeitsamt und sag hey ich bin jetzt vormittags an der VHS fliege ich aus dem bezug raus.
Beantrage ich Bafög werden die Vermögenswerte meiner Eltern plötzlich mit angerrechnet die sich selber für nicht zuständig halten.

Bei HartzIV ist nur mein Vermögen von Interesse,beim Bafög das ich zumindest anteilig zurück bezahlen müsste zählen auf einmal auch die Einkommen meiner Eltern.
 
Der Trick um die VHS auf Hartz-Kosten zu besuchen hieß hier immer Abendschule- solang man tagsüber zur Vermittlung bereit steht läuft das.

Bafög bekommt man auch unabhängig vom Einkommen der Eltern sofern man es mal geschafft hat ein paar Jahre auf eigenen Füßen zu stehen.
 
Salzgitter ist kein Vorort von Braunschweig sondern eine der grössten Kreisfreien Städte Europas (Flächenmässig). Nur so am Rande.
 
300 Euro Pro Semester an der VHS um meinen Qualifikationen zu steigern.
Die würde ich auch ohne Hilfen zusammen bekommen,aber dann springen wieder ablehnungssysteme in Gang wie ich sie nenne. [...]

perlini sprach aber von der Grundbildung, also dem, was man in der Grundschule lernt (lesen, schreiben und rechnen). Muss man da in Deutschland auch Schulgebühren zahlen?
 
Melde ich mich beim Arbeitsamt und sag hey ich bin jetzt vormittags an der VHS fliege ich aus dem bezug raus.
Das "JobCenter" argumentiert dann, Du würdest zur Versklavung Vermittlung nicht zur Verfügung stehen. Ach, die haben sowieso schon seit längerem keinen Vermittlungsvorschlag mehr geschickt? Na, das kann sich doch jeden Tag ergeben. Sind ja sooo viele Jobs frei. :ugly:

Von 11.000 gekündigten Schlecker-Frauen hatten immerhin 200 binnen 1 Woche nen neuen Job. 1.000 haben sich gar nicht erst arbeitslos gemeldet - wohl, weil sie meinten, sie hätten ohnehin keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt (kann auch sein, die waren einfach so alt, daß sie nur noch auf die Rente warten).
Der Trick um die VHS auf Hartz-Kosten zu besuchen hieß hier immer Abendschule- solang man tagsüber zur Vermittlung bereit steht läuft das.
Leider sind sie dann immer noch nicht verpflichtet, die VHS zu zahlen, weil die kein offizieller "Maßnahmeträger" ist. Da gilt die Seilschaft nicht. Du bist, wenn Du ein freundliches JobCenter hast, auch noch drauf angewiesen, daß die örtliche VHS die benötigten Kurse abends überhaupt anbietet. Gibts, ja. Ist nur nicht überall so.
 
Von 11.000 gekündigten Schlecker-Frauen hatten immerhin 200 binnen 1 Woche nen neuen Job.

Skandal! Als wärs allein die Verantwortung der Argen dass die 11.000 nen neuen Job bekommen :biggrin:

1.000 haben sich gar nicht erst arbeitslos gemeldet - wohl, weil sie meinten, sie hätten ohnehin keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt (kann auch sein, die waren einfach so alt, daß sie nur noch auf die Rente warten).

Dann sind sie wohl zu Recht arbeitslos.

PS: "Schlecker-FRAUEN" ?
 
1. Die Schlecker-MitarbeiterInnen kommen frisch aus einem Beschäftigungsverhältnis und sind somit erstmal ein Fall für die Arbeitsagentur. Die "ARGE" bzw. neudeutsch das "JobCenter" kommt dann ins Spiel, wenn aufstockend ALG2 fällig wird.

2. Die Arbeitsagenturen sind ja neben der Zahlung von ALG1 auch für die Vermittlung in neue Jobs zuständig. "Verantwortung" würd ich das jetzt schon nennen. Das ist deren JOB. Daß die Arbeitslosen daneben noch selbst nach neuen Jobs Ausschau halten sollten, darüber herrscht wohl Einigkeit.

Ja, "Schlecker-FRAUEN". Der Begrif hat sich durch die Medien eingebürgert, und in der Tat sind die gekündigten Mitarbeiter weitgehend weiblich. Hast du jemals nen männlichen Verkäufer in ner Schlecker-Filiale gesehen?
 
1. Die Schlecker-MitarbeiterInnen kommen frisch aus einem Beschäftigungsverhältnis und sind somit erstmal ein Fall für die Arbeitsagentur. Die "ARGE" bzw. neudeutsch das "JobCenter" kommt dann ins Spiel, wenn aufstockend ALG2 fällig wird.

2. Die Arbeitsagenturen sind ja neben der Zahlung von ALG1 auch für die Vermittlung in neue Jobs zuständig. "Verantwortung" würd ich das jetzt schon nennen. Das ist deren JOB. Daß die Arbeitslosen daneben noch selbst nach neuen Jobs Ausschau halten sollten, darüber herrscht wohl Einigkeit.

Ja, "Schlecker-FRAUEN". Der Begrif hat sich durch die Medien eingebürgert, und in der Tat sind die gekündigten Mitarbeiter weitgehend weiblich. Hast du jemals nen männlichen Verkäufer in ner Schlecker-Filiale gesehen?

Erstmal sind sie ein Fall für eine neue Stelle und dafür brauch man die Arge nicht, vor allem nicht mit sowas exotischem wie nem Einzelhandelsjob. Ohne alle Mitarbeiter da pauschalisieren zu wollen aber oftmals bringen die Argen eh nichts auf die Kette.

Jap bei uns gabs ein Kassierer, und die meisten Marktleitungen dürften wohl ebenso Klischeehaft Männer inne haben wie die Kassiererplätze von Frauen besetzt werden :mrgreen:
 
Meine Erfahrung als JobCenter-Mitarbeiter sagt da etwas anderes. ;)
Ich glaube, das Thema hatten wir schon mal lang und breit. Kommt sehr drauf an, wen du kriegst.
Wenn dir jemand gegenüber sitzt, der nach einer 3-wöchigen Einweisung mit einem 1-Jahres-Vertrag vor dir sitzt, ist das sicherlich etwas anderes, als wenn da ein "Spezialist" hockt, der wenigstens ansatzweise weiß, wovon er redet.


Und weil die ja auch sonst nichts zu tun haben, gibts dann z.B. Anfang 2012 Post, man sollte doch Unterlagen vorweisen, woher im Jahr 2010 die 7 € Zinsen bei Bank A (bei der man ein verzinstes Girokonto hat) gekommen sind. Und natürlich auch die 26€ Wertsteigerung des ~1500€ umfassenden Aktienfonds.
Man könnte ja jetzt zurückfragen, ob die Bearbeiter da eine Vermutung haben, und ob damals bei der Vorlage dieser Unterlagen keine Notizen gemacht wurden (oder in den Antrag geschaut, wo das drinstehen musste), aber wozu...

Es würde mich aber natürlich interessieren, ob die jetzt bei jedem der paar Mio Betroffenen in D. das nochmal anfragen.
 
Kein Hartz-IV mehr für EU-Bürger aus Krisenstaaten

Folgende News wurde am 23.04.2012 um 15:47:00 Uhr veröffentlicht:
Kein Hartz-IV mehr für EU-Bürger aus Krisenstaaten
Shortnews

Das Bundesarbeitsministerium hat die Bundesagentur für Arbeit in einer Geschäftsanweisung aufgefordert, arbeitslosen EU-Bürgern keine Leistungen mehr zu zahlen. Betroffen sollen alle von der Wirtschaftskrise besonders betroffenen EU-Bürger sein. Grund der Sanktionen soll die Angst der Bundesregierung sein, dass besonders Arbeitslose aus Griechenland, Portugal oder Spanien in Deutschland auf Arbeitssuche gehen und dann auch Sozialleistungen beantragen. In Berlin sollen bereits zahlreiche Schreiben verschickt worden sein, in denen Hartz-IV-Empfängern aus den betreffenden Ländern die Einstellung der Leistung angekündigt wurde. Für die Betroffenen besteht allerdings eine hohe Chance die Gelder einklagen zu können, da ein EU-Fürsorgeabkommen besteht.
 
Erst zwingen wir die Griechen dazu, sich kaputt zu sparen.
Aber unsere Panzer mussten sie kaufen.
Dann wollen wir keine arbeitssuchenden Griechen haben.
Wo zwei Stunden vorher in den Nachrichten kam, dass 200.000 Einwanderer im Jahr benötigt werden, um die deutsche Wirtschaft am Wachsen zu halten.
Bei mehreren Millionen arbeitslosen und noch viel mehr unterbeschäftigten (Zeit und/oder Geld) Deutschen.

Wie gut, dass ein Staat nicht shizophren sein kann, ich hätte mir sonst Sorgen gemacht.