Du machst doch aber eine Ausbildung bzw. Umschulung, die vom Jobcenter finanziert wird? Dann ist das quasi Umschulungsgeld, halt nur in Höhe des Regelsatzes. Dabei ist es aber völlig egal, wie es heißt, auf jedenfall ist das Jobcenter bzw der Umschulungsträger (Je nachdem, was in deinem Umschulungsvertrag steht) für deine Arbeitsmaterialien (Bücher, Blöcke, Hefte, Taschenrechner etc.) zuständig.

Klar, die bezahlen meine Ausbildung und meinen normalen Regelsatz,
aber Arbeitsmaterialien sind da nicht mit inbegriffen.
Im Vertrag mit der Schule steht drin, dass die mir Arbeitsmaterialien stellen müssen, aber die Realität sieht anders aus.
Wie ich schon sagte, wir haben eine Printwerkstatt, dürfen diese aber so gut wie nie nutzen (da zu teuer für die).
Ich bin in der Berufakademie in Köln und wir haben uns schon zich Mal über gewisse Dinge beschwert, da ändert sich nichts.
 
Kann-Leistung in Höhe der Briefmarke.
Reell kostet so eine Bewerbung locker das doppelte, und das musst du von deinen 345€ bezahlen. Schreib 200 Bewerbungen im Monat, und du bist schon im Minus, vom davon leben ganz zu schweigen.

Ob es jetzt eine Kann-Leistung ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht, aber das man "nur" die Briefmarke raus hat, stimmt nicht.
Jedenfalls nicht bei mir.
Formular ausfüllen und angeben, was wie wo bezahlt wurde und inwiefern die Kosten aufgetreten sind.
Pauschal irgendwas in 5.00 Euro hätte ich wiedergekriegt, höchstens jedoch 260 Euro im Jahr.
Fahrkosten kann man beantragen, wenn man Vorstellungsgespräch hat, aber kein Geld.

Selbstverständlich ist das ein riesiger Verwaltungsaufwand, etliche Formulare und abwarten auf Genehmigung. Aber es theoretisch möglich.
 
Im Vertrag mit der Schule steht drin, dass die mir Arbeitsmaterialien stellen müssen, aber die Realität sieht anders aus.


Dann solltest du dir als aller erstes das Amt vornehmen. Lenken die nicht ein, geh zum Amtsgericht und stelle eine Antrag auf Beratungskostenbeihilfe oder wie sich das nennt. Dies bewirkt, dass du dir mehr oder minder kostenfrei einen Anwalt holen kannst, der dich in dieser Sache ausführlich beraten sollte.

Eigentlich ist das Amt, wenn es in deinem Vertrag so geschrieben steht, auch zu dieser Leistung verpflichtet!
 
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Im Vertrag mit der Schule steht drin, dass die mir Arbeitsmaterialien stellen müssen, aber die Realität sieht anders aus.[..]
Ich bin in der Berufakademie in Köln und wir haben uns schon zich Mal über gewisse Dinge beschwert, da ändert sich nichts.

Sorry, aber wenn es im Vertrag drin steht, steht dir vom Jobcenter auch nichts zu. Die Kosten für deine Arbeitsmaterialien sind mit in den Kosten für die Ausbildung. Das Jobcenter zahlt doch nicht doppelt.
Wo hast du dich über diesen Zustand denn beschwert?

Dann solltest du dir als aller erstes das Amt vornehmen. Lenken die nicht ein, geh zum Amtsgericht und stelle eine Antrag auf Beratungskostenbeihilfe oder wie sich das nennt. Dies bewirkt, dass du dir mehr oder minder kostenfrei einen Anwalt holen kannst, der dich in dieser Sache ausführlich beraten sollte.

Das Amt ist raus aus der Sache, weil vertraglich vereinbart wurde, das der Bildungsträger die Kosten übernimmt.
 
Das Amt ist raus aus der Sache, weil vertraglich vereinbart wurde, das der Bildungsträger die Kosten übernimmt.

Bildungsträger wäre in diesem Fall die Schule oder wie darf ich das verstehen? Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Schule für seine Schüler die Arbeitsmaterialien kauft. Aber wenn, dann wird dies sicherlich auch nur Leihweise zur Verfügung gestellt...
 
Genau so ist es. Siehe meinen Post oben...
Ein Harz IV Empfänger spart dafür an anderer Stelle wieder ein ;)
So handhabe ich es jedenfalls.

Ja, so ist es leider. Ein Hartz IV Empfänger der viel Alkohol trinkt, isst dafür fast nix, das Gleiche gilt für die Raucher, bekanntlich isst man durch das Rauchen auch weniger, bei den meisten ist das jedenfalls so.
Ich habe am 25.05.2005 mit dem Rauchen aufgehört und bis dato keinen Glimmstängel mehr angefasst. *stolz.bin*

@Papenburger

Ich bereite mich gerade auf meine theoretische Zwischenprüfung vor die am 15.07.10 stattfindet, zusätzlich arbeiten wir die nächsten zwei Wochen an unserer praktischen Zwischenprüfung die bis zum 13.07.10 fertig sein muss.
Davor haben wir tourmässig Klausuren geschrieben, bedeutet also pauken pauken pauken. Ich habe eine tägliche Fahrt von 4 Stunden mit dem Zug und der Straßenbahn zu fahren und sitze zusätzlich 9 Stunden in der Schule.
Nun mal Hand aufs Herz, hättest Du dann noch Lust und Kraft für den Ärger mit dem Amt oder gar mit einem Rechtsanwalt/Gericht?

Bildungsträger wäre in diesem Fall die Schule oder wie darf ich das verstehen? Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Schule für seine Schüler die Arbeitsmaterialien kauft. Aber wenn, dann wird dies sicherlich auch nur Leihweise zur Verfügung gestellt...

Bildungsträger ist die Arge, aber in dem Vertrag mit der Schule steht, dass die die Arbeitsmaterialien stellen.
Ich müsste also gegen die Schule vorgehen.

@mirabelle Die gemeinsame Klasse hat sich bisher mehrfach bei der Schulleitung beschwert wegen mehrerer Mängel.
Bisher ist nichts geschehen, wir arbeiten aber daran, sowas braucht auch immer seine Zeit.
 
Bildungsträger wäre in diesem Fall die Schule oder wie darf ich das verstehen? Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Schule für seine Schüler die Arbeitsmaterialien kauft. Aber wenn, dann wird dies sicherlich auch nur Leihweise zur Verfügung gestellt...

Das Arbeitsamt bzw. das Jobcenter bezahlt den Bildungsträger (in diesem Fall die Schule) dafür, dass sie die Person laut Vertrag ausbilden. Und das ist in der Regel nicht wenig. Für eine Umschulung zur Bürokauffrau legt das Amt gute 15.000 € auf den Tisch. Und wenn im Vertrag drin steht, das die Arbeitsmaterialien vom Bildungsträger übernommen werden sollten sie das auch.

Lissy, als gut gemeinter Tip: beschwer dich beim Jobcenter bezgl. der Arbeitsmaterialien und ich könnte schwören, dass das urplötzlich alles ganz schnell drin ist ;) Und zwar auf Kosten der Schule :)
 
Lissy, als gut gemeinter Tip: beschwer dich beim Jobcenter bezgl. der Arbeitsmaterialien und ich könnte schwören, dass das urplötzlich alles ganz schnell drin ist ;) Und zwar auf Kosten der Schule :)

Das haben wir vor und zwar gemeinsam. Manche von uns sträuben sich allerdings noch, weil die Angst haben deswegen dann in der Schule gedisst zu werden.
Ansonsten werde ich das natürlich selber bei meinem Sachbearbeiter vortragen.
 
[...]Nun mal Hand aufs Herz, hättest Du dann noch Lust und Kraft für den Ärger mit dem Amt oder gar mit einem Rechtsanwalt/Gericht?

Kraft und Lust sicherlich nicht, aber wenn ich etwas möchte, muss ich mich dafür auch einsetzen, egal wie schwer und holprig der Weg sein mag. Ich kenne das selbst. Hab neben meinen Prüfungen auch einigen privaten Stress gehabt welches mich total heruntergezogen hat (Partner macht sich aus dem Staub und hinterlässt Schulden)...

Aber erst wenn man den steinigen Weg bestritten hat, weiß man wirklich was man erreicht hat und wozu man in der Lage ist. Ich jedenfalls bereue nicht, die Schritte gegangen zu sein, die ich gegangen bin (Amtsgericht, Schuldnerberatung, Arbeitsamt, usw.). Ich bin eigentlich sogar stolz darauf, das ich den Mut gefunden habe, diese Schritte zu wagen. Auch wenn sie schwer sind. Ich weiß, bei vielen löst beispielsweise die Schuldnerberatung Scham und Angst aus, aber ich denke dass dies eine gute Einrichtung ist. Sie hat mir wunderbar geholfen und ich würde jederzeit auch wieder dort hingehen...

Klar ist es Anstrengend und Stressig, aber es lohnt sich in einigen Fällen. Denk mal ein wenig darüber nach und schlaf ggf. auch mal drüber. Ich habe in dieser Zeit auch gelernt, nicht alles gleich zu entscheiden, sondern vieles auch einfach mal etwas sacken zu lassen um die Situation auch besser einschätzen zu können. Und erst dann, kannst du auch die Veränderung die du durch dein Handeln bewirkst, besser einschätzen....
 
Das haben wir vor und zwar gemeinsam. Manche von uns sträuben sich allerdings noch, weil die Angst haben deswegen dann in der Schule gedisst zu werden.
Ansonsten werde ich das natürlich selber bei meinem Sachbearbeiter vortragen.

Sorry, aber wenn du nicht ausm Knick kommst, beschwer dich doch bitte nicht, dass diese Kosten an dir hängen bleiben, wenn du es mit nur einem Anruf bei deinem Sachbearbeiter ändern könntest...
 
Ich will diesen Grundsatz nicht. Es ist einfach zu ineffizient und zu teuer, daß beides funktionieren könnte. Deshalb sollte man das fordern lassen und alle Energie und Kosten auf die verwenden, die wollen. Der Rest soll sich mit der Grundversorgung begnügen.

Nach all den Pauschalisierungen und (teilweise) ungerechtfertigten Vorwürfen endlich mal ein konstruktives Argument. Danke dafür.

Dagegen kann man eigentlich auch nur einwenden, dass die Zusammenfassung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu den Leistungen nach dem SGB II durchaus zu einer signifikanten Anzahl von Fällen geführt hat, die nun keine Leistungen mehr benötigen, vorher aber Jahre in der Sozialhilfe "festhingen".

Ich bin aber Deiner Meinung, soweit es Leute betrifft, die tatsächlich "bewiesen" haben, dass sie nicht gefördert werden wollen. Diese sollten meinetwegen auch einen Abschlag auf Ihre Grundversorgung hinnehmen müssen.
 
Hab neben meinen Prüfungen auch einigen privaten Stress gehabt welches mich total heruntergezogen hat (Partner macht sich aus dem Staub und hinterlässt Schulden)...
Ich jedenfalls bereue nicht, die Schritte gegangen zu sein, die ich gegangen bin (Amtsgericht, Schuldnerberatung, Arbeitsamt, usw.). Ich bin eigentlich sogar stolz darauf, das ich den Mut gefunden habe, diese Schritte zu wagen. Auch wenn sie schwer sind. Ich weiß, bei vielen löst beispielsweise die Schuldnerberatung Scham und Angst aus, aber ich denke dass dies eine gute Einrichtung ist. Sie hat mir wunderbar geholfen und ich würde jederzeit auch wieder dort hingehen...

Da gebe ich Dir vollkommen recht, in solchen Fällen und bei großen Summen lohnt es sich immer. Und wenn man Schulden hat, sollte man auf jeden Fall einen Schuldnerberater in anspruch nehmen, die helfen garantiert weiter.

Aber ich habe ja keine Schulden, bei mir geht es ja eigentlich um vergleichbar kleine Summen. Wie z.B. für einen Fadenzähler für 7€ oder ein Typometer der 11,90€ bei uns kostet.
Das ist viel Geld für einen Hartz IV Empfänger, aber in meinen Augen auch nicht wirklich den Stress wert den man sich durch rechtliche Schritte machen würde.
 
[...]Das ist viel Geld für einen Hartz IV Empfänger, aber in meinen Augen auch nicht wirklich den Stress wert den man sich durch rechtliche Schritte machen würde.

Das musst du leider selbst abwägen.
Mir jedenfalls wäre eine Ausbildung bzw. Umschulung wichtig und ich würde mich dafür auch einsetzen auch wenn ich hin und wieder stinkend fauel bin... ;-)
 
Sorry, aber wenn du nicht ausm Knick kommst, beschwer dich doch bitte nicht, dass diese Kosten an dir hängen bleiben, wenn du es mit nur einem Anruf bei deinem Sachbearbeiter ändern könntest...

Wenn in der Klassengemeinschaft abgesprochen wurde, dass wir gemeinsam dagegen vorgehen wollen, dann hüpft man doch nicht einfach aus der Reihe.
Außerdem haben wir das erst vor kurzem zu spüren bekommen, dass wir unsere Projektarbeiten nicht ausdrucken durften.
Wie gesagt, sowas braucht seine Zeit.

Das musst du leider selbst abwägen.
Mir jedenfalls wäre eine Ausbildung bzw. Umschulung wichtig und ich würde mich dafür auch einsetzen auch wenn ich hin und wieder stinkend fauel bin... ;-)

Mir ist diese Ausbildung sogar sehr wichtig und faul bin ich ganz sicher nicht!
Aber 18,90€ ist kein Betrag für den man vor Gericht zieht, schon garnicht, wo die Gerichte sowieso schon mit Klagen überannt werden.
 
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Wenn in der Klassengemeinschaft abgesprochen wurde, dass wir gemeinsam dagegen vorgehen wollen, dann hüpft man doch nicht einfach aus der Reihe.
Außerdem haben wir das erst vor kurzem zu spüren bekommen, dass wir unsere Projektarbeiten nicht ausdrucken durften.
Wie gesagt, sowas braucht seine Zeit.
Wer bezahlt deine Mehrausgaben, die Klassengemeinschaft oder du?
Und wofür brauch man da ellenlang Zeit?
Es scheint ja auch nicht nur um das ausdrucken der Projektarbeiten zu gehen... "Fadenzähler für 7€ oder ein Typometer für 11,90€" Diese Dinge hast du ja scheinbar schon angeschafft oder? Also warum auf andere warten? Übrigens schätze ich es als effektiver ein, wenn jeder zu seinem Sachbearbeiter geht und sich eben all diese Sachbearbeiter an die Schule wenden.
 
Mir ist diese Ausbildung sogar sehr wichtig und faul bin ich ganz sicher nicht!
Aber 18,90€ ist kein Betrag für den man vor Gericht zieht, schon garnicht, wo die Gerichte sowieso schon mit Klagen überannt werden.

Deswegen solltest du vorher auch noch einmal die entsprechende Stelle aufsuchen und der klar machen, dass du dir das nicht leisten kannst und es Vertraglich auch anders veranbart wurde...
 
Übrigens schätze ich es als effektiver ein, wenn jeder zu seinem Sachbearbeiter geht und sich eben all diese Sachbearbeiter an die Schule wenden.

Du hast mich glaube ich falsch verstanden, denn genau das haben wir ja vor. ;)
Jeder geht für sich zu seinem Sachbearbeiter und schildert die Mängel.
Vorher möchten wir uns aber gerne noch zusammensetzen, um all diese Mängel zusammenzutragen, damit wir mit unserer Meinung übereinstimmen und nicht jeder irgendeinen andere Quatsch erzählt.
 
Ich bin aber Deiner Meinung, soweit es Leute betrifft, die tatsächlich "bewiesen" haben, dass sie nicht gefördert werden wollen. Diese sollten meinetwegen auch einen Abschlag auf Ihre Grundversorgung hinnehmen müssen.

Naja, wenn's Abschläge gibt, dann kommst du wieder in den Bereich "fordern". Das sorgt dann wieder für (kostenintensiven) Verwaltunngsaufwand. Und vorallem müssen ja die Leute von irgendwas leben.

Dann erklär mir folgendes Phänomen: Rauchende Hartz4-Empfänger.

Das du FDPler dir dieses Phänomen nicht erklären kannst ist bezeichnend. Ist doch klar! Denen geht es um den Staat und damit um das Gemeinwohl. Denn so eine Zigarette bring mehr Steuereinnahmen als so ein blöder Salatkopf.:mrgreen:
 
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