Ein schöner Brief den Du da verfasst hast. Obwohl ich mittlerweile eher dazu neige mich aus verschiedenen Gründen deutlich kürzer zu fassen. Leider steht da weder wörtlich drin, dass Du den Termin, aus welchem Grund auch immer, absagst noch steht da (allenfalls indirekt), dass der anheimgestellten Maßnahme grundsätzlich begründet widersprochen wird. Rein Formal ist das Schreiben also nichts anderes als ein "Posting" oder die Darstellung einer Gegenmeinung ohne formaljuristisch relevanten Inhalt.
Bei sämtlichen Antwortschreiben zu JC Korrespondenz bei der Leistungskürzung angedroht wird würde ich dringend empfehlen:
1. DEUTLICH darlegen wie auf das Schreiben ganz konkret reagiert wird und dies auch begründen. z.b. "Ich werde/kann den anheimgestellten Termin nicht wahrnehmen weil...".
2. Ich würde davon absehen komplett Paragraphen zu zitieren, mich wie gesagt allgemein kürzer fassen und einen (auch wenns schwer fällt) freundlich-unterwürfigen und weniger belehrenden Schreibstil wählen. Ob sich ein Problem mit einem Sachbearbeiter schnell erledigt oder nicht hängt in vielen Fällen in der Tat vom Gutdünken des jeweiligen Sachbearbeiters ab. Wer es also nicht zwingend auf ein ewiges hin und her anlegt sollte versuchen, dass der Sachbearbeiter nicht das Gefühl bekommt man wolle ihn "belehren". Die Reaktion darauf ist menschlicher Weise eher kontraproduktiv für einen selbst.
Ich würde zunächst eher sowas schreiben wie "Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich/meine Kinder den Termin blabla am blabla leider nicht wahrnehmen könnnen weil, ...bla. Da sich die Situation grundsätzlich wiefolgt darstellt.... bla... bitte ich Bezug nehmend auf § XXX zu prüfen ob ich/meine Kinder grundsätzlich zu dem für die gegenständige Maßnahme relevanten Personenkreis gehören. Bei Folgeeinladungen zur gegenständlichen Maßnahme bitte ich daher um schriftliche Begründung Ihrer Entscheidung. "
3. Auch wenns nervig ist: Wer ganz sicher sein will sollte solche Antworten dergestalt verschicken, dass er einen Nachweis hat. Also entweder Einschreiben oder persönlich abgeben und den Eingang quittieren lassen. In Einzelfällen sind auch Fax oder Emails eine Möglichkeit.
Ich z.B. habe hier häufig mit einem JC zu tun, welches auffallend häufig reguläre Eingangpost "aus irgendeinem Grund" garnicht bekommt und dann "lustig" Kürzungen verteilt die man nur ganz schwer wieder wegbekommt.
Mal was anderes: Ist es in der Tat so, dass Kinder aus H4 Familien in den Schulen nicht mehr von der Arbeitsagentur beraten werden??? Davon habe ich noch nie gehört und bei mir in der Gegend ist das (noch) nicht so. Hast Du da mal rechtliche Hintergrundinformationen zu (link oder sowas?).
Bei sämtlichen Antwortschreiben zu JC Korrespondenz bei der Leistungskürzung angedroht wird würde ich dringend empfehlen:
1. DEUTLICH darlegen wie auf das Schreiben ganz konkret reagiert wird und dies auch begründen. z.b. "Ich werde/kann den anheimgestellten Termin nicht wahrnehmen weil...".
2. Ich würde davon absehen komplett Paragraphen zu zitieren, mich wie gesagt allgemein kürzer fassen und einen (auch wenns schwer fällt) freundlich-unterwürfigen und weniger belehrenden Schreibstil wählen. Ob sich ein Problem mit einem Sachbearbeiter schnell erledigt oder nicht hängt in vielen Fällen in der Tat vom Gutdünken des jeweiligen Sachbearbeiters ab. Wer es also nicht zwingend auf ein ewiges hin und her anlegt sollte versuchen, dass der Sachbearbeiter nicht das Gefühl bekommt man wolle ihn "belehren". Die Reaktion darauf ist menschlicher Weise eher kontraproduktiv für einen selbst.
Ich würde zunächst eher sowas schreiben wie "Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich/meine Kinder den Termin blabla am blabla leider nicht wahrnehmen könnnen weil, ...bla. Da sich die Situation grundsätzlich wiefolgt darstellt.... bla... bitte ich Bezug nehmend auf § XXX zu prüfen ob ich/meine Kinder grundsätzlich zu dem für die gegenständige Maßnahme relevanten Personenkreis gehören. Bei Folgeeinladungen zur gegenständlichen Maßnahme bitte ich daher um schriftliche Begründung Ihrer Entscheidung. "
3. Auch wenns nervig ist: Wer ganz sicher sein will sollte solche Antworten dergestalt verschicken, dass er einen Nachweis hat. Also entweder Einschreiben oder persönlich abgeben und den Eingang quittieren lassen. In Einzelfällen sind auch Fax oder Emails eine Möglichkeit.
Ich z.B. habe hier häufig mit einem JC zu tun, welches auffallend häufig reguläre Eingangpost "aus irgendeinem Grund" garnicht bekommt und dann "lustig" Kürzungen verteilt die man nur ganz schwer wieder wegbekommt.
Mal was anderes: Ist es in der Tat so, dass Kinder aus H4 Familien in den Schulen nicht mehr von der Arbeitsagentur beraten werden??? Davon habe ich noch nie gehört und bei mir in der Gegend ist das (noch) nicht so. Hast Du da mal rechtliche Hintergrundinformationen zu (link oder sowas?).