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- 25 April 2006
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Folgende News wurde am 07.05.2008 um 19:03:00 Uhr veröffentlicht:
Keine Extrawurst: Zwölfährige Muslimin muss an Schwimmunterricht teilnehmen
Shortnews
Keine Extrawurst: Zwölfährige Muslimin muss an Schwimmunterricht teilnehmen
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Düsseldorfer Richter haben jetzt entschieden, dass ein zwöfjähriges muslimisches Mädchen nicht vom Schwimmunterricht in der Schule befreit wird. Die Eltern des Mädchens hatten sich darauf berufen, dass der muslimische Glaube dies verbiete. Die Richter jedoch stuften den Erziehungsauftrag, der vom Schwimmunterricht ausgeht, als wichtiger ein. Ein Privatunterricht für das Mädchen sei ausgeschlossen, da dies einen sehr hohen organisatorischen Aufwand für die Schule bedeuten würde. Dabei sah das Gericht in seinem Urteil durchaus eine Einschränkung der Religionsfreiheit. Zur Urteilsbegründung hieß es aber auch, dass z. B. mit kaschierender Schwimmkleidung diese Einschränkung minimiert werden könne. Die Eltern kündigten Berufung gegen das Urteil an.