TheRockMan
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- 25 April 2008
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Die Orchestrierungen/Arrangements des Herrn Karajan z. B. aber sind NICHT GEMAfrei.
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Die Orchestrierungen/Arrangements des Herrn Karajan z. B. aber sind NICHT GEMAfrei.
.subdebilen Diskussionsteilnehmer
Kein Wunder - Beethovens 9. fällt auch schon lange nicht mehr unter das Urheberrecht - Ludwig van ist seit 185 Jahren tot - seit 115 Jahren ist sein gesamtes Werk gemeinfrei..
Du denkst, ich sei blöd, oder? Ich habe Dich schon verstanden, das ändert aber nichts an meiner Aussage.??? Ich schrieb Banjo und Tambourin. Instrumente! Nicht eigene Komposition gespielt. Also Coverversion. Also gebührenpflichtig.
Dieser Umzug, auf den ich mich bezog, war von einer Kita und einer Grundschule initiiert, organisiert und die Mitarbeiter verteilten die Blätter.Was haben "einige Personen" auf einem großen Martinszug mit Kitas zu tun, bzw. inwiefern sind Kitas verantwortlich? Sind Martinszüge grundsätzlich Kitaveranstaltungen?
Du hast keine Kinder im Kindergarten, vermute ich. Sonst wüsstest Du, das genau das passiert. Die Kinder bringen die Kopien dann mit nach Hause, für die Eltern, zum Üben.Aha, bei dir gibt es also subdebile Erzieherinnen, die Text und Noten für Dreijährige kopieren.
Nicht in dem Sinn, um den es bei diesem Thema geht.Hm, also ist eine Handgeschriebene keine Kopie?
Du warst mal umgänglicher. Seit Du bei jeder Diskussion persönlich wirst, gehst Du mir ziemlich auf die Eier.Du schreibst in dem Absatz völligen Blödsinn, der sich in sich widerspricht.
Wenn Du Künstler wärst und gerne Deine Werke nicht frei verteilt wissen würdest, wärest Du dann auch jemand, der nur Bohlen und Konsorten verteidigt?Musst du nicht, tust du aber. Und Bohlen und Co. lassen dafür die GEMA von der Kette, die übrigens nichts mit Kinderbüchern zu schaffen hat.
Naja, und ich zweifle eben daran. Kann Dir soch Wurst sein. Allwissende haben in der Regel kein Problem mit Kritik, sie sind sich ihrer Göttlichkeit sicher.Ich hab als Gastronom und Konzertveranstalter jahrelang mit der GEMA zu tun gehabt, ich weiß also wovon ich rede.
Die da wären? Was kritisierst Du tatsächlich daran, dass sie die Rechte von Künstlern vorsorglich vertreten, indem sie die Kitas informieren, dass sie die Kopien eben nicht machen, weil das rechtswidrig wäre? Ich finde das durchaus OK, und es gibt ja nun genug Möglichkeiten für die Kinder, die Lieder trotzdem zu lernen und zu singen.Ich hab nirgends die Vergütung von Urhebern in Frage gestellt. Wohl aber die Methoden der GEMA.
Weil urheberrechtlich geschützte Musik in Videos verwendet wird, sind zum Beispiel in Deutschland einige Videos gesperrt. Auf Grundlage der System Content ID, welche Musikstücke erkennt, können Videos erkannt werden in denen urheberrechtlich geschützte Musik verwendet wird. Ist dies der Fall, bekommt der Nutzer die Möglichkeit, die Musik zu entfernen. Über einen Algorithmus will Youtube nun die Musik aus den Videos entfernen, wobei nur die Musik entfernt werden soll, ohne dabei den restlichen Ton anzutasten.
Da bin ich ja mal gespannt, wie das mit dem Urheberrecht in Einklang gebracht wird. Vermutlich werden die Ersteller dann dem wohl zustimmen müssen.

Das sie selber geschützte Musik aus ihren Filmen entfernen sollen...?![]()
Nein, dass eine Software in ihr Werk eingreifen darf und bestimmte Dinge rausfiltert ...
Dass es darum geht, steht aber nicht in der Meldung...?
Über einen Algorithmus will Youtube nun die Musik aus den Videos entfernen, wobei nur die Musik entfernt werden soll, ohne dabei den restlichen Ton anzutasten.
Warum zitierst du nur selektiv?Ist dies der Fall, bekommt der Nutzer die Möglichkeit, die Musik zu entfernen.
Warum zitierst du nur selektiv?
Weil es in meinem Eingangsstatement nur um diesen Aspekt ging. Algorithmus meint ja wohl einen automatisierten Eingriff in das Werk, oder?
Wikipedia schrieb:Ein Algorithmus ist eine aus endlich vielen Schritten bestehende, eindeutige und ausführbare Handlungsvorschrift zur Lösung eines Problems
Da steht nix von "ein Algorithmus wird immer automatisch und sofort angewendet, ob man will oder nicht".
Was ist denn das überhaupt für eine Argumentation![]()

Was wie ein Aprilscherz klingt, meint die GEMA offenbar ernst: Ab 1. April soll jeder DJ, der mit einem Rechner auflegt, 13 Cent pro Song an die Musikverwerter bezahlen. Diesen so genannten "Laptopzuschlag" wollten viele Veranstalter nicht mehr bezahlen, so dass dies nun auf den DJ abgewälzt wird. Die meisten DJs haben an die 15.000 Songs auf ihrem Rechner, das bedeutet jährliche Mehrkosten von 1.950 Euro. Der Betrag ist jährlich zu zahlen, wie die GEMA mitteilt und der Club beziehungsweise die Diskothek muss ihre normale GEMA-Gebühr auch weiterhin zahlen.
Isses auch. Hab da im heise-Forum eine schöne Liste mit Beispielen gefunden:Das wäre ja der totale Wahnsinn.
DJ hat Scheibe auf Vinyl/CD, spielt ab Vinyl/CD -> keine GEMA
DJ rippt Vinylscheibe/CD und spielt sie ab HD intern oder extern ->
GEMA fällig
DJ kauft Track bei iTunes oder Amazon und spielt ihn ab interner HD
-> keine GEMA
DJ kopiert obigen Track aus Platzgründen auf USB HD und spielt ihn
von da -> GEMA fällig
DJ kopiert selben Track vom Tower zu Hause auf Laptop für Auftritt ->
GEMA fällig
DJ hat seine Sammlung zu Hause auf einem NAS und kopiert was er
braucht auf das Livegerät -> GEMA für alle Tracks fällig.
Die Grünen setzen sich für eine Kulturflatrate ein und haben ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben, in dem erstmals verraten wird, wie viel diese den Bürger kosten wird. Die Gebühr schwankt dabei für den jeweiligen Internetuser zwischen 6,74 Euro und 89,99 Euro. Die Gebühr soll direkt vom Internetbetreiber eingezogen werden und das Problem der illegalen Kopien lösen. Zudem würden dann Abmahnungen nicht mehr vorkommen und das Speichern von Daten sei hinfällig.