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Das ist ja auch keine Privatinsolvenz, denn dann wäre es "IK" und nicht "IN" im Aktenzeichen.
Man hätte dann aber vorher etwas darüber auf Insolvenzbekanntmachungen finden müssen. Und da gab es nichts. Erst jetzt, das was meisterwms gepostet hat.
Mal eine andere Sache - die Titel der Betrugshandlungen fallen doch meiner Erfahrung nach nicht unter die Restschuldbefreiung - entsprechend sollte doch in diesem Fall auch nach der Inso weiterhin beigetrieben werden können oder ?
Nein, für Hofheim am Taunus ist das AG Frankfurt/Main zuständig.Außerdem wäre bei der letzten mir bekannten Anschrift das AG Limburg und nicht das AG Frankfurt zuständig.
Nein, für Hofheim am Taunus ist das AG Frankfurt/Main zuständig.
Stimmt, die Adresse aus seinem Impressum war ja sein Laden, und der war nicht in Hofheim.
und selbst diese Adresse war falsch![]()
Was? Ich war definitiv da, und da hing auch ein Schild, dass da sein Laden ist.
Ich habe zwar keine Verluste durch die Seite gemacht, aber woher weißt du dass er genug gestraft ist? Das Geld für die Lose, die er verkauft hat ging ja nie auf sein Konto. Da wäre es doch durchaus möglich, dass er während der Insolvenz anderweitig "versorgt" wird, oder?Wie wäre es mal damit, mit der Sache abzuschliessen? Der Mensch ist doch wohl genug gestraft
Der Mensch ist doch wohl genug gestraft
Das Geld für die Lose, die er verkauft hat ging ja nie auf sein Konto. Da wäre es doch durchaus möglich, dass er während der Insolvenz anderweitig "versorgt" wird, oder?
Und das er so gar nichts auf die Seite geschafft hat glaube ich eigentlich auch nicht - aus den Gründen die Inskin andeutet.
woher weißt du dass er genug gestraft ist? Das Geld für die Lose, die er verkauft hat ging ja nie auf sein Konto. Da wäre es doch durchaus möglich, dass er während der Insolvenz anderweitig "versorgt" wird, oder?