Geilos.de

Da meine Frau aus der Kante stammt und bestimmt nix gegen einen Heimatbesuch einzuwenden hätte wäre ich dabei wenn die Verhandlung öffentlich ist :biggrin:
 
wenn Du den Termin bekannt gibst.

Ist eigentlich Hass im Kopf strafbar?
Nicht direkt. Allerdings hat er mich mehre Wochen in die Klappse gebracht 8O
War wie Urlaub, all inklusive. Und einmal am Tag 20 Minuten Besichtigungstour übers Gelände mit ortskundigen Führern ;)

In Hadamar bei Limburg is übrigens auch ne Klappse. Wer also zum Prozess will muß nur richtig ausflippen und wird dann sogar auf Staatskosten dahin gebracht.:mrgreen:
 
Ich finde es wohl sehr lobenswert das es Menschen gibt die sich nicht alles gefallen lassen und für andere den Anfang machen indem sie zeigen das es funktioniert oder nicht.

Gerne würde ich mir auch das Verfahren anschauen, wenn auch nur aus Interesse, da ich an ehemals KG nur noch meine unberechtigten Strafabzüge als Streitwert besitze, die wiederum eher mit Diebstahl als mit Betrug geahndet werden sollten.
Ist letztendlich auch egal, soll er doch glücklich werden mit meinem zu unrecht abgezogenen Guthaben, denn das kommende Jahr scheint ja doch recht teuer zu werden für "genosse Biehl".

Ich kann mir nur schwer vorstellen das bei den Verfahren irgendein Richter auch nur im Ansatz einen Raum dafür nutzen wird, noch das den Richter irgendwer zu Gesicht bekommen wird.
Ich glaube viel eher das es sich dann hierbei um ein Postalisches Gerichtsverfahren handeln wird in dem alles schriftlich von statten gehen wird.

Meine Vermutung ist, das Meister Biehl Post erhalten wird und dann daraufhin klein beigeben wird, denn es wird sich hierbei um eine Premiere handeln, das überhaupt jemand soweit ging.
Da jedes Verfahren für den Beklagten viel Geld kostet wenn er Selbstständig ist, wird sich Kim-Jong-Biehl dann doch noch am Riemen reißen da er dann weiß was die Stunde geschlagen hat.

Alles in allem rechne ich mit einem sehr ruhig ablaufenden Schriftverkehr in dem Biehle Maja verurteilt wird, worauf "Es" wegen der Kosten nicht in revision gehen wird und am Ende hier ein oder auch mehr User Ihren Erfolg feiern werden.

Es bleibt spannend, ich drücke euch die Daumen Jungs. :yes:
 
Ich kann mir nur schwer vorstellen das bei den Verfahren irgendein Richter auch nur im Ansatz einen Raum dafür nutzen wird, noch das den Richter irgendwer zu Gesicht bekommen wird.
Ich glaube viel eher das es sich dann hierbei um ein Postalisches Gerichtsverfahren handeln wird in dem alles schriftlich von statten gehen wird.

Meine Vermutung ist, das Meister Biehl Post erhalten wird und dann daraufhin klein beigeben wird, denn es wird sich hierbei um eine Premiere handeln, das überhaupt jemand soweit ging.



******Naja, das mit dem zitieren muss ich wohl noch üben. Sorry*****
*edit by klamm: quote fixed ;)*

Ich kann mir nicht vorstellen dass es nur mit einem Strafbefehl endet. Dafür ist die Sache zu komplex. Und nicht einmal ein Staatsanwalt wird die Sache so einfach überschauen können.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bin hier in der "Klamm-Welt" etwas neuer und habe mal den Beitrag überflogen. Soviel ich weiß wurde aus klammgeil.de -> Geilos.de und hat somit die ganzen Lose in Geilos umgewandelt. Die ja im Vergleich zu den Losen "Wertlos" sind.

Allerdings habe ich eine Frage, man will ihm den Prozess machen, was ich verstehe und auch gut finde, aber in wie fern hat er sich denn Strafbar gemacht? "Lose haben ja keinen realen Wert" - was ist dann der Streitwert?
 
"Lose haben ja keinen realen Wert" - was ist dann der Streitwert?
Lose haben sehr wohl einen realen Wert, nämlich einen Wiederbeschaffungswert. Es gibt ziemlich genau 3 Wege, an Lose zu kommen: als Vergütung für Aktivitäten (Klicken, Seiten aufrufen), als Gewinn, Kaufen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, werden Lose nicht verschenkt/verteilt - zumindest nicht in größeren Mengen.

Wenn nun User Lose Herrn Biehl zur Aufbewahrung anvertraut haben - womöglich noch gegen das Versprechen der Verzinsung - er nach Ablauf der vereinbarten Frist die Lose aber nicht zurückgeben kann, begeht er Unterschlagung. Das ist zum einen strafbar, eine rechtliche Strafe entbindet Herrn Biehl aber nicht von seiner Pflicht, die Lose wieder auszuhändigen. Eventuelle Änderungen in seinen AGB, die ausschließlich dazu dienen, solche Herausgabe-Ansprüche gegen ihn abzubügeln, sind rechtswidrig.
 
Ich bezweifle allerdings ob seine AGB's so wie sie sind, überhaupt wirksam sein können.
Wenn man auf seiner Seite mitmacht, dann schliesst man praktisch einen Vertrag mit ihm. Da aber der User laut AGB unverhältnismässig benachteiligt wird, müsste das eigentlich null und nichtig sein und M.B. zur herausgabe der Vermögen verpflichtet sein. (Was er ja sowieso ist)
Dass er sich der Unterschlagung und/oder des Betrugs schuldig gemacht hat, steht wohl ausser Frage.

Gäbe es Haftsrafen für Arroganz und User-verarschen, so müsste M.B. sowieso lebenslang in den Knast.:mrgreen:
 
Update.

Mein bestes Weihnachtsgeschenk war heute ein Schreiben vom Gericht. MB hat die Klage erhalten und darauf erwidert. Ich darf aus dem Inhalt leider nichts mitteilen. Aber: Es gab viele (erfreuliche) News für die User. Im Ergebnis bestreitet MB jedoch meinen Anspruch - ich werde daraufhin etwas schreiben.

Sobald es News gibt, poste ich die ;)