Geblitzt!

M3Y3R

Well-known member
ID: 336361
L
8 Mai 2006
1.608
60
Hi,

kann mir jemand sagen was mir droht wenn man mich, mit 40 Km/h zu schnell in einer geschlossenen Ortschaft, blitzt?

Dabei muss ich sagen ich bin noch auf Probezeit!


LG Papenburger
 
Wie hoch ist das Bußgeld? 100,- Euro
Gibt es dafür Punkte in Flensburg? ja, 3 Punkte
Ist mit einem Fahrverbot zu rechnen? ja, 1 Monat
Was ist mit der Fahrerlaubnis auf Probe? Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen wird:

Die Behörde wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen und Ihnen hierfür eine Frist setzen.
§ 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG

Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
§ 2a Abs. 2a StVG

Wenn Sie bis zur gesetzten Frist am Aufbauseminar nicht teilnehmen, oder wenn Ihre Teilnahme-Bescheinigung der Behörde nicht rechtzeitig vorliegt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
§ 2a Abs. 3 StVG
Dumm gelaufen. ;)

:arrow:
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Auto, Reisen & Mobilität
 
Mh... gibt es sowas wie ein Nachlass für Fahranfänger die das erste mal erwischt wurden?

Ich meine, könnte man nicht das Fahrverbot aufheben, wenn man auf den Führerschein angewiesen ist und es das erste Mal war, das man erwischt wurde!?

Oder halt das man nicht zur Nachschulung muss, wobei mir die Nachschulung nichts ausmachen wird, außer dass das Geld futsch ist. Ich müsste eigendlich jeden Tag knappe 70 Km zur Arbeit hin und 70 Km nach Hause fahren. Also ich fahre rund 140 Km pro Tag...

Kann man da nicht irgend etwas schrauben? An wen muss ich mich wenden?


LG Papenburger
 
Nachlass oder Minderung für Leute die das erste mal erwischt wurden gibts soweit ich weiss nirgends, erst recht net bei solchen Sachen...
 
Nachlass oder Minderung für Leute die das erste mal erwischt wurden gibts soweit ich weiss nirgends, erst recht net bei solchen Sachen...

Also bei uns in der Region wurde soetwas schon öfters gemacht und wird auch von den Fahrschulen unterstütz. Also eine Erteilung Fahrgenehmigung, KEINE Fahrerlaubnis...


LG Papenburger
 
Eine Aufhebung oder Minderung gibt es nicht. Die Minderung ist schon mit drinne. Als wiederholungstäter müssteste noch mit einigem mehr rechnen.
Nachschulung und Probezeit verlängerung wirds auch zu 100% geben.
Das einzigste was du dann machen kannst ist eine Probezeitverkürzung. Das von den aufgeschlagenen 2 nur noch 1 Jahr übrig bleibt.
 
Ach, komm... "Hey, war Ihr erstes Mal, Sie bekommen es für die Hälfte!"
Glaubst Du das wirklich? Wenn man auf sein Auto angewiesen und noch in der Probezeit ist, sollte man in einer geschlossenen Ortschaft nicht 90km/h fahren.
So einfach ist das... Beziehungsweise: So einfach wäre es gewesen.
Mit der Strafe wirst Du sowohl rechnen als auch leben müssen.

Und lies noch einmal den neunten Abschnitt der Geschichte "Ich wünschte..." auf Deiner Homepage...
 
wenns nach mir ginge sollten fahranfänger* die mit 40 km/h zu schnell durch die stadt rasen der führerschein komplett entzogen werden und der wiedererwerb erst nach 5 jahren und mit erneuter fahrschule möglich werden. wenn dann hoffentlich die entsprechende geistige reife vorhanden ist um zu wissen was man da eigentlich gemacht hat. stell dir nur ein kind vor, das in dem augenblick auf die straße rennt, da hat man schon mit 50km/h relativ schlechte karten entsprechend zu reagieren :evil:

edit: *natürlich nicht nur fahranfänger, raser generell...
 
Die Probezeit ist mir eigentlich egal, da ich eigentlich ordentlich Fahre und mich auch an die Geschwindigkeiten halte. Nur war die letzte Woche meine erste Arbeitswoche und ich freute mich total auf das Wochenende und wie gesagt muss ich noch 70 Km nach hause fahren und da die Straße nur geradeausführte und man gut alles einsehen konnte...
den Rest kennt ihr ja.

Wie gesagt, ich brauche den Führerschein, da ich sonst nicht zur arbeit komme. Mit dem Zug ist so ne Sache, wenn der mal verspätung hat, dann steh ich da und komm nicht weiter. Nun kommt mir nicht, dass ist höhere Gewalt, da kannst du nichts für!

Für Führerscheinneulinge, also die die grad dabei sind den Schein zu machen gibt es doch auch so eine Bestätigung das die vor Ihrem 18. Geburtstag Auto fahren dürfen und am 18. Geburstag dann ihren Führerschein abholen dürfen/müssen! Ich denke sowas gibt es dann auch für Personen wie mich, die sonst nicht anders zur Arbeit kommen...

LG Papenburger
 
Du könntest dich vielleicht noch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt wenden, die haben davon mehr Ahnung.

Ich meine, könnte man nicht das Fahrverbot aufheben, wenn man auf den Führerschein angewiesen ist und es das erste Mal war, das man erwischt wurde!?

Hört sich auch so an, als wenn du öfters so schnell fährst.
Wenn das stimmt, dann finde ich solltest du die Strafe absitzen und ab jetzt vielleicht langsamer fahren!
Jedem kann es mal passieren, dass man etwas zu schnell fährt
Aber 40km/h fährt man nicht mal eben ausversehen zu schnell!
 
...
Für Führerscheinneulinge, also die die grad dabei sind den Schein zu machen gibt es doch auch so eine Bestätigung das die vor Ihrem 18. Geburtstag Auto fahren dürfen und am 18. Geburstag dann ihren Führerschein abholen dürfen/müssen! Ich denke sowas gibt es dann auch für Personen wie mich, die sonst nicht anders zur Arbeit kommen...

LG Papenburger

ganz ehrlich. Das ist denen doch Sch****egal wie du zur Arbeit kommst. Man schafft es nicht einmal als Berufskraftfahrer sich aus dem ganzen rauszuklagen und wieso sollten sie dann gerade bei dir ne ausnahme machen.
 
... Nun kommt mir nicht, dass ist höhere Gewalt, da kannst du nichts für!...
Sagte doch gar niemand ... alle sagten eher "du bist selber schuld", wassu ja auch bist :roll:

Pappenheimer schrieb:
...für Personen wie mich, die sonst nicht anders zur Arbeit kommen...
Tja ... Ferien nehmen, Unbezahlt nehmen, Zug nehmen, Taxi nehmen oder Mama fragen ob sie dich fährt ...
Da hat es Thomas schon ganz schön gut gesagt, 5 Jahre den Ausweis weg und nachher nochmals das ganze Programm ... wer innerorts 90ig fährt hat sie net alle sorry ... auch wen des Wochenende noch so nahe ist und der Weg noch so lange.
 
Alter, du fährst mit 90 km/h durch eine Ortschaft und da erwartest du das man Gnade walten lässt weil der Herr Raser ja auf seinen Führerschein angewiesen ist? Grade dann sollte man vorschriftsmäßig fahren. Und wenn schon zu schnell, dann nur so schnell das einem nichts passiert. ;) Mein Bruder hat letzte Woche eine rote Ampel mitgenommen, bekommt wahrscheinlich auch einen Monat Fahrverbot (zu Recht!). Denkst du die Polizisten drücken da ein Auge zu, nur weil er sonst nicht zur Arbeit kommt? Von wegen. Wer sich packen lässt muss dafür zahlen.
Da heißt es dann Urlaub nehmen. ;)

Papenburger schrieb:
Für Führerscheinneulinge, also die die grad dabei sind den Schein zu machen gibt es doch auch so eine Bestätigung das die vor Ihrem 18. Geburtstag Auto fahren dürfen und am 18. Geburstag dann ihren Führerschein abholen dürfen/müssen! Ich denke sowas gibt es dann auch für Personen wie mich, die sonst nicht anders zur Arbeit kommen...
Da verwechselst du nun aber was.
 
Mh... gibt es sowas wie ein Nachlass für Fahranfänger die das erste mal erwischt wurden?

Ich meine, könnte man nicht das Fahrverbot aufheben, wenn man auf den Führerschein angewiesen ist und es das erste Mal war, das man erwischt wurde!?

Oder halt das man nicht zur Nachschulung muss, wobei mir die Nachschulung nichts ausmachen wird, außer dass das Geld futsch ist. Ich müsste eigendlich jeden Tag knappe 70 Km zur Arbeit hin und 70 Km nach Hause fahren. Also ich fahre rund 140 Km pro Tag...

Kann man da nicht irgend etwas schrauben? An wen muss ich mich wenden?


LG Papenburger


LOOOOOOOOOOOOOOOOOOL
Sorry, aber die fragen sind ja wohl nicht dein ernst oder?
In geschlossener Ortschaft mit 40KMH Drüber und dann noch um gnade winseln wollen?
Was hättest du gemacht wenn dir da ein Kind vors Auto gelaufen wäre?

Drehen kann man da nichts, halt dich an die Geschwindigkeiten dann wirst auch nicht geblitzt. Die 4 Wochen Führerschein entzug kannst du dir umlegen lassen auf den Urlaub, hast glaub ich 6Monate Zeit für die 4 Wochen. Aber die kannst du NUR am Stück machen.

Und von mir aus Höchststrafe, selber Schuld haste halt.Und wenn ich nun meine ganze Meinung zu äußern würde, würde es wieder böse Worte gegen mich hageln.

Ach und ich fahr auch noch auf Probe und halte mich fast immer daran. Ausser AUSSerhalb geschlossener Ortschaften, wo ich dann auch mal anstatt 100 110 oder 120 fahre. Aber grade in der Ortschaft fahr ich Vorsichtig um rechtzeitig reagieren zu können wenn mir einer vors Auto läuft.

Für Führerscheinneulinge, also die die grad dabei sind den Schein zu machen gibt es doch auch so eine Bestätigung das die vor Ihrem 18. Geburtstag Auto fahren dürfen und am 18. Geburstag dann ihren Führerschein abholen dürfen/müssen! Ich denke sowas gibt es dann auch für Personen wie mich, die sonst nicht anders zur Arbeit kommen...

LG Papenburger


Das ist dann der Führerschein ab 17 und der gilt NUR in Begleitung eines Erwachsenen wo es auch bestimmte Auflagen für gibt.

Solltest du aber eigendlich wissen, wenn du erst Führerschein gemacht hast.
 
Also ich denke auch das es dir ganz gut tun wird morgens um 5 aufzustehen (oder was weiss ich wann) um mit der Bahn pünkltich zur Arbeit zu kommen. Denn wenn man den Zug eine Stunde früher nimmt kann dieser auch verspätung haben ohne das man zu Spt zur Arbeit kommt. Ansonsten haben die anderen das ja schon gesagt, man fährt innerhalb von geschlossenen Ortschaften nicht so schnell. Auf Autobahnen ohne zu drängeln, auf leeren Landstraßen o.k. aber in einem bewohnten gebiet wo Kinder rum laufen können ?
 
wer innerorts 90ig fährt hat sie net alle sorry ...
Wer sagt denn, dass ich 90 gefahren bin? Und lass mal bitte die beleidigungen weg...

Das ist dann der Führerschein ab 17 und der gilt NUR in Begleitung eines Erwachsenen wo es auch bestimmte Auflagen für gibt.
Nein ist es nicht. Es gibt ein Schriftstück, was dir erlaubt auch vor deimem 18. Geburtstag Auto zu fahren. Ich meine NICHT den Führerschein mit 17!