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Dumm gelaufen.Wie hoch ist das Bußgeld? 100,- Euro
Gibt es dafür Punkte in Flensburg? ja, 3 Punkte
Ist mit einem Fahrverbot zu rechnen? ja, 1 Monat
Was ist mit der Fahrerlaubnis auf Probe? Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen wird:
Die Behörde wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen und Ihnen hierfür eine Frist setzen.
§ 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG
Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
§ 2a Abs. 2a StVG
Wenn Sie bis zur gesetzten Frist am Aufbauseminar nicht teilnehmen, oder wenn Ihre Teilnahme-Bescheinigung der Behörde nicht rechtzeitig vorliegt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
§ 2a Abs. 3 StVG
Nachlass oder Minderung für Leute die das erste mal erwischt wurden gibts soweit ich weiss nirgends, erst recht net bei solchen Sachen...
Wer drauf angewiesen ist hat halt nicht zuschnell zu fahren...Ich meine, könnte man nicht das Fahrverbot aufheben, wenn man auf den Führerschein angewiesen ist und es das erste Mal war, das man erwischt wurde!?...
Ich meine, könnte man nicht das Fahrverbot aufheben, wenn man auf den Führerschein angewiesen ist und es das erste Mal war, das man erwischt wurde!?
...
Für Führerscheinneulinge, also die die grad dabei sind den Schein zu machen gibt es doch auch so eine Bestätigung das die vor Ihrem 18. Geburtstag Auto fahren dürfen und am 18. Geburstag dann ihren Führerschein abholen dürfen/müssen! Ich denke sowas gibt es dann auch für Personen wie mich, die sonst nicht anders zur Arbeit kommen...
LG Papenburger
Sagte doch gar niemand ... alle sagten eher "du bist selber schuld", wassu ja auch bist... Nun kommt mir nicht, dass ist höhere Gewalt, da kannst du nichts für!...
Tja ... Ferien nehmen, Unbezahlt nehmen, Zug nehmen, Taxi nehmen oder Mama fragen ob sie dich fährt ...Pappenheimer schrieb:...für Personen wie mich, die sonst nicht anders zur Arbeit kommen...
Da verwechselst du nun aber was.Papenburger schrieb:Für Führerscheinneulinge, also die die grad dabei sind den Schein zu machen gibt es doch auch so eine Bestätigung das die vor Ihrem 18. Geburtstag Auto fahren dürfen und am 18. Geburstag dann ihren Führerschein abholen dürfen/müssen! Ich denke sowas gibt es dann auch für Personen wie mich, die sonst nicht anders zur Arbeit kommen...
Mh... gibt es sowas wie ein Nachlass für Fahranfänger die das erste mal erwischt wurden?
Ich meine, könnte man nicht das Fahrverbot aufheben, wenn man auf den Führerschein angewiesen ist und es das erste Mal war, das man erwischt wurde!?
Oder halt das man nicht zur Nachschulung muss, wobei mir die Nachschulung nichts ausmachen wird, außer dass das Geld futsch ist. Ich müsste eigendlich jeden Tag knappe 70 Km zur Arbeit hin und 70 Km nach Hause fahren. Also ich fahre rund 140 Km pro Tag...
Kann man da nicht irgend etwas schrauben? An wen muss ich mich wenden?
LG Papenburger
Für Führerscheinneulinge, also die die grad dabei sind den Schein zu machen gibt es doch auch so eine Bestätigung das die vor Ihrem 18. Geburtstag Auto fahren dürfen und am 18. Geburstag dann ihren Führerschein abholen dürfen/müssen! Ich denke sowas gibt es dann auch für Personen wie mich, die sonst nicht anders zur Arbeit kommen...
LG Papenburger
Wer sagt denn, dass ich 90 gefahren bin? Und lass mal bitte die beleidigungen weg...wer innerorts 90ig fährt hat sie net alle sorry ...
Nein ist es nicht. Es gibt ein Schriftstück, was dir erlaubt auch vor deimem 18. Geburtstag Auto zu fahren. Ich meine NICHT den Führerschein mit 17!Das ist dann der Führerschein ab 17 und der gilt NUR in Begleitung eines Erwachsenen wo es auch bestimmte Auflagen für gibt.
Nein ist es nicht. Es gibt ein Schriftstück, was dir erlaubt auch vor deimem 18. Geburtstag Auto zu fahren. Ich meine NICHT den Führerschein mit 17!