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darf ein arbeitgeber einzelne arbeitschritte minutengenau protokollieren also totalüberwachung?

Heyhu, keine Ahnung was du beruflich machst, und was dein Arbeitgeber unter "minutengenaue Überwachung" versteht", aber schau mal hier rein:


Recht aktueller Beitrag, und kA, vielleicht hilfts ja :3
 
Das gab's vom Prinzip her vor 30 Jahren als ich einige Monate als Kommisionierer gearbeitet habe auch schon. Der Scanner damals hatte zwei Arme, zwei Beine, zwei Augen und zwei Ohren und hörte auf den Namen Schichtleiter. Im Wesentlichen Bestand dessen Job daraus uns zu kontrollieren und sicherzustellen das alle die von der Geschäftsleitung vorgegebenen Stückzahlen erreichen oder Überschreiten.
 
ihr verwirrt mich alle
Wieso?
Da ja alle nacheinander auf Dein Thema geantwortet haben, müssen sie ja nicht jedes Mal Dein Thema zitieren.
Und als Dein Problem nicht gelöst werden konnte, schrieb Driverman, dass das dann wohl die Richter entscheiden müssten.

Und ich kann dazu mur sagen: nur weil bei Amazon eine allgemeine minutengenaue Beobachtung der Arbeiter verboten war, heißt das nicht, dass im Einzelfall eine generelle minutengenaue Beobachtung in anderen Firmen auch verboten ist.
Wenn z. B. der Arbeitgeber vermutet, dass eine bestimmte Person ständig klaut, denk ich, dass der Arbeitgeber den in`s Visier nehmen kann, um anschließend anhand von Überwachungsvideos beweisen zu können, dass und wann der geklaut hat.
Und nehmen wir mal die Paketfahrer: die Autos sind mittlerweile GPS überwacht. Der Arbeitgeber begründet dass sicher damit, falls mal einer einen Unfall hat und der Fahrer das nicht mehr selbst melden kann, dass der Arbeitgeber das Auto schnell findet und andere die Tour übernehmen können. Aber, der Arbeitgeber könnte das auch zur Überwachung nehmen, ob die sich auch wirklich an die Tour halten, wann und wie lange die Pause machen und, ob die sich auch an die Feierabendzeit halten. Letzteres zu beweisen dürfte schwer fallen.
Und da gibts bestimmt noch mehr Beispiele.
Da wir aber weder Deine Firma, noch Deinen genauen Arbeitsplatz kennen, werden auch wir keine Antwort für Dich haben. Und dann wirst Du wohl erst mal zu einem Anwalt müssen und wenn auch der keine Antwort hat,... um es mit Drivermans Worten zu sagen: Na dann werden die Richter wohl entscheiden...
 
darf ein arbeitgeber einzelne arbeitschritte minutengenau protokollieren also totalüberwachung?
UPS hat eine genaue Überwachung ihrer Fahrer - die wissen auch davon, bevor sie den Job anfangen.

Ansonsten kann (meines Erachtens) zur Arbeitsoptimierung eine kurzzeitige Beobachtung erfolgen (Akkord-Arbeit)
Für genaue und vor allem auch verbindliche Aussagen:
Frag deinen Betriebsrat - der muss sowas nämlich absegnen - oder einen arbeitsrechtl. Anwalt. Ich würde mich da nicht auf Halbwissen aus dem Internet verlassen ;)

Wir in der Verwaltung haben z.B. nur eine sekundengenaue "Überwachung" der extra-Pausen (Raucher) - und selbst das nicht wirklich... Wer rauchen geht soll sich ausstempeln - ob dies tatsächlich immer gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt ;)