Fahren ohne Fahrerlaubnis, was wird passieren?

Die sich irgendwie schon von selbst beantwortet... 8)

Gruß Aru

ich hab das schon befürchtet, ist allerdings frech das ich auf dem eigenen Gelände dann tatsächlich einen Führerschein brauche :ugly:

dann ist meine nächste Frage ob ich nen Schlagbaum anbringen darf, sodaß ich alle Anderen aus meinem somit nicht mehr öffentlichen Verkehrsraum aussperren darf :mrgreen:
 
dann ist meine nächste Frage ob ich nen Schlagbaum anbringen darf, sodaß ich alle Anderen aus meinem somit nicht mehr öffentlichen Verkehrsraum aussperren darf :mrgreen:

Das wird ziemlich kompliziert.

Wenn Du Dein Privatgrundstück nicht absperrst, duldest Du somit implizit die Nutzung Deines Privatgrundstücks als öffentlichen Verkehrsraum.

Der wahrscheinlich üblichste Fall, jemand nutzt eine Einfahrt zum wenden des KfZ.

Wenn ich also mit meinem KfZ in Deiner Einfahrt wende, und Du mir mit dem Auto Deiner Mutter ohne Lappen die Motorhaube kürzt, na Holla die Waldfee, ich glaube, dann hast Du nen Problem.

Demoliere ich beim Wenden aber eine Kette, mit der Deine Einfahrt abgesperrt ist, dann darfst Du meine Motorhaube kürzen, ohne dass Dir was passiert.

gruss kelle!
 
ich hab das schon befürchtet, ist allerdings frech das ich auf dem eigenen Gelände dann tatsächlich einen Führerschein brauche :ugly:

Jedes öffentlich zugängige Privatgelände unterliegt in diesem Falle der StVO, vielfach zu sehen auf Parkplätzen von Einkaufszentren. Natürlich braucht man dann einen Führerschein, sonst dürfte ja jeder irgendwo irgendwann mal fahren^^

SlayerHH schrieb:
Fahren ohne Fahrerlaubnis, was wird passieren?
Ist von vornherein schon mal dämlich :D
Was anderes fällt mir nicht ein, vor allem nicht so kurz vor der praktischen Prüfung... Hat der Theorieunterricht wohl nicht soooo viel gebracht bei ihm :ugly:
Jaja, wer üben möchte, soll dies auf dem nächsten Verkehrsübungsplatz tun, dafür sind die da.
Und wer meint es besser zu wissen wird nie bis spät seinen Führerschein bekommen.
Im schlimmsten Falle kann er sich auf eine MPU einstellen.
 
dann ist meine nächste Frage ob ich nen Schlagbaum anbringen darf, sodaß ich alle Anderen aus meinem somit nicht mehr öffentlichen Verkehrsraum aussperren darf :mrgreen:

Sofern es bei der Frage noch um Wald geht:

Als privater Waldbesitzer kannst du deinen Wald nicht so ohne weiteres absperren. Dieser darf in der Regel weiterhin von der Öffentlichkeit zu Erholungszwecken genutzt werden.
Das ist nur temporär und partiell möglich z.b. bei Forstarbeiten, Kulturen, Wildschutzgatter usw.

Wer tatsächlich Interesse an Waldgesetzen hat oder Paragraphen liebt:
Bundeswaldgesetz
Landeswaldgesetze ;)

Und wenn es sich bei dem besagten Wald aus diesem Thema um Wald in Staatsbesitz handelt, braucht man eh nicht diskutieren, ob er da just for fun rumcruisen darf. :roll:

Hätte man wohl lieber mal nen 10er für nen Verkehrsübungsplatz übrig gehabt.
 
So blöd muss man erst mal sein, sich dann womöglich 'ne Strafe einzuhandeln. Motor war nicht gestartet also nichts Unrechtes passiert, was die Polizei hätte nachweisen können.
Wieso hat der überhaupt mit dem Polizisten geredet bzw. etwas zugegeben? Nicht gerade schlau...

(dass die ganze Aktion nicht gerade schlau ist steht ja außer Frage)
 
Ein Bekannter von mir hat, als er gerade dabei war, seinen FS zu machen (Theorie schon bestanden) , auch so einen Klops geliefert.

Er ist mit seinem Vater unterwegs gewesen (an einem Sonntagnachmittag) und irgendwie sind die auf die Idee gekommen, er könne doch auf einem Supermarktparkplatz (an dem am WE ja keiner ist) fahren üben.

Tjoah - die Polizei hats gesehen und das hatte dann für beide Folgen:
- Aberkennung der bis dahin geleisteten praktischen Fahrstunden
- Prüfungssperre für 1 Jahr
- Sozialstunden

Der Vater musste eine Geldbuße zahlen - und die war empfindlich hoch. Das tat beiden wirklich weh.
 
Wenn du in einem Laden was klaust, ist es dann nur Diebstahl, wenn du erwischt und verurteilt wirst? :roll:

Der Vergleich ist aber schlecht, weil ich ja gesagt habe dass das ein Diebstahl in der Familie ist. Er wird nur verfolgt wenn der geschädigte eine Anzeige erstattet. Das kann man nicht mit einem Ladendiebstahl vergleichen.
Wenn mir jetzt mein Sohn mein Auto nimmt, ohne dass ich es weiß, würde ich ihn nicht als Dieb sehen.
Oder wie läuft es in deiner Familie ab? Zeigst du auch deine Familienmitglieder an, weil jemand deinen Laptop ohne dein Wissen benutzt hat?

In dem fall ist das Auto da, es wurde nur ausgeliehen und ich würde das nicht als Diebstahl bezeichnen.
Es kommt immer drauf an wie es die jeweilige Person sieht.
 
juristisch gesehen wird aber vermutlich jedes "wegnehmen" ohne Zustimmung (es gibt auch stillschweigende Zustimmung, wenn wir schon mal dabei sind) als Diebstahl gesehen.

Was aber erstmal nix über die möglichen Folgen aussagt. Ein Diebstahl bleibt vom Begriff her Diebstahl, egal ob tatsächlicher Schaden entstanden ist (die Mutter hat das Auto ja wohl behalten zurück bekommen scheinbar) oder ob der Wert sehr gering ist ^^

-------End of Halbwissen-------
 
Ich vermute aber auch dass Diebstahl da nich dazu kommen wird... Sowas wird nich geahndet weil dann wären die Gerichte komplett überlastet.
Aber das Prob an der Sache wird die Sperrfrist sein. Seinen Schein wird er erst in paar Monaten/Jahren machen dürfen.
In meiner Klasse hat einer auch unter 18 mit dem Wagen seines Vaters, den betrunkenen Bruder heimgefahren und is dabei im Straßengraben + Überschlag gelandet. Dann durfte er mit 21 den Führerschein machen.
Bei dir is das nich so schlimm, aber nen halbes Jahr oder 1 Jahr vermute ich bekommst du auch...

---End of Vermutungen^^----
 
War er denn allein im Auto ?

Wenn da noch einer mit Fahrerlaubnis für die Karre beigewesen wäre, hätte es wohl kein Problem gegeben. Beim Parken kann man ja immer erzählen, dass der ohne sich nur kurz hinters Lenkrad gesetzt hat in Vorfreude auf die bald bestandene Prüfung...

Insgesamt ne saublöde Aktion von Dir, oder auch "Deinem Nachbarn" :ugly: Sperre wird es wohl geben und das auch zu Recht. Wenn man schon Scheiß macht, darf man sich doch nicht erwischen lassen ;)
 
Selbst wenn er allein im Auto war, hätte er bei ausgeschaltetem Motor keine Strafe befürchten müssen, wenn sie ihn nicht vorher eindeutig beim herumfahren gesehen haben.
Entweder hat er sich das also selbst eingebrockt, weil er mit dem Polizisten gequatscht hat oder die haben ihn wirklich vorher rumfahren sehen.
 
Wie kam das Auto denn in den Wald?
Diebstahl hin oder her, wusste die Mutter, das er das Auto genommen hat?
Der Halter ist verantwortlich dafür, was mit dem Auto passiert.
Diese Fragen werden wohl kommen, und wenn es vor Gericht geht, ist Lügen die falsche Alternative.
Aussageverweigerung wäre möglich, aber die Indizien sprechen für sich
 
Er saß nur drinne, also Motor nicht gestartet.
Öhm ja und? Ist das verboten? Ich würde so vorgehen:

- nicht zur Polizei gehen (ist man sowieso nicht zu verpflichtet)
- Anwalt suchen der das klärt

Einfach dann behaupten er saß nur im Auto. Kann ja jemand anderes dahin gefahren haben. Sollen sie einem mal das Gegenteil beweisen. Solange sie ihn nicht beim fahren selbst erwischt haben und nur beim drin sitzen ist das doch völliger Quatsch 8O
 
Einfach dann behaupten er saß nur im Auto. Kann ja jemand anderes dahin gefahren haben. Sollen sie einem mal das Gegenteil beweisen. Solange sie ihn nicht beim fahren selbst erwischt haben und nur beim drin sitzen ist das doch völliger Quatsch 8O
Sorry, aber wer solche Scheiße baut, der soll gefälligst auch dazu stehen und nicht noch die Justiz verarschen wollen! So einen dämlichen Tip hätte ich von dir nicht erwartet.