Fahren ohne Fahrerlaubnis, was wird passieren?

SlayerHH

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28 September 2009
36
4
Hallo Leute,

einmal ein ganz herzlichen guten Abend =)

Ich wollte mal wissen, da mein Nachbar morgen zur Vorladung zum Staatsanwalt wegen dem Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (FE)hin muss. Was wird eigentlich dabei geregelt bzw vereinbart ?

Er ist vor letzte Woche mit dem Auto seiner Mutter gefahren und im Wald erwischt wurden, Er saß nur drinne, also Motor nicht gestartet. Und jetzt muss er zur Vorladung. Er hat sich gut mit dem Polizisten geredet und dabei dies zur Protokoll gebracht: "Fahren ohne Folgen, und STVO hatte er sich gehalten"

Ich freue mich, wenn Ihr schnell Antworten würdet.

Liebe Grüße,

Yoni:LOL:
 
Ich les das grad so raus als wäre der Nachbar noch keine 18 und hätte keinen Führerschein oder?
 
und hat er nen Führerschein und nur nicht dabei gehabt oder keinen Führerschein bestanden oder schon wieder abgenommen?
 
Also läuft es raus auf Fahren ohne Führerschein in Verbindung mit Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Bedeutet: Die Prüfung kann er sich erstmal sparen und gegen den Fahrzeughalter wird auch ermittelt
 
okay,
und gegen den Fahrzeughalter wird nur eine geldbuße oder was wird gegen den jenigen passieren ?

Glaubt ihr, dass er die Prüfung in den Nächsten Monaten wieder aufnehmen kann ?
 
https://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/straftaten/content_02_01.html

Lies dir das mal durch
Erstverstöße von Jugendlichen, die "einmal" das Moped des Freundes benutzen, werden häufig von der Staatsanwaltschaft oder vom Jugendgericht eingestellt. Anders sieht es natürlich aus, wenn ein derartiger Verstoß nicht einmalig bleibt.
Edit:
Er hat ja noch gar nich den Schein...

Aber jap, die Prüfung kann er sich erstmal sparen. Vllt bekommt er erst mit 21 die Erlaubnis den Schein zu machen.
 
Glaubt ihr, dass er die Prüfung in den Nächsten Monaten wieder aufnehmen kann ?

Wohl eher nicht. Man wird im vorwerfen, dass er durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er noch nicht reif ist für die Teilnahme am Straßenverkehr. In dem Fall gibt es dann eine Sperrfrist für das Ablegen der Fahrprüfung. Normalerweise beträgt die Sperrfrist 2 Jahre (wie auch die Probezeit nach der Prüfung gewesen wäre). Die 2-Jahres-Frist muss aber nicht sein - sie kann auch kürzer/länger sein.
 
Das stimmt in so einem Fall nicht.
Entweder die Mutter wusste es und hat sich strafbar gemacht oder sie wusste es nicht, dann ist es unbefugte Nutzung. Dann kann man auch Diebstahl der Schlüssel vermuten
 
wo wir grad beim Thema sind...was wäre denn wenn ich im eigenen Wald auf einem Weg "fahren übe", zählt das als öffentlicher Verkehrsraum ?

Ich hab meinen Führerschein schon ne Weile, aber das muss ich noch wissen :biggrin:
 
du darfst auf Privatgelände fahren, auf einem Verkehrsübungsplatz übrigens auch. Allerdings weiß ich nicht, ob ein öffentlich zugängliches Waldstück noch als Privatgelände zählt? Also du darfst auf der Einfahrt rangieren üben soweit ich weiß, könnte mir aber vorstellen, dass es anders aussieht, wenn andere Menschen gefährdet werden könnten. Ist aber gefährliches Halbwissen, also mit Vorsicht genießen ;)