Bitte nicht falsch verstehen ...
Ein Großteil der arbeitenden Bevölkerung wäre froh wenn es 10% des Nettoeinkommens als Weihnachtsgeld gäbe.![]()
Zum Glück bekomme ich Weihnachtsgeld
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Bitte nicht falsch verstehen ...
Ein Großteil der arbeitenden Bevölkerung wäre froh wenn es 10% des Nettoeinkommens als Weihnachtsgeld gäbe.![]()
Ich muss dazu mal was anmerken:[...] Zur Erinnerung: Hier geht es um Hartz IV Empfänger... die stehen bei den Bedarfsanalysen gar nicht dabei, warum wohl nicht?
OK, dann mach einen Alternativvorschlag. Wie soll es Deiner Meinung nach funktionieren.
Das ist ein anderes Thema, aber den Vorschlag fand ich auch nicht schlecht.Die Idee wäre doch, die Höhe bzw. die Dauer des ALG1 an die Jahre der Beitragszahlung zu binden ... wie von Herrn Rüttgers vorgeschlagen.
Hartz IV ist aber aus Steuergeldern finanziert, nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen.Grundsätzlich aber hat in Deinem Beispiel der Mann über 30 Jahre richtig dicke in die Sozialsysteme eingezahlt.
Richtig, aber der Bäcker geht gerade arbeiten und soll dem Arbeitslosen einen Lebensstandard finanzieren, den er selber als Arbeitnehmer nicht hat. Er wird fragen, warum?Der Bäckerlehrling hat das nicht - nicht nur zeitmässig sondern auch in der durchschnittlichen Höhe.
Er bekommt doch 12 Monate ein deutliches höheres ALG I. Und das Solidaritätsprinzip sieht nicht vor, dass es für bessere Zahler eben Vergünstigungen gibt. Dafür muss jeder privat vorsorgen.Der Umkehrschluss zu Deiner Frage wäre, wie erkläre ich dem Mann nach 30 Jahren Arbeitsleben, dass seine Einzahlung ins Sozialsystem dankend entgegengenommen wurden er aber keinerlei Ansprüche hat, dass diese Einzahlungen Einfluss auf die Höhe bzw. Dauer der staatl. Unterstützung hat.
Hartz IV ist aber aus Steuergeldern finanziert, nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen.
Und, um mal diesem Vorurteil vorzubeugen: Ein Mann, der 30 Jahre lang 5.000 Euro im Monat verdient hat brutto, der hat gerade 58.500 Euro in die Arebistlosen-Versicherung eingezahlt. Er würde ca. 3.000 Euro ALG I erhalten, da würden seine Einzahlungen so ca. 18 Monate reichen. Selbst da ist das schon knapp.
Er bekommt doch 12 Monate ein deutliches höheres ALG I. Und das Solidaritätsprinzip sieht nicht vor, dass es für bessere Zahler eben Vergünstigungen gibt. Dafür muss jeder privat vorsorgen.
Steuern sind keine Versicherungsleistung. Oder werde ich bevorzugt behandelt oder bekomme ich vom Staat mehr Leistung, weil ich mehr Steuern zahle? Möchtest Du das haben? Nicht wirklich, ich weiß.Die Sozialbeiträge sind das eine (ich hätte besser schreiben sollen Abzüge).
Bei einem derartigen Gehalt gehen monatlich mindestens 1000 Euro Lohnsteuer ab ...
Rechne mal ...![]()
Keine Anlage, Umverteilung, genau wie bei der Rente. Wenn Du Rendite willst, sorg selber vor, das verbietet keiner.*klugscheiss* 58.500 Euro + Zinsen über 30 Jahre![]()
Das Dilemma sehe ich auch. Hast Du eine Lösung?Tritt aber der Fall ein, dass man arbeitslos wird und fast die komplette Vorsorge aufbrauchen muss dann wundert es mich nicht wenn viele Leute (vor allem junge) meinen, dass man die Kohle lieber schnellstmöglich verbrät als sie zur Vorsorge anzulegen.
OK, aber wo ist eine Grenze, mit der sehr viele leben könnten?Ich denke, dass die Freibeträge (wie schon glücklicherweise per Gerichtsurteil geschehen) zur Vorsorge etc. weiter angehoben werden.
Nur so schafft man Werte und wird nicht dauern mit dem Wort "Altersarmut" geplagt.
Stimmt doch gar nicht in der Form. Greifen wir doch gleich mal das Beispiel mit der Küche auf. Niemand verdonnert mich dazu, meine Einbauküche zu verkaufen. Oder meinen Fernseher. Oder meinen Whirlpool. Was verlangt wird, das vor allem Geld ausgegeben und Aktien verkauft werden.Und, Hartz IV bekommt er erst, wenn er Vermögenswerte aufgebraucht hat. Und wenn er die aufgebraucht hat, dann hat er genau so viel, wie der von Dir genannte Hauptschüler.
Was soll er denn seine Einbauküche verkaufen, die sowieso nur bei ihm passt? Oder seinen Whirlpool, der mit Sicherheit nicht wie eine Standardwanne einfach in der Ecke steht, sondern eingefliest ist?OK, dann mach einen Alternativvorschlag. Wie soll es Deiner Meinung nach funktionieren.
[...]
Ich bin grundsätzlich dafür, dass man "angemessenes" Vermögen behalten dürfen sollte, aber wo legt Ihr das "angemessen" denn hin?
200 Euro pro Lebensjahr ist es aktuell. Wären 500 in Ordnung? Sollte man Immobilien und Geldvermögen evtl. unterschiedlich bewerten?
glück ist der, der sein geld vorher in riester oder rürup langfristig parkt...... da kommt der staat nicht mehr dran.... aber man selber auch erst wieder ab frühestens 60
Das Problem ist, dass Riester sich für viele definitiv nicht lohnt.
Bsp. ich, unverheiratet, Jahreseinkommen > 50.000 Euro
Das was ich jährlich einzahlen müsste um die grösstmögliche Förderung zu erhalten wäre immens und die errechnete Rendite eher mager.
Die selbe Summe auf dem freien Kapitalmarkt angelegt beschert mir selbst bei konservativen Anlageformen ein nettes Sümmchen an Zinsen über die Jahre.
Knapp 2000 Euro im Jahr ab 2008 in eine fast 30-jährige Anlage zu pumpen ist schon etwas happig um eine Förderung zu bekommen, die mir im Endeffekt eine Rente in ähnlicher Höhe einer Privatrentenversicherung bietet ...
44% Förderung hört sich viel an ... ist es sicherlich auch.
Nur setzt man eben voraus, dass die Eigenleistung auch entsprechend ist und man Riester als einzige Vorsorgemassnahme hat.
Meine Altersvorsorge setzt sich mittlerweile aus betrieblicher Altersvorsorge, Immobilie, privater Rentenversicherung + BUV zusammen ...
Für die betriebliche Altersvorsorge muss ich nix tun - die gibts onTop.
Die privaten RV laufen schon seit fast 12 Jahren und entwickeln sich ziemlich gut.
Die Immobilie ist "frisch" und braucht noch ein paar Jahre zum abzahlen.
Ich hab mich zum Start der Riesterrente mal von mehreren Versicherungen beraten lassen.
Schlussendlich kamen alle zu dem Ergebnis, dass die jährliche prozentuale Förderung zwar gut ist trotzdem aber auf die Laufzeit sich der Spass für mich nicht wirklich rentiert.
Die Schlussendlich garantierte Rente (ohne prognostizierte Steigerungen) waren gleich der meiner priv. RV, die mich im Jahr ein paar hundert Euro weniger kostet.
falsch, du musst den erhöhungsschritt 2008 nicht mitnehmen. biste nicht zu verpflichtet, dann bleibt deine förderung auch genau so stehen wie sie dann aktuell wäre.....
wieso setzt das jemand vorraus? und wer sagt, das es nur für hohe beiträge gilt?
tja, die prv ist ab 2011 mehr oder minder im arsch.... 100€ arbeiten mtl und 100€ zahlste auch monatlich. kein steuerlicher abzug mehr.... viel spass.....
und wetten wir, das ich in einem vergleich neuer riester gegen alte prv mindestens die gleiche garantierte ablaufleistung bekomme?
das kann ich nicht glauben. haben die wirklich genau geschaut was du effektiv leistest oder haben die nur ihr altes produkt gesichert?
In meinem Fall sind die renditetechnisch besser in einer Sondertilgung der Baufinanzierung investiert.
Kannst Du das genauer erklären. Aus dem Satz werd ich nicht schlau.
Mag ja sein.
Gleich heisst aber nicht besser.
Deshalb würde ich Riester nicht als NonPlusUltra sehen.
Wäre ich verheiratet und hätte Kinder wäre Riester sicherlich ein Überlegung und Rechnung wert.
Warum dann? Bei deinem Einkommen macht sich Riester durch die steuerliche Förderung bemerkbar, nicht durch die Zulagen.......
Nein ... wie gesagt es waren Versicherungen und unabhängige Versicherungsmakler die alle mit den gleichen Zahlen gerechnet haben.
Waren das Gespräche vor 2005/2006? Klingt so....
Damals ging es hauptsächlich um die Entscheidung, private RV oder Riester und die private hat bei weniger eingezahltem Kapital, gleicher Laufzeit und einer ähnlichen (minimal höheren) Garantierente besser abgeschnitten.
UNLOGISCH...... hinter beidem, ob nun PRV oder Riester steckt ein und das selbe..... eine private Rentenversicherung....... Es sind nur zwei verschiedene Durchführungswege.....
ist das wirklich so? Man kann es doch unter Verlust sämtlicher Forderungen auflösen, oder? Ist Riester wirklich komplett vor Hartz IV geschützt als Anrechnung?glück ist der, der sein geld vorher in riester oder rürup langfristig parkt...... da kommt der staat nicht mehr dran.... aber man selber auch erst wieder ab frühestens 60
Lies mal, was Vermögen sein kann:https://www.rechtsanwalt-mos.de/hartzIV.htm#_Verm%F6gen Da steht auch "wertvoller Hausrat". Was ist eine teure Küche? Es gibt da allerdings Härtefallregelungen, wenn es zu einem zu hohen Vermögensverlust käme.Stimmt doch gar nicht in der Form. Greifen wir doch gleich mal das Beispiel mit der Küche auf. Niemand verdonnert mich dazu, meine Einbauküche zu verkaufen. Oder meinen Fernseher. Oder meinen Whirlpool. Was verlangt wird, das vor allem Geld ausgegeben und Aktien verkauft werden.
Nicht jede Küche ist ein Unikat. Nicht jeder Whirlpool eine Einzelanfertigung. Versteh mich richtig: Das ist Meinung des Gesetzgebers und der Behörden, ich heisse das nicht gut.Was soll er denn seine Einbauküche verkaufen, die sowieso nur bei ihm passt?
Solange man es weiter vom Regelsatz erhalten kann, dann ja. Das dürfte allerdings sehr schwer werden.Nee nee, so wie es ist, ist es schon ok. Auch das Haus darf er ja behalten, sofern nicht noch eine mehrere Hektar große Ranch daran anschließt.
Wie gesagt, dass haben Ämter und Gerichte schon anders gesehen.Und da er seinen Whirlpool genauso wenig essen kann wie seine Einbauküche und den Edelstahlkühlschrank, benötigt er nunmal Hartz IV.
Da stimme ich zu. Dazu kommt dann noch, dass eine Versorgung der Bedürftigen fair sein muss für die, die die Versorgung zahlen. Aber das setzt Du sicher voraus.Grundsätzlich lege ich hier die Grenze etwa genauso fest, wie der Staat auch. Es sol ja niemand dafür bestraft werden, weil er arbeitslos geworden ist, aber es soll sich auch niemand an dem Zustand bereichern.
Das sehe ich nicht so. Das kommt wieder auf den Einzelfall an. Wenn jemand Design-Badezimmerarmaturen für 20.000 Euro hat, dann kann er die ersetzen. Bei einer Küche ist das evtl. schwieriger, aber auch nicht unmöglich.Alles andere wäre Blödsinn.
Die Bank wird den Hausbesitzer zwingen, die Gläubiger der Nebenkosten üben den Zwang aus. Nicht das Amt, soweit ist das korrekt.Und Miete wird beispielsweise in Berlin bis maximal 360 Euro gezahlt. Wenn sein Haus teurer ist, dann muss er es von den 345 Euro bezahlen. Wenn er es kann, ist gut, sonst muss er das Haus verkaufen. Aber niemand kann dazu gezwungen werden und das ist auch gut so!
Zum Verkauf wird man nicht gezwungen, zum Untervermieten schon. Und schon hat man wieder Einkommen -> Hartz IV wird reduziert.Wer eine eigene Wohnung besitzt, muss diese nicht veräußern. Ausnahme: Es handelt sich um eine Luxuswohnung oder eine Wohnung in sehr guter Lage. Kriterien zur Angemessenheit von selbst genutztem Wohneigentum sind noch nicht bekannt. Bei "unangemessen" großen Immobilien muss der Bezieher der Sozialleistung einen Untermieter "akzeptieren".
Wird er nicht. Er hat vorher 12-18 Monate ALG I und dann ja erstmal Zeit, sein Vermögen aufzubrauchen. Wer z.B. 30.000 Euro Vermögen hat, der braucht, wenn er mit dem Regelsatz rechnet, knapp 4 jahre, um das zu verbrauchen. Mit ALG I-zeit hätte er 5 Jahre, um hartz IV zu entgehen.Wo kommen wir denn da hin, wenn in einem Sozialstaat derjenige, der sein ganzes Leben gearbeitet hat, auf einen Schlag unverschuldet seiner gesamten Existenz beraubt würde?
liquidität geht immer vor rentabilität. hier heisst es einfach "schulden" tilgen, dann vermögen aufbauen. richtig so
Tja, derzeit kannst du deinen alten Lebensversicherungen, die sich nicht Riester oder Rürup nennen, ja noch von der Steuer absetzen, sprich als Sonderausgaben angeben. Ab 2011 fällt diese Möglichkeit jedoch Stückchenweise weg (bis 2019). Und ab da bekommst du deine Versicherungen nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt.

Warum dann? Bei deinem Einkommen macht sich Riester durch die steuerliche Förderung bemerkbar, nicht durch die Zulagen.......
Waren das Gespräche vor 2005/2006? Klingt so....
UNLOGISCH...... hinter beidem, ob nun PRV oder Riester steckt ein und das selbe..... eine private Rentenversicherung....... Es sind nur zwei verschiedene Durchführungswege.....
Das ist dann wohl Pech.
Allerdings konnte ich die Versicherungsaufwendungen bisher sowieso nie komplett absetzen - bei 12.000 Euro war Schluss![]()
Was allerdings für mich ebenfalls 2 KO-Kriterien darstellt, dass man bei der Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland die Förderungen zurückzahlen muss bzw. beim Tod des Vertragsinhabers nur der Ehepartner mit eigenem Riester-Vertrag die Förderung übernehmen kann.
Yep - 2001
Siehe oben -> KO-Kriterien
Das gibts bei der PRV nicht.