Eine Frage zu einer Rechnung / Promotion

Inaktiv19

Oldie
ID: 117407
L
14 Mai 2006
3.300
146
Hey Leute,

mein Bruder hat letztens einen Promo Auftrag angenommen und will jetzt eine Rechnung schreiben.

Ich habe ihm meine Meinung gesagt aber er akzeptiert es nicht - deswegen wollte ich mal eine zweite, dritte, vierte,...,...,hundertste Meinung einholen.

Im Einzelauftrag steht folgender Satz:

"2. : xx pro Stunde + Fahrtkosten xxEUR/km + Fahrtzeitvergüt. ab > 1 Stunde Fahrtzeit einfache Strecke von EUR 10,00/ Std. "


Er hat es versäumt damals nachzufragen wie das denn berechnet werden soll.
Laut der Agentur ist die Formel so, dass ab der ersten Stunde Fahrtzeit jede Stunde mit 10 Euro vergütet wird und das auch nur für die Hinfahrt (einfache Strecke ist bei der Bahn ein fester Begriff aber trotzdem ist es nicht allgemeingültig meiner Meinung nach)
Das heißt, dass er unter einer Stunde Fahrtzeit nichts vergütet bekommt und für die Rückfahrt bekommt er auch nichts. Nur die Fahrtkosten die mit xxEur/km ausgemacht wurden sind für Hin & Rückfahrt gültig.

Ich habe gesagt, dass dieser Satz verwirrend ist und er ganz sicher alles in Rechnung stellen kann - die Hin und Rückfahrt und auch die erste Stunde der Fahrt, da dieser Satz auch so verstanden werden kann, dass die Fahrt erst ab einer gesamten Fahrtdauer von über einer Stunde vergütet wird. Die Aussage "einfache Strecke" ignoriere ich komplett, da das nichts aussagt meiner Meinung nach.

Was sagt ihr dazu?

Danke für jede Hilfe. Für den Erstsemesterle bedeutet das um die 600 Euro wenn wir das nach meiner Definition aufgreifen können, da er echt viele Auftrage übernommen hat. Ist also echt keine kleine Summe!

LG
 
Einfache Strecke ist leider die Entfernung zweier Punkte und nicht hin und Rückfahrt.
Ist im Steuerrecht bei der Pendlerpauscahle auch so das nur die kürzeste/schnellste Strecke absetzbar ist, nicht hin und Rückweg, eben einfache Strecke.
 
Einfache Strecke ist leider die Entfernung zweier Punkte und nicht hin und Rückfahrt.
Ist im Steuerrecht bei der Pendlerpauscahle auch so das nur die kürzeste/schnellste Strecke absetzbar ist, nicht hin und Rückweg, eben einfache Strecke.

Okay dann ist das wohl geklärt - was sagst du aber zur Aussage ab > 1 Stunde fahrtzeit
 
Okay dann ist das wohl geklärt - was sagst du aber zur Aussage ab > 1 Stunde fahrtzeit
hi,

ich vermute, dass die chancen, das im nachhinein anders zu regeln, sehr gering sind.
wenn er den einzelauftrag in der o.g. formulierung so angenommen hat, kann er nachher bei der abrechnung nicht einfach die bedingungen ändern.
ein gewisser zeitaufwand für den weg zur arbeit gilt allgemein als zumutbar. erst wenn er lange dafür braucht (in diesem fall >1 stunde), erhält er für die aufgewendete zeit zusätzliche vergütung.
einfache fahrt meint hier meiner meinung nach die zeit, die er für jeweils eine strecke braucht, also nur, wenn hin- und rückfahrt jeweils einzeln über eine stunde dauern. nicht etwa hin- und rückfahrt von je 35 minuten zu über einer stunde addieren.

aber, wie gesagt, was einmal vereinbart ist, gilt dann auch - selbst wenn das für ihn ungünstiger ist.

was das kilometergeld angeht: ich rechne beim finanzamt immer die komplette strecke, also hin- + rückfahrt ab, und das wurde jahrelang immer problemlos akzepiert. das gilt meiner meinung nach auch hier für die gesamt aufgewendeten kilometer, da sich das "einfache fahrt" in der o.g. formulierung allein auf die fahrtzeit bezieht (also NICHT addierte hin- + rückfahrt).

nur meine nicht-juristen-einschätzung. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das sehe ich auch so mit den STd. es gilt die einfache Strecke, also wenn er mehr als 1 Std. für eine Strecke braucht, also entweder hin oder heimfahrt. Kann ja Sein, das er mal 50 Min braucht hin und zurück aber 1:10 (wegen Stau), dann kann er die Rückfahrt ansetzen, wenn er beides mal 1:10 benütigt, kann er nur einmal ansetzen.

@Pusigren
Da sieht man wie gut die Finanzämter prüfen und dem Staat Geld entgeht. Welche Entfernung ist es denn bei dir? Oder wurde das nicht geändert weil du eh die Werbungskostenpauschale bekommst?

Wenn due die EST-Erklärung ausfüllst steht da aber ja direkt:

Entfernung: einfache Entfernung ____ km

Und wenn man Elster nutzt steht auch als Erklärung:

Für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erhalten Sie eine Entfernungspauschale, unabhängig von der Art, wie Sie zur ersten Tätigkeitsstätte gelangen.
 
@Pusigren
Da sieht man wie gut die Finanzämter prüfen und dem Staat Geld entgeht. Welche Entfernung ist es denn bei dir? Oder wurde das nicht geändert weil du eh die Werbungskostenpauschale bekommst?

Wenn due die EST-Erklärung ausfüllst steht da aber ja direkt:

Entfernung: einfache Entfernung ____ km

Und wenn man Elster nutzt steht auch als Erklärung:
Elster nutze ich nicht, und bei der EST-erklärung habe ich dort immer eingetragen "siehe beiliegende aufstellung".
da war ich freiberuflich tätig und hatte mehrere verschiedene fahrten täglich, über die ich ein fahrtenbuch geführt habe, das ich dann mit beigelegt habe. die kilometer wurden mir immer komplett angerechnet.
ob und wann ich dabei in die werbungskostenpauschale gefallen bin bzw. wann ich die überschritten habe, weiß ich nicht recht. sooo genau hab ich da nie angesehen.
bin aber seit wenigen jahren nicht mehr freiberuflich tätig, und in der aktuellen EST-erklärung entfällt das bei mir komplett.
:)