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Das hört sich ja schon mal ganz gut an.
Wenn ich mir dort irgendwas bestelle, wie sieht dann die Rechnung aus? Tauscht Herr Biehl die Lose und ich habe dann den passenden Eurobetrag auf der Rechnung?
Wenn es Neuware ist, muss er dir lt. deutschem Gesetz Garantie gewährleisten.
(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf)....
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. ....
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Woraus ziehst Du diesen Schluss? Also, dass eine Gewährleistungspflicht nur gilt, wenn man in Euro (oder einer anderen Währung) gezahlt hat?Kaufpreis ist nur In EUR (oder einer anderen WÄHRUNG) zu zahlen... Lose sind keine anerkannte Währung.
Kaufpreis ist nur In EUR (oder einer anderen WÄHRUNG) zu zahlen... Lose sind keine anerkannte Währung.
Somit hat der Verkäufer keine Pflicht Gewährleistung zu leisten.
Woraus ziehst Du diesen Schluss? Also, dass eine Gewährleistungspflicht nur gilt, wenn man in Euro (oder einer anderen Währung) gezahlt hat?
Wenn ich im Laden etwas kaufe und dafür eine andere Ware in Zahlung gebe, die den passenden Wert hat, dann muss der Verkäufer doch Gewährleistung geben.
Marty
Ich bestelle ziemlich oft bei Biehl und bisher gab es nie Probleme mit der Garantie. Es gibt dort die selben Garantien, wie in einem normalen Elektonikshop.
sweety2410
Sowas hatte ich mir gedacht, deswegen auch die Threaderöffnung... Ich glaub, ich kauf mir die Cam erstmal mit Hartgeld. Hab noch andere Computer-Sachen, die ich dann per Losekauf mal austeste.
Danke schon mal für Eure Antworten, weitere Antworten würden mich erfreuen.
Und wenn ich "Lose" in Zahlung gebe, dann sind das keine zwei Verträge mehr? Unverständlich für mich.Wenn du etwas "in Zahlung" gibst, schließt du 2 Kaufverträge. Bei dem einem bist du Verkäufer (bei deiner Sache) und bei dem anderen der Käufer. I.d.R. wird für die abzugebende Sache wird auch ein Preis festgelegt, der aber gleich verrechnet wird. Hier verlierst du die Gewährleistung nicht.
Bei meinem letzten Wagen stand im Kaufvertrag "Inzahlungnahme Altwagen 3.000 Euro". Da habe ich auch nur einen Vertrag unterschrieben.Du kommst zu VW und sagst, ich will den EOS haben. Da sagt der Verkäufer z.B. 35.000€. Dann sagst du ich gebe meinen alten in Zahlung und der Verkäufer sagt ok, für den alten kriegst du 5.000€. Dann zahlst du 30000 und gibst den alten ab. Hier sind klar die 2 Verträge zu erkennen (35K <> EOS, 5K <> Gebrauchter).
Ich wähle sogar explizit "Währung" aus. Ich weiß, dass dieser Begriff hier nicht passt.Wen du zu Biehl kommst, wählst du auf der Seite Zahlungsweise: Lose. Es ist nicht ersichtlich, dass du eigentlich für EUR kaufst, und er dir nur deine Lose abkauft.
Dann wundert mich, warum er ein Rückgaberecht einräumt, wenn er auch das nicht müsste.Somit hast du die Lose für die Kamera gegeben. Es ist kein im BGB geregelter Vertrag. Es ist der sog. Vertrag sui generis. Die Rechte des Käufers aus Fernabsatz und Gewährleistng gelten aber NUR für Kaufverträge (EUR <> Ware).
Der Tauschvertrag ist nach deutschem Schuldrecht ein Vertrag, der durch den sich beide Vertragsparteien jeweils zur Übergabe und Übereignung einer Tauschsache verpflichten. Der Tausch ähnelt dem Kaufvertrag; es ist jedoch kein Kaufpreis zu zahlen, sondern eine Sache als Gegenleistung zu übergeben und übereignen.
Der Tauschvertrag wird oftmals auch Barter-Vertrag (aus dem englischen "barter" = Tauschgeschäft) genannt.
Für den Tauschvertag gelten gemäß § 480 BGB die Vorschriften über den Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB) entsprechend.
Der Rechtsprechung ist egal wieviele Verträge du unterschreibst oder wie du es bezeichnest. Es wird nach der rechtl. Wertung geschaut, und das können nun mal nur die Juristen tun. Anderes Beispiel zur Verdeutlichung: Loseverleih-Geschäfte. Es wird hier als "Kreditvertrag" bezeichnet. Das ist aber falsch. Kreditverträge sind nur solche mit EUR. Das ist der Rechtsprechung auch egal. Es wird nach dem Inhalt des Vertrages geschaut.Bei meinem letzten Wagen stand im Kaufvertrag "Inzahlungnahme Altwagen 3.000 Euro". Da habe ich auch nur einen Vertrag unterschrieben.
Ich wähle sogar explizit "Währung" aus. Ich weiß, dass dieser Begriff hier nicht passt.
Dann wundert mich, warum er ein Rückgaberecht einräumt, wenn er auch das nicht müsste.
Würdest du bei einem kaufen, wo du in Peanuts bezahlst ?! Das spricht nicht gerade für die SeriositätMit diesem Verfahren könnte sich dann jeder gewerbliche Versender aus der Sachmängelhaftung stehlen. Er verkauft einfach auf seiner Webseite eine virtuelle "Währung", z.B. "Peanuts". Und seine Produkte verkauft er danach nur gegen diese "Peanuts".
Wäre es in dem Fall nicht einfach ein Tauschgeschäft? Dann würde §480 BGB doch greifen, oder?
Ja, er schreibt es in seinen AGB, die man bestätigt, auch, wenn man mit Losen bezahlt.Bist du sicher, dass er es tut?
Ich würde das nicht, aber bei Biehl kaufen ja nun genug Leute, die mit "Losen" bezahlen. Spricht also nicht für seine Seriösität.Würdest du bei einem kaufen, wo du in Peanuts bezahlst ?! Das spricht nicht gerade für die Seriosität
Danke, ich habe wieder was dazugelernt.Weil Tausch bedeutet: Ich dir Sache, du mir Sache. Und Lose sind keine Sachen. Diese kannst du nähmlich nicht anfassen (Sache s. §90 BGB)
Vielleicht um einfach Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen? Ich weiss es wirklich nichtJa, er schreibt es in seinen AGB, die man bestätigt, auch, wenn man mit Losen bezahlt.
Aber im Unterschied zu deinem Beispiel hat er die Lose nicht erfundenIch würde das nicht, aber bei Biehl kaufen ja nun genug Leute, die mit "Losen" bezahlen. Spricht also nicht für seine Seriösität.
Danke, ich habe wieder was dazugelernt.