Digicam 4 Lose Frage

simbaya

Poltergeist
ID: 23182
L
20 Juni 2006
1.529
140
Hi,

hab mal eine schnelle Frage.

Wenn ich mir z.B. bei Computer Biehl etwas Kaufe und in Lose bezahle, wie schaut es da mit Garantie usw aus.

Hab mit einer Digi-Cam spekuliert...

Gruß simbaya
 
Wenn es Neuware ist, muss er dir lt. deutschem Gesetz Garantie gewährleisten. Außerdem hast du im Anschluss auch noch die Herstellergewährleistung (Gesamtzeit 3 Jahre)
Alles andere steht in den Papieren
 
Das hört sich ja schon mal ganz gut an.

Wenn ich mir dort irgendwas bestelle, wie sieht dann die Rechnung aus? Tauscht Herr Biehl die Lose und ich habe dann den passenden Eurobetrag auf der Rechnung?
 
Das hört sich ja schon mal ganz gut an.

Wenn ich mir dort irgendwas bestelle, wie sieht dann die Rechnung aus? Tauscht Herr Biehl die Lose und ich habe dann den passenden Eurobetrag auf der Rechnung?

Ne, wäre ja sinnlos. Lose bleiben Lose. Erst, wenn er die Lose verkauft, kann er daraus einen Wert konstruieren. Kann ja keiner sagen, dass er die Lose verkauft bzw. verkauft bekommt, sogesehen sind Lose "nichts" wert. Mh, Garantie sollte es aber normalerweise standardweise 2 Jahre drauf geben.
 
Wenn es Neuware ist, muss er dir lt. deutschem Gesetz Garantie gewährleisten.

Wohl eher nicht.

Nach den dt. Gesetzen muss der Verkäufer sog. Gewährleistung in den ersten 2 Jahren nur leisten, wenn er an einen Verbraucher verkauft. Garantie wird nach den dt. Gesetzen nicht zwingen einzuräumen. Bei Bedarf erkläre ich den Unterschied.


Problem. Der sog. Verbrauchsgüterkauf kommt nur in folgenden Fällen in Betracht:

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf)....

Verbraucher (du) --- Ja
Unternehmer (Der Händler) --- Ja
Bewegliche Sache (Kamera) --- Ja
Kauf (Lose <> Kamera) --- Wohl eher nicht.

Kauf wird definiert
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. ....

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Kaufpreis ist nur In EUR (oder einer anderen WÄHRUNG) zu zahlen... Lose sind keine anerkannte Währung.

Somit hat der Verkäufer keine Pflicht Gewährleistung zu leisten.

ABER

Der Händler kann auch abweichende Regelungen treffen (z.B. Gewährleistung und Garantie einräumen). I.d.R. räumen aber auch Hersteller vieler Produkte Garantie ein, und man kann es bei denen direkt abwickeln. Aber in jedem Fall sollte man sich bei dem Verkäufer direkt erkundigen.
 
Kaufpreis ist nur In EUR (oder einer anderen WÄHRUNG) zu zahlen... Lose sind keine anerkannte Währung.
Woraus ziehst Du diesen Schluss? Also, dass eine Gewährleistungspflicht nur gilt, wenn man in Euro (oder einer anderen Währung) gezahlt hat?

Wenn ich im Laden etwas kaufe und dafür eine andere Ware in Zahlung gebe, die den passenden Wert hat, dann muss der Verkäufer doch Gewährleistung geben.

Marty
 
Ich bestelle ziemlich oft bei Biehl und bisher gab es nie Probleme mit der Garantie. Es gibt dort die selben Garantien, wie in einem normalen Elektonikshop.


sweety2410
 
Kaufpreis ist nur In EUR (oder einer anderen WÄHRUNG) zu zahlen... Lose sind keine anerkannte Währung.

Somit hat der Verkäufer keine Pflicht Gewährleistung zu leisten.

Sowas hatte ich mir gedacht, deswegen auch die Threaderöffnung... Ich glaub, ich kauf mir die Cam erstmal mit Hartgeld. Hab noch andere Computer-Sachen, die ich dann per Losekauf mal austeste.

Danke schon mal für Eure Antworten, weitere Antworten würden mich erfreuen.
 
Woraus ziehst Du diesen Schluss? Also, dass eine Gewährleistungspflicht nur gilt, wenn man in Euro (oder einer anderen Währung) gezahlt hat?

Wenn ich im Laden etwas kaufe und dafür eine andere Ware in Zahlung gebe, die den passenden Wert hat, dann muss der Verkäufer doch Gewährleistung geben.

Marty

Wenn du etwas "in Zahlung" gibst, schließt du 2 Kaufverträge. Bei dem einem bist du Verkäufer (bei deiner Sache) und bei dem anderen der Käufer. I.d.R. wird für die abzugebende Sache wird auch ein Preis festgelegt, der aber gleich verrechnet wird. Hier verlierst du die Gewährleistung nicht.


Ich bestelle ziemlich oft bei Biehl und bisher gab es nie Probleme mit der Garantie. Es gibt dort die selben Garantien, wie in einem normalen Elektonikshop.

sweety2410

Ich habe ja geschrieben, dass er gesetzlich keine Pflichten in diese Richtung hat. Wenn er selbst Gewährleistung / Garantie gibt, ist es seine Sache. Das würde ich an seiner Stelle auch machen....


Sowas hatte ich mir gedacht, deswegen auch die Threaderöffnung... Ich glaub, ich kauf mir die Cam erstmal mit Hartgeld. Hab noch andere Computer-Sachen, die ich dann per Losekauf mal austeste.

Danke schon mal für Eure Antworten, weitere Antworten würden mich erfreuen.

Frag ruhig bei Biehl nach. Ich denke er gibt auf die Sachen Garantie oder zumind. Gewährleistung. Denn gesetzlich hast du z.B. kein Umtauschrecht. Trotzdem tauschen dir die Märkte (fast) alles um. Das nennt man Kunden locken.
 
Naja die Schlußfolgerungen in dem Thread sind auch nicht ganz sauber (es ist kein Tausch), aber im Prinzip entspricht das den gesetzlichen Bestimmungen.

Auf der anderen Seite hat der Biehl das wohl getauscht (aus Kulanz) und damit sollte man wirklichv orher nachfragen. Wenn du eine gute Kamera kaufst, wird er dir auch die Garantie zusichern.
 
Wenn du etwas "in Zahlung" gibst, schließt du 2 Kaufverträge. Bei dem einem bist du Verkäufer (bei deiner Sache) und bei dem anderen der Käufer. I.d.R. wird für die abzugebende Sache wird auch ein Preis festgelegt, der aber gleich verrechnet wird. Hier verlierst du die Gewährleistung nicht.
Und wenn ich "Lose" in Zahlung gebe, dann sind das keine zwei Verträge mehr? Unverständlich für mich.

Marty
 
Das ganze ist einfach am Beispiel des Gebrauchtwagens erklärt.

Du kommst zu VW und sagst, ich will den EOS haben. Da sagt der Verkäufer z.B. 35.000€. Dann sagst du ich gebe meinen alten in Zahlung und der Verkäufer sagt ok, für den alten kriegst du 5.000€. Dann zahlst du 30000 und gibst den alten ab. Hier sind klar die 2 Verträge zu erkennen (35K <> EOS, 5K <> Gebrauchter).

Wen du zu Biehl kommst, wählst du auf der Seite Zahlungsweise: Lose. Es ist nicht ersichtlich, dass du eigentlich für EUR kaufst, und er dir nur deine Lose abkauft. Würde die Rechnung z.B. so aussehen:

Kamera : 99€
Summe: 99€
Zahlbar in 300mios Losen.

Wären es wohl auch 2 Verträge. Aber bei dem ist das nicht so. Du kriegst die Rechnung die so aussieht:

Kamera: 300mio
Summe: 300mio
Zahlbar in 300mio per EF-Einzug

Somit hast du die Lose für die Kamera gegeben. Es ist kein im BGB geregelter Vertrag. Es ist der sog. Vertrag sui generis. Die Rechte des Käufers aus Fernabsatz und Gewährleistng gelten aber NUR für Kaufverträge (EUR <> Ware).
 
Du kommst zu VW und sagst, ich will den EOS haben. Da sagt der Verkäufer z.B. 35.000€. Dann sagst du ich gebe meinen alten in Zahlung und der Verkäufer sagt ok, für den alten kriegst du 5.000€. Dann zahlst du 30000 und gibst den alten ab. Hier sind klar die 2 Verträge zu erkennen (35K <> EOS, 5K <> Gebrauchter).
Bei meinem letzten Wagen stand im Kaufvertrag "Inzahlungnahme Altwagen 3.000 Euro". Da habe ich auch nur einen Vertrag unterschrieben.

Wen du zu Biehl kommst, wählst du auf der Seite Zahlungsweise: Lose. Es ist nicht ersichtlich, dass du eigentlich für EUR kaufst, und er dir nur deine Lose abkauft.
Ich wähle sogar explizit "Währung" aus. Ich weiß, dass dieser Begriff hier nicht passt.

Somit hast du die Lose für die Kamera gegeben. Es ist kein im BGB geregelter Vertrag. Es ist der sog. Vertrag sui generis. Die Rechte des Käufers aus Fernabsatz und Gewährleistng gelten aber NUR für Kaufverträge (EUR <> Ware).
Dann wundert mich, warum er ein Rückgaberecht einräumt, wenn er auch das nicht müsste.

Mit diesem Verfahren könnte sich dann jeder gewerbliche Versender aus der Sachmängelhaftung stehlen. Er verkauft einfach auf seiner Webseite eine virtuelle "Währung", z.B. "Peanuts". Und seine Produkte verkauft er danach nur gegen diese "Peanuts".

Wäre es in dem Fall nicht einfach ein Tauschgeschäft? Dann würde §480 BGB doch greifen, oder?

Der Tauschvertrag ist nach deutschem Schuldrecht ein Vertrag, der durch den sich beide Vertragsparteien jeweils zur Übergabe und Übereignung einer Tauschsache verpflichten. Der Tausch ähnelt dem Kaufvertrag; es ist jedoch kein Kaufpreis zu zahlen, sondern eine Sache als Gegenleistung zu übergeben und übereignen.

Der Tauschvertrag wird oftmals auch Barter-Vertrag (aus dem englischen "barter" = Tauschgeschäft) genannt.

Für den Tauschvertag gelten gemäß § 480 BGB die Vorschriften über den Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB) entsprechend.

Marty
 
Bei meinem letzten Wagen stand im Kaufvertrag "Inzahlungnahme Altwagen 3.000 Euro". Da habe ich auch nur einen Vertrag unterschrieben.
Der Rechtsprechung ist egal wieviele Verträge du unterschreibst oder wie du es bezeichnest. Es wird nach der rechtl. Wertung geschaut, und das können nun mal nur die Juristen tun. Anderes Beispiel zur Verdeutlichung: Loseverleih-Geschäfte. Es wird hier als "Kreditvertrag" bezeichnet. Das ist aber falsch. Kreditverträge sind nur solche mit EUR. Das ist der Rechtsprechung auch egal. Es wird nach dem Inhalt des Vertrages geschaut.

Ich wähle sogar explizit "Währung" aus. Ich weiß, dass dieser Begriff hier nicht passt.

Das ist fast das gleiche wie oben. Die Laien (wir) bezeichnen die Lose als Währung. Trotzdem ist das keine...




Dann wundert mich, warum er ein Rückgaberecht einräumt, wenn er auch das nicht müsste.

Bist du sicher, dass er es tut?

Und noch was. Warum räumen Hersteller z.B. 3-5 Jahre Garantie, obwohl die es nicht müsse? Kundenfang...


Mit diesem Verfahren könnte sich dann jeder gewerbliche Versender aus der Sachmängelhaftung stehlen. Er verkauft einfach auf seiner Webseite eine virtuelle "Währung", z.B. "Peanuts". Und seine Produkte verkauft er danach nur gegen diese "Peanuts".
Würdest du bei einem kaufen, wo du in Peanuts bezahlst ?! Das spricht nicht gerade für die Seriosität



Wäre es in dem Fall nicht einfach ein Tauschgeschäft? Dann würde §480 BGB doch greifen, oder?

Weil Tausch bedeutet: Ich dir Sache, du mir Sache. Und Lose sind keine Sachen. Diese kannst du nähmlich nicht anfassen (Sache s. §90 BGB)
 
Bist du sicher, dass er es tut?
Ja, er schreibt es in seinen AGB, die man bestätigt, auch, wenn man mit Losen bezahlt.

Würdest du bei einem kaufen, wo du in Peanuts bezahlst ?! Das spricht nicht gerade für die Seriosität
Ich würde das nicht, aber bei Biehl kaufen ja nun genug Leute, die mit "Losen" bezahlen. Spricht also nicht für seine Seriösität.


Weil Tausch bedeutet: Ich dir Sache, du mir Sache. Und Lose sind keine Sachen. Diese kannst du nähmlich nicht anfassen (Sache s. §90 BGB)
Danke, ich habe wieder was dazugelernt.

Marty
 
Ja, er schreibt es in seinen AGB, die man bestätigt, auch, wenn man mit Losen bezahlt.
Vielleicht um einfach Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen? Ich weiss es wirklich nicht ;)


Ich würde das nicht, aber bei Biehl kaufen ja nun genug Leute, die mit "Losen" bezahlen. Spricht also nicht für seine Seriösität.
Aber im Unterschied zu deinem Beispiel hat er die Lose nicht erfunden :D

Danke, ich habe wieder was dazugelernt.

Nur durch Austausch lernt man was dazu. Wäre schön, wenn Biehl mal selbst sagen würde, was er tut bzw. welche Rechte er den Kunden gibt.