TheRockMan
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- 25 April 2008
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Wird allerdings bei E-Petitionen an den Bundestag auch gern gemacht. Da wird dann gern mal in diversen Internet-Foren um weitere Beteiligung geworben.EDIT: Nicht umsonst ist die Bekanntgabe von Wahlentscheidungen vor Ablauf der Wahlzeit normalerweise unzulässig (vgl. z.B. § 32 Abs. 2 BWahlG).

