spockonline
Trivago-FunCheffin
- 24 April 2006
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Außerdem bin ich gespannt wie lange die wirklich absitzen müssen, ich gehe jede Wette ein niemals die volle Strafe...![]()
In diesem speziellen Fall sieht das Gesetz vor, dass sie nicht nach 2/3 der verbüßten Haftstrafe auf Bewährung freikommen können, sondern nach Absitzen von 50% der Haftstrafe ausgewiesen werden. Ob sie dann im Heimatland die Reststrafe absitzen müssen hängt von den dortigen Behörden ab - meist passiert da aber nichts mehr.