Sicher gibt es Fälle, in denen einem Täter nicht bewusst war, was er da anrichtet, oder er sich nicht kontrollieren konnte oder... . Und dann sollte er selbstverständlich nicht so HART bestraft werden wie ein Vorsatz-Täter.
Du hast zwar das Zitat von mjg genommen, aber Notwehr ist etwas anderes.
Die hat er aber nicht ausgeschlossen.
ich hoffe auf die höchststrafe!