Quelle gelesen?Absolutes Unding, so etwas! NaTÜRlich müsste so etwas LANGE vorher beantragt werden!
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Quelle gelesen?Absolutes Unding, so etwas! NaTÜRlich müsste so etwas LANGE vorher beantragt werden!
Falls Du die ursprüngliche = den Spiegel-Artikel meinst: vor Deiner Frage nicht. Schließlich lese zumindest ich News bei Klamm, just weil ich für die ausführlichen keine Zeit hab.Quelle gelesen?
Oldenburg (dpa) - Im Indizienprozess um den tödlichen Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke hat das Landgericht Oldenburg den 31 Jahre alten Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Find ich gut nur leider ist in Deutschland Lebenslang nur 25 Jahre(mit etwas glück erledigen ihn die andern Häftlinge aber eh) sowas geht doch nicht man kann doch nicht grundlos einen Holzklotz auf die Autobahn werfen.
Find ich gut nur leider ist in Deutschland Lebenslang nur 25 Jahre(mit etwas glück erledigen ihn die andern Häftlinge aber eh) sowas geht doch nicht man kann doch nicht grundlos einen Holzklotz auf die Autobahn werfen.
Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB).
Falsch - lebenslang ist auch in DE lebenslang. Jeder Häftling hat aber nach 15 Jahren das Recht eine verfrühte Haftentlassung zu beantragen ob man aber dann auch entlassen wird, ist aber gar nicht sicher. Im Schnitt sitzen (in DE) Lebenslängliche 20 Jahre und länger ein. Und wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, darf der Häftling überhaupt keine Haftentlassung nach 15 Jahren beantragen. Lebenslang "ist nur 25 Jahre" stimmt jedenfalls nicht. Erst vor ein paar Monaten ist einer gestorben, der saß seit 1956 ein.
Es läuft ohnehin auf eine Revision hinaus
(Und bevor wir wieder auf BILD-Niveau herabsinken: JA. auch solche Leute haben ein Anrecht (GG, Art 3 (1)) darauf, ALLE Rechtsmittel auszuschöpfen...)
Ich finde einige Kommentare hier, die von Ignoranz und Menschenverachtung strotzen, einfach nur widerlich.
Vor allem, wenn man bedenkt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, und die Verurteilung ohne einen stichhaltigen Beweis erfolgte.
gruss kelle!
.....
Vor allem, wenn man bedenkt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, und die Verurteilung ohne einen stichhaltigen Beweis erfolgte.
gruss kelle!
Das glaubst Du aber nicht wirklich Bierkelle.
Klar glaube ich das...
Es gibt kein gerichtsverwertbares Geständnis.
Es gibt nur DNA Spuren des Verdächtigen am Holzklotz.
Viel mehr nicht.
Kein beweis für die tat.
gruss kelle!
wenn ich mich recht erinnere hat er gestanden,dann aber wiederrufen(ob da sein heroinflash wegwar oder der anwalt ihm das geraten hat,ka)
und was bitte ist beweiskräftiger als dna spuren,wenn er behauptet dort nie gewesen zu sein und den klotz nie berührt zu haben?
kelle,90% deiner posts sind grundsätzlich provokant,geht es dir hier ums stänkern oder suchst du aufmerksamkeit?
teilweise wiedersprichst du dir in deinen posts sogar selber