Sammelthread Der Fall "Holzklotz-Wurf"

Falls Du die ursprüngliche = den Spiegel-Artikel meinst: vor Deiner Frage nicht. Schließlich lese zumindest ich News bei Klamm, just weil ich für die ausführlichen keine Zeit hab.
Und in der Kurz-News stand nunmal, dass "am ersten Prozesstag..die Frage im Raum gestanden [hat], ob Dolmetscher..". Und das finde ich eindeutig zu spät.
NUN weiß ich, dass sie es sehr wohl schon früher beantragt hatten. Dann müssen sie sich aber mit der Entscheidung zufrieden geben, oder den Prozess gar nicht erst starten lassen.
Inhaltlich ist meine Meinung zur Dolmetscher-Frage, dass die Richter Recht haben. Denn
- ein Deutscher sollte keinen brauchen und dürfte, rein rechtlich, auch keinen Anspruch darauf haben;
- er lebt schließlich schon seit 14 Jahren in Deutschland;
- er gab schließlich "ein ausführliches TV-Interview..das den Eindruck vermittelt, H. wisse schon, wovon er spricht, und verstehe auch, was man zu ihm sagt".
- für die ausführlichen und juristischen Ausführungen ist ja der Anwalt da. Es ist ohnehin einfach nicht möglich, dass ein Angeklagter Alles komplett versteht - auch wenn er es in seiner Haupt-Sprache hört, nämlich rein inhaltlich. Genau darum besteht ja das Recht auf einen Anwalt. Gäbe es den nicht, wäre die Lage natürlich eine völlig andere.
 
Es läuft ohnehin auf eine Revision hinaus

(Und bevor wir wieder auf BILD-Niveau herabsinken: JA. auch solche Leute haben ein Anrecht (GG, Art 3 (1)) darauf, ALLE Rechtsmittel auszuschöpfen...)
 
Find ich gut nur leider ist in Deutschland Lebenslang nur 25 Jahre(mit etwas glück erledigen ihn die andern Häftlinge aber eh) sowas geht doch nicht man kann doch nicht grundlos einen Holzklotz auf die Autobahn werfen.
 
Find ich gut nur leider ist in Deutschland Lebenslang nur 25 Jahre(mit etwas glück erledigen ihn die andern Häftlinge aber eh) sowas geht doch nicht man kann doch nicht grundlos einen Holzklotz auf die Autobahn werfen.

Falsch - lebenslang ist auch in DE lebenslang. Jeder Häftling hat aber nach 15 Jahren das Recht eine verfrühte Haftentlassung zu beantragen ob man aber dann auch entlassen wird, ist aber gar nicht sicher. Im Schnitt sitzen (in DE) Lebenslängliche 20 Jahre und länger ein. Und wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, darf der Häftling überhaupt keine Haftentlassung nach 15 Jahren beantragen. Lebenslang "ist nur 25 Jahre" stimmt jedenfalls nicht. Erst vor ein paar Monaten ist einer gestorben, der saß seit 1956 ein.

Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB).
 
Falsch - lebenslang ist auch in DE lebenslang. Jeder Häftling hat aber nach 15 Jahren das Recht eine verfrühte Haftentlassung zu beantragen ob man aber dann auch entlassen wird, ist aber gar nicht sicher. Im Schnitt sitzen (in DE) Lebenslängliche 20 Jahre und länger ein. Und wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, darf der Häftling überhaupt keine Haftentlassung nach 15 Jahren beantragen. Lebenslang "ist nur 25 Jahre" stimmt jedenfalls nicht. Erst vor ein paar Monaten ist einer gestorben, der saß seit 1956 ein.

Cool danke für die erklärung hier kann man tatsächlich was lernen das wusste ich nicht(na dann hoffe ich das er im loch bleibt bis er stirbt)
 
Ich finde einige Kommentare hier, die von Ignoranz und Menschenverachtung strotzen, einfach nur widerlich.

Vor allem, wenn man bedenkt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, und die Verurteilung ohne einen stichhaltigen Beweis erfolgte.

gruss kelle!
 
Ich finde einige Kommentare hier, die von Ignoranz und Menschenverachtung strotzen, einfach nur widerlich.

Vor allem, wenn man bedenkt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, und die Verurteilung ohne einen stichhaltigen Beweis erfolgte.

gruss kelle!

[...]

kelle,gerade DU redest von menschenverachtung und ignoranz?
lies dir mal deine posts durch,dann weisst was das ist

[edit by darkkurt: Reno-Gemaule, auch vorausgenommenes, ist unerwünscht!]
 
.....
Vor allem, wenn man bedenkt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, und die Verurteilung ohne einen stichhaltigen Beweis erfolgte.

gruss kelle!

Das glaubst Du aber nicht wirklich Bierkelle.Wenn es keinen Beweis für seine Schuld geben würde,hätte ihn das Gericht nach deutschem Recht frei sprechen müssen (Im Zweifel für den Angeklagten).
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsch formuliert. Wenn nur der kleinste Zweifel an seiner SCHULD bestehen würde, müsste das Gericht ihn freisprechen... ;)
 
Das glaubst Du aber nicht wirklich Bierkelle.

Klar glaube ich das...

Es gibt keinen zeugen für die Tat.
Es gibt kein gerichtsverwertbares Geständnis.
Es gibt nur DNA Spuren des Verdächtigen am Holzklotz.

Viel mehr nicht.

Kein beweis für die tat.

Und wenn man bedenkt, dass anfangs nach ner Gruppe Jugendlicher gefahndet wurde, und jetzt nen Einzeltäter über 30 verknackt wurde, schon irgendwie seltsam.

gruss kelle!
 
Klar glaube ich das...

Es gibt kein gerichtsverwertbares Geständnis.
Es gibt nur DNA Spuren des Verdächtigen am Holzklotz.

Viel mehr nicht.

Kein beweis für die tat.

gruss kelle!


wenn ich mich recht erinnere hat er gestanden,dann aber wiederrufen(ob da sein heroinflash wegwar oder der anwalt ihm das geraten hat,ka)

und was bitte ist beweiskräftiger als dna spuren,wenn er behauptet dort nie gewesen zu sein und den klotz nie berührt zu haben?


kelle,90% deiner posts sind grundsätzlich provokant,geht es dir hier ums stänkern oder suchst du aufmerksamkeit?

teilweise wiedersprichst du dir in deinen posts sogar selber
 
wenn ich mich recht erinnere hat er gestanden,dann aber wiederrufen(ob da sein heroinflash wegwar oder der anwalt ihm das geraten hat,ka)

Sag ich ja, nicht gerichtsverwertbar.

Abgesehen davon, dass der Verdächtige, von dem man wusste dass er drogenabhängig ist, das Methadon erst nach dem Geständnis erhalten hat.

und was bitte ist beweiskräftiger als dna spuren,wenn er behauptet dort nie gewesen zu sein und den klotz nie berührt zu haben?

Er hat nie behauptet nicht da gewesen zu sein.
Und was sagen die DNA Spuren aus?
Genau, er hat den Klotz berührt, was er auch nicht bestreitet.

Beweist es, dass er den Klotz über das Geländer geworfen hat?


kelle,90% deiner posts sind grundsätzlich provokant,geht es dir hier ums stänkern oder suchst du aufmerksamkeit?

teilweise wiedersprichst du dir in deinen posts sogar selber

Seltsam, warum Du 5 rote Popel hast und ich ne ganze Latte grüner.
Geh doch wo anders heulen.

gruss kelle!