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Sag mir mal wo die nichts kosten, dann registrier ich dort mal ein paar![]()
Sagen wir mal nur 30k*0,25€=7500€ Monat. Also von wegen nix...
Kann mir mal wer nen Link zu nem Provider geben, der das Domaintasting unterstützt?
Klingt ja hochinteressant.
https://www.muepe.de/index.php?itemid=892
QuelleDie VW-Domain wäre, sollte das Urteil rechtskräftig werden, nicht die einzige zweistellige Domain unter .de: es existieren noch Altbestände wie db.de, ix.de und hq.de (bb.de ist seit einiger Zeit nicht mehr registriert), die alle vor Inkrafttreten der DENIC-Richtlinien im Jahr 1997 registriert worden sind und daher – wie es von DENIC-Seiten heisst – Bestandsschutz geniessen. Das Urteil dürfte einige Unternehmungen auf die Idee bringen, nun ihrerseits zweistellige Domains von DENIC einzufordern. Die Hürden dafür sind aber, das macht das nicht rechtskräftige Urteil des OLG Frankfurt/Main deutlich, durchaus hoch angesetzt.
Nun, wenn die so eine Chancengleichheit haben wollen und auch wenn Sie nicht Profitorientiert sind, so hätten die doch ein Loseverfahren durchführen können, mit Vorrang für Rechteinhaber.vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an .de-Domains.
Die DENIC ist auf Chancengleichheit in der Einführungsphase der neuen Domains
bedacht und setzt dafür das erprobte „First come – first served“-Prinzip ein. Im
Interesse aller sind daher Vorregistrierungen von Domains oder
Registrierungsversuche dieser Domains vor dem Starttermin am 23. Oktober 2009,
9:00 Uhr (MESZ) nicht möglich.
Registrierungsaufträge schnell, sicher und vor allem gerecht zu behandeln und
dabei größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, ist der Anspruch, den die DENIC
sich setzt. Ein elektronischer Zeitstempel hält millisekundengenau den Eingang für
jeden Auftrag fest. Der Zuschlag für eine Domain erfolgt dann an den zuerst
eingegangenen Registrierungsauftrag. Um eine Gleichberechtigung unter allen
Mitgliedern zu sicherzustellen – unabhängig von Firmengröße, Leistungsfähigkeit
der Systeme und finanziellen Rahmenbedingungen – werden für alle identische,
zeitlich limitierte Möglichkeiten für die Auftragserteilung geschaffen.
Bitte beachten Sie, dass die DENIC keinen Einfluss auf Geschäftsmodelle und
- -prozesse der Mitglieder der Genossenschaft ausübt und dies auch in keinster Weise
anstrebt. Internet Service Provider (die Mitglieder der Genossenschaft sein
können) werden nicht reglementiert, sondern tragen für ihren Geschäftsbetrieb die
alleinige Verantwortung.
Alle Internet Service Provider, die Mitglieder der DENIC eG sind können Sie unter
https://www.denic.de/denic/mitglieder/mitgliederliste.html
einsehen.
Da die DENIC als Genossenschaft – im Gegensatz zu den Internet Service Providern –
nicht gewinnorientiert arbeitet, ist es auch nicht ihr Ziel, die geänderten
Domainrichtlinien zu nutzen, um sich zu bereichern. Die DENIC versteht sich als
neutraler Not-for-Profit-Dienstleister für alle am Internet Interessierten. Diese
Verpflichtung ist auch an zentraler Stelle im Statut der DENIC (vgl.
https://www.denic.de/denic/mitglieder/statut-der-denic-eg.html) verankert und
bildet die Grundlage all ihrer Aktivitäten.
Sollten Sie noch offene Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, die DENIC zu
kontaktieren. Vielen Dank.
Das hätte dann ab 9 Uhr auch gehen müssen.