NicoleWendt
Well-known member
- 20 April 2006
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Folglich: wenn PP diesen Handel nicht will, müsste ebay in deren AGB sowas verbieten.
Falsch. Auf eBay ist das Handeln mit Währungen erlaubt - nur eben auf PP ned.
Ergo schliessen die PP - Geschäftsbedingungen eine Bezahlung von Klammlosen auf eBay per PP definitiv aus. Das aber wiederum interessiert doch eBay einen feuchten Dreck. Nur PP wird halt im Zweifelsfall entsprechende Sanktionen einleiten.
/Edit1:
Traust Dich ned hier zu schreiben, oder warum gibst Du ein Negatives?reno schrieb:und warum löscht ebay dann solche Auktionen, oder willst du sagen, dass die von PP gelöscht wurden? Viele offene Fragen finde ich...
Nur mal so, klick mal......
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