Computershop Biehl

Wie verlief denn dein Garantiefall?
Hast du dich an den Hersteller gewendet oder an den Verkäufer, der Lose als Zahlungsmittel akzeptiert hat?
 
Wie verlief denn dein Garantiefall?
Hast du dich an den Hersteller gewendet oder an den Verkäufer, der Lose als Zahlungsmittel akzeptiert hat?

ich hatte mich direkt an senseo gewendet und die haben die "rechnung" in losen akzeptiert...also es gab keine rückfrage deswegen von denen.Wunderte mich zwar auch, aber es hat alles funktioniert.
 
Warum sollte das auch ein Problem sein? Für die ist das Lieferdatum wichtig.

Wenn ich bei der Lufthansa was für Meilen kaufe, kann ich auch ganz normal meine Garantie erwarten..

Mit was das bezahlt wurde ist eigentlich völlig egal..
 
Warum sollte das auch ein Problem sein? Für die ist das Lieferdatum wichtig.

Wenn ich bei der Lufthansa was für Meilen kaufe, kann ich auch ganz normal meine Garantie erwarten..

Mit was das bezahlt wurde ist eigentlich völlig egal..

Da hast du recht, ist ja genau das gleiche mit den Meilen.
 
eben nicht ...

Der Tausch Miles gegen Boni ist kein Kauf, sondern eben ein Eintausch von Boni...

Hier aber ist es ein Kauf, inkl einem Bezahlvorgang, daher müsste Biehl, wie auch immer er das anstellen will, eine Rechnung ausstellen, inkl der auf die Ware anfallenden Mehrwertsteuer, denn diese auszuweisen ist er ja verpflichtet (Ausnahme Kleinunternehmer nach UStG).

Also müsste er hier schon eine ordentliche Rechnung ausstellen.
 
Es wird alles in losen ausgewiesen.auch die mwst...

Pauschale Versandkosten (): xx.xxx.xxxLose
Zwischensumme: xxx.xxx.xxxLose
19% MwSt: xx.xxx.xxxLose
Summe: xxx.xxx.xxxLose
 
Wobei Steuern in Deutschland in Euros anzugeben sind, daher eher die Frage, ob die Angabe in Losen überhaupt rechtlich zulässig ist.
 
Also müsste er hier schon eine ordentliche Rechnung ausstellen.

§ 14 Ausstellung von Rechnungen


führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen
 
ja, er KANN die Rechung ausstellen .. nur WENN er eine ausstellt, muss diese auch den rechtlichen Anforderungenentsprechen...

gerade mal geschaut ..

Es heißt im Gesetz immer nur, dass die aufs Entgelt anfallenden Steuern / Steuersätze / Steuerbeträge anzugeben sind ...
Wäre nun die Frage, ob man diese in Euro angeben muss, da Steuern in Euro abzuführen sind, oder ob die Angabe in Lose hier erlaubt wäre ?!
 
Wollte es nur klar stellen, weil du geschrieben hast er muss.

Hmm, k.a. ob er Sie ricchtig ausstellen muß wenn er es macht, oder obs dann einfach keine Rechnung ist, weils nicht ordnungsgemäß ist.

Zumindest Buchführungstechnisch ist es ja so, dass das Finanzamt eher die nicht akzeptiert. Wobei dies wiederum ja nur für die Vorsteuer wichtig ist.

Eine ordnungsgemäße Rechnung ist halt nur dafür wichtig. Wenn ein unternehmer keine Ordnungsgemäße Rechnung erstellt hast du aber ja weiterhin alle anderen Rechte.
 
Es wird alles in losen ausgewiesen.auch die mwst...

Pauschale Versandkosten (): xx.xxx.xxxLose
Zwischensumme: xxx.xxx.xxxLose
19% MwSt: xx.xxx.xxxLose
Summe: xxx.xxx.xxxLose

Nee ne!? 8O

Dann würde ich direkt mal fragen welche KlammID das Finanzamt hat damit er seine Vorsteuer abführen kann :LOL:
 
eben nicht ...

Der Tausch Miles gegen Boni ist kein Kauf, sondern eben ein Eintausch von Boni...
https://dejure.org/gesetze/BGB/480.html schrieb:
Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.


Der Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Der Verkäufer liefert mangelfreie Ware, rechtzeitig und verschafft dem Verkäufer das Eigentum. Der Käufer nimmt die Ware ab und bezahlt rechtzeitig. Der Käufer bezahlt den Kaufpreis. Preise sind relativ.

Es heißt im Gesetz immer nur, dass die aufs Entgelt anfallenden Steuern / Steuersätze / Steuerbeträge anzugeben sind ...
Wäre nun die Frage, ob man diese in Euro angeben muss, da Steuern in Euro abzuführen sind, oder ob die Angabe in Lose hier erlaubt wäre ?!

Fremdwährungskurse müssen zwar umgerechnet werden, jedoch kann man Klamm-Lose nicht der Definition einer Währung zuordnen. Jedoch sind Klamm-Lose etwas neuer. Gesetze passen nicht so schnell an, vor allem nicht bei so pups-Dingen, von denen viele nichts mitbekommen. Gesetze sind eben relativ. Ich denk nicht, dass jeder Richter dieselbe Entscheidung treffen würde.

Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten. Kannst dir als Unternehmen nicht aussuchen, hier mal abführen und hier mal nicht. Wenn man es genau nimmt, hat Biehl für das Tauschgeschäft (1) (Verkauf von Waren gegen Klamm-Lose) Umsatzsteuern abzuführen, prozentual auf den Erlös.

Tauschgeschäfte unterliegen sowohl der Einkommen- und Gewerbesteuer als auch der Umsatzsteuer.
Weiterhin müssen beim Verkauf der Klamm-Lose (2) nun Umsatzsteuern an das Finanzamt abgeführt werden. Doppelbesterung führen zu extremen Belastungen. Deshalb werden diese versucht vermieden zu werden. Ob das bei Biehl so möglich ist, wird wohl auch jede juristische Person individuell entscheiden.

... in diesem Sinne. Man weiß es nicht :biggrin:
 

Das Thema ist tatsächlich nicht ganz einfach und aus steuerrechtl. Sicht neu.
Deshalb traut sich da wohl keiner richtig ran.
Das Grundproblem liegt darin, dass Lose nicht definiert werden können.
Ist es nun eine Ware, Liebhaberei, Währung oder Leistung.

Bei dem Verkauf von Ware gegen Lose, handelt es sich aus meiner Sicht um einen Tausch. (Tausch ist ein wechselseitiger Verkauf von Ware oder Leistung, bei dem ein abgekürzter Zahlungsweg gewählt wird.
Tauschgeschäfte unterliegen der Umsatzsteuer und müssen in Euro ausgewiesen werden.)

Das heißt MB müßte für die Ware Umsatzsteuer in Euro ausweisen und der der Gegenüber die Lose gibt (sofern derjenige Umsatzsteuer ausweisen muß), müßte für die Lose auch Umsatzsteuer in Euro ausweisen.

Damit wäre trotz späteren Verkauf der Lose keine Doppelbesteuerung vorhanden (MB könnte somit für den Erhalt der Lose (für die Ware) Vorsteuern geltend machen).

Meiner Meinung nach sind die Rechnungen von MB so nicht richtig.
 
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