Haftung des Forum-Betreibers
Den Betreiber eines Chatforums trifft keine Verhinderungspflicht. Er muss also nicht ständig die Diskussion überwachen und darauf achten, ob sich eine Diskussion zuspitzt. Wenn einmal strafrechtlich relevante Inhalte im Forum stehen, kommt es darauf an:
Wird der Chatinhalt nach kurzer Zeit gelöscht, kann der Betreiber nicht mehr belangt werden; wird allerdings der Inhalt gespeichert und ist er längere Zeit frei zugänglich (vor allem bei Diskussionsforen von Belang), stellt sich die Frage, ob der Betreiber regelmäßig die Inhalte kontrollieren muss. Analog der Haftung von Providern wird man davon ausgehen müssen, dass der Betreiber erst tätig werden muss, wenn er von dritter Seite auf die bedenklichen Inhalte hingewiesen wird. Die Pflichten des Host-Providers (das ist jeder Dienste-Anbieter, der fremde Inhalte auf seinem Webspace speichern lässt) sind in § 16 ECG geregelt.
Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Speicherung fremder Inhalte (Hosting)
§ 16. (1) Ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen speichert, ist für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen nicht verantwortlich, sofern er
von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder,
sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erhalten hat, unverzüglich tätig wird, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren.
(2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
Nur mal diese 2 Zitate, die ich auf die Schnelle gefunden habe.
Wenns zu bunt wird, werden halt einzelne SB-Posts gelöscht.

Oder willst du mir erzählen du hast dir das Design nur zum Spaß anfertigen lassen und wirst es jetzt nicht benutzen?