Man kann nach der Beantragung der Auszahlung m.W. die Urlaubsfunktion einschalten, so dass man nicht inaktiv wird.
Also rein rechtlich ist das ganze unantastbar.
Meiner einer hat ja auch nie das Gegenteil behauptet
@Tiger
der von Dir genannte § regelt die Zinszahlung bei Verzug, nicht wann tatsächlich Verzug entsteht. Nicht verwechseln
Also rein rechtlich ist das ganze unantastbar.
Meiner einer hat ja auch nie das Gegenteil behauptet
@Tiger
der von Dir genannte § regelt die Zinszahlung bei Verzug, nicht wann tatsächlich Verzug entsteht. Nicht verwechseln
