Bundesverfassungsgericht: Inzest bleibt in Deutschland strafbar

Wie erklärst Du dir dann, dass das paar auch zwei gesunde Kinder zur Welt gebracht hat, die überhaupt keinen Gen-Defekt aufweisen?

Marty

Das ist doch gar nicht bewiesen bzw. beweisbar. Die Tatsache, dass sie jetzt nicht krank, behindert oder deformiert sind, heißt nicht, dass ihre Gene keinen Schaden genommen haben. Sie können später weiß ich was für Krankheiten bekommen oder ihre schlechten Gene an den eigenen Nachwuchs (hoffentlich nicht mit den eigenen Geschwistern gezeugt - die "Eltern" leben es ihnen ja vor, wie das geht) weitergeben. Was daraus dann für Missbildungen (geistig wie körperlich) entstehen ist unabsehbar.
 
Ich finde Eure Meinung sehr interessant. Wie sieht es denn mit der endgültigen Konsequenz dieser Meinung aus? Aktuelle Studien zeigen, dass Frauen mit 40 Jahren ein 10-fach höheres Risiko tragen, ein Kind mit Trisomie 21 zu gebähren, also Down-Syndrom.

Muss dann nicht in letzter Konsequenz Frauen ab 40 Jahren auch verboten werden, Kinder zu bekommen?

Muss nicht geistig Behinderten grundsätzlich das Kinder kriegen verboten werden, weil bei ihnen das Risiko, ihre Krankheit zu vererben, ungefähr 200 mal höher ist als bei einem gesunden Menschen?

Und wenn in diesen Fällen das nicht gesetzlich verboten werden soll, warum dann bei Geschwistern?

Ist der Staat wirklich dazu da, zu entscheiden, wer Kinder bekommen darf und wer nicht? Und wo fängt "vom Staat gewolltes Leben" an und wo hört es auf?

Marty
 
[...] Ist der Staat wirklich dazu da, zu entscheiden, wer Kinder bekommen darf und wer nicht? Und wo fängt "vom Staat gewolltes Leben" an und wo hört es auf?
Ja, ein Problem der zivilisierten Gesellschaft.

Die Natur macht es sich einfacher: Wenn etwas nicht lebensfähig ist, stirbt es. Nur die Starken überleben und pflanzen sich fort, damit die nächste Generation noch besser angepasst sein kann. Manchmal experimentiert die Natur und versucht sich an etwas. Setzt es sich durch, ist es gut. Wenn nicht, hat es nicht sollen sein.

Aber wir Menschen haben uns aus diesem System gewaltsam ausgekoppelt, agieren inzwischen sogar dagegen. Das bezeichne ich auch als Experimentder Natur. Wir werden ja sehen, ob unsere "Humanität" und "Menschen als Herren der Welt und über alles" Bestand haben kann oder nicht. Die Natur wird es kaum interessieren. Geht das Experiment "Mensch" schief, versucht sie es vielleicht nochmal mit den Kakalaken. Die sind nicht ganz so anspruchsvoll, dafür aber sehr flexibel.

So gesehen braucht der Staat gar nix machen. Er kann ja sowieso nix tun.

Gruß,
Photon
 
Ich will nichts sagen Marty, aber dein Vergleich mit einer schwangeren 40-Jährigen hinkt gewaltig. Eine schwangere 40-Jährige ist nämlich nicht pervers - höchstens extrem unklug. Allerdings gibt es in solchen Fällen so etwas wie eine Fruchtwasseruntersuchung. Poppende Geschwister/Blutsverwandte sind jedoch pervers. Es ist auch egal, ob sie zuerst nicht wussten, ob sie Geschwister sind oder nicht. Ab dem Moment, wo sie es wussten, hätten sie den sexuellen Kontakt abbrechen sollen. Aber das haben sie nicht. Sie haben immer weiter Kinder in die Welt gesetzt (obwohl sie wussten, dass ihr Handeln falsch/illegal ist) und damit ihre Schuld (gegenüber den Kindern) nur noch vergrößert.

Meinst Du, deren Kinder werden es denen später danken, dass sie ihren perversen Trieb nicht unter Kontrolle halten konnten? Drei Kinder wurden schon ins Heim gesteckt. Wann Kind Nummer 4 denen auch weggenommen wird, ist nur eine Frage der Zeit. Gottseidank, ist er mittlerweile (auf Richteranordnung hin) sterilisiert, so dass ihr perverses Treiben wenigstens keine Folgen mehr hat.

Mich wundert hier allerdings Einiges - unter anderem, dass hier einige S*x unter Geschwister/Blutsverwandte anscheinend normal finden - die Aussage, dass sie dann keine Kinder machen sollen ist nur ein Scheinalibi. Wenn unsere Gesellschaft schon derart verkommen ist, dass Inzest schon fast als salonfähig durchgeht, dann sollten wir uns wirklich sehr große Sorgen über unsere moralischen Wertvorstellungen und unsere Zukunft machen.
 
Eine schwangere 40-Jährige ist nämlich nicht pervers - höchstens extrem unklug.
Ich habe mir angewöhnt, den Begriff "Perversität" in unserer Gesellschaft nicht mehr zu nutzen. Aber wenn Du es schon nutzt, zeigt es ja nur wieder, dass dieses Gesetz und das Urteil nur eine Moralvorstellung hochhalten will. Perversion ist nichts anderes als der Verstoss gegen Moralvorstellungen anderer.

Poppende Geschwister/Blutsverwandte sind jedoch pervers.
Das ist Deine Moralvorstellung. Die akzeptiere ich ja auch, damit habe ich überhaupt kein Problem. Ich sehe aber ein Problem darin, wenn der Staat Moral gesetzlich festlegen will.

In Deinem letzten Beitrag hast Du nur auf die Behinderungen der Kinder abgezielt, jetzt kommt plötzlich Moral ins Spiel, warum auf einmal?

Meinst Du, deren Kinder werden es denen später danken, dass sie ihren perversen Trieb nicht unter Kontrolle halten konnten?
Wieviele behinderte Kinder mit Down-Syndrom kennst Du? Meinst Du, die würden sich besser fühlen, wenn man ihnen sagen würden, der Staat wolle sie gar nicht und würde alles dafür tun, sie zu verhindern?

Gottseidank, ist er mittlerweile (auf Richteranordnung hin) sterilisiert, so dass ihr perverses Treiben wenigstens keine Folgen mehr hat.
Woher hast Du diese Information? Soweit mir bekannt, möchte er sich freiwillig sterilisieren lassen. Ein Richter könnte das auch gar nicht anordnen.

Mich wundert hier allerdings Einiges - unter anderem, dass hier einige S*x unter Geschwister/Blutsverwandte anscheinend normal finden
Ich kann Dich beruhigen, ich finde das auch nicht "normal". Ich wollte auch nicht mit meiner Schwester schlafen (ich habe keine Schwester). Aber ich finde es auch nicht "normal", dass manche Menschen Spass an Gewalt beim S*x haben oder S*x im Auto haben. Muss es deshalb gesetzlich verboten werden? Weil ich (und die Mehrheit der Deutschen) Sado-Maso Spiele für "unnormal" halten und es damit moralisch nicht koscher ist, muss es verboten werden?

Wenn unsere Gesellschaft schon derart verkommen ist, dass Inzest schon fast als salonfähig durchgeht, dann sollten wir uns wirklich sehr große Sorgen über unsere moralischen Wertvorstellungen und unsere Zukunft machen.
Du, ich mache mir eine Menge Gedanken über Moralvorstellungen, wenn ich so durch die Stadt laufe. Dabei ist Inzest (der nur in ganz wenigen Einzelfällen in Deutschland stattfindet) allerdings nicht das primär wichtigste Thema, welches wir zu lösen hätten.

Marty
 
Hinter dem Verbot des Inzests steht doch letztlich die Idee, den Ausbruch von genetisch bedingten Krankheiten, die rezessiv vererbt werden zu verhindern. Man könnte also sagen: Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder, Enkel, etc. und Geschwister) sollen keine Kinder zeugen. Diesen Gedanken kann ich akzeptieren.
Man könnte sich also darauf beschränken, das Zeugen eines Kindes zu verbieten, nicht aber den S*x. Nur: Was passiert, wenn dann "versehentlich" ein Kind gezeugt wird? Man stelle sich vor, ein Geschwisterpaar oder Vater und Tochter begehren sich, denken brav an Verhütung und benutzen ein Kondom. Dieses hat nun aber einen Fertigungsfehler oder so, weshalb ein Kind gezeugt wird. Muß man das Paar nun wegen Zeugens eines Inzest-Kindes strafen oder gehen die Straffrei aus, weil ja quasi höhere Gewalt für den "Verkehrsunfall" verantwortlich war? Und wenn man auf letzteres plädiert - wer soll dann noch zwischen Absicht und Unfall unterscheiden können? Die einzige Lösung für dieses Dilemma ist: Auch der Akt als solcher wird unter Strafe gestellt. Nebeneffekt: Ein Vater, der sich an seiner Tochter vergeht, kann sich nicht auf ein Liebesverhältnis berufen.
Nun werden alle die wenigen Einzelfälle, in denen sich tatsächlich Verwandte ersten Grades ineinander verlieben und auch sexuelle Liebe ausleben wollen, bestraft. Hier könnte ich mir exakt einen Ausweg vorstellen: eine Sterilisation bei ihm oder ihr oder beiden. Dann ist eine Schwangerschaft auch versehentlich nicht möglich. In solch einem Fall ist niemand benachteiligt, wenn die beiden miteinander S*x haben.

Zu Marty's Argument mit der 40-Jährigen kann ich nur sagen, daß ich persönlich es für unverantwortlich halte, wenn Frauen in diesem Alter noch meinen Kinder in die Welt setzen zu müssen. Man muß das ganze dann mal weiterdenken: Wenn das Kind 14 ist, ist die Mama 54 und mit großer Wahrscheinlichkeit gerade im Wechsel. Also genau dann, wenn das Kind in die Pubertät kommt und starke Eltern braucht, die ihm die Grenzen aufzeigen und dem Kind die Möglichkeit geben, sich an ihnen die Stirn einzurennen um letztlich an diesen Grenzen eine gewisse Orientierung zu finden, ist die liebe Mama mit sich selbst und ihren Wechseljahren beschäftigt. Und wehe, der Vater ist dann bereits tot oder wegen Scheidung weg... Armes Kind. An ein Verbot für Schwangerschaften ab diesem Alter mag ich aber nicht denken, denn Schwangerschaften in solch hohem Alter sind selten. Die Frauen haben zwar noch regelmäßig ihre Blutungen aber fruchtbar sind sie meistens nicht wirklich. Ich habe jedenfalls (mit Genugtuung) schon einige Frauen in diesem Alter klagen hören, daß sie partout nicht schwanger werden würden...
 
Ich finde Eure Meinung sehr interessant. Wie sieht es denn mit der endgültigen Konsequenz dieser Meinung aus? Aktuelle Studien zeigen, dass Frauen mit 40 Jahren ein 10-fach höheres Risiko tragen, ein Kind mit Trisomie 21 zu gebähren, also Down-Syndrom.

Lieber verhindern, dass 50% der Inzestkinder (sind bestimmt paar in Deutschland) die wirklich eine Behinderung in sich tragen und 50% die sonstige "Fehler" aufweisen -> nämlich strikt gegen Inzest vorgehen.

Wenigstens diese Kinder sind "gerettet" bzw. werden gar nicht erst geboren. Gibt ja sonst genug die Probleme haben.
 
Hinter dem Verbot des Inzests steht doch letztlich die Idee, den Ausbruch von genetisch bedingten Krankheiten, die rezessiv vererbt werden zu verhindern.
Das wäre ja ein Grund, den man durchaus akzeptieren könnte. Aber das Verbot des Inzests verhindert eben genau das nicht wirksam. Man kann nämlich nur bestrafen, wenn es schon zu spät ist, soll heissen, wenn das Kind gezeugt wurde. Wie will man sonst den Geschlechtsverkehr sicher nachweisen?


Man könnte also sagen: Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder, Enkel, etc. und Geschwister) sollen keine Kinder zeugen. Diesen Gedanken kann ich akzeptieren.
Ich ebenfalls.

Muß man das Paar nun wegen Zeugens eines Inzest-Kindes strafen oder gehen die Straffrei aus, weil ja quasi höhere Gewalt für den "Verkehrsunfall" verantwortlich war?
Die wichtigste Frage ist doch: Was macht man mit dem Kind? Hat das Gesetz es verhindert? Nein. Sorgt das Gesetz für das Kindeswohl, wenn es die Eltern einsperrt? Nein. Macht das Gesetz dann Sinn?

Die einzige Lösung für dieses Dilemma ist: Auch der Akt als solcher wird unter Strafe gestellt.
Der Bundesgerichtshof hat schon mal entschieden (in einem anderen Thema), dass Gesetze, die sich nicht überwachen lassen, verfassungswidrig sind. Wie soll man wirksam die gesamte Bevölkerung überwachen, dass diesem Gesetz Genüge getan würde?

Hier könnte ich mir exakt einen Ausweg vorstellen: eine Sterilisation bei ihm oder ihr oder beiden. Dann ist eine Schwangerschaft auch versehentlich nicht möglich. In solch einem Fall ist niemand benachteiligt, wenn die beiden miteinander S*x haben.
Also eine Art Zwangssterilisation? Das wäre staatliche Einmischung, die deutlich übertrieben wäre.

Zu Marty's Argument mit der 40-Jährigen kann ich nur sagen, daß ich persönlich es für unverantwortlich halte, wenn Frauen in diesem Alter noch meinen Kinder in die Welt setzen zu müssen.
Würdest Du es auch unterstützen, wenn es ein Gesetz gäbe, was schwangere 40-Jährige nach der Geburt für 2 Jahre ins Gefängnis stecken würde und dabei direkt zwangssterilisieren lassen würde? Ich bin auch kein Freund von "alten" Müttern, trotzdem würde ich nie ein Gesetz fordern, dass diese Mütter bestraft.

An ein Verbot für Schwangerschaften ab diesem Alter mag ich aber nicht denken, denn Schwangerschaften in solch hohem Alter sind selten.
Frauen mit 40, die noch Mütter werden, sind selten? Die werden immer mehr: https://www.brigitte.de/frau/familie/mutter_mit_40/

Lieber verhindern, dass 50% der Inzestkinder (sind bestimmt paar in Deutschland) die wirklich eine Behinderung in sich tragen und 50% die sonstige "Fehler" aufweisen -> nämlich strikt gegen Inzest vorgehen.
Wenigstens diese Kinder sind "gerettet" bzw. werden gar nicht erst geboren.

Dann erklär Du doch mal, wie Du mit einem Gesetz, dass Inzest verbietet, diese Kinder verhinderst. Das Gesetz bestraft erst, nachdem es schon passiert ist.

Genauso, wie Du mit einem Gesetz, dass Mord verbietet, nicht alle Morde verhinderst, so verhinderst Du mit dem Inzest-Verbot keine Inzest-Kinder.

Marty
 
Also eine Art Zwangssterilisation? Das wäre staatliche Einmischung, die deutlich übertrieben wäre.

Nein, keine Zwangssterilisation. Nur eine, die als Möglichkeit angeboten wird, den S*x zwischen nahen Verwandten zu legalisieren. Sicherlich eine schwere Entscheidung für diese Paare, aber man könnte sich durchaus in dieser Situation zu diesem Schritt bereit erklären, wenn es dem Wohl des Kindes, das noch nicht mal entstanden ist, dient.

Ebenso würde ich durchaus den Hut ziehen vor Frauen (oder deren Männer!), die sich zu solch einem Schritt entschließen, weil die Frau eben im Grunde zu alt für ein Kind ist. Meine Mam hat's damals getan (und war keine drei Jahre Später Witwe :( )

Aber da Du das Gesetz für Verfassungswidrig hältst: Wie kann das BVG dann gerade eben das Gesetz für Verfassungskonform erklären :ugly:
 
Dann erklär Du doch mal, wie Du mit einem Gesetz, dass Inzest verbietet, diese Kinder verhinderst. Das Gesetz bestraft erst, nachdem es schon passiert ist.

Genauso, wie Du mit einem Gesetz, dass Mord verbietet, nicht alle Morde verhinderst, so verhinderst Du mit dem Inzest-Verbot keine Inzest-Kinder.

Marty

Also willst du es legalisieren um das Problem aus der Welt zu schaffen? Es müssen härtere Strafen her, geschickte Menschen werden dann gar nicht erst auf die Idee kommen (bzw. wenigstens gut Verhüten dass keine Inzestkinder entstehen) (was jedoch in dem momentanen Fall anders ist ... tz) Inzest zu betreiben.
 
Selbst die Todesstrafe verhindert keinen Mord. Wie hoch willst du denn die Strafen setzen, um Inzestkinder zu verhindern?
 
Aber Du musst doch zugeben, dass hier genetisch irgendwas ohnehin schief gelaufen ist. Bei Tieren (also auch bei Menschen) wird die genetische Gleichheit "erschnüffelt".

Kannst du nicht bei allen Tieren behaupten. Ich denke da zum Beispiel an Mäuse und Ratten, die treiben es wirklich kunterbunt. Und bei Hunden passiert es auch öfters, dass die Verwandtschaft nicht "erschnüffelt" wird. ;)

Ich muss dabei aber immer an ein ganz konkretes Beispiel denken: Halbgeschwister, die sich nicht kennen, lernen sich aber auf einmal kennen.... und finden sich gegenseitig extrem anziehend. Doch können/dürfen/sollten sie einander nicht finden, da sie blutsverwandt sind. Manchmal kann das Leben grausam sein :-?

Ich habe auch erst mit 27 Jahren erfahren, dass es Halbgeschwister gibt, darunter sogar ein älterer Halbbruder. Als ich noch jünger war, habe ich mir genau die von Poopsie beschriebene Situation vorgestellt, und dann erfahre ich in einem relativ hohen Alter, dass es sogar hätte passieren können (aber nicht passiert ist und auch nie passieren wird).

Nur bei mir wäre es noch wahnwitziger, denn blutsverwandt bin ich mit meinen Halbgeschwistern, gesetzlich jedoch sind es gar nicht meine Halbgeschwister, da ich adoptiert worden bin. Interessante Konstellation, oder? :-? Rein rhetorische Frage: Dürfte ich dann doch mit meinem Halbbruder?:-?

Trotzdem sollten beide das Recht haben, zusammenleben zu dürfen, ohne dafür bestraft zu werden. Gesetze, die nur noch existieren, um irgendeine alte "Moral" zu erfüllen, gehören abgeschafft. Die Gefahr für genetische Defekte sind bei Kindern aus solchen Beziehungen deutlich höher, aber rechtfertigt das, ihnen das Zusammenleben zu verbieten? Darf der Staat demnächst Menschen, die Gendefekte haben, die vererbbar sind, jeglichen Verkehr mit anderen Menschen verbieten?

Interessant finde ich, dass diese Gesetze nur für die "Normalbevölkerung" gilt, denn unsere Angehörigen aus den Adelshäusern sind nicht daran gebunden.

Es wundert mich sowieso, dass bisher noch keiner dies angesprochen hat.

Und dann stellt sich noch die Frage, ob man solch ein Gesetz dann direkt so gestaltet, dass jede(r) Frau/Mann, die evtl. Gendefekte vererben, zwangssterilisiert. Und wenn ich mir diesen (meinen) Satz so durchlese, dann bekomme ich ganz schnell das kalte Kotzen. Weil nach meiner Meinung der Staat keinerlei Recht hat, festzulegen, wer sich fortpflanzen darf und wer nicht.

Soweit ich weiß, gab es in den frühen 70er Jahren mal eine vom Gesetz verordnete Zwangssterilisation, die aber eben aus den von dir genannten Gründen wieder abgeschafft worden ist.
 
In welchem Adelshaus haben den Verwandte ersten Grades Geschlechtsverkehr miteinander?

Marty

Weiß ich nicht, ich war nie dabei.:roll:

Nein, im Ernst. Vielleicht habe ich es falsch formuliert.

Was ich eigentlich sagen wollte, ist einfach die Tatsache, wenn jemand aus dem Hochadel sagen würde, ich will meine Schwester/meinen Bruder heiraten, dann bezweifel ich stark, dass sich unser Gesetz da einmischen würde. Schließlich war es bis ins 20. Jahrhundert Tradition, sich in 1. Linie Blutsverwandtschaft zu verheiraten.

Bestraft wird der Inzest z. B. in folgenden europäischen Ländern nicht: Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal. Interessant dabei, darunter ein Fürstentum und zwei Ländern mit Königshäusern.
 
Klar, weil es heutzutage Üblich ist, das auch Prinzessinnen und Prinzen "Unter ihrem Stand" heiraten. Wenn es keine Begründung dafür gibt, "reinrassige" Adelsbälger zu zeugen, muss auch kein Inzest betrieben werden - Es gibt genügend Möglichkeiten, einen Nichtverwanten" zu Heiraten.

Im Übrigen wurde im Adel Traditionell maximal der 2. Grad Verwandschaft geheiratet - NICHT Schwestern oder Brüder! Hätte die Kirche nicht gern gesehen, und das Gottesgnadentum ist auf die Unterstützung der Kirche angewiesen.
 
Was ich eigentlich sagen wollte, ist einfach die Tatsache, wenn jemand aus dem Hochadel sagen würde, ich will meine Schwester/meinen Bruder heiraten, dann bezweifel ich stark, dass sich unser Gesetz da einmischen würde.
Doch, würden sie.
Schließlich war es bis ins 20. Jahrhundert Tradition, sich in 1. Linie Blutsverwandtschaft zu verheiraten.
Könntest Du denn wenigstens dafür mal Beispiele liefern?

Marty
 
Könntest Du denn wenigstens dafür mal Beispiele liefern?
Marty
Wikipedia:
In Europa war die Vetternehe zwischen Angehörigen des Hochadels und vor allem regierender Dynastien bis ins 20. Jahrhundert hinein mehr Regel als Ausnahme. Fast jede königliche oder prinzliche Ehe wurde zwischen Cousins und Cousinen 2. oder höheren Grades geschlossen; aber auch Verbindungen zwischen Cousins und Cousinen 1. Grades kamen in allen Herrscherhäusern, vor allem aber im Haus Habsburg, überdurchschnittlich oft vor. Ein prominentes Beispiel ist die Verheiratung der Erzherzöge Franz (nachmals Kaiser Franz II./I.) und Ferdinand sowie der Erzherzogin Maria Klementine von Österreich mit den Prinzessinnen Maria Theresa und Maria Luisa sowie dem Kronprinzen Franz von Neapel-Sizilien gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Diese Paare waren jeweils sogar zweifach Cousins und Cousinen 1. Grades, nämlich durch die doppelte Schwägerschaft ihrer Eltern Kaiser Leopold II. und Maria Ludovica von Spanien sowie König Ferdinand I. von Neapel-Sizilien (geborener Prinz von Spanien) und Maria Karolina von Österreich: Die Ehefrau des einen war jeweils die Schwester des anderen Mannes, so dass z. B. Franz mit Maria Theresa die Tochter seines Onkels mütterlicherseits und seiner Tante väterlicherseits heiratete. Dieses Beispiel soll nach verbreiteter Ansicht indessen auch die erbgesundheitlichen Gefahren der Vetternehe einleuchtend aufzeigen, obwohl über einen diesbezüglichen ursächlichen Zusammenhang nur spekuliert werden kann und es zahlreiche Kulturen (und Tiergesellschaften) ohne signifikante erbgesundheitliche Inzest(gebots)folgen gibt: Der älteste Sohn von Franz und Maria Theresa, der spätere Kaiser Ferdinand I. von Österreich, litt an Geistesschwäche und Epilepsie und war unfähig, die Regierung auszuüben.
 
"Cousins und Cousinen 1. Grades" - Das ist was anderes als "Verwandte ersten Grades" (Bruder/Schwester).

Bei Cousins und Cousinen setze ich mal Voraus, das mindestens 50% "nichtfamiliäres" Blut mit im Spiel ist, also der Genpool ist deutlich breiter. Bei Bruder und Schwester hat man den selben Genpool.