News Bundessozialgericht: "280 Euro reichen zum Leben aus"

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 10.03.2016 um 11:59:00 Uhr veröffentlicht:
Bundessozialgericht: "280 Euro reichen zum Leben aus"
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Weil ein Mann 2007 dem Jobcenter Einkünfte verschwiegen hat, musste er sich wegen Betruges verantworten. Dazu sollte er die zu Unrecht erhaltenen Leistungen von 8.352 Euro zurück zahlen.

Da er aber über keine finanziellen Mittel verfügte, strich das Jobcenter ihm 30 Prozent der Bezüge für drei Jahre. Dagegen hat der Mann nun geklagt, denn er war der Auffassung, dass er zwar betrogen hat, aber ihm ein menschenwürdiges Existenzminimum zustehe.


Doch das Bundessozialgericht in Kassel war anderer Meinung. Das Gericht befand, dass auch mit 280 Euro das Existenzminimum gewährt ist. Zwar kann man keine großen Anschaffungen mehr tätigen, aber dafür beim Jobcenter einen Zuschuss beantragen.
 
Also entweder wir haben ein Existenzminimum oder wir haben keines, wenn wir eines haben dann kann man dieses auch bedingungslos auszahlen und darf es in keinem Fall kürzen. Dieses Existenzminimum muss dann auch fair ermittelt werden, nicht per Pi mal Daumen im Laufe eines Gerichtsverfahrens.

Und man muss es eben auch den Menschen gönnen die sich auf Kosten des Sozialstaates bereichern, wie diesem Herren hier.