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Nur mal am Rande... Wenn du das absichtlich machst nennt man das Betrug. Wenn die Post dir da draufkommt wird sie Anzeige erstatten.
Naja meinst du wirklich? Wird sowas nicht wegen Nichtigkeit wieder eingestellt?
Nimm es als Kulanz der Post hin, schliesslich sollte das ja nur bei Leuten passieren, die ihre Briefe unbeabsichtig unterfrankiert abgegeben haben.ich meine, dass noch nicht einmal ne Gebühr gezahlt werden muss.
Ich denke schon, dass sie im selben Einzugsgebiet wohnt.
So groß ist unsere Stadt mit 80.000 Einwohnern nicht...
auch wenn du es vorher schon gesagt hast, find ich es trotzdem lustig bzw. verwunderlich - ich meine, dass noch nicht einmal ne Gebühr gezahlt werden muss.
Also ich verschicke oft Briefe hier in die Nähe, aber bis jetzt immer frankiert.
Aber was mich wundert ist, auf dem Zettelchen steht "Briefzentrum Dortmund"...
ich wohne aber fast 50 km weit weg von Dortmund
Gruß,
Illu
Naja meinst du wirklich? Wird sowas nicht wegen Nichtigkeit wieder eingestellt?
Strafrechtlich ist es unerheblich wie hoch der evtl. entstandener Schaden ist. Auch der Versuch ist strafbar.Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Du hast zwar Recht, aber wegen 55 Cent wird tatsächlich nirgends ein Verfahren eröffnet. Das wird wegen Nichtigkeit eingestellt.Strafrechtlich ist es unerheblich wie hoch der evtl. entstandener Schaden ist. Auch der Versuch ist strafbar.
Bei welchem Gericht arbeitest du, daß du das so genau weisst?Du hast zwar Recht, aber wegen 55 Cent wird tatsächlich nirgends ein Verfahren eröffnet. Das wird wegen Nichtigkeit eingestellt.
Es geht hier um Strafrecht, nicht Zivilrecht... Dabei gibt es weder einen Streitwert, noch sind irgendwelche Anwälte nötig.Du kannst ja auch mal einen Anwalt suchen der dich bei diesem Streitwert vertritt.
Sollte das so sein muss ich mich entschuldigen. Das hab ich nicht gewusst.Es geht hier um Strafrecht, nicht Zivilrecht... Dabei gibt es weder einen Streitwert, noch sind irgendwelche Anwälte nötig.
Betrug ist strafbar lt §263 StGB.
Strafrechtlich ist es unerheblich wie hoch der evtl. entstandener Schaden ist. Auch der Versuch ist strafbar.
Also heisst das, wenn ich im Aldi was "zum ausprobieren" klaue, ist es nicht mehr Strafbar?Naja laut deinem Zitat aus dem Gesetzestext gehört ja dazu, dass man sich selbst einen Vorteil ("rechtswidrigen Vermögensvorteil") zu erschafft. Beim ausprobieren geht es ja nicht um den Tatbestand sich einen Vorteil zu verschaffen. Nur beim nutzen ^^ Also alles halb so wild und man kann weiter testen
Kann... muss aber nicht. Ein ehem. Bekannter von mir hat damals im Bauhaus ein Päckchen Nägel im Wert von ~1,50 DM "mitgehen lassen".Und laut § 153 StPO kann die Staatsanwaltschaft bei Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichem Interesse ein Verfahren einstellen
Und selbst wenn die Möglichkeit besteht, daß das Verfahren eingestellt werden kann ist das sicher nicht als Freifahrtsschein oder gar als Aufforderung zu einer Straftat zu verstehen.
Gruß Aru
Danke - ich arbeite selbst bei der Post (bin nach einem abgebrochenen Maschinenbaustudium da hängen geblieben) und würde mich nicht als doof bezeichnenDIe Post ist ja nicht ganz so doof wie immer alle sagen.
*diepostmag^^*
Wenn irgendwas Kleinkriminelles groß aufgezogen wird ist das natürlich strafbar, das ist klar.Wenn dir die Post dann noch nachweisen, oder dem Gericht glaubhaft versichern kann, daß du das nicht einmalig, sondern regelmässig gemacht hast geht es da schnell um wesentlich höhere Summen.
So spießig und verbissen siehst du garnicht auf deiner Nickpage aus ;-)
Also ich verschicke oft Briefe hier in die Nähe, aber bis jetzt immer frankiert.
fallen sollte man schon mal auf die Rechtslage und evtl. Folgen hinweisen.Na dann stellt sich jetzt nur noch die Frage,
bis wohin man Briefe auf diese Weise verschicken kann
Nochmal... Es geht hier um Strafrecht. Da ist die Anzeige genauso kostenlos wie die "Serviceleistung" der Staatsanwaltschaft.Bei einer einmaligen Aktion macht sich aber keine Post der Welt die Mühe Anzeige zu erstatten und ein Verfahren durchzukaufen. Die Personalkosten für die Vertreter vor Gericht wären schon zu hoch.
Ein Vertreter der Post muss wohl trotzdem erscheinen. Irgendwer muss die Anklage vor Gericht ja wohl vertreten.Nochmal... Es geht hier um Strafrecht. Da ist die Anzeige genauso kostenlos wie die "Serviceleistung" der Staatsanwaltschaft.
Ja, das finde ich auch übertrieben.Und das ich nun beschuldigt werde zu Straftaten aufzurufen find ich ja auch ganz toll