Brief ohne Briefmarke losgeschickt ... Was jetzt?

Nur mal am Rande... Wenn du das absichtlich machst nennt man das Betrug. Wenn die Post dir da draufkommt wird sie Anzeige erstatten.

Sooo neu oder unbekannt ist dieser "Trick" nämlich nicht...

Gruß Aru
 
Naja meinst du wirklich? Wird sowas nicht wegen Nichtigkeit wieder eingestellt?

willst du es ausprobieren? Ausserdem schrieb Aru nur dass sie wohl Anzeige erstatten werden, nicht dass es zu einem Verfahren kommen muss, aber ich persönlich würde es vorziehen, nicht mit meinen Freunden und Helfern in Konflikt zu kommen^^
 
ich meine, dass noch nicht einmal ne Gebühr gezahlt werden muss.
Nimm es als Kulanz der Post hin, schliesslich sollte das ja nur bei Leuten passieren, die ihre Briefe unbeabsichtig unterfrankiert abgegeben haben.

Wenn du nur 50ct. draufgeklebt hättest, hättest du nachher auch nur 5ct zusätzlich draufkleben müssen. Die 50ct wären dann nicht verfallen.

DIe Post ist ja nicht ganz so doof wie immer alle sagen. ;)


*diepostmag^^*
 
Ich denke schon, dass sie im selben Einzugsgebiet wohnt.
So groß ist unsere Stadt mit 80.000 Einwohnern nicht...
auch wenn du es vorher schon gesagt hast, find ich es trotzdem lustig bzw. verwunderlich - ich meine, dass noch nicht einmal ne Gebühr gezahlt werden muss.

Also ich verschicke oft Briefe hier in die Nähe, aber bis jetzt immer frankiert. :ugly:

Aber was mich wundert ist, auf dem Zettelchen steht "Briefzentrum Dortmund"...
ich wohne aber fast 50 km weit weg von Dortmund 8O

Gruß,
Illu

Das Briefzentrum, das für unsere Gegend zuständig ist, liegt ca. 80 km weg. Also das ist ganz normal bei der Post.
 
Naja meinst du wirklich? Wird sowas nicht wegen Nichtigkeit wieder eingestellt?

Betrug ist strafbar lt §263 StGB.
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Strafrechtlich ist es unerheblich wie hoch der evtl. entstandener Schaden ist. Auch der Versuch ist strafbar.

Gruß Aru
 
Strafrechtlich ist es unerheblich wie hoch der evtl. entstandener Schaden ist. Auch der Versuch ist strafbar.
Du hast zwar Recht, aber wegen 55 Cent wird tatsächlich nirgends ein Verfahren eröffnet. Das wird wegen Nichtigkeit eingestellt.

Du kannst ja auch mal einen Anwalt suchen der dich bei diesem Streitwert vertritt. ;)
 
Du hast zwar Recht, aber wegen 55 Cent wird tatsächlich nirgends ein Verfahren eröffnet. Das wird wegen Nichtigkeit eingestellt.
Bei welchem Gericht arbeitest du, daß du das so genau weisst?

Du kannst ja auch mal einen Anwalt suchen der dich bei diesem Streitwert vertritt. ;)
Es geht hier um Strafrecht, nicht Zivilrecht... Dabei gibt es weder einen Streitwert, noch sind irgendwelche Anwälte nötig.

Sobald der Geschädigte (hier die Post) Anzeige erstattet muss die Staatsanwaltschaft dieser nachgehen und es wird, unabhängig von entstandenem Schaden, ein Verfahren eingeleitet.

Bei diesem Verfahren geht es auch nicht um die Rückerstattung von 55 Cent... Das ganze wird dir eine wesentlich höhere Geldstrafe einbringen.

Gruß Aru
 
Betrug ist strafbar lt §263 StGB.
Strafrechtlich ist es unerheblich wie hoch der evtl. entstandener Schaden ist. Auch der Versuch ist strafbar.

Naja laut deinem Zitat aus dem Gesetzestext gehört ja dazu, dass man sich selbst einen Vorteil ("rechtswidrigen Vermögensvorteil") zu erschafft. Beim ausprobieren geht es ja nicht um den Tatbestand sich einen Vorteil zu verschaffen. Nur beim nutzen ^^ Also alles halb so wild und man kann weiter testen ;)

P.s nun auch mal gegooglet. Der Paragraph § 153 StPO klingt nicht so, dass dieser nur für Zivilrecht besteht, denn da ist der Kläger doch meist der Geschädigte und nicht die Staatsanwaltschaft. Und laut § 153 StPO kann die Staatsanwaltschaft bei Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichem Interesse ein Verfahren einstellen.

https://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/153stpo.html

https://www.juraforum.de/gesetze/StPO/153/
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja laut deinem Zitat aus dem Gesetzestext gehört ja dazu, dass man sich selbst einen Vorteil ("rechtswidrigen Vermögensvorteil") zu erschafft. Beim ausprobieren geht es ja nicht um den Tatbestand sich einen Vorteil zu verschaffen. Nur beim nutzen ^^ Also alles halb so wild und man kann weiter testen ;)
Also heisst das, wenn ich im Aldi was "zum ausprobieren" klaue, ist es nicht mehr Strafbar?

Du verschaffst dir einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" in Höhe v. 55 Cent weil du die Post um das Porto prellst... Egal was in dem Brief stand oder warum du ihn verschickt hast. Wenn dir die Post dann noch nachweisen, oder dem Gericht glaubhaft versichern kann, daß du das nicht einmalig, sondern regelmässig gemacht hast geht es da schnell um wesentlich höhere Summen.

Und laut § 153 StPO kann die Staatsanwaltschaft bei Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichem Interesse ein Verfahren einstellen
Kann... muss aber nicht. Ein ehem. Bekannter von mir hat damals im Bauhaus ein Päckchen Nägel im Wert von ~1,50 DM "mitgehen lassen".
Das hat ihm dann, nach Prozess, eine Geldstrafe von ~600,- DM eingebracht.

Und selbst wenn die Möglichkeit besteht, daß das Verfahren eingestellt werden kann ist das sicher nicht als Freifahrtsschein oder gar als Aufforderung zu einer Straftat zu verstehen.

Gruß Aru
 
außerdem stellt die post keine anzeige, wenn man einmal vergisst die briefmarke druf zu machen bzw. einmal das vertauscht (absender und empfänger), denn da kann die post niemals auf den gedanken des betruges kommen..

die post schöpft erst verdacht, wenn es mehrmals passiert und sich häuft..und dann gehts ja net mehr um 55cent..

so seh ich das..^^
 
Wenn dir die Post dann noch nachweisen, oder dem Gericht glaubhaft versichern kann, daß du das nicht einmalig, sondern regelmässig gemacht hast geht es da schnell um wesentlich höhere Summen.
Wenn irgendwas Kleinkriminelles groß aufgezogen wird ist das natürlich strafbar, das ist klar.

Bei einer einmaligen Aktion macht sich aber keine Post der Welt die Mühe Anzeige zu erstatten und ein Verfahren durchzukaufen. Die Personalkosten für die Vertreter vor Gericht wären schon zu hoch.
 
So spießig und verbissen siehst du garnicht auf deiner Nickpage aus ;-)
:mrgreen:

Bin ich auch nicht... ;)

Und ich bin auch selbst nicht perfekt. Aber das ist hier schon ein recht grosses Forum. Da müsen quasi Aufrufe zu Straftaten wirklich nicht sein. Und wenn das Thema schon aufkommt und dann Sätze wie:
Also ich verschicke oft Briefe hier in die Nähe, aber bis jetzt immer frankiert.
Na dann stellt sich jetzt nur noch die Frage,
bis wohin man Briefe auf diese Weise verschicken kann
fallen sollte man schon mal auf die Rechtslage und evtl. Folgen hinweisen.

Ich hab' ja auch nie geschieben, daß es beim ersten mal zur Anzeige kommt.

Aber wenn der Briefträger 2-3 mal pro Woche einen nicht ausreichend frankierten, an dich adressierten Brief an deine Bekannten zustellt wird er sich halt mal Gedanken machen.

Gruß Aru

P.S.
Bei einer einmaligen Aktion macht sich aber keine Post der Welt die Mühe Anzeige zu erstatten und ein Verfahren durchzukaufen. Die Personalkosten für die Vertreter vor Gericht wären schon zu hoch.
Nochmal... Es geht hier um Strafrecht. Da ist die Anzeige genauso kostenlos wie die "Serviceleistung" der Staatsanwaltschaft.
Warum denken eigentlich so viele, daß sich bei jeder Gerichtsverhandlung 2 Anwälte gegenüber sitzen und tagelang verhandelt wird. Zuviel amerikanische Filme gesehen?
Sowas wird in D wohl per Starfbefehl geregelt, ohne das Kläger oder Angeklakter da irgendwie viel von mitbekommen.
 
Oh man, das wird ja jetzt gerade so hingestellt,
als wollte ich das jetzt immer so machen :wall:

Dass ich Briefe bis jetzt immer frankiert abgeschickt habe, habe ich nur geschrieben, da ich damit sagen wollte, dass ich daher nicht wusste, dass sowas so gehandhabt wird (daher habe ich auch meine Verwunderung darüber ausgedrückt).

Dass sich mir dann die Frage stellt, bis "auf welche Entfernung", das so gehandhabt wird, ist jawohl nichts schlimmes und heisst noch lange nicht, dass ich irgendwas "kriminelles" vor habe...

Und dass ich nun beschuldigt werde zu Straftaten aufzurufen find ich ja auch ganz toll...

...persönlich beleidigend zu werden ist natürlich viel besser... :yawn:
 
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Nochmal... Es geht hier um Strafrecht. Da ist die Anzeige genauso kostenlos wie die "Serviceleistung" der Staatsanwaltschaft.
Ein Vertreter der Post muss wohl trotzdem erscheinen. Irgendwer muss die Anklage vor Gericht ja wohl vertreten.

Und das ich nun beschuldigt werde zu Straftaten aufzurufen find ich ja auch ganz toll
Ja, das finde ich auch übertrieben.

Lassen wir es doch einfach so stehen, dass diese einmalige Aktion als kleiner Gag gedacht war und auch so beendet worden ist.

Wenn ich mit meinem Auto falsch parke ist der Streitwert im Zweifel höher als hier und das geschieht nicht nur einmal. :-?