Brauche Hilfe - Betrogen vom Klamm User!

Ich bin weder selbstständig, noch habe ich ein Bonusportal eröffnet. Bin ebenfalls nicht über 18. Bei 7 Mrd Menschen kann es auch vorkommen, dass es Namen doppelt gibt! Wahrscheinlichkeitsrechnung ist ja nicht einfach ;)



Ist die Zahlung garantiert? Wenn er z.B. das Geld für die Gerichtskosten nicht hat? Kenne mich damit leider garnicht aus.
 
Welche Seite?

Habe eine private Homepage und 2 unbenutzte Domains. Ich führe mit einem anderen user ein kleines Projekt, was allerdings nicht meinen Namen im Impressum beinhaltet. Bitte sende mir mal den Link per Nachricht.
 
Das hängt von Deinem Anwalt ab, ob er Prozeßkostenvorschuß von Dir verlangt oder nicht. Wenn der Prozeßgegner unterliegt, kann der Anwalt (und auch das Gericht) ihn 30 Jahre lang "jagen", damit er zahlt. Da rettet ihn keine Insolvenz.
 
Das hängt von Deinem Anwalt ab, ob er Prozeßkostenvorschuß von Dir verlangt oder nicht. Wenn der Prozeßgegner unterliegt, kann der Anwalt (und auch das Gericht) ihn 30 Jahre lang "jagen", damit er zahlt. Da rettet ihn keine Insolvenz.

Was ist das denn für ein Halbwissen?
Wenn du Prozesskostenbeihilfe bewilligt bekommst, musst du dem Anwalt keinerlei Vorschuss zahlen. Das Gericht jagt einen nach einer Niederlage auch nicht 30 Jahre, sondern lediglich 4 Jahre. In der Zeit musst du Änderungen im Vermögen und der Einkommensverhältnisse angeben und dann je nach finanzieller Lage halt die Prozesskosten zahlen.
Die 30 Jahre vermischst du gerade mit Pfändungen und "Schulden", es bezieht sich nicht auf Prozesskosten.
 
Was ist das denn für ein Halbwissen?
Ich finde Deines auch nicht besser.
Wenn du Prozesskostenbeihilfe bewilligt bekommst, musst du dem Anwalt keinerlei Vorschuss zahlen.
Den Begriff Prozesskostenhilfe bringst Du hier auf den Plan. Wieso gehst Du davon aus, dass ein Beteiligter die benötigen würde?

Das Gericht jagt einen nach einer Niederlage auch nicht 30 Jahre, sondern lediglich 4 Jahre. In der Zeit musst du Änderungen im Vermögen und der Einkommensverhältnisse angeben und dann je nach finanzieller Lage halt die Prozesskosten zahlen.
Das gilt für die Rückzahlung des Prozesskostenvorschusses, nicht aber grundsätzlich auf Prozesskosten.

Marty
 
Was ist das denn für ein Halbwissen?
Das ist kein Halbwissen. Rede nicht, wovon du nix verstehst! :evil:
Und hör auf, User mit UNwahrheiten zu verunsichern!

Du verwechselst Prozeßkostenhilfe mit Prozeßkostenvorschuß. Gerichts- und Anwaltskosten verjähren nur dann nach 4 Jahren, wenn sie nicht tituliert wurden (also Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und "Offenbarungseid" = 30 Jahre!). Weder Gerichte noch Anwälte sind so blöd, solche Titel zu vergessen.

@maxi888: Du kannst auch zu Gericht gehen (in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, wenn Du minderjährig bist) und einen "Beratungsschein" dort holen. Dann nimmt ein Anwalt von Dir max. noch 10 € für eine ERSTberatung. Die Erteilung des Beratungsscheins erfolgt, wenn Du selbt zuwenig Einkommen hast, um Dir einen Prozeß leisten zu können (also ähnlich wie bei der Prozeßkostenhilfe), anwaltliche Beratung aber nötig ist (ist sie bei Miderjährigen regelmäßig). Den Beratungsschein und auch eine eventuelle Prozeßkostenhilfe kann auch ein Anwalt für Dich beantragen, aber die meisten Anwälte sehen es lieber, wenn man schon mit dem Beratungsschein kommt.
 
Problem ist zu beweisen, dass sich in dem Paket die 100€ befunden haben. Irgendwelche Zeugen, die beim Verpacken dabei waren, hast du nicht? Oder etwas anderes was das beweist?
 
Problem ist zu beweisen, dass sich in dem Paket die 100€ befunden haben. Irgendwelche Zeugen, die beim Verpacken dabei waren, hast du nicht? Oder etwas anderes was das beweist?

Selbst dann bleibt noch das Problem, dass die 100€ gar nicht versandt werden durften.

LordRoscommon: Ich hab das Theater mit Prozesskostenhilfe usw. schon durch, da waren es genau die 4 Jahre. Gepfändet wurde ich bis heute nicht :roll:
Und wozu soll es einen Prozesskostenvorschuss geben? Wenn Beratungshilfe und Beihilfe positiv, dann läuft doch eh alles seinen Weg.
Prozesskostenvorschuss steht doch auch gar nicht zur Diskussion, immerhin sind Kläger und Beklagte weder verwandt, noch verheiratet.
Google liefert den PKV nur bei den Bereichen hier: z.B. um eine Ehe- oder andere Familiensache oder auch um Kündigungsschutz, Schmerzensgeld etc. vor Familiengerichten, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten geht

LordRoscommon, erklär mir Unwissenden dann doch bitte, was von o.g. der Fall ist?
 
Selbst dann bleibt noch das Problem, dass die 100€ gar nicht versandt werden durften.
Spielt für die anstehende Gerichtsverhandlung überhaupt keine Rolle. Das wäre ein Prozeß Hermes ./. maxi888.
LordRoscommon: Ich hab das Theater mit Prozesskostenhilfe usw. schon durch, da waren es genau die 4 Jahre. Gepfändet wurde ich bis heute nicht :roll:
Du? Du, die Du immer alles richtig machst, keine Schulden hast und bei der immer alles ganz einfach geht? Du hast Prozeßkostenhilfe gekriegt? Wofür?

Und wenn du Prozeßkostenhilfe GEKRIEGT hast, warst du zu der Zeit bedürftig. Da wird natürlich nix gepfändet, wenn du nicht binnen kurzer Zeit nach dem Prozeß im Lotto gewinst, erbst o. ä. - und natürlich schon gleich gar nicht, wenn du den Prozeß GEWINNST. Eine Aussicht auf Prozeßgewinn ist EINE Voraussetzung für PKH.
Und wozu soll es einen Prozesskostenvorschuss geben? Wenn Beratungshilfe und Beihilfe positiv, dann läuft doch eh alles seinen Weg.
Ja, WENN. Und wenn nicht? Wenn PKH & Beihilfe NICHT gewährt werden? Was dann?
Prozesskostenvorschuss steht doch auch gar nicht zur Diskussion, immerhin sind Kläger und Beklagte weder verwandt, noch verheiratet.
Google liefert den PKV nur bei den Bereichen hier: z.B. um eine Ehe- oder andere Familiensache oder auch um Kündigungsschutz, Schmerzensgeld etc. vor Familiengerichten, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten geht
Warum läßt du Google nicht gleich den Prozeß führen und das Urteil sprechen? Ich hab selten so nen Unfug gelesen. Prozeßkostenvorschuß fordern auch Strafverteidiger.
LordRoscommon, erklär mir Unwissenden dann doch bitte, was von o.g. der Fall ist?
Wozu? Du weißt doch eh alles besser. :evil:
 
Spielt für die anstehende Gerichtsverhandlung überhaupt keine Rolle. Das wäre ein Prozeß Hermes ./. maxi888.
Habe ich auch nicht behauptet, dass das Teil der Verhandlung ist, oder?

Du? Du, die Du immer alles richtig machst, keine Schulden hast und bei der immer alles ganz einfach geht? Du hast Prozeßkostenhilfe gekriegt? Wofür?
Weil ich bedürftig war. Ganz einfache Sache. Ich wäre es auch heute noch wenn bei mir irgendein Prozess anstünde. Für PKH braucht man keine Schulden, da reicht ein insgesamt geringes Einkommen bzw. wenig Geld zur Verfügung. So eine Situation ist als alleinerziehende Mutter in Elternzeit recht schnell erreicht. Oder möchtest du jetzt noch wissen was konkret das Thema der Klage war? Wenn ja, was hat das für eine Relevanz?
Es wurde geklagt, BH und PKH wurden bewilligt weil Aussicht auf Erfolg bestand, in erster Instanz lief auch alles bestens, Gegenseite ging in Revision, neuer Richter, neues Glück, Klage abgeschmettert, Arschkarte. So ist das Leben. Dann kam halt der Brief vom Gericht mit den Kosten die beglichen werden sollen, inklusive dem Schrieb, dass das weitere 4 Jahre verfolgt wird, wenn sich nichts ändert hat sich die Sache gegessen. Hätten sich die Verhältnisse in den 4 Jahren aber so massiv geändert, dass ich das Geld (ganze 200€..) locker hätte zahlen können, hätte ich zahlen müssen und auch NUR DANN wären diese 30 Jahre überhaupt erst im Raum gewesen.
 
Und wieso gehst Du einfach so davon aus, dass der Threadersteller Prozesskostenhilfe bekommt? Fakt ist, wenn Du in Deutschland klagen willst, dann musst Du beim Gericht einen Prozesskostenvorschuss hinterlegen. Damit sichert sich der Staat ab, dass er auf jeden Fall sein Geld bekommt.

Damit Bedürftige trotzdem ihr Recht vor Gericht einfordern können, gibt es die Prozesskostenhilfe, die genau diesen Vorschuss zahlt, wenn man selber es nicht kann. Und die können sich dieses Geld bis zu vier Jahren zurückholen.

Wenn Du aber keine PKH bekommst, dann musst Du diesen Vorschuss selber zahlen. Und wenn Du dann den Prozess gewinnst, dann muss ja der Unterlegene zahlen. Wenn der aber nicht kann, dann siehst Du alt aus, weil Du deinen Vorschuss vom Gericht nicht zurückbekommst, du kannst den dann beim Unterlegen einfordern, mit Gerichtsvollzieher etc... und das 30 Jahre.

Marty
 
.... telefonieren?

Wegen 100,- € einen Zivilprozess führen? Da kostet die Suppe mehr als das Fleisch, unabhängig vom Prozessrisiko und ob man selbst bei einem gewonnenen Prozess letztlich was von dem Geld sieht (bzw. wann...) - bis das durch ist bist schon alt und weißt vielleicht gar nimmer worum's seinerzeit ging ;-)
In der Zeit die Du für die Klagen, Gerichtstermine, etc. wegen des Hunderters aufwendest kannst vermutlich locker das zehnfache verdienen - auch wennst in der Zeit nur Centstücke beim Supermarkt aufklaubst ... abgesehen vom Ärger und der Energie die Du dafür aufwendest...
Hast versucht ihn einmal anzurufen um abzuklären was los ist?
Wenn'st das Chatprotokoll hast in dem er bestätigt das Geld erhalten zu haben kannst ihn darauf festnageln und ihn mit einer Klage drohen, dann sollte er eigentlich schon reagieren. Und falls da keine Einigung zustande kommt kannst es ggf. auch mit einer Strafanzeige versuchen.
 
.. kommt drauf an ...

... je nach dem wieviel Dir Deine Stunde wert ist.
Mir ist jede einzelne meiner Stunden schon einen Hunderter wert. Besonders wenn's Stunden sind die nicht produktiv sind und nur Ärger verursachen.