Liquid0815
blog.stobbelaar.de
- 24 April 2006
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Man muss sich nur mal in die Lage des Unternehmens versetzen. Wenn jemand scheiße baut, und letztendlich nicht dazu steht, sondern sich auch noch tot stellt, dann ist das nicht gerade fair. Ob das Verhalten des Unternehmens gegenüber einem minderjährigen Mädels jetzt fair ist, lasse ich jetzt mal dahingestellt.
Fakt ist: Es hat sich jemand bei dem Unternehmen angemeldet, der seine Rechnung nicht bezahlen will. Das Unternehmen reagiert und will einen Altersnachweis. (klar, will ja nur bestätigt haben, dass die Person wirklich minderjährig ist, sonst könnte sich ja jeder Kunde damit rausreden). Jetzt haben wir jedoch das Problem, dass die Daten falsch waren und dieser Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Also was nun? Das Unternehmen wird sicher nicht warten und Däumchen drehen, sondern wird sich auf den Schlips getreten fühlen vonwegen: hey, da hat sich jemand angemeldet, hat erst behauptet er (Toni Tingelmann) wäre minderjährig und jetzt will er die Rechnung nicht bezahlen. Daraufhin wird ein Mahnbescheid verschickt, welcher natürlich nicht ankommt (oder wohnt in dem Haus doch ein Ton i Tingelmann?). Also was wird als nächstes passieren? Weiter Däumchen drehen? Evtl., da es sich nicht um viel Geld handelt. Evtl. fühlt sich das Unternehmen aber auch so auf den Schlips getreten, dass es weiter geht. Wie es dann weitergeht kann ich nicht sagen, da kenne ich das Verfahren zu wenig, wenn ein Mahnbescheid unzustellbar ist, aber evtl. wird eine Strafanzeige erstattet um an die Daten der IP Adresse zu kommen (evtl. wegen Betruges).
@ewin12000, so genau habe ich mir die Seite nicht angeschaut, aber wenn nicht ausreichend über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, dann gilt es ab der Aufklärung. Wurde bis heute noch nicht aufgeklärt, dann kann sie noch zurücktreten. Aber es könnte sein, dass bereits in der Bestätigungsemail darauf hingewiesen wurde.
Dann reicht aber eine Email: Hiermit trete ich vom Vertrag, geschlossen am XY zurück... blablabla, wenn daraufhin eine Antwort kommt, vonwegen bereits abgelaufen, dann einfach ein hinweis auf das entsprechende Fernabsatzgesetz (irgendwo im BGB) und die Sache hat sich.
Fakt ist: Es hat sich jemand bei dem Unternehmen angemeldet, der seine Rechnung nicht bezahlen will. Das Unternehmen reagiert und will einen Altersnachweis. (klar, will ja nur bestätigt haben, dass die Person wirklich minderjährig ist, sonst könnte sich ja jeder Kunde damit rausreden). Jetzt haben wir jedoch das Problem, dass die Daten falsch waren und dieser Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Also was nun? Das Unternehmen wird sicher nicht warten und Däumchen drehen, sondern wird sich auf den Schlips getreten fühlen vonwegen: hey, da hat sich jemand angemeldet, hat erst behauptet er (Toni Tingelmann) wäre minderjährig und jetzt will er die Rechnung nicht bezahlen. Daraufhin wird ein Mahnbescheid verschickt, welcher natürlich nicht ankommt (oder wohnt in dem Haus doch ein Ton i Tingelmann?). Also was wird als nächstes passieren? Weiter Däumchen drehen? Evtl., da es sich nicht um viel Geld handelt. Evtl. fühlt sich das Unternehmen aber auch so auf den Schlips getreten, dass es weiter geht. Wie es dann weitergeht kann ich nicht sagen, da kenne ich das Verfahren zu wenig, wenn ein Mahnbescheid unzustellbar ist, aber evtl. wird eine Strafanzeige erstattet um an die Daten der IP Adresse zu kommen (evtl. wegen Betruges).
@ewin12000, so genau habe ich mir die Seite nicht angeschaut, aber wenn nicht ausreichend über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, dann gilt es ab der Aufklärung. Wurde bis heute noch nicht aufgeklärt, dann kann sie noch zurücktreten. Aber es könnte sein, dass bereits in der Bestätigungsemail darauf hingewiesen wurde.
Dann reicht aber eine Email: Hiermit trete ich vom Vertrag, geschlossen am XY zurück... blablabla, wenn daraufhin eine Antwort kommt, vonwegen bereits abgelaufen, dann einfach ein hinweis auf das entsprechende Fernabsatzgesetz (irgendwo im BGB) und die Sache hat sich.
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