Bitte um hilfe ob meine Freundin zahlen muss oder nicht

Man muss sich nur mal in die Lage des Unternehmens versetzen. Wenn jemand scheiße baut, und letztendlich nicht dazu steht, sondern sich auch noch tot stellt, dann ist das nicht gerade fair. Ob das Verhalten des Unternehmens gegenüber einem minderjährigen Mädels jetzt fair ist, lasse ich jetzt mal dahingestellt.

Fakt ist: Es hat sich jemand bei dem Unternehmen angemeldet, der seine Rechnung nicht bezahlen will. Das Unternehmen reagiert und will einen Altersnachweis. (klar, will ja nur bestätigt haben, dass die Person wirklich minderjährig ist, sonst könnte sich ja jeder Kunde damit rausreden). Jetzt haben wir jedoch das Problem, dass die Daten falsch waren und dieser Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Also was nun? Das Unternehmen wird sicher nicht warten und Däumchen drehen, sondern wird sich auf den Schlips getreten fühlen vonwegen: hey, da hat sich jemand angemeldet, hat erst behauptet er (Toni Tingelmann) wäre minderjährig und jetzt will er die Rechnung nicht bezahlen. Daraufhin wird ein Mahnbescheid verschickt, welcher natürlich nicht ankommt (oder wohnt in dem Haus doch ein Ton i Tingelmann?). Also was wird als nächstes passieren? Weiter Däumchen drehen? Evtl., da es sich nicht um viel Geld handelt. Evtl. fühlt sich das Unternehmen aber auch so auf den Schlips getreten, dass es weiter geht. Wie es dann weitergeht kann ich nicht sagen, da kenne ich das Verfahren zu wenig, wenn ein Mahnbescheid unzustellbar ist, aber evtl. wird eine Strafanzeige erstattet um an die Daten der IP Adresse zu kommen (evtl. wegen Betruges).

@ewin12000, so genau habe ich mir die Seite nicht angeschaut, aber wenn nicht ausreichend über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, dann gilt es ab der Aufklärung. Wurde bis heute noch nicht aufgeklärt, dann kann sie noch zurücktreten. Aber es könnte sein, dass bereits in der Bestätigungsemail darauf hingewiesen wurde.

Dann reicht aber eine Email: Hiermit trete ich vom Vertrag, geschlossen am XY zurück... blablabla, wenn daraufhin eine Antwort kommt, vonwegen bereits abgelaufen, dann einfach ein hinweis auf das entsprechende Fernabsatzgesetz (irgendwo im BGB) und die Sache hat sich.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Liquid0815: Seine Freundin sollte ja nicht nur sagen, dass sie minderjährig ist, sondern auch dass sie den Vertrag anfechtet, da die Kosten nicht für sie ersichtlich waren.
 
@Liquid0815: Seine Freundin sollte ja nicht nur sagen, dass sie minderjährig ist, sondern auch dass sie den Vertrag anfechtet, da die Kosten nicht für sie ersichtlich waren.
Und wer soll beim Rechtsstreit vor Gericht auftreten? Toni? Die Position ist äußert schlecht, da sie falsche Daten angegeben hat, die einfachste Lösung wäre wirklich noch eine Lücke im Fernabsatzgesetz (wie erwin 12000 schon sagte) zu finden.
 

mache es nicht so kompliziert. Ich sehe nur einen Fakt, wenn ich die Seite öffne.

Hier wird versucht, durch zweifelhafte Darstellung und falsche Werbung, Leute für Sau teure SMS anzuwerben, die davon ausgehen, das es sich um ein Gratisangebot handelt. Wenn potentielle Nutzer es merken, wird versucht durch falsche bzw. aus Zusammenhängen gerissene Gesetze bzw. Urteile, diese einzuschüchtern. Mehr sehe ich da erstmal nicht.

Im übrigen sind diese Webseiten und vor allen die Art und Weise wie dort geworben und verschleiert wird in meinen Augen Betrug und nicht nur in meinen Augen.

Ach so bei Verstößen gegen das UWG braucht man nicht unbedingt ein Mitbewerber sein, ein Anwalt oder ein Interessenverband tut es auch.
 
Und wer soll beim Rechtsstreit vor Gericht auftreten? Toni? Die Position ist äußert schlecht, da sie falsche Daten angegeben hat, die einfachste Lösung wäre wirklich noch eine Lücke im Fernabsatzgesetz (wie erwin 12000 schon sagte) zu finden.
Falls es zum Rechtsstreit kommen sollte(was davon abgesehen höchst unwahrscheinlich ist), muss sie ja als Beklagte erstmal ermittelt werden.
Das ist primär das Problem vom Anbieter.
 
Mal ne Frage, wie hoch sind die Forderungen bis jetzt eigentlich? Evtl. ist es bereits jetzt günstiger die Rechnung zu zahlen, als auf den ersten Mahnbescheid zu warten. Selbst wenn später rauskommt, dass kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, muss deine Freundin trotzdem für alle Schäden gem. Schadensersatz, aufkommen, der dadurch entstanden ist, dass sie falsche Daten angegeben hat. Inzwischen steht der Fall ja bereits im Internet, die Firma braucht nur nach Toni Tingelmann in den nächsten Tagen suchen, und siehe da, das Klammforum wird erscheinen. :roll:

also wenn ich bei google nach dem namen suche findet er nix ;)

Jetzt ist auf jeden Fall erstmal eine valide E-Mailadresse vorhanden bzw. die Bestätigung, dass die vorhandene E-Mailadresse valid ist. Schön doof.
Es wurde ja nicht mal der Bestätigungslink bestätigt.

Als nächstes wird sicherlich ein Anruf kommen, der die Daten haben will. Einfachste Möglichkeit ist da immernoch ein Gewinnspiel ("Wo sollen wir Ihren Gewinn hinschicken?").
Und je mehr Daten rausgegeben werden, desto schlimmer sieht es zum Schluss aus.
Hätte es keinerlei Reaktion gegeben, hätten die NULL Chancen gehabt.

naja alleine die e-mail adresse wird nicht reichen, hab ihr auch schon gesagt wenn anrufe kommen wo die nummer unbekannt oder unterdrückt ist soll sie nicht ran gehen ;)

@Liquid0815: Seine Freundin sollte ja nicht nur sagen, dass sie minderjährig ist, sondern auch dass sie den Vertrag anfechtet, da die Kosten nicht für sie ersichtlich waren.

genau das hat sie geschrieben, sie hat geschrieben,

sehr geehrte damen und herren hiermit fechte ich den Vertrag an da ich noch nicht volljährig bin und mir über die Kosten nicht im klaren war.

Mit freundlichem gruß
 
Falls es zum Rechtsstreit kommen sollte(was davon abgesehen höchst unwahrscheinlich ist), muss sie ja als Beklagte erstmal ermittelt werden.
Das ist primär das Problem vom Anbieter.

Da hast du absolut Recht. Mir kommt da grad in den Sinn, dass ja die IP bekannt ist und der Anbieter, Problem gelöst. Wie ich finde. Und wenn "niemand" am Rechner war, dann trifft es den Inhaber vom Anschluss. <-- kann völlig aus der Luft gegriffen sein, aber die IP ist ja bekannt und der Anbieter eben auch.

Und das falsche Daten angegeben wurden weiss der Betreiber auch und hat daraufhin die Mail geschickt. Den Inhalt dieser können wir ja nachlesen.
 
Jetzt ist auf jeden Fall erstmal eine valide E-Mailadresse vorhanden bzw. die Bestätigung, dass die vorhandene E-Mailadresse valid ist. Schön doof.
Es wurde ja nicht mal der Bestätigungslink bestätigt.

Als nächstes wird sicherlich ein Anruf kommen, der die Daten haben will. Einfachste Möglichkeit ist da immernoch ein Gewinnspiel ("Wo sollen wir Ihren Gewinn hinschicken?").
Und je mehr Daten rausgegeben werden, desto schlimmer sieht es zum Schluss aus.
Hätte es keinerlei Reaktion gegeben, hätten die NULL Chancen gehabt.

Jepp, am einfachsten und am besten wäre es gewesen die Füße komplett still halten. Denn diese Leute sind nicht doof und versuchen mit Einschüchterung zu Geld zu kommen, welches Ihnen nicht zusteht.
 
hi Leute, hier bin ich nochmal, nun hat sie eine warscheinlich letzte E-mail bekommen in der folgendes drin steht:

Sehr geehrte/r toni tingelmann,

bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag.

Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen
unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?

Dies wäre unter anderem:

- Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
- Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
- Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse

Sie haben sich am 16.06.2008 um 20:08:38 Uhr unter der gespeicherten IP 84.189.185.113
bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) www.esimsen.com angemeldet.


Wir haben Sie mehrmals aufgefordert die Forderung zu begleichen. Ihren Zahlungseingang
haben wir bis zum erwartet. Bis jetzt ist kein Zahlungseingang von Ihnen zu
verzeichnen.

Überweisen Sie 144.00 Euro auf das folgende Konto:

kann er die oben genannten rechtlichen Schritte überhaupt durchführen, ich denke nicht oder?

mfg
 
Allgemein: Also ich bin der Meinung, daß man sich in solchen Fällen so schnell wie möglich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden - wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Besser wäre es natürlich, wenn man auf solche Sachen erst gar nicht eingeht. Denn niemand hat etwas zu verschenken.

Zu diesem Fall:
Interessante Postanschrift. Ist wohl Zufall, daß die Person genauso lautet wie der Name der SPD-Politikerin und ehemaligen Familienministerin. :mrgreen:
Aber zumindest zeichnet sie sich für ein weiteres Angebot (mit)verantwortlich, das gewisse Parallelen aufweist. https://123haustiereundmehr.com
 
so weit ich weiß muss man unter 18 nicht zahlen ,da mann noch gesschäftsfähig ist!
Wenn regelmäßige Kosten entstehen, wenn jedoch nur einmalige Kosten entstehen, und diese unter den sog. Taschengeldparagraphen fallen, ist der Fall ein anderer. Hier geht es aber schon längst nicht mehr um die eigentliche Tatsache, sondern die Angabe von falschen Daten, womit es schwierig wird zu beweisen, dass die Person nicht volljährig war. Die fiktive sog. Person Toni Tingelmann kann nämlich nur äußerst schwer beweisen wie alt sie ist, ohne Personalausweis.
 
Hi @ all, Danke nochmals nachträglich für eure Hilfen. Bin ebend durch meine Abonnements gestöbert und habe diesen von mir eröffneten Thread gefunden :)

Wollte mal eine Abschlussmeldung geben.

Also sie hat per Mail wie gesagt eine E-mail bekommen und nicht drauf reagiert.

Dann eine Abmahnung bekommen und wieder nicht drauf reagiert.

Dann noch eine Abmahnung und das selbe Spiel.

Und dann war Schluss, keine Reaktion mehr von denen, keine Drohungen und auch sonst nix :)

Also ihr habt Recht gehabt, ruhig bleiben und keinerlei Reaktion zeigen :)

Wollte mich auf dem Weg einfach nochmal bedanken und auch im Namen meiner Freundin denn sie viel am Anfang aus allen Wolken ;)

MFG und einen Guten Rutsch!
 
ich habe mich mal selbst auf so einer seite angemeldet (bin damals 13gewesen) und nach einem jahr kam eine rechnung.150€.
Aber wir mussten nicht bezahlen weil ich nicht vertragsfähig bin.
Such einfach mal nach diesem Gesetz und einfach die Geburtsurkund emitschicken und das wars.aber auf keinen fall bezahlen!!