News Berliner Verwaltungsgericht: Schule muss Raum für Muslime zum Gebet ...

Wo würdest Du die Grenze ziehen?

Ist in diesem Fall nicht unbedingt relevant.
Dass einer der vielen, die auf dem Schulhof sitzen (bzw. sogar in einem Extraraum), betet, schränkt die Freiheiten anderer doch nicht ein.

Ich wäre eher dafür, dass man in der Schule Fleiß, Disziplin und Respekt vor Autoritäten lehrt...

Auch da sind wir uns uneinig:
Kreativität und Selbstständigkeit sollten im Mittelpunkt stehen.

Außerdem stände dies Beten in den Pausen nicht im Weg.
Wo kommt man denn hin, wenn man Entscheidungen der Lehrer vor Gerichte schleppt? Und dann soll der wahscheinlich auch noch ganz unvereingenommen gegenüber genau diesen Schüler sein, der ihn zig extra Arbeitsstunden kostet? So übermenschlich gut kann keiner sein.

Notengebung muss, wenn man sie schon so sehr auf Subjektivität beruhen lässt, nachvollziehbar sein.

Ob einem die Noten so wichtig sind, damit vor Gericht zu gehen, muss wohl jeder für sich selbst entscheiden.

Aber das gehört wohl auch nicht in den Thread hier ;)
 
Wo würdest Du die Grenze ziehen?

Wo ziehst du sie?
Ist das, was die Mehrheit sagt, gut?
Das müsste allgemeingültig sein, es ist also unwichtig, was die Mehrheit sagt. Angenommen dass die Mehrheit der Bevölkerung gegen die Existenz der Bevölkerung ist - hat dann diese Mehrheit das Recht, sich selbst und auch die restliche Bevölkerung zu töten?
Nein. Da kann die Grenze nicht sein.

Man kann nicht an der Anzahl der Vertreter einer Seite den Wert dieser Ansicht messen.
Ein Individuum = Viele Individuen

Diese Grenze kann es nicht geben.
 
Kann bei manchen Schulen schon mal zum Verweis führen - vor allem in Schulen mit gemischten Konfessionen.

Es geht doch nicht um so ein Pillepalle wie einen Verweis. Es geht um die strafrechtliche Verfolgung, schließlich soll es laut deiner Aussage per Gesetz verboten sein. Also, könnte ich einen Schüler, der die Hände faltet und betet, anzeigen (und würde diese Anzeige auch angenommen werden)? Ja oder Nein?!

Ach, wie würdest du das denn nennen, wenn jemand etwas macht, das die überwiegende Mehrheit stört und dann trotz Bitten, trotz Aufforderung, trotz Verweises nicht unterlässt? Man muss sich selbst schon extrem wichtig finden, um dann nicht einfach der Harmonie willen nachzugeben...
Wo hast du denn her, daß es in diesem Falle die "überwiegende Mehrheit" stört!? Und wo hast du das mit "trotz Bitten, trotz Aufforderung, trotz Verweises" her!?

Auch schon wenn es nur eine einzige Person stört.
Mich stört dein Diskussionsstil. Deiner Definition nach bist du also asozial.
 
Es geht doch nicht um so ein Pillepalle wie einen Verweis.
Ist nicht besonders schlimm, aber dann muss man sich eine neue Schule suchen.

Es geht um die strafrechtliche Verfolgung, schließlich soll es laut deiner Aussage per Gesetz verboten sein. Also, könnte ich einen Schüler, der die Hände faltet und betet, anzeigen (und würde diese Anzeige auch angenommen werden)? Ja oder Nein?!
Die Schulordnung ist nicht strafrechtlich relevant.

Wo ziehst du sie?
Ist das, was die Mehrheit sagt, gut?
Selbst wenn Moslems an einer Schule in der Mehrheit sein sollten dürften sie dort nicht beten.
 
Die Schulordnung ist nicht strafrechtlich relevant.
Selbst wenn Moslems an einer Schule in der Mehrheit sein sollten dürften sie dort nicht beten.

Du hast doch geschrieben, daß es per Gesetz verboten ist, an der Schule zu beten. Und das ist einfach Quatsch. Das Urteil (!) sagt doch nur aus, daß es rechtens ist, wenn eine Schulleitung das Beten verbietet. Es bedeutet aber kein generelles Verbot.
 
Selbst wenn Moslems an einer Schule in der Mehrheit sein sollten dürften sie dort nicht beten.

Es geht nich darum, was per Gesetz erlaubt ist, verdammt, das ist mir scheiß egal.
Du fragst nach einer Grenze, ab wann etwas legitim ist. Das hat mit der deutschen Gesetzgebung nichts am Hut.
 
Du hast doch geschrieben, daß es per Gesetz verboten ist, an der Schule zu beten. Und das ist einfach Quatsch. Das Urteil (!) sagt doch nur aus, daß es rechtens ist, wenn eine Schulleitung das Beten verbietet. Es bedeutet aber kein generelles Verbot.
Ja, richtig. Man könnte als Eltern versuchen die Schulleitung dazu zu zwingen es zu verbieten, wenn es erlaubt sein sollte - ist es in der Regel aber nicht.
Es geht um ein Verwaltungsverfahren und nicht um ein Strafverfahren, auch ist kein Amts- oder Landgericht zuständig, sondern ein Verwaltungsgericht. Merkst was?
Anzeigen könntest ihn vllt wegen Beleidigung oder so - kommt aber vermutlich nicht viel dabei raus.

Gegen eines ist zumindest noch Revision zulässig, somit noch nichts rechtsgültiges.
Meinst in der dritten Instanz kommt was völlig anderes heraus?
Und wieso sollte jetzt noch Revision eingelegt werden, wenn die Sache schon so eindeutig ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, richtig. Man könnte als Eltern versuchen die Schulleitung dazu zu zwingen es zu verbieten, wenn es erlaubt sein sollte - ist es in der Regel aber nicht.
Natürlich können die Eltern VERSUCHEN, die Schulleitung dazu zu zwingen, aber ob sie damit Erfolg haben, ist die andere Frage. Und das ein Betverbot an den Schulen die Regel ist, kannst du sicherlich belegen. Die Schule in Wedding hatte keins.
Es geht um ein Verwaltungsverfahren und nicht um ein Strafverfahren, auch ist kein Amts- oder Landgericht zuständig, sondern ein Verwaltungsgericht. Merkst was?
Achso, verstehe. Heißt also, ich müßte als Schüler bzw. Elternteil die Schule verklagen, weil sie es zuläßt, daß gebeten wird (z.B. Händesfalten und dann bekreuzigen). Mein GOTT, das gäbe ein Medienrummel und öffentlichen Aufschrei... :mrgreen:
 
Aus Angst vor Medienrummel werden doch eh schon Dinge akzeptiert, die eigentlich nicht so sein dürften... Beispielsweise Kopftücher in Laboren... Kopfbedeckungen sind da bei vielen Arbeiten verboten, Kopftücher sind zwar nicht ausgenommen, aber auf mein Ansprechen, was das denn solle hört man die Antwort: "Das gäbe viel zu viel Aufsehen und Probleme..."

edit: Ähm is irgendwie fast scho off-topic... Man soll eben ned arbeiten und im Forum rumhänge... ;)
 
Natürlich können die Eltern VERSUCHEN, die Schulleitung dazu zu zwingen, aber ob sie damit Erfolg haben, ist die andere Frage. Und das ein Betverbot an den Schulen die Regel ist, kannst du sicherlich belegen. Die Schule in Wedding hatte keins.
In dem hatten die Eltern ja das Gegenteil versucht einzuklagen und keinen Erfolg gehabt.
Ein Betverbot ist die Regel und leicht zu belegen:
Annahme: Gebetet wird in der Kirche && Schule ist keine Kirche.
Schule ist keine Kirche => In der Schule wird nicht gebetet.
Gegenannahme: Wenn Schule eine Kirche ist wird in der Schule gebetet, dann darf man aus der Schule austreten, weil man aus der Kirche auch austreten darf.
Logisch!

Zusätzlich kann man jetzt noch sagen:
Es gibt (mindestens) eine Schule in der nicht gebetet werden darf.
Für alle Schulen in denen nicht gebetet werden darf gilt, dass sie keine Kirchen sind.

Achso, verstehe. Heißt also, ich müßte als Schüler bzw. Elternteil die Schule verklagen, weil sie es zuläßt, daß gebeten wird (z.B. Händesfalten und dann bekreuzigen). Mein GOTT, das gäbe ein Medienrummel und öffentlichen Aufschrei... :mrgreen:
Ein 16-jähriger Schüler kann meines Wissens nicht klagen, da er noch unter Vormundschaft der Eltern steht.
Der Rummel hält sich in dem Fall jetzt in Grenzen.
 
Ein Betverbot ist die Regel und leicht zu belegen:
Annahme: Gebetet wird in der Kirche && Schule ist keine Kirche.
Schule ist keine Kirche => In der Schule wird nicht gebetet.
Gegenannahme: Wenn Schule eine Kirche ist wird in der Schule gebetet, dann darf man aus der Schule austreten, weil man aus der Kirche auch austreten darf.
Logisch!

Zusätzlich kann man jetzt noch sagen:
Es gibt (mindestens) eine Schule in der nicht gebetet werden darf.
Für alle Schulen in denen nicht gebetet werden darf gilt, dass sie keine Kirchen sind.

Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?!!?!?!?!?:hö:
 
Annahme: Gebetet wird in der Kirche && Schule ist keine Kirche.
Auch wenn ich nicht mehr zu dem Verein gehöre: Beten kann man immer und überall, der christliche Gott hat da keine Ortsangaben gemacht. Das darf man sogar im Bett.

Ein 16-jähriger Schüler kann meines Wissens nicht klagen, da er noch unter Vormundschaft der Eltern steht.
Sicher dürfen sogar Kinder klagen, sie werden nur meist von anderen Leuten dabei vertreten oder dafür missbraucht.

Marty
 
Auch wenn ich nicht mehr zu dem Verein gehöre: Beten kann man immer und überall, der christliche Gott hat da keine Ortsangaben gemacht. Das darf man sogar im Bett.
Man kann das Wort Kirche auch mit anderen Wörtern substituieren, ohne dass es falsch wird: Religion, Gottesdienst, Christentum, Islam, etc.