Es ging um Pfandbons, die wohl ein Kunde verloren/vergessen hat. Wenn dann hat sie doch xyz bestohlen und nicht Kaisers direkt. Oder wo hab ich da meinen Denkfehler? Wenn sie jetzt ein Lättamagarine mitgenommen hätte, das verstehe ich. Aber wie sieht das bei den Bons aus. Ab wann gehen solche verlorenen Bons in das Eigentum der Filialen über? Ab sofort oder wie? Wo kann man sowas nachlesen?
Ja und das mit dem Kunden macht es auch noch doppelt schlimm. Wenn du etwas verlierst in der U-Bahn, im Geschäft, im Hotel, etc., dann würdest du als Kunde doch hoffen, dass zumindest die Angestellten ehrlich sind und du somit noch eine Chance hast deinen Besitz zurück zu bekommen.